Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.7 Schüler

Der Mehrbedarf wird für Schüler anerkannt, die aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen oder schulischer Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften (mit ISBN-Nummer) haben. Die Höhe entspricht den Aufwendungen für die Schulbücher oder gleichstehenden Arbeitsheften.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck

Rz. 1 Die Norm erklärt sich aus Regelungen des SachenRBerG: Dem aktuellen Gebäudeeigentümer (Nutzer) stehen gegen den Grundstückseigentümer grundsätzlich die Ansprüche aus § 15 SachenRBerG zu. Diesen Ansprüchen kann der Eigentümer gem. § 29 SachenRBerG bestimmte Einreden entgegenhalten, die persönlicher Art und an die Person des ursprünglichen Gebäudeeigentümers geknüpft sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Übertragung des Sondernutzungsrechts

Rz. 117 Die "isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts" auf den Eigentümer eines anderen WE-Rechts derselben WE-Gemeinschaft bedarf einer Vereinbarung zwischen dem bisher und dem neu benutzungsberechtigten Wohnungseigentümer, aber nach dem Gesetz keiner Zustimmung der anderen WEer oder des Verwalters, sofern ihre Wirksamkeit nicht nach § 12 WEG davon abhängig gemacht ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Wirkungen des Widerspruchs

Rz. 62 Der wirksame Widerspruch verhindert den gutgläubigen Erwerb des dinglichen Rechts, gegen das er gerichtet ist, durch Beseitigung der Fiktion des § 892 BGB, auf die sich ohne Eintragung des Widerspruchs nicht nur der Widerspruchsberechtigte, sondern auch jeder Dritte berufen kann.[174] Rz. 63 Weitergehende materielle Wirkungen hat er nicht. Hinzuweisen ist aber auf die ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Dingliches Recht im Sinne des BGB

Rz. 70 Dingliche Rechte haben ihre Rechtsgrundlage im materiellen Sachenrecht des BGB und unterscheiden sich von schuldrechtlichen Ansprüchen (§§ 194 Abs. 1, 241 BGB) und Rechten (Rücktritt, Minderung). Dingliche Rechte sind Rechte einer Person gegenüber anderen Personen, aber in Ansehung einer Sache.[127] Beim Eigentum ist die unmittelbare Herrschaft über die Sache grundsät...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / E. Alternativen?

Rz. 14 Der Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft ohne schuldrechtlichen Ausgleichsmechanismus für Zuvielleistungen ist von den Beteiligten häufig zu Recht nicht gewollt. Doppelverdiener-Paare ohne Kinder bestehen erfahrungsgemäß häufig darauf, dass sich unterschiedlich hohe Finanzierungsbeiträge auch in entsprechend unterschiedlich hohen Beteiligungsquoten widerspiegeln...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse

Rn. 2598 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME hatte man den Begriff der "öffentlichen Kasse" entsprechend zu § 3 Nr 12 S 1 EStG auszulegen (s Rn 440ff). Nach Tz 7 der RL 2014 (s Rn 2597c) war für den Erwerbszuschuss das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Eschborn die zuständige Behörde, somit die "öffentliche Kasse" iSd § 3 Nr 71 EStG aF. Rn. 2598a Stand: EL 170...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Anfechtung (Abs. 4)

Rz. 20 Gegen die Eintragung in das Grundbuch wäre an sich die Beschwerde nach §§ 71 ff. GBO statthaft, gleichgültig, wer die Eintragung vorgenommen hat. Abs. 4 schaltet bei Entscheidungen des UdG hier ein Abhilfeverfahren vor.[44] Die Entscheidungen des Urkundsbeamten sind mit der Erinnerung anfechtbar, über diese entscheidet der Rechtspfleger wegen dessen genereller Zuständ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Handwerksordnung (HwO)

Rz. 189 Handwerkskammern bedürfen nur noch zur Belastung von Grundstücken einer Genehmigung der obersten Landesbehörde (§ 106 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 HwO). Landes- und Bundesinnungsverbände bedürfen weder für die Veräußerung noch den Erwerb oder die Belastung von Grundstücken einer Genehmigung (§§ 83 Abs. 1 Nr. 2, 85 Abs. 2 HwO). Handwerksinnungen und Handwerkerschaften bedürfe...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung

Nach dem Hochschulrahmengesetz soll die Hochschule für jeden Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung aufstellen. Auf der Grundlage der Prüfungsordnung wird darin Inhalt und Aufbau des Studiums geregelt und ggf. eine in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit vorgeschrieben. Am Lernort "Hochschule" wird in erster Linie Theorie vermittelt. Auch wenn immer ...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / B. Elterliche Vermögenssorge

Rz. 2 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Hieraus resultiert gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Ist ein gemeinsames Kind noch minderjährig, steht dem überlebenden Elternteil nach der gesetzlichen Regelung das Sorgerecht und folglich auch die Verm...mehr

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Aktienoptionen / 13 Werbungskostenabzug

Werden die Optionsrechte nicht ausgeübt, sind die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Erwerb von Optionsrechten als vergebliche Werbungskosten abziehbar. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Jahr, in dem die Optionsrechte wegen Nichtausübung der Option verfallen. Praxis-Beispiel Werbungskosten bei Verfall der Optionsrechte Der Arbeitnehmer hat im Januar 01 von seinem Arbeitgebe...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / D. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 118 Nach § 2222 BGB kann ein Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernannt werden, dass dieser bis zu dem Eintritt einer angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt. Grundsätzlich dient § 2222 BGB dem Schutz des Nacherben. Die Anordnung einer Nacherbentestamentsvollstreckung ist in all den Fällen sinnvoll und geboten, in den...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 10 [Anspruch auf Hypothekenbestellung]

Gesetzestext (1) Hat die dem Gläubiger zustehende Hypothek sich auf Grund des § 7 Abs. 1 vermindert, so kann der Gläubiger verlangen, daß der Eigentümer ihm in Höhe der Verminderung eine weitere Hypothek an nächstbereiter Rangstelle bestellt. Ist ein anderer als derjenige, der bei Eintritt der Verminderung der Hypothek Eigentümer gewesen ist, Eigentümer des Grundstücks, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Freibetrag

Rn. 1330 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerfrei ist der (geldwerte) Vorteil des ArbN aus der unentgeltlichen/verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen bis zu einer Summe von EUR 360/EUR 1 440 (ab 01.07.2020, s Rn 1322) jährlich, dh es handelt sich um einen Jahresfreibetrag ("soweit"; H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 22 29 S 1). Bei einem...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Unberechtigte Löschung des Widerspruchs

Rz. 107 Wird ein Widerspruch zu Unrecht gelöscht, so macht dies das Grundbuch nach verbreiteter Ansicht nicht unrichtig (siehe dazu auch § 25 GBO Rdn 34).[252] Folgt man dem, muss der Inhaber des Anspruchs nach § 894 BGB die erneute Eintragung eines Widerspruchs nach Maßgabe des § 899 Abs. 2 S. 1 BGB erwirken;[253] ein Nachweis der Fehlerhaftigkeit der Löschung oder deren Of...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ig) Der Wortlaut des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG

Rn. 1518 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 EStG betrifft nach seinem Wortlaut nur eine vermögensverwaltende Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an KapGes besteht, also die vorbezeichneten Venture Capital- und Private Equity-Fonds. Andere Gesellschaften sind nicht begünstigt. Rn. 1518a Stand: EL 170 – ET: 0...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 74 Auf Veräußerer- oder Erwerberseite können mehrere Personen an der Auflassung beteiligt sein. Das GBA hat zu prüfen, ob das zur Eintragung beantragte Gemeinschaftsverhältnis generell möglich und im konkreten Eintragungsverfahren das richtige ist.[164] Die beantragte Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer darf das GBA aber nicht schon bei bloßen Zweifeln, sonde...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / B. Weiterbenutzung der gemeinsamen Wohnung nach dem Tod des Partners

Rz. 2 Soll er nach dem Tod des Allein-Eigentümers die Wohnung alleine weiter bewohnen können, bietet sich ein aufschiebend auf den Tod des Eigentümers befristetes Wohnrecht an, welches schon zu Lebzeiten durch Eintragung im Grundbuch nach § 1093 BGB abgesichert wird, wenn nicht schon eine Erb- oder Vermächtniseinsetzung erfolgt. Rz. 3 Erwerben die Partner eine Immobilie in Br...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitsplätze

Ferner muss der Arbeitgeber nach § 156 Abs. 2 SGB IX bestimmte Tätigkeiten/Mitarbeiter nicht bei der Zahl der Arbeitsplätze berücksichtigen. Das sind: Die Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Maßnahmen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung in Betrieben und Dienststellen teilnehmen. Personen, deren Beschäft...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Materielle Rechtslage

Rz. 5 § 12 GBBerG gilt nur für das Grundbuchverfahren. Die Bescheinigung begründet für sich keinen Eigentumsübergang und keinen öffentlichen Glauben. Auch die Vermutung des § 12 Abs. 2 GBBerG ist widerleglich, sie ist als solche notwendige Grundlage der Möglichkeit, die Rechtsnachfolge bescheinigen zu können.[4] Es kann daher sein, dass eine Gesellschaft als Berechtigte in d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Rechtsverhältnis der Miteigentümer untereinander

Rz. 11 Das Innenverhältnis richtet sich nach §§ 741 ff. BGB, die in beschränktem Umfang abweichende oder ergänzende Regelungen teils durch Vertrag, teils durch Mehrheitsbeschluss (§§ 745, 749 Abs. 2 BGB) und nach § 1010 BGB Vereinbarungen mit verdinglichten Wirkungen gestatten (siehe Rdn 22 ff.) und wie nach §§ 10 ff. WEG eine Art Statut bilden (siehe § 3 Einl. Rdn 96 ff.). ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Problematik der Einreden bei der Grundschuld

Rz. 62 Grundschuld und gesicherte Forderung sind durch die schuldrechtlich wirkende Sicherungsabrede miteinander verknüpft.[156] Sie erlaubt dem Gläubiger die Inanspruchnahme der Grundschuld bei Nichtleistung der gesicherten Forderung und gibt dem Eigentümer den Anspruch auf Rückgewähr bei Wegfall des Sicherungszwecks. Regelmäßig ist der Gläubiger ermächtigt, die Grundschuld...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundstücksverkehrsgesetz

Rz. 173 Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke und der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sind gem. § 2 GrstVG genehmigungspflichtig,[426] dies mit der Folge, dass die entsprechenden Rechtsgeschäfte bis zur Erteilung der Genehmigung schwebend unwirksam und mit bestandskräftiger Versagung der Genehmigung endgültig nichtig sind...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Aufgrund Bewilligung eingetragene Vormerkung

Rz. 81 Fehlt die nach § 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB erforderliche Bewilligung des Berechtigten oder entfällt sie (insbesondere rückwirkend infolge Anfechtung), so entsteht nach heute kaum noch bestrittener Auffassung keine Vormerkung.[198] Nach einer verbreiteten Ansicht soll auf die Bestellung einer Vormerkung § 1850 Nr. 1 BGB Anwendung finden,[199] so dass eine ohne Genehmi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nicht eintragungsfähige Verfügungsbeschränkungen

Rz. 84 Nicht in das Grundbuch eintragungsfähig sind sowohl bestimmte Beschränkungen des Privatrechts wie auch des öffentlichen Rechts. Unter Berücksichtigung der vorstehend dargestellten Grundsätze besteht im jeweiligen Fall auch kein Bedürfnis für eine Grundbucheintragung. An Einzelfällen sind zu nennen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Inhaltlich unzulässige Eintragungen (§ 53 Abs. 1 S. 2 GBO) und gegenstandslose Eintragungen (§ 84 Abs. 2 GBO)

Rz. 21 Die Löschung inhaltlich unzulässiger Eintragungen erfolgt nach § 53 Abs. 1 S. 2 GBO von Amts wegen, ebenso die Löschung solcher Eintragungen, die aus anderen Gründen wirkungslos sind (Beispiele siehe § 2 Einl. Rdn 119; zur Löschung vgl. § 2 Einl. Rdn 128; siehe auch Rdn 11). Abs. 1 S. 1 ist hierbei nicht anzuwenden.[62] Inhaltlich unzulässige Eintragungen können keine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. §§ 891 ff. BGB

Rz. 250 Unabhängig von den Vorschriften des IPR greift für deutsche Grundstücke ggf. der gute Glaube des Grundbuchs nach §§ 891 ff. BGB auch bei ausländischem Güterrecht durch.[788] Die für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB vorausgesetzte Unrichtigkeit des Grundbuches kann hier v.a. darin bestehen, dass ein Ehegatte als Alleineigentümer eingetragen ist, richtigerweise...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 2.5 Bausparvertrag

Zu dieser Anlageart gehören alle Verträge, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind[1], z. B. Bausparverträge mit einer Bausparkasse, einem Kreditinstitut oder mit einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Für Bausparkassenbeiträge gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Voraussetzung ist stets, dass die (Spar-)Beiträge und Prämien zum B...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / II. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 66 Gemäß § 2338 BGB ist eine Pflichtteilsbeschränkung möglich, wenn sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben hat oder in einem solchem Maße überschuldet ist, dass sein späterer Erwerb des Nachlasses erheblich gefährdet erscheint. Das Gestaltungsziel des § 2338 BGB ist es, Gläubiger des betroffenen Abkömmlings von dessen Nachlassbeteiligung abzuhalten ...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 4. Checkliste: Gekündigter Werkvertrag

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / C. Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 3 Nach § 1638 BGB kann der Erblasser das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus einem Nachlass stammen, sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils, ausschließen[1] und dadurch verhindern, dass diese Vermögensteile durch den geschiedene Ehegatten verwaltet werden. Es handelt sich insoweit um eine familienrechtliche A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsnatur des Widerspruchs und die Anwendbarkeit des § 894 BGB

Rz. 97 Der Widerspruch sichert gem. § 899 Abs. 1 BGB den Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB. Er ist in seinem Bestand von diesem Anspruch abhängig, ebenso wie die Vormerkung von dem ihr zugrunde liegenden zu sichernden Anspruch auf eine Rechtsänderung.[243] Diese Akzessorietät ist der Hintergrund dafür, dass ein Widerspruch für einen anderen als den wahren Berecht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Inhalt und Zweck

Rz. 1 Grundpfandrechte werden wie andere beschränkte dingliche Grundstücksrechte entweder durch Rechtsgeschäft und Grundbucheintragung aufgehoben oder sie erlöschen außerhalb des Grundbuchs mit der Folge, dass das Grundbuch unrichtig und zu berichtigen ist. § 27 GBO ergänzt für beide Fälle die §§ 19 und 22 GBO, um ein außergrundbuchlich entstandenes Eigentümergrundpfandrecht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Sonderbestimmungen in den neuen Ländern

Rz. 17 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn gem. § 34 VermG um Eintragung einer Person ersucht wird; er findet auch keine Anwendung, wenn derjenige über sein Erbe verfügt, der durch den Bescheid begünstigt wurde, welcher dem Erwerb zugrunde liegt, § 11 Abs. 1 GBBerG. Jedoch kann der durch Bescheid Begünstigte sich als Berechtigter zunächst im Grundbuch eintragen lassen. In dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich von § 3 Nr 71 EStG aF und § 3 Nr 71 Buchst a EStG nF

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 1–3 iVm S 5 EStG)

Rn. 336 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 5 Abs 7 S 1 EStG sind übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (dem übertragenden Unternehmen) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursp...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr

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AGS 01/2024, Die Entwicklun... / III. Beratungshilfe nach Anklage?

Mit dieser Frage hatte sich das AG Köln[28] zu befassen. Der Antragsteller begehrt Beratungshilfe für die anwaltliche Vertretung in einem bereits am AG Köln anhängigen Strafverfahren. Der zuständige Rechtspfleger hatte das zurückgewiesen unter Hinweis auf das anhängige gerichtliche Verfahren. Die Frage, wann in Strafsachen in zeitlicher Hinsicht für eine Beratung des Beschul...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Kein Eigentumsvorbehalt, keine Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 1 Die Rechte des Erwerbers nach erklärter Auflassung bis zur Grundbucheintragung als Eigentümer sind gesetzlich nicht geregelt. Sie sind durch Rechtsprechung und Literatur mit den Begriffen "Anwartschaft" und "Anwartschaftsrecht" in dinglicher Hinsicht ausgestaltet worden.[1] Die rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gem. §§ 873, 925 BGB kann nicht von einer Bedingung ...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 101 Der Mustertext behandelt die Regressklage eines Zwischenhändlers gegen den Hersteller von Fertigparkett. Der Zwischenhändler wurde nach Verkauf des Fertigparketts vom Käufer wegen dessen Mangelhaftigkeit in Anspruch genommen. Der Hersteller hat sich auf Bitten des Zwischenhändlers der Beanstandungen des Verbrauchers nicht angenommen, weshalb dieser gegenüber dem Zwis...mehr

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zfs 01/2024, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den Betroffenen wegen einer auf einer Autobahn begangenen vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um (toleranzbereinigt) 51 km/h zu einer Geldbuße von 960 EUR verurteilt und gegen ihn ein (Regel-)Fahrverbot für die Dauer eines Monats nach Maßgabe des § 25 Abs. 2a StVG (vorläufiger Vollstreckungsaufschub...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Bewilligungsberechtigung des Auflassungsempfängers

Rz. 56 Die Auflassung enthält regelmäßig auch die Einwilligung des Eigentümers zur Weiterveräußerung des Grundstücks an einen Dritten.[99] Dies gilt aber dann nicht, wenn die Weiterveräußerung einer Zweckbestimmung der Erstveräußerung zuwiderliefe (wenn z.B. eine Gemeinde Bauplätze an junge Familien zur Eigennutzung verkauft).[100] Das GBA kann wegen der Beschränkungen der A...mehr

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zfs 01/2024, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Rechtsmittel führt auf die erhobene Sachrüge hin zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache, weil die Beweiswürdigung des Amtsgerichts in mehrfacher Hinsicht an durchgreifenden Rechtsfehlern leidet. 1. Zwar ist die ...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 4. Checkliste

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§ 7 Baustofflieferung / F. Beraterhaftung

Rz. 74 Eine besondere, im Baustoffhandel nicht seltene Konstellation liegt darin begründet, dass das vom Gewerkeunternehmer erworbene Produkt als solches mangelfrei, jedoch für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet ist, sodass der Gewerkeunternehmer aufgrund der Nichteignung des Produktes eine abnahmefähige Werkleistung nicht zustande bringt. Rz. 75 Der Grund für die W...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 3. Wo fragt der Notar ab?

Die wichtigste Frage für den Notar in Bezug auf Krypto-Assets im Nachlass stellt sich im Hinblick darauf, wo genau der Notar das Vorhandensein von Krypto-Assets abfragen kann.[90] Je nachdem wie tief der Notar bei seiner Suche einsteigen will oder kann, sollte er versuchen, die ursprüngliche Transaktion zu suchen. Dies ist über die Auswertung der Bankkonten des Erblassers mö...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Verpfändung und Pfändung

Rz. 35 Zur Grundbuchbehandlung der Verpfändung vgl. § 20 GBO Rdn 132 ff. und der Pfändung vgl. § 20 GBO Rdn 136. In den folgenden Fällen sind bezeichnet: A = Grundstückseigentümer; B = Käufer und Auflassungsempfänger; X = Pfandrechtsgläubiger. I. Verpfändung des schuldrechtlichen Anspruchs Rz. 36 Voraussetzungen: B kann durch Vertrag mit X seinen schuldrechtlichen Anspruch auf ...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / II. Praktische Konsequenzen in der Vertragspraxis

Rz. 3 Welche Konsequenzen die Angehörigenrechtsprechung für die Kaufvertragspraxis hat, zeigt ein BFH-Urt. v. 21.9.2004:[20] Zusammenveranlagte Eheleute hatten 1987 für einen Kaufpreis von insgesamt 159.100 DM eine Eigentumswohnung zu je ½ Miteigentumsanteil erworben. 1997 erwarb die Ehefrau vom Ehemann seinen Miteigentumsanteil durch notariellen Kaufvertrag. Den Kaufpreis vo...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 12 Rabatte von Dritten

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Industrieunternehmens erhalten beim Kauf eines Pkws bei einem bestimmten Hersteller einen Rabatt von 20 % auf den Bruttolistenpreis, wenn diese nachweisen können, dass sie bei dem Industrieunternehmen angestellt sind. Der Preisnachlass beruht auf einem Rahmenabkommen zwischen dem Unternehmen und dem Pkw-Hersteller. Im Januar erwirbt ein Mitar...mehr