Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / hh) Beschützende Werkstatt, § 179 Abs. 1a SGB VI

Rz. 450 Behinderte Menschen, die u.a. in anerkannten Einrichtungen für Behinderte tätig sind, sind in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert (§ 344 Abs. 3 SGB III, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V, § 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI, § 20 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI). Sobald ein Verletzter in einer beschützenden Werkstatt untergebracht wird, werden (nach fiktiven Werten berechnete) insbeson...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 7 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 41 SGB XII Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind i. S. d. § 43 Abs. 2 SGB VI, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräfte...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde zum 1.1.2005 Satz 2 eingefügt. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wurde das SGB XII eingeführt. Ebenfalls zum 1.1.2005 wurde das Grundsicherungsgesetz aufgehoben und die Regelungen ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst und dabei an die Systematik des SGB XII angepasst. Während § 9 die Ziele und Grundsätze der Sozialhilfe für verschiedene Bereiche definiert, in denen Sozialleistungen nach Sozialhilfegrund...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift soll den Rechtsanwender einführen in die Regelungsbereiche der Sozialhilfe und ihm einen ersten Überblick verschaffen. Abs. 1 ist nahezu wortgleich mit § 8 SGB XII. Diese Vorschrift weist auf die jeweiligen Regelungsbereiche im SGB XII hin. Die Leistungen der Sozialhilfe sind abzugrenzen von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem S...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.7 Mitwirkungsobliegenheit auch bei Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer und Erwerbsunfähiger?

Sachverhalt 1 Eine Arbeitnehmerin erkrankte im Lauf des Kalenderjahres 2017. Zu diesem Zeitpunkt waren noch 14 Urlaubstage offen. Seitdem war sie arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber hatte sie nicht darauf hingewiesen, dass Urlaubsansprüche verfallen könnten. Es entstand Streit, ob der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2017 mit Ablauf von 15 Monaten nach Ende dieses Kalenderjahr...mehr

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Unfallstatistik: Kennzahlen... / 3.6 Unfallschwere

Üblicherweise ist mit der Unfallschwere die Schwere des Personenschadens gemeint. Dies wird durch die Zahl der Ausfalltage ausgedrückt (s. a. Abschnitt 2.1: Unfallanzeigen). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat festgelegt, dass für die Berechnung der Arbeitsunfähigkeit außer dem Unfalltag alle Kalendertage gelten. Häufig wird die Unfallschwere in folgende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auszahlung an Dritte, die dem Kind Unterhalt gewähren (§ 74 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Abzweigungsempfänger kann nach § 74 Abs 1 S 4 EStG auch ein Dritter sein, der dem Kind Unterhalt gewährt. Erforderlich, aber ausreichend ist die tatsächliche Unterhaltsgewährung durch den Dritten, wobei es unerheblich ist, ob der Unterhalt aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung oder freiwillig gewährt wird, V 33.3 Abs 1 S 2 DA-KG ...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.5 Grundurteil

Rz. 9 Im sozialgerichtlichen Verfahren wird sehr häufig durch Grundurteil gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 entschieden. Nach dieser Vorschrift kann das Gericht auch zur Leistung nur dem Grunde nach verurteilen, wenn gemäß § 54 Abs. 4 oder 5 eine Leistung in Geld begehrt wird, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Wenn etwa mit der Klage eine Rente wegen Erwerbsminderung begehrt wird,...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.2 Entscheidung des Gerichts

Rz. 8 Ob von der Möglichkeit, durch Grundurteil nach Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Gebrauch gemacht wird, steht im Ermessen des Gerichts ("kann"; vgl. BSG, Urteil v. 17.4.2007, B 5 RJ 30/05 R; BSGE 61, 217). Wenn die Leistungshöhe ohne weiteres festzustellen ist, wird es zur Zahlung in genau bestimmter Höhe verurteilen. Wegen der Schwierigkeit der Rentenberechnung wird die Verurteilu...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt sind natürliche Personen, die von der künftigen Absenkung des Renten- bzw. Versorgungsniveaus betroffen sind. Hierzu zählen in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, bestimmte im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen mit inländischen Bezügen, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, bestimmte Per...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.4 Bei schwerbehinderten Menschen Zustimmung des Integrationsamts erforderlich

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf "auch dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn sie im Fall des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ohne Kündigung erfolgt."[1] Ist der Arbeitnehmer schwerbehindert, so tritt daher d...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.1 Auflösende Bedingung im Tarifvertrag

Zahlreiche Tarifverträge sehen vor, dass die unbefristete Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung zur automatischen Beendigung führt.[1] Das BAG legt entsprechende Regelungen unter Hinweis auf ihren Sinn und Zweck einschränkend aus. Diese dienen einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigk...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4 Bewilligung von Erwerbsminderungsrente als das Arbeitsverhältnis auflösende Bedingung

Das Vorliegen einer Erwerbsminderung oder von Berufsunfähigkeit hat nach den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts nicht automatisch Auswirkungen auf den Bestand oder Vollzug eines Arbeitsverhältnisses. Allerdings kann sowohl in Tarifverträgen als auch in Arbeitsverträgen eine dahingehende Regelung getroffen werden. Nach der Rechtsprechung des BAG beschränken R...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.3 Volle Erwerbsminderung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 14 Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und die unter Rz. 8 ff. dargestellten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Gewährung des Mehrbedarfszuschlages, wenn sie voll erwerbsgemindert sind. Die Vorschrift verweist damit auf § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI . Danach sind voll erwerbsgemindert Personen, die wegen Krankheit oder Behinderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7 Empfänger von Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Versorgung aufgrund Dienstunfähigkeit (§ 10a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Stpfl., die nicht mehr zum Kreis der Begünstigten nach Abs. 1 und 3 gehören, weil sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus den entsprechenden Alterssicherungssystemen beziehen, sind nicht nur gehindert, weitere Anwartschaften auf Altersversorgung in den genannten Systemen aufzubauen, sie sind...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.1 Grundsätzlicher Ausschluss der Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 schließt die Hilfe zum Lebensunterhalt für alle Auszubildenden aus, deren Ausbildung dem Grunde nach im Rahmen entweder des BAföG oder der §§ 51, 57 und 58 SGB III förderungswürdig ist. Die Vorschrift ist insoweit konkretisiert worden, als sich in der ab dem 7.12.2006 geltenden Fassung der Ausschluss nur noch auf die Leistungen nach dem Dritten Kapitel (H...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.6 Kumulierung der Mehrbedarfszuschläge (Abs. 6)

Rz. 61 Die Vorschrift ist inhaltlich identisch mit § 23 Abs. 5 BSHG. Grundsätzlich sind danach die Mehrbedarfszuschläge sämtlicher Absätze nebeneinander anwendbar. Allerdings darf die Summe der Zuschläge den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen. Maximal kann damit also ein Zuschlag von 100 % gewährt werden. An dieser Deckelung nimmt jedoch der insoweit systematisch zutr...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängerregelung zur heutigen Vorschrift befand sich in § 23 BSHG. Eine Parallelregelung enthält § 21 SGB II . Zu gewissen Unstimmigkeiten in diesem Zusammenhang vgl. Rz. 13 und 23. Abs. 1 Satz 1 entspricht dem früheren § 23 Abs. 1 Satz 1 BSHG. Die Abs. 2 bis 5 entsprechen den alten Vorschriften in § 23 Abs. 1a bis 4 BSHG. Abs. 6 vereinfachte die alte Regelung des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.5 Unterbringung in einer anderen Familie (Abs. 5)

Rz. 92 Bis zum 1.1.2011 befand sich die Regelung nahezu wortlautgleich in § 28 Abs. 5. a. F. Sie ist inhaltsgleich mit § 3 Abs. 3 der Verordnung zu § 22 BSHG. Die Übernahme in das SGB XII erfolgte aus systematischen Gründen im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Regelsätze (BT-Drs. 15/1514 S. 59). Bis zum 31.12.2016 war sie Gegenstand von Abs. 4 Satz 3, dessen Regelungsin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.5 Arbeitslose ohne Leistungsbezugsrecht (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 2 Nr. 1 und 2 EStG)

Rz. 43 Bis zur Änderung durch das HBeglG 2011[1] waren nach § 3 SGB VI nicht nur Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, sondern auch Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosenhilfe bzw. ALG II beziehen, nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung pflichtversichert. Sie gehörten damit auch zum Kreis der Begünstigten nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 E...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014, 201. Berlit, Kein pauschalierter Me...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 204 Nachza... / 2.5 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 11 Nach § 204 Abs. 2 Satz 3 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente innerhalb der Antragsfrist der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Dienstzeiten bei einer internationalen Organisation nicht entgegen. Dies gilt sowohl für Renten wegen Erwerbsminderung als auch für Alters- und Hinterbliebenenrenten. Für Renten wegen Erwerbsminderung hat d...mehr

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Sauer, SGB III § 345a Pausc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 26 Abs. 2 Nr. 3 hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2003 die Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die unmittelbar vor Rentenbeginn dem Kreis der durch die Arbeitslosenversicherung geschützten Arbeitnehmer zugeordnet waren, in die Versicherungspflicht einbezogen. § 345a Abs. 1 regelte bis zum Jahr 2005 eine pauschale Beitragszahlung der Träger der gesetzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.7 Nachzahlung bei Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente

Rz. 12 Nach § 205 Abs. 1 Satz 4 steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nicht entgegen. Dies hat z. B. für laufende Renten wegen Erwerbsminderung (§§ 43, 45, 240 Abs. 2) zur Folge, dass bei Berechnung dieser Renten auch Entgeltpunkte für Nachzahlungsbeiträge (§ 70 Abs. 5) zu berücksichtigen sind, wenn diese ...mehr

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Jansen, SGB VI § 206 Nachza... / 2.7 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 21 Nachgezahlte Beiträge können sich sowohl anspruchsbegründend (z. B. bei der Prüfung bestimmter Wartezeiten) als auch anspruchserhöhend bei Berechnung der Monatsrente (§§ 64, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 70 Abs. 5) auswirken. Rz. 22 Entgeltpunkte für nachgezahlte freiwillige Beiträge (§ 70 Abs. 5) sind gemäß § 75 Abs. 1 bei Berechnung von Altersrenten nur zu berücksichtigen,...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.2 Voraussetzungen der Untersuchung

Rz. 5 Zulässige Untersuchungen nach § 62 setzen deren Erforderlichkeit für die Entscheidung über die Leistung und ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers voraus. Das bezieht sich auf die Anordnung der Untersuchung sowie auch auf die Untersuchungsmaßnahme selbst. Daraus wird deutlich, dass es sich bei § 62 nicht allein um die Regelung der Duldung von Untersuchungen ...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Vorschrift steht in einem inneren Zusammenhang mit § 64 (Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Sie hat hauptsächlich Präventionscharakter, bietet für den Leistungsträger aber auch ökonomisches Potenzial. Die Regelung kann nicht als Ergänzung oder Präzisierung der §§ 60 bis 62 angesehen werden, weil es ihr am Element des Amtsermittlungsgrundsatzes aus § 20 SGB X ...mehr

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Jansen, SGB VI § 205 Nachza... / 2.5 Fiktion von nachgezahlten Beiträgen als Pflichtbeiträge

Rz. 9 Bei den Nachzahlungsbeiträgen handelt es sich um eine Sonderform der freiwilligen Versicherung. Da freiwillige Beiträge bei der Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen für einen Rentenanspruch nicht immer berücksichtigt werden können (z. B. bei der 3/5-Deckung als versicherungsrechtliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung oder der Wartezeit ...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Regelung ist als Sollvorschrift ausgelegt. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Obliegenheit handelt, die aber nicht erzwungen werden kann und soll. Nach Maßgabe des § 66 muss der Leistungsberechtigte allerdings ggf. hinnehmen, dass die Leistung versagt oder entzogen wird. Das ist nicht der Fall, wenn die sich a...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, wer die Beiträge für sonstige Versicherte (§ 26) zu tragen hat. Ergänzend dazu bestimmt § 349, wer die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für versicherungspflichtige Personen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder in Einrichtungen der Jugendhilfe (§ 26 Abs. 1 Nr. 1) hat der Träger der Einrichtung zu tragen (Nr. 1). Der Bund trägt ...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Obliegenheit des § 62 trifft Antragsteller und Empfänger von Sozialleistungen. Ärztliche oder psychologische Untersuchungen können demnach erforderlich sein, um die Voraussetzungen für die Bewilligung oder bei Leistungsgewährung in Bewilligungsabschnitten die Bewilligung für einen neuen Bewilligungszeitraum einer begehrten Sozialleistung festzustellen als auch bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.6 Leistungsrechtliche Auswirkungen

Rz. 23 Nachgezahlte freiwillige Beiträge können sich sowohl anspruchsbegründend (z. B. bei Prüfung bestimmter Wartezeiten) als auch anspruchserhöhend (bei der Berechnung der Monatsrente gemäß §§ 64, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 70 Abs. 5) auswirken. Rz. 24 Entgeltpunkte für nachgezahlte freiwillige Beiträge (§ 70 Abs. 5) sind gemäß § 75 Abs. 1 bei Berechnung von Altersrenten zu be...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.3 Voraussetzungen der Mitwirkungspflicht

Rz. 11 Die Mitwirkungspflicht besteht nur auf Verlangen des Leistungsträgers. Der Leistungsträger hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Mitwirkungspflicht des Antragstellers bzw. Leistungsbeziehers festzustellen und aktenkundig zu machen. Er muss in der Lage sein, die Gründe für das Vorliegen der Mitwirkungspflicht darzulegen. Ein Verlangen i. S. d. § 63 muss der Lei...mehr

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Sauer, SGB III § 345a Pausc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt unmittelbar die Beiträge zur Arbeitsförderung als Beitragssumme für versicherungspflichtige Rentner wegen voller Erwerbsminderung. Damit weicht der Gesetzgeber von seinem Beitragsbemessungssystem ab, das grundsätzlich die Regelung oder Bestimmung der Beitragsbemessungsgrundlage vorsieht, von der sodann nach dem gesetzlich festgelegten Prozentsat...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft sowohl Antragsteller auf Sozialleistungen als auch Personen, die bereits eine Sozialleistung beziehen. Sie fokussiert allerdings einschränkend auf den Personenkreis, der wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit leistungsberechtigt ist. Unter Erwerbsfähigkeit ist ganz allgemein die Fähigkeit ...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.3 Berufsfördernde Maßnahmen

Rz. 12 § 64 geht wie schon § 63 weit über die Mitwirkungsregelungen im Rahmen der Amtsermittlungspflichten der Behörde nach den §§ 60 bis 62 hinaus. Gefordert werden nicht nur mehr oder weniger umfassende Formalitäten, die zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch Entscheidung über Zuerkennung oder Ablehnung der begehrten Leistung beitragen sollen (vollständige Angaben, ...mehr

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Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nr. 1 bezieht sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen, die nach ihrer Ausstattung eine behindertengerechte Förderung gewährleisten können. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 345 Nr. 1. Rz. 4 Der Bund trägt nach Nr. 2 die Beiträge für sämtliche versicherungspflichtigen Wehr- und Zivildienstleistenden. Durch die besonderen Regelungen wird der Beitrag vom Bund...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen. Abs. 1 Nr. 1 bezieht Jugendliche in die Versicherungspflicht ein, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf das Berufsleben vorbereitet werden. Abs. 1 Nr. 2 regelt die Versicherungspflicht von Wehr- und Z...mehr

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Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.2 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung – Zuschussfunktion

Rz. 15 Das Rentenniveau der Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt entsprechend dem verbliebenen Leistungsvermögen des Versicherten bei 50 % der Vollrente (Rentenartfaktor 0,5); bei solchen Renten sollen ausschließlich gesundheitlich bedingte Lohneinbußen ausgeglichen werden. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um Leistungen mit Lohnzuschussf...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.1 Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich Arbeitsmarktrente) und Erziehungsrenten – volle Lohnersatzfunktion

Rz. 13 Der Rentenartfaktor beträgt bei Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0. Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2) sichern wie die Altersrenten den vollen Erwerbsausfall. Sie dienen nicht dem Schadensausgleich und gleichen nicht aufgehobenes Leistungsvermögen, sondern allein gesundheitlich bedingte Lohneinbußen aus. Dies gilt auch für die so...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.2.1.2 Erwerbsminderungsrenten

Rz. 39 Zusätzliche Entgeltpunkte können bei Renten wegen Erwerbsminderung (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung bzw. bis 31.12.2000 wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder für Bergleute) grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn Beiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt worden sind (ansonsten bei einem späteren Rentenfall). Das ergibt...mehr