Rz. 117
Die "isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts" auf den Eigentümer eines anderen WE-Rechts derselben WE-Gemeinschaft bedarf einer Vereinbarung zwischen dem bisher und dem neu benutzungsberechtigten Wohnungseigentümer, aber nach dem Gesetz keiner Zustimmung der anderen WEer oder des Verwalters, sofern ihre Wirksamkeit nicht nach § 12 WEG davon abhängig gemacht worden ist.[527] Die Neuzuordnung ist deshalb nur an dem von ihr betroffenen und begünstigten WE im Grundbuch einzutragen.[528] Ob ein gutgläubiger Erwerb eines eingetragenen Sondernutzungsrechts bei rechtsgeschäftlichem Erwerb möglich ist,[529] ist umstritten, aber entsprechend § 893 BGB zu bejahen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen