Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.3 Absetzbare bzw. nicht absetzbare Beträge

Bei den Überschuss-Einkünften sind die Einnahmen[1] um die Werbungskosten zu vermindern.[2] Werbungskosten sind die Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen notwendig sind. Sie können nur bei der Einkunftsart geltend gemacht werden, bei der sie erwachsen sind.[3] Die in § 9a EStG genannten Pauschbeträge für Werbungskosten sind dann zugrunde zu le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 8. Spekulationsgeschäfte

Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern, welche nicht einer anderen Einkunftsart zugeordnet werden können, und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Anwendungsbereich des Tatbestands der Spekulationsgeschäfte wurde in den letzten Jahren immer weiter eingegrenzt, zuletzt wurden bspw. auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die betriebliche Nutzung

Rn. 1154 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch wenn der ArbN die Werkzeuge außerhalb einer Betriebsstätte seines ArbG einsetzt, zB auf einer Baustelle, sind sie "betrieblich" genutzt (R 3.30 S 3 LStR 2023). Der Begriff "betrieblich" ist mE weit zu fassen (glA Fissenewert in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 30 EStG Rz 2). Die "Anschaffung" des Werkzeugs ist mE die Vorstufe zur betriebliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / a. Übertragung stiller Reserven

Darunter fällt unter anderem Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gem. § 12 Abs. 1 ÖstEStG. Hiernach kann bei einer Veräußerung von qualifiziertem Anlagevermögen[6] die Aufdeckung von stillen Reserven vermieden werden, indem der Betrag der stillen Reserven von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von im Jahr der Veräußerung angeschafften oder hergestellten Wirts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 70 [Autor/Stand] In H B 168 ErbStH 2020 hat die Verwaltung ein sehr einprägsames Beispiel zur Aufteilung des Grundbesitzwertes bei einer Gesellschaft gebildet, das nachstehend in vollem Umfang wiedergegeben wird. V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V + X GbR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Der Zuschuss für die Wohneigentumsbildung iRd Programms "Stadtumbau Ost" (§ 3 Nr 58 EStG Fall 5)

Rn. 2029 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StÄndG 2001 (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794) erweiterte in Art 1 Nr 3a den § 3 Nr 58 EStG (ab VZ 2001) um Zuschüsse für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren nach den Regelungen zum Stadtumbau Ost in den Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art 104a Abs 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die zivilrechtliche Aufgabe des Grundbuchs

Rz. 20 Die Einrichtung des Grundbuchs und der Buchungszwang des § 873 BGB stellen für das Immobiliarsachenrecht und den Rechts- und Kreditverkehr ein hoch zu schätzendes Gut dar. Das Grundbuch gewährleistet mit seinem öffentlichen Glauben (§§ 891 ff. BGB) Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und vermeidet Risiken, die bei einem lediglich fakultativ wirkenden Grundbuch oder ga...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Formstatut

Rz. 344 Die Form von Rechtsgeschäften regelt Art. 11 Rom I-VO. Ein Schuldvertrag ist formgültig, wenn er alternativ die Formerfordernisse des Rechts, das auf ihn nach den Art. 3 ff. Rom I-VO zur Anwendung kommt, einhält oder aber diejenigen, die am Ort des Vertragsschlusses gelten. Zur Form zu zählen ist dabei v.a. die Frage, ob die Mitwirkung Dritter, z.B. eines Notars, erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Auflassungsvormerkung

Rz. 15 Für den Anspruch auf Auflassung und Eigentumsverschaffung gilt: Der "Anspruch auf Auflassung" ist auf Erklärung der Auflassung gerichtet und mit der wirksamen Erklärung der Auflassung erfüllt.[36] Der "Anspruch auf Eigentumsverschaffung" (z.B. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB) geht weiter und kann auch noch nach wirksamer Auflassung vorgemerkt werden und nach Eintragung des Eigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBBerG § 3 Umstellung anderer wertbeständiger Rechte

Gesetzestext (1) Bei sonstigen wertbeständigen Rechten einschließlich den in § 2 Abs. 2 Satz 2 genannten, bei denen sich die aus dem Grundstück zu zahlende Geldsumme nach dem Gegenwert einer bestimmten Menge Waren oder Leistungen bestimmt, kann nur Zahlung eines Betrages verlangt werden, der dem für die Umrechnung am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes an den deutschen B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / II. Innenverhältnis

Rz. 9 In Vereinbarungen der genannten Art sind für das Innenverhältnis erfahrungsgemäß insbesondere die folgenden Gesichtspunkte zu thematisieren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Anspruch wegen entfallener Leistungen

Rz. 401 Muster 1.18: Anspruch wegen entfallener Leistungen Muster 1.18: Anspruch wegen entfallener Leistungen Gem. der Pos. _________________________ des Auftragsleistungsverzeichnisses sollte die Klägerin _________________________ m3 tragfähigen Boden liefern und einbauen. Nachdem die Klägerin ca. 50 % der entsprechenden Leistungen ausgeführt hatte, teilte die Beklagte ihr m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Vom Amtswiderspruch ausgeschlossene Eintragungen

Rz. 13 Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass die nachfolgend aufgeführten Eintragungen generell nicht Gegenstand eines Amtswiderspruchs sein können:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 3.1.2 Einzahlungsdauer und Sperrfristen

Die auf einen Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen anzulegenden vermögenswirksamen Leistungen sind vom Arbeitgeber unmittelbar zu überweisen. Die Höhe der jährlichen Einzahlungen sowie die Vertragsdauer sind nicht begrenzt; auch andere Einzahlungen, die keine vermögenswirksamen Leistungen darstellen, sind ohne Einschränkungen zulässig. Ein Sparvertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Genehmigungserfordernisse

Rz. 149 Vertreter, deren Vertretungsmacht im Familien- oder Erbrecht gründet, bedürfen bei Grundstücksgeschäften materiell-rechtlich bei Anwendbarkeit deutschen Sachrechts[334] häufig der Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungs- oder Nachlassgerichts. Die Genehmigungserfordernisse sind im Einzelnen für die Betreuung geregelt. Im Recht der Vormundschaft (vgl. § 1799 BGB) un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundschuld

Rz. 16 Ohne jede Beschränkung zulässig ist demgegenüber die Sicherung der Ansprüche aus einer öffentlichen Last durch Eintragung oder Verpfändung einer Grundschuld:[31] Da diese vom Bestand der zu sichernden Forderung unabhängig ist, kommt es hier nicht darauf an, welches Grundstück belastet werden soll, ob die Forderung bevorrechtigt ist oder ob sie bereits anderweitig gesi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entstehen

Rz. 13 Bruchteilseigentum entsteht durch rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Eigentumsübergang auf mehrere Personen, sofern sich nicht aus dem Gesetz oder aus den Vereinbarungen ein anderes Gemeinschaftsverhältnis ergibt.[17] Rz. 14 Unzulässig ist die quotenmäßige Vorratsteilung des Alleineigentums in gewöhnliches Miteigentum und Belastung eines angeblichen Miteigentumsant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Grundbuchrechtliche Folgen einer Vergemeinschaftung

Rz. 234 Fällt ein deutsches Grundstück in ein gemeinschaftliches Gut nach ausländischem Güterrecht, so können die Ehegatten nicht als Bruchteilseigentümer eingetragen werden.[740] Vielmehr ist die aus dem fremden Güterrecht sich ergebende gemeinschaftliche Bindung als gemeinschaftliches Rechtsverhältnis nach § 47 GBO zu bezeichnen.[741] Dabei muss der ausländische Güterstand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzliche Erwerbsverbote

Rz. 67 Gesetzliche Erwerbsverbote hat das GBA stets von Amts wegen zu prüfen und zu beachten.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Begründung eines neuen Rechts (Abs. 2)

Rz. 3 Ebenso wird Beteiligter, wer im Laufe des Verfahrens ein neues Recht am Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht erwirbt, sofern das Recht vom Verfahren berührt wird. Auch ein Erwerb außerhalb des Grundbuchs (z.B. Begründung eines Nießbrauchs oder Erwerb eines Pfandrechts an einer Briefhypothek) fällt darunter.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / f) Unvollständige Eintragung einer Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 46 In Fällen einer unvollständigen Eintragung einer Gesamthandsgemeinschaft ist gleichermaßen ein Verbleib eines Anteils (zur Gesamtgläubigerschaft siehe schon Rdn 37) beim Veräußerer oder sonst vormals Berechtigten ausgeschlossen. Dies ergibt sich neben den Gründen, die gegen eine solche Konstruktion bei einer Bruchteilsgemeinschaft sprechen (hierzu) zusätzlich daraus, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KEHE Grundbuchrecht / X. Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind in das Grundbuch einzutragen, ohne dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, vorgelegt wird, wenn a) si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Dem Amtswiderspruch mit Einschränkungen zugängliche Fallgruppen

Rz. 14 Nur mit gewissen Einschränkungen zulässig ist die Eintragung eines Amtswiderspruchs in den nachfolgend genannten Fällen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Grunderwerbsteuer

Rz. 29 In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglichen Beteiligungsquoten wie folgt zu behandeln: Der Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Erwerb durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Steuerschuldner nach § 13 Nr. 1 GrEStG ist. Eine Änderung der Beteiligungsquoten der Partner, die insbesondere bei fremdfinan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / 5. Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf den Vorerben

Rz. 135 Überträgt der Nacherbe das Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, wird der Vorerbe Vollerbe. Erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, gilt das Entgelt als Erwerb von Todes wegen und ist von diesem nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG zu versteuern. Diese Vorschrift hat gerade für den Fall Bedeutung, dass dem Nacherben ein voller wirtschaftlicher Ausgleich für die Aufgabe des Anw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 49 Erwerbsfähigkeit und -wille des Erwerbers sind unerlässliche Voraussetzungen einer wirksamen Einigung. Das Recht zum Eigentumserwerb ist Ausfluss der allgemeinen Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen und ihnen gleichgestellter Personenverbände. Das BGB kennt Erwerbsbeschränkungen nur für Erbengemeinschaften (§ 2041 BGB), das öffentliche Recht auch für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Architektenrecht / V. Abrechnung nach Kündigung

Rz. 46 Wird der Vertrag durch Kündigung vorzeitig beendet, so kann der Auftragnehmer sein Honorar sogleich nach der Kündigung in Rechnung stellen.[115] Wird der Architektenvertrag gekündigt, muss jedoch der Architekt seine Rechnung im Regelfall zwingend zweigeteilt aufstellen. Dabei müssen die erbrachten Leistungen von den nicht erbrachten Leistungen getrennt werden und bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Rechtsbehelfe

Rz. 62 Entscheidungen des Grundbuchamts über die Eintragung des Nacherbenvermerks unterliegen der Beschwerde, § 71 GBO. Der Nacherbenvermerk selbst ist keinem gutgläubigem Erwerb zugänglich. An die Erbeneintragung ohne Vermerk sowie die Eintragung einer sog. Befreiung des Vorerben, vgl. Rdn 17, kann sich dagegen ein gutgläubiger Erwerb anschließen. Rz. 63 Gegen die Eintragung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Beachtlichkeit für das Grundbuchamt

Rz. 256 Nach Stimmen in der Literatur soll auch ein durch Art. 16 EGBGB a.F. geschützter Erwerb durch das Grundbuchamt zu beachten sein.[805] Auch hier ist von dem Grundsatz auszugehen, dass das Grundbuchamt, wenn es aus einem ausländischen Eherecht ein Hindernis für die Grundbucheintragung entnehmen will, dies nur darf, wenn es aufgrund konkreter Anhaltspunkte sichere Kennt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 3.4 Bausparvertrag

Zu dieser Anlageart gehören alle Verträge, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind.[1] Der Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ist die häufigste Vertragsform. Daneben sind noch begünstigt Wohnbau-Sparverträge mit einem Kreditinstitut oder mit einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, Baufinanzierungsverträge mit Wohnungs- und Siedlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Weitere von § 22 GBO erfasste Fälle

Rz. 25 Da § 22 GBO nur solche Fälle, in denen ein Erwerb kraft öffentlichen Glaubens möglich ist, erfasst, kann er nicht über die in den §§ 892–894 BGB geregelten Fälle hinaus greifen, so dass eine Berichtigung solcher Eintragungen aufgrund des § 22 Abs. 1 S. 1 GBO ausgeschlossen ist.[71] Nicht von der Norm geregelt werden daher neben den gegenstandslosen Eintragungen im Sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / A. Steuerklasse, Freibeträge, Befreiungstatbestände

Rz. 1 Der Lebensgefährte unterfällt der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG).[1] Er unterliegt daher einem Erbschaftsteuersatz von 30 %, bei Erwerben über 13.000.000 EUR von 50 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Ihm steht nicht der höhere Freibetrag des Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur in Höhe von 20.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG zu....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / 4. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / 3. Anmerkungen

Rz. 96 Der dem Sachverhalt zugrunde liegende Vertrag ist für beide Prozessparteien ein Handelsgeschäft, sodass grundsätzlich die Kammer für Handelssachen nach §§ 93 ff. GVG zuständig ist. Dem Kläger steht es frei, sich für die Kammer für Handelssachen oder für die Zivilkammer zu entscheiden. Die Klageerhebung vor der Kammer für Handelssachen muss in der Klageschrift beantrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / 4. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / 2. Mängelansprüche

Rz. 32 Die dem Käufer zustehenden Mängelansprüche aus dem Baustofflieferungsvertrag sind in § 437 BGB beschrieben. Die bereits erwähnte Nacherfüllung ist der vorrangige und zentrale Anspruch. Hiernach kann der Käufer gem. § 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 BGB Nacherfüllung verlangen, somit die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Diese Bestimmung nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Der sicherste Weg

Rz. 34 Für den Verkäufer: Der für ihn sicherste Weg, sich vor Erklärung der Auflassung und vor Bewilligung einer Vormerkung den vollen Kaufpreis auszahlen zu lassen und die unvermeidliche Vorleistung allein dem Käufer aufzubürden, ist dem Käufer nur zumutbar, wenn er zum Verkäufer volles Vertrauen hat und kein vernünftiger Grund zu Zweifeln an der Vertragstreue des Verkäufer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Muster: Klage des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Behinderung

Rz. 266 Muster 3.42: Klage des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Behinderung Muster 3.42: Klage des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen Behinderung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) Klage In Sachen Firma _________________________, vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) – Klägerin – gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Baustofflieferung / 4. Checkliste

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mit Business Model Canvas K... / 2.3 Baustein 3: Kanäle (Marketing & Vertrieb)

Für die unternehmerische Effektivität Ihres Kanzlei-Geschäftsmodells ist neben der inhaltlichen Frage, welche Werte Sie für welche Zielgruppen schaffen, auch ausgesprochen erfolgsrelevant, welche Kommunikationskanäle Sie einsetzen wollen, um Ihre Zielgruppen zu erreichen und ihre Wertebotschaft zu vermitteln. Die Entscheidung für die Kanäle ist eine grundlegende, die Sie für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Widerruf eines ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.9.2023 befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis widerrufen werden kann. Weitere Entscheidungspunkte sind die Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltpflichtigen und die Abgrenzung von Regelb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Aushändigung und Rückgabe der Bewilligungsurkunde

Rz. 130 Die in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Bewilligung kann nicht nur gegenüber dem GBA abgegeben werden, sondern außerhalb des Eintragungsverfahrens auch gegenüber dem durch die Eintragung Begünstigten oder einem Dritten, indem der Bewilligende dem Begünstigten oder dem Dritten den unmittelbaren Besitz an der Urkunde überträgt (§ 854 BGB).[310] Die Bewilligung ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Betroffenes Recht

Rz. 13 1. Recht. Gemeint sind Eigentum,[17] Rechte an einem Grundstück und Rechte an Grundstücksrechten. Sie können auch nur berichtigenden oder vorläufigen Charakter haben, wie Verfügungsbeschränkungen, Vormerkungen und Widersprüche.[18] Auch zwischen mehreren Auflassungen sind nach § 17 GBO aufzulösende Kollisionen denkbar: Wird ein Grundstück mehrfach hintereinander aufgel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Widerruf eines ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 21.6.2011 geborene Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners und dessen geschiedener Ehefrau. Die im Jahr 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Die Antragstellerin ist Schülerin und lebt in d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Technische Möglichkeiten im Grundbuchamt

Rz. 16 Nr. 3 knüpft die Zulassung an das Vorhandensein entsprechender technischer Möglichkeiten im Grundbuchamt, was selbstverständlich erscheint, wodurch jedoch klargestellt wird, dass eine Verpflichtung zur Schaffung solcher Abrufmöglichkeiten nicht besteht. Die zuständigen Stellen können hierüber vielmehr im Rahmen ihres Organisationsermessens bei der Dimensionierung, Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 2.6 Schulbücher

Aufwendungen, die Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder aufgrund schulischen Vorgaben zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben, werden zusätzlich als Mehrbedarf anerkannt.mehr