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§ 6 Erwerbsschaden und Rentenschaden / a) Der Fall

Wolfgang Wellner
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Rz. 163

Der Kläger nahm die Beklagte als Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall – soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung – auf Ersatz des Verdienstausfallschadens in Anspruch. Der 1969 geborene Kläger wurde am 8.8.2004 als Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall durch einen bei der Beklagten versicherten Pkw erheblich verletzt. Er erlitt insbes. eine mehrfache Oberschenkelfraktur. Die volle Einstandspflicht der Beklagten dem Grunde nach stand zwischen den Parteien außer Streit. Der Kläger litt seit seiner Geburt an einer genetisch bedingten Muskeldystrophie, dadurch bedingt auch an einer Adipositas, zudem war er an Diabetes Mellitus (Typ 2) erkrankt. Der dadurch gegebene Grad der Behinderung betrug vor dem Unfall 60 %. Nach dem Unfall wurde der Kläger am Bein operiert, die stationäre Behandlung dauerte bis Ende August 2004. Nach seiner Krankenhausentlassung kam es im Herbst 2004 zu gesundheitlichen Komplikationen sowie zu depressiven Störungen, die schließlich zur Verrentung wegen voller Erwerbsminderung führten.

 

Rz. 164

Der Kläger machte geltend, seine durch die depressiven Störungen bedingte Erwerbsunfähigkeit sei Folge des Unfalls und begehrte mit seiner Klage Ersatz seines Verdienstausfalls. Das LG hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das OLG eine prozentuale Kürzung um 50 % bzw. 75 % wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht vorgenommen. Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen und die Berufungen zurückgewiesen.

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