Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sauer, SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Franz-Josef Sauer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 245

Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der Befriedigung eigener Bedürfnisse des Arbeitnehmers, vielmehr ist Arbeit im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen. Der Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) bildet einen Unterfall des Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB). Arbeitsrechtliches Sonderrecht ist auf den Dienstvertrag nicht anzuwenden. Der Arbeitnehmer schuldet eine Arbeitsleistung, nicht dagegen einen bestimmten Erfolg.

 

Rz. 246

Es ist Sache des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer durch Anleitung und Anweisung so einzusetzen, dass die Arbeit des Arbeitnehmers zu dem gewünschten Erfolg führt.

Ein als Fahrradlieferant ("Rider") beschäftigter Arbeitnehmer hat aus § 611a Abs. 1 BGB i. V. m. dem Arbeitsvertrag gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Bereitstellung eines geeigneten Fahrrads und Mobilfunkgeräts als essenzielle, geeignete Arbeitsmittel (BAG, Urteil v. 10.11.2021, 5 AZR 334/21).

Durch den Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis begründet. Durch ihn wird unverzichtbar die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Lohnzahlung durch den Arbeitgeber begründet. Auf anderer rechtlicher Grundlage werden Beamte, Richter und Soldaten, Mitglieder religiöser Gemeinschaften und Strafgefangene tätig. Keinen Arbeitnehmerstatus haben meist auch Familienangehörige, die aufgrund familiärer Bindung Arbeitsleistungen erbringen. Ob gleichwohl ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist im Einzelfall festzustellen und zu entscheiden. Entscheidend ist aber für die Beurteilung ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    298
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    206
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    204
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    164
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    163
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    154
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    153
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    127
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    125
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    109
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    101
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    100
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    99
  • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
    91
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 13b Leistungsempfänger ... / 15 Anhang: Positiv-Negativ-Katalog der Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
    91
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    90
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    88
  • Schell, SGB IX § 44 Stufenweise Wiedereingliederung / 2.3.10 Unterbrechung des Wiedereingliederungsprozesses
    88
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    87
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    86
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold

Top-Themen

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Downloads

Personalmagazin HR-Software 2026

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Lohn- und Gehaltsabrechnung

Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung! Das Buch zeigt Ihnen in über 50 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit. Mit allen Änderungen für das Jahr 2025.

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren