Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderung

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

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Sauer, SGB III § 163 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Seit 2005 betrifft das nur noch Ermächtigungen, um Leistungen der Rente wegen voller Erwerbsminderung gleichzustellen (§ 163 Nr. 3 a. F., jetzt Nr. 1) und um die ehrenamtliche Betätigung von den dabei maßgebenden Erfordernissen der beruflichen Eingl...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.5.4 Verfahrensabsprachen zwischen den Rehabilitationsträgern zu den Fristen

Rz. 69 § 16 Abs. 4 Satz 1HS 2 eröffnet den Rehabilitationsträgern die Möglichkeit, anstelle des gesetzlich festgelegten Weiterleitungs- und Erstattungsverfahrens abweichende Regelungen zu treffen. Der Gesetzgeber erlaubt somit den Rehabilitationsträgern, zur Regelung von Einzelfällen oder gleichgelagerten Fallgestaltungen untereinander Verfahrensabsprachen zu treffen. Aus Gr...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.7 Verminderung des Bemessungsentgelts

Rz. 42 Abs. 5 bestimmt eine Verminderung des Bemessungsentgelts, wenn der Arbeitslose nicht mehr für die Anzahl von Arbeitsstunden subjektiv arbeitsbereit ist oder objektiv in Betracht kommt, die der Bemessung des Alg zugrunde gelegt worden ist, ohne dass dies zur Verneinung von Arbeitslosigkeit führt (§ 138). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitslose zu...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.2 Wertguthaben

Rz. 32 Wertguthaben i. S. d. Abs. 2 Nr. 2 ist im Regelfall Entgelt nach einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7b SGB IV, das der Arbeitslose im Rahmen einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mit Zeiten der Arbeitsleistung und Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung in der Phase der Arbeitsleistung für die Phase der Freistellung angespart hat, das aber nich...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.4 Vorrang der §§ 9 bis 24 SGB IX (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 20 Nach der Gesetzesbegründung zum BTHG (BT-Drs. 18/9522 S. 229) sind die Regelungen der §§ 9 bis 24 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 vorrangig gegenüber anderen Leistungsgesetzen anzuwenden – und zwar unmittelbar und uneingeschränkt. Als andere Leistungsgesetze gelten das SGB III, V, VI, VII, VIII und XIV und die §§ 90 bis 150a SGB X (vgl. Rz. 5 ff. und Rz. 19). Bei den §§ 9 bis ...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.4 Erlöschen wegen Zeitablaufs

Rz. 23 Die Frist nach Abs. 2 beginnt am Tag nach der Entstehung des Anspruchs, läuft kalendermäßig ab und endet an dem Tag 4 Jahre später, der das gleiche Tages- und Monatsdatum trägt wie der Tag der Entstehung des Anspruchs. Praxis-Beispiel Der Anspruch auf Alg entsteht am 16.8.2024. Die Frist beginnt am 17.8.2024 und endet am 16.8.2028. Am 17.8.2028 kann der Anspruch auf Alg ...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.2 Früherkennung und Frühförderung, Kinderrehabilitation, Nach- und Festigungskuren, Mutter-(Vater-)Kind-Leistungen, Selbsthilfeleistungen

Rz. 47 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung (§ 46) ist nur für Kinder bis zum Schuleintritt bestimmt und wird vorwiegend in interdisziplinären Frühförderstellen erbracht. Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen, um in interdisziplinärer Zu...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.2 Teilarbeitslosigkeit

Rz. 6 Abs. 2 Nr. 1 definiert die Teilarbeitslosigkeit. Die §§ 138 bis 140 sind eingeschränkt anwendbar. Zu unterscheiden ist Teilarbeitslosigkeit insbesondere von Arbeitslosigkeit. Versicherungspflicht nach Maßgabe der Entgeltgrenzen in § 8 SGB IV kann eintreten und entfallen; mit Eintritt von Arbeitslosigkeit aber entsteht der Anspruch auf Teil-Alg i. d. R. nicht oder er er...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 5 Auflösende Bedingung

Rz. 28 Bei einer auflösenden Bedingung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ebenso wie bei der Zweckbefristung, von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Parteien bei der Zweckbefristung den Eintritt des zukünftigen Ereignisses für gewiss halten, nur der Zeitpunkt, wann es eintreten wird, ist unge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bergmannsversorgungsschein / 1 Voraussetzungen

In NRW und im Saarland ist Arbeitnehmern, die knappschaftlich versichert und noch unter Tage beschäftigt sind, auf ihren Antrag ein Bergmannsversorgungsschein zu erteilen, wenn sie nach mindestens 5-jähriger Untertagearbeit und Zugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder die Bergbau-Berufsgenossenschaft aufgeford...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Berufsunfähigkeit / 1 Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Der Begriff "Erwerbsunfähigkeit" wurde durch "Erwerbsminderung" ersetzt. Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung, teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (bis 2001: Berufsunfähigkeitsrente), voller Erwerbsminderung. Für Renten wegen Erwerbsminderung gilt: Sie werden unabhängig vom Alter gewährt, allerdings längstens bis zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Berufsunfähigkeit / 4 Gesetzliche Leistungen

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten wegen Erwerbsminderung aus (s. § 43 SGB VI): wegen teilweiser Erwerbsminderung, d. h., Versicherte sind "wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande …, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Die Rente soll die finanzielle Lücke schl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Berufsunfähigkeit / 5 Private Vorsorge

Beschäftigte sollten über eine zusätzliche private Vorsorge nachdenken, um finanzielle Einbußen bei Erwerbsminderung zu vermeiden. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Anbieter für sog. Berufsunfähigkeitsversicherungen, deshalb empfiehlt sich eine Beratung, u. a. darüber welche Versicherung im individuellen Fall am sinnvollsten ist sowie ein Vergleich der Beiträge und Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Berufsunfähigkeit / Zusammenfassung

Begriff Versicherte sind berufsunfähig, wenn der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann (Deutsche Rentenversicherung). Berufsunfähigkeit ist eine Form der Erwerbsminderung und – im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit, die vorübergehend ist – i. Allg. eine dauernde Beeinträchtigung. Ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Berufsunfähigkeit / 3.1 Prävention

Höchste Priorität hat die Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (§ 4 ArbSchG). Dies muss durch Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schulungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet werden. Die Zahl der Unfälle und des Auftretens von Berufskrankheiten und damit auch die Za...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Disability Management / 4 Bedeutung für Beschäftigte

Beschäftigte haben nach längerer Krankheit oder Unfall, besser noch bereits bei auftretenden gesundheitlichen Beschwerden mit dem Disability Manager einen zentralen Ansprechpartner, der sie berät und betreut. Durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten und das gebündelte Fachwissen kann für den Einzelfall eine optimale Lösung gefunden werden, z. B.: veränderte ergonomische Gest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rentenfreibetrag bei "nachfolgenden" Renten, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 8 EStG

Rn. 124 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, gilt für die spätere Rente, dass sich der Prozentsatz nach dem Jahr richtet, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Renten von dem Jahr des Beginns der späteren Rente abgezogen wird; der Prozentsatz darf jedoch nicht niedriger bemessen werden als der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Rentenleistungen iSd § 22 Nr 5 S 2 Buchst a EStG

Rn. 663 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Ertragsanteil nach § 22 Abs 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG werden die lebenslangen Renten einschließlich Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente besteuert, die nicht auf gefördertem Kapital aus Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds beruhen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Versorgungszusag...mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegen die Beklagte zweitinstanzlich noch Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 5.6.2017 in … ereignet hat. Die alleinige Haftung der Beklagten steht außer Streit. Der Kläger wurde bei dem Unfall erheblich verletzt. Seine vor dem Unfall ausgeübte Tätigkeit im Metallsonderbau als Bohrwerkdreher mit der Anstellung als Bediener einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anspruch auf Kindergeld ab dem vierten Monat nach Begründung eines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts nur für EU/EWR-Ausländer mit ausreichendem Aufenthaltsrecht (§ 62 Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 150n Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach Ablauf des in § 62 Abs 1a S 1 EStG genannten 3-Monatszeitraums ab Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland durch einen Unionsbürger oder einer Person aus dem EWR-Raum besteht grundsätzlich ein Kindergeldanspruch, dies gilt allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs 2 oder Abs 3 FreizügG/...mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. 1. Soweit der Kläger mit der Berufung für den Zeitraum 18.7.2017 bis 31.7.2021 einen höheren Verdienstausfall geltend macht als mit der ursprünglichen Klage, findet die Vorschrift des § 533 ZPO für diese Antragsanpassung, die der Bestimmung des § 264 Nr. 2 ZPO unterfällt, keine Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2022 – I Z...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungen aufgrund von nicht begünstigten Beiträgen, § 22 Nr 5 S 2 EStG

Rn. 660 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 2 EStG regelt eine wichtige Ausnahme zur vollen nachgelagerten Besteuerung gem § 22 Nr 5 S 1 EStG. Soweit nämlich die Leistungen auf Beitragsleistungen beruhen, die nicht steuerlich gefördert wurden, wäre eine volle nachgelagerte Besteuerung aufgrund der bestehenden Vorbelastung der Beiträge nicht gerechtfertigt. Daher sind Leis...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Rz. 102 Abs. 4 Satz 5 regelt die Folgen fehlender Mitwirkung des Versicherten im Zeitraum nach Anerkennung der Berufskrankheit. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten nach Abs. 4 Satz 3 dienen der Verhütung einer Gefahr nach Abs. 4 Satz 1, nämlich der Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der bereits anerkannten Berufskrankheit. Zu berücksichtigen ist, dass ...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.3 Freibetrag bei Berufsunfähigkeit

Der Freibetrag wird auf Antrag auch gewährt, wenn der Steuerpflichtige im sozialversicherungsrechtlichen Sinne – nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung "im Veräußerungszeitpunkt" – dauernd berufsunfähig ist. Damit knüpft der Gesetzgeber an die Regelung des § 240 Abs. 2 SGB VI an, der den Rechtsanspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit regelt...mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.12 Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX)

Rz. 59 Für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, wird ein Budget für Ausbildung geschaffen. Es ermöglicht – als Alternative zum Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich der Werkstatt – eine Erstattung der Ausbildungsvergütung nebst Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2 Renten wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Das Gesetz räumt dem Krankengeld insoweit keinen Vorrang gegenüber einer Rentenzahlung ein. Im ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.7 Einstellung der Krankengeldzahlung

Rz. 17 Der Anspruch auf Krankengeld ist jeweils vom Beginn der in § 50 Abs. 1 genannten Renten/Leistungen ausgeschlossen. D.h., dass der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des Tages endet, der dem Tag des Beginns einer der in § 50 Abs. 1 genannten Leistung vorausgeht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der erste Tag der Rente/Leistung in eine Zeit der Entgeltfortzahlung...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Betreffende bei Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass bei Wegfall der genannten Renten ei...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl die Altersrenten als auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben den Zweck, möglichst den Lebensunterhalt des Betroffenen sicherzustellen. Diese Renten werden auch gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist. Deshalb bestimmt § 50 Abs. 1, dass neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters kein Krankengeld mehr ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.6 Renten aus dem Beitrittsgebiet (ehemalige DDR; Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 16 Die ehemalige DDR (heutige Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Ostteil Berlins) hatte eigenständige Renten mit zusätzlichen, unterschiedlichen ergänzenden Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die nach der Deutschen Wiedervereinigung mit einer Reihe von Übergangsregelungen innerhalb unterschiedli...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.7 Beitragsberechnung beim "gekürzten" Krankengeld

Rz. 40 Vom Krankengeld sind grundsätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Beitragsanteil des Versicherten (Rz. 41) und dem Beitragsanteil der Krankenkasse (Rz. 42). Sowohl die Teilrente wegen Alters als auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung lösen bei allen 3 Versicherungszweigen für sich...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 § 50 Abs. 1 ist anzuwenden, wenn dem Versicherten eine Vollrente wegen Alters, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine sonstige (Renten-)Leistung nach § 50 Abs. 1 für einen Zeitraum zusteht, für den er auch Krankengeld beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob die "Rentenleistung" gleichzeitig mit oder erst nach dem Krankengeldanspruch beginnt. Werden diese "Ren...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.9 Rückabwicklung/Erstattung von Beiträgen wegen rückwirkender Rentenbewilligung (§ 26 Abs. 2 SGB IV, § 351 SGB III)

Rz. 28 Die aufgrund des Krankengeldbezugs entrichteten Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind bei rückwirkenden Rentenzubilligungen nur dann zu korrigieren, wenn die Rentenbewilligung rückwirkend Auswirkungen auf das Versicherungs-/Beitragsrecht hat. Im Zusammenhang mit der rückwirkenden Zubilligung einer Rente i. S. d. § 50 Abs. 1 ergeben sich gemäß...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.4 Beginn der Kürzung

Rz. 37 Wird eine Rente in einen Zeitraum hinein bewilligt, in dem ein Anspruch auf Krankengeld bestand, ist die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern geregelt – und zwar in der "Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.3 Rückwirkender Wechsel in Teil- oder Vollrente und umgekehrt

Rz. 11 Bei Altersrenten, die früher als die Regelaltersrente (67 Jahre) gezahlt werden, waren aufgrund des § 34 SGB VI bis zum 31.12.2022 beim Hinzuverdienst Grenzen zu beachten (§ 35 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 235 SGB V). Wer die Hinzuverdienstgrenze (§ 34 Abs. 2 SGB VI a. F.) überschritt, bekam je nach Höhe weniger oder keine Rente. Seit dem 1.1.2023 können Bezieher einer Al...mehr

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Jansen, SGB IV § 49 Stimmen... / 2.1 Versicherte (Abs. 1)

Rz. 3 Für die Versicherten legt Abs. 1 den Grundsatz fest, dass jeder Versicherte eine Stimme hat. An einer entsprechenden ausdrücklichen Klarstellung hatte es im Recht vor dem 1.7.1977 gefehlt; das Prinzip: "ein Versicherter – eine Stimme" galt als selbstverständlich. Der Grundsatz bedeutet gleichzeitig, dass der Versicherte nur eine Stimme bei ein und demselben Versicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.11 Besonderheit: Rückforderung von Krankengeld vom Versicherten bei ausländischen Renten (§ 50 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 30 Bei arbeitsunfähigen Versicherten, die ausländische Invalidenrenten oder Altersrenten beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag vor Beginn dieser ausländischen Leistung, wenn diese ihrer Art nach einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters oder eines Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften entspricht (vgl. Rz. 14). § 5...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 50 trat mit der Einführung des SGB V zum 1.1.1989 in Kraft (Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen – Gesundheits-Reformgesetz – v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). In den letzten 20 Jahren hat die Vorschrift lediglich eine Änderung erfahren – und zwar zum 11.5.2019: Durch Art. 1 des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S....mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.6 Dynamisierung der Rente und des Krankengeldes

Rz. 39 Verändert sich das Krankengeld, weil der maßgebende Bemessungszeitraum mehr als ein Jahr zurückliegt und das Krankengeld nach § 70 SGB X angepasst wird, ist eine Neuberechnung des Krankengeldes notwendig. Gleiches gilt, wenn die Rente angepasst wird (§ 65 SGB VI). Nach jeder Erhöhung des Krankengeldes oder des Brutto-Rentenbetrages ist also die Kürzung des Krankengeld...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.13 Weiterzahlung von Renten der ehemaligen DDR (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 32 Gemäß Art. 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit dem Wirksamwerden des Beitritts in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem T...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.2 Folge des Rentenbezugs bei rückwirkender Zubilligung

Rz. 10 Wird vom Rentenversicherungsträger eine der unter Rz. 7 oder Rz. 8 aufgeführten Renten rückwirkend bewilligt, stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung gemäß einer Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Rentenversicherungsträger (vgl. Rz. 18) spätestens mit Ablauf des Tages ein, an welchem die Mitteilung des Trägers der Rentenversicherung über die Renten...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 33 Abs. 2 regelt die Kürzung des Krankengeldes für den Fall der Zubilligung bestimmter Rentenleistungen, wenn die Rente später als die Arbeitsunfähigkeit oder (ersatzweise) später als eine stationäre Behandlung zuerkannt wird. Unter "Zuerkennung" ist hierbei der Beginn der Rente gemeint und nicht der Tag, an dem der Rentenbescheid aus- oder zugestellt wird. Bei der Anwendung...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.3 Erarbeitung von gemeinsamen Grundsätzen zur Bedarfserkennung, Bedarfsermittlung und Koordinierung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Die Leistungen der Rehabilitationsträger sind personenzentriert: Im Mittelpunkt der Rehabilitation und Teilhabe steht der Mensch mit Behinderung bzw. mit drohender Behinderung (einschl. chronischer Erkrankungen). Bei der Antragstellung gelten für die Rehabilitationsträger die allgemeinen sozialrechtlichen Grundsätze der Amtsermittlung nach § 20 SGB X sowie das Prinzip der...mehr