Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erwerb zusätzlicher Anteile (statuswahrende Aufstockung)

aa) Grundlagen Rz. 300 [Autor/Zitation] Bei der Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung erwirbt das MU (oder ein oder mehrere andere vollkonsolidierte Konzernunternehmen) von bisher nicht beherrschenden Anteilseignern weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen hinzu, zB Erhöhung der Beteiligungsquote von 60 % auf 80 %. Der Status des vollkonsolidierten Unte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Veränderungen des Konsolidierungskreises

Rz. 119 [Autor/Zitation] Für Beteiligungstransaktionen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wie bspw. (Teil-)Erwerbe, Verkäufe oder Einbringungen gelten die gleichen Grundsätze für die Eliminierung von Zwischenergebnissen wie bei allen anderen Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten. Die konsolidierungspflichtigen Anteile selbst sind nicht in die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Veräußerung von Anteilen (Abstockung ohne Statuswechsel)

aa) Grundlagen Rz. 321 [Autor/Zitation] Bei statuswahrender Abstockung veräußert ein MU Anteile an einem vollkonsolidierten TU an fremde Dritte, ohne dass die Beherrschung endet. Damit bleibt das betreffende TU auch nach der Anteilsveräußerung im Vollkonsolidierungskreis, zB Reduzierung der Anteilsquote des MU von 80 % auf 60 %. Es ist somit kein Fall der Entkonsolidierung geg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Folgekonsolidierung

a) Grundsatz: Fortschreibung der Buchwerte Handelsbilanz II/Handelsbilanz III, Verteilung des Ergebnisses Rz. 27 [Autor/Zitation] In den Perioden nach der Erstkonsolidierung ermittelt sich das Nettovermögen des TU auf Basis der fortgeschriebenen und ggf. nach § 308a umgerechneten HB II/HB III – vor Durchführung sonstiger Konsolidierungsmaßnahmen. Der Ausgleichsposten gem. § 30...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Problemstellung

Rz. 410 [Autor/Zitation] Abweichend vom Sachverhalt laut Rz. 393 erwerbe MU 60 % an TU. TU seinerseits hält bereits die Beteiligung von 80 % an EU. Damit liegt aus Sicht von MU der Erwerb eines Teilkonzerns (TK) vor. Diese Konstellation wird auch "Konzernerweiterung nach oben" genannt (Rz. 381). Die Bezeichnung ist jedoch missverständlich, da auch der Erwerb eines Teilkonzerns...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Anteile

Rz. 52 [Autor/Zitation] In die Kapitalkonsolidierung sind sämtliche dem MU gehörende Anteile an TU des Konsolidierungskreises einzubeziehen. Als "Anteile" sind alle kapitalmäßigen Beteiligungen mit Einlagen bei einem TU zu verstehen (WP Handbuch18, Kap. G Rz. 336). Bei den konsolidierungspflichtigen Anteilen handelt es sich somit um gesellschaftsrechtliche Anteile, die Mitgli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gesamt- versus Einzeldifferenzenbetrachtung

Rz. 34 [Autor/Zitation] Ausgangspunkt der temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sind einzelne Geschäftsvorfälle. Damit könnten temporäre Differenzen grds. im Rahmen einer zusammenfassenden Gesamtdifferenzenbetrachtung oder einer Einzeldifferenzenbetrachtung ermittelt werden (vgl. Hennig, Bilanzierung latenter Steuern, 1982, 79–87). Be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einzelfragen

aa) Vereinfachung: Gruppenbetrachtung Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung ist die Neubewertung für jeden einzelnen Bilanzposten vorzunehmen und bei der Folgekonsolidierung fortzuschreiben. Vereinfachend kann die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte statt auf einzelne Vermögens- und Schuldposten auch auf Gruppen von Vermögensgegenständen bezogen we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Kapitalerhöhung mit Änderung der Beteiligungsquote (disproportionale Kapitalerhöhung)

aa) Verminderung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens Rz. 351 [Autor/Zitation] Nimmt das MU an der Kapitalerhöhung eines TU nicht oder nicht im Verhältnis seiner bisherigen Beteiligungsquote teil, so mindert sich seine Beteiligungsquote. Anlass für eine solche Kapitalerhöhung könnte zB ein Börsengang des TU sein. Sofern durch die Kapitalmaßnahme im Einzelfall eine Stim...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung

Rz. 36 [Autor/Zitation] Wie bei der Zwischenergebniseliminierung stellt sich auch bei der erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierung die Frage nach der Zuordnung von Konsolidierungseffekten. Betroffen sind zB Abschreibungen auf konzerninterne Forderungen, einseitige Bilanzierung von konzerninternen Forderungen und Rückstellungen, Abzinsung unverzinslicher Darlehen bei Gläubigern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

aa) Regelfall: beizulegender Zeitwert Rz. 113 [Autor/Zitation] Die zu übernehmenden Posten sind neu zu bewerten – daher der Name "Neubewertungsmethode" für diese Konsolidierungsmethode. Die Neubewertung erfolgt unabhängig vom Kaufpreis – der für den Vorgang in der Praxis häufig verwendete Begriff der Kaufpreisallokation könnte hier falsche Assoziationen wecken – und auch unabh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Eliminierung konzerninterner Ergebnisse

Rz. 461 [Autor/Zitation] Bei einer Verschmelzung können auf der Jahresabschluss-Ebene Gewinne und Verluste entstehen, auch bei Buchwertfortführung. Diese sind im Konzernabschluss zu eliminieren. Beispiel: Ein zu 100 % im Beteiligungsbesitz befindliches TU werde auf sein MU verschmolzen. Zum Zeitpunkt der Verschmelzung sei der Beteiligungsbuchwert bei MU 500, das im JA ausgewies...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gestaltungsmöglichkeiten/Missbrauchsvorschriften

Rz. 332 [Autor/Zitation] Die nach DRS 23.171 zulässige Behandlung statuswahrender Auf- und Abstockungen als Kapitalvorgang könnte zu missbräuchlichen Regelungen verleiten: Beispiel 1 (zur Abstockung): MU besitzt 100 % der Anteile an TU und möchte diese mittelfristig veräußern. Es wird ein hoher Konzerngewinn erwartet, der aus bilanzpolitischen Gründen jedoch nicht gewünscht ist...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Vorkonzernliche Beziehungen

aa) Gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten Rz. 156 [Autor/Zitation] Vorkonzernliche Beziehungen sind Geschäftsbeziehungen zwischen dem erwerbenden Konzern (MU, vollkonsolidierte TU) und dem erworbenen TU, die vor dem Kontrollerwerb entstanden sind und zum Erstkonsolidierungszeitpunkt noch bestehen. Sie können herrühren aus Verträgen (zB über den Lieferungs- und Leistun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rücklagenveränderungen bei einbezogenen Tochterunternehmen

a) Thesaurierte Gewinne, entstehende Verluste, Ausschüttungen Rz. 285 [Autor/Zitation] In GJ nach der Erstkonsolidierung gehören die vom TU erwirtschafteten Jahresüberschüsse und -fehlbeträge auf Basis ihrer HB II/HB III zum Konzernergebnis, ggf. vor Durchführung erfolgswirksamer Schuldenkonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung. Die Beträge ändern nicht das konsolidieru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auswirkungen anderer Konsolidierungsmaßnahmen

aa) Möglicher Verzicht der Berücksichtigung anderer Konsolidierungsmaßnahmen bei nicht beherrschenden Anteilen Rz. 30 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss werden die anderen Gesellschafter neben den Anteilseignern des MU als Eigenkapitalgeber des Konzerns behandelt. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass bei der Erstkonsolidierung erworbener TU die nbA am neubewerteten Eigen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auflösung von bei der Erstkonsolidierung vorhandenen Rücklagen

aa) Zur Deckung von Verlusten Rz. 289 [Autor/Zitation] Erzielt das TU nach der Erstkonsolidierung auf Basis seiner HB II/HB III Verluste, handelt es sich um Konzernverluste. Hat das TU zur Deckung von Verlusten, die bereits in der HB I entstanden sind, Rücklagen aufgelöst, würde sich das konsolidierungspflichtige Eigenkapital in der Folgekonsolidierung verändern. In diesem Fal...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Abschreibungen und Zuschreibungen auf voll- oder teilkonsolidierte Anteile

Rz. 145 [Autor/Zitation] Abschreibungen auf im Rahmen der Vollkonsolidierung oder Quotenkonsolidierung konsolidierungspflichtige Anteile können im Einzelabschluss einbezogener Unternehmen einerseits aus bilanzpolitischen Gründen vorgenommen werden – zB Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung – oder sind dort andererseits zwingend erforderlich, um Beteiligunge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Auf- und Abstockungen ohne Statuswechsel

a) Erwerb zusätzlicher Anteile (statuswahrende Aufstockung) aa) Grundlagen Rz. 300 [Autor/Zitation] Bei der Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung erwirbt das MU (oder ein oder mehrere andere vollkonsolidierte Konzernunternehmen) von bisher nicht beherrschenden Anteilseignern weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen hinzu, zB Erhöhung der Beteiligungsquot...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erstkonsolidierung

a) Abgrenzung der Eigenkapitalposten Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten nach § 307 Abs. 1 entspricht bei der Erstkonsolidierung dem Anteil (Rz. 25) nicht beherrschender Anteilseigner am Eigenkapital in der HB II/HB III ("Neubewertungsbilanz") zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (§ 301 Rz. 180). Zur Abgrenzung der anteilig zu übernehmenden und gerade nicht zu k...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Kapitalerhöhungen beim Tochterunternehmen

a) Grundlagen Rz. 340 [Autor/Zitation] Bei Kapitalerhöhungen des TU lassen sich drei Fälle unterscheiden: Nur in den Fällen (2a) und (2b) erhöht sich auch der Beteiligungsbuchwert des MU. Nehmen das MU und die anderen Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gewinnausschüttungen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Jahresüberschüsse aus assoziierten Unternehmen werden in der Periode ihrer Entstehung anteilig im Konzernergebnis erfasst und erhöhen den Wertansatz der Beteiligung im Konzernabschluss (Rz. 93), während die Gewinnausschüttung idR erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Da die Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag in der GuV des Einzelabschlusses...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Thesaurierte Gewinne, entstehende Verluste, Ausschüttungen

Rz. 285 [Autor/Zitation] In GJ nach der Erstkonsolidierung gehören die vom TU erwirtschafteten Jahresüberschüsse und -fehlbeträge auf Basis ihrer HB II/HB III zum Konzernergebnis, ggf. vor Durchführung erfolgswirksamer Schuldenkonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung. Die Beträge ändern nicht das konsolidierungspflichtige Eigenkapital. Sie sind in der Konzern-GuV aufzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Möglicher Verzicht der Berücksichtigung anderer Konsolidierungsmaßnahmen bei nicht beherrschenden Anteilen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss werden die anderen Gesellschafter neben den Anteilseignern des MU als Eigenkapitalgeber des Konzerns behandelt. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass bei der Erstkonsolidierung erworbener TU die nbA am neubewerteten Eigenkapital bemessen werden mit der Folge, dass auch die künftigen Abschreibungen auf die im Rahmen der Neubewertu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gegenseitige Beteiligungen mit anderen Gesellschaftern

Rz. 433 [Autor/Zitation] Sind an dem TU, das Anteile an einem anderen einbezogenen Unternehmen hält, auch andere Gesellschafter beteiligt, so stellen die Anteile an dem anderen TU zugleich indirekte Anteile anderer Gesellschafter ("indirekte Fremdanteile") dar. Dies gilt sowohl für unter- als auch für gleichgeordnete, gegenseitig beteiligte TU. Beispiel: Die Struktur laut Abb. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anschaffungskosten

Rz. 70 [Autor/Zitation] Der Wertansatz der konsolidierungspflichtigen Anteile entspricht ihren Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 aus der Perspektive des Konzerns ("Konzernanschaffungskosten"). Maßgeblich für die Verrechnung der Anteile sind nicht ihre Buchwerte aus dem JA, sondern ihre Konzernbuchwerte (HB II/HB III). Anschaffungskosten sind die einzeln zuzuordnenden Aufwen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abschreibungen und Zuschreibungen beim Beteiligungsbuchwert nach der Erstkonsolidierung

a) Außerplanmäßige Abschreibungen Rz. 282 [Autor/Zitation] Abschreibungen auf den konsolidierten Beteiligungsbuchwert, die nach der Erstkonsolidierung im JA des MU vorgenommen werden, um diesen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen, sind in der HB II des MU zu stornieren (DRS 23.163), da an die Stelle der Anteile an einbezogenen Unternehmen deren Vermögens- und Sch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 301 ist mit "Kapitalkonsolidierung" betitelt. Kapitalkonsolidierung ist der Name für die Technik, die im JA eines MU ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerte an TU ("Anteile an verbundenen Unternehmen") durch deren Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten für Zwecke des Konzernabschlusses zu ersetzen (Theile/Behling in Theile/Dittmar, IFRS7, Rz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Angaben zu Beteiligungen (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 100 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang müssen auch Erläuterungen über den Anteilsbesitz an anderen, nicht nach Nr. 1 bis 3 erfassten Unternehmen gemacht werden, soweit es sich um Beteiligungen iSd. § 271 Abs. 1 des MU, der einbezogenen TU oder eines für deren Rechnung handelnden Dritten handelt. Für diese Unternehmen sind anzugeben: Name, Sitz, Anteil am Kapital, Höhe des Eige...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einordnung und Bezeichnung des Ausgleichspostens

Rz. 40 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ist seit dem BilRUG innerhalb des Eigenkapitals unter der Bezeichnung "nicht beherrschende Anteile" gesondert auszuweisen (§ 307 Abs. 1; DRS 23.93). Die Einbeziehung des Betrags in andere Posten oder eine Angabe im Konzernanhang ist nicht ausreichend (vgl. Reinke in Haufe BilKomm.14, § 307 HGB Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Gewinn- bzw. Verlustvortrag

Rz. 40 [Autor/Zitation] Der (Brutto-)Gewinnvortrag ist wie die Gewinnrücklagen entweder chargenweise mit den Durchschnittskursen der GJ, in denen die Beträge erwirtschaftet wurden, oder einheitlich mit dem gleitenden gewogenen Durchschnittskurs umzurechnen (s. Rz. 36). Gleiches gilt für die Umrechnung eines Verlustvortrags. Durch diese Umrechnung wird insoweit die Bilanzident...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bewertungsmethoden

Rz. 137 [Autor/Zitation] Die Anwendung der Equity-Methode führt tendenziell zum Ausweis der Beteiligung in Höhe des anteiligen Nettovermögens bzw. Eigenkapitals und zur periodengleichen Übernahme des anteiligen Jahresergebnisses des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss (Rz. 93). Als Vorteile gegenüber einer Bilanzierung nach der Anschaffungskostenmethode werden d...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / III. Vereinheitlichung der einzubeziehenden Einzelabschlüsse einschließlich Währungsumrechnung

Rz. 34 [Autor/Zitation] Um den Konzernabschluss nach Maßgabe der Fiktion der rechtlichen Einheit (§ 297 Abs. 3; Rz. 23 f.) aufzustellen, bedarf es einer Vereinheitlichung der einzubeziehenden Einzelabschlüsse, bevor diese aggregiert werden. Im Sinne dieser Fiktion ist es notwendig, dass innerhalb der gesamten rechnungslegenden Einheit, wie bei einem einzigen Unternehmen, ein ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Grundsatz der Vollkonsolidierung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 [Autor/Zitation] Mit einer postenweisen Addition der in den Einzelbilanzen und Einzel-GuV (HB II/HB III) aller einbezogenen Unternehmen ausgewiesenen Beträge ist die in § 297 verlangte Darstellung des Konzerns als einheitliches Unternehmen noch nicht zu erreichen. Vielmehr sind die Summen um die Auswirkungen konzerninterner Beziehungen zu korrigieren (Konsolidierung), ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsätze ordnungsgemäßer Konsolidierung

Rz. 70 [Autor/Zitation] Auf Ebene eines Konzernabschlusses sind neben den GoB auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Konsolidierung zu beachten. Im Vergleich zur Generalnorm für den Einzelabschluss ist dies für den Konzernabschluss von höherer Bedeutung. So fehlen auf Konzernebene oftmals spezifische Einzelregelungen. Es wird vielmehr auf die Einzelvorschriften verwiesen, die im...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile

Rz. 20 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten ist nur für nicht dem MU gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen TU zu bilden. Zur Abgrenzung der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile vgl. § 301 Rz. 54 ff. Anteile iSd. § 307 Abs. 1 sind damit solche, die weder dem MU unmittelbar noch einem anderen in die Konsolidierung einbezogenen TU bzw. anteilmäßig konsoli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gegenseitige Beteiligungen ohne andere Gesellschafter

Rz. 430 [Autor/Zitation] Sind keine anderen Gesellschafter an den einbezogenen TU beteiligt, so sind die untereinander beteiligten TU wie 100%ige TU des MU zu behandeln: Beispiel: Abb. 32: Gegenseitige Beteiligungen im mehrstufigen Konzern Bestand die Beteiligung der EU an TU (20 %) bereits vor Erwerb der TU durch MU, handelt es sich wirtschaftlich gesehen um den Erwerb zweier T...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Keine ausreichenden Informationen zur Anwendung der Equity-Methode

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die positive Assoziierungsvermutung kann ebenfalls durch den Nachweis widerlegt werden, dass die zur Anwendung der Equity-Methode erforderlichen Angaben nicht zu erhalten sind (vgl. Begr.RegE zu § 292 HGB-EK (= § 311 HGB), BT-Drucks. 10/3440, 41). Der Mangel an ausreichenden Informationen wurde in der Protokollerklärung Nr. 20 zu Art. 33 der inzwischen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Schindler, Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter nach § 307 HGB, WPg. 1986, 588; Schildbach, Überlegungen zu Grundlagen einer Konzernrechnungslegung (Teil 2), WPg. 1989, 199; Schildbach, Der Konzernabschluss als Ausschüttungsbemessungsgrundlage (Teil 1), WPg. 1993, 53; Ebeling, Die zweckmäßige Abbildung der An...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vereinfachung: Gruppenbetrachtung

Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung ist die Neubewertung für jeden einzelnen Bilanzposten vorzunehmen und bei der Folgekonsolidierung fortzuschreiben. Vereinfachend kann die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte statt auf einzelne Vermögens- und Schuldposten auch auf Gruppen von Vermögensgegenständen bezogen werden (glA Hachmeister/Beyer in Beck H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 145 [Autor/Zitation] Zwar fordert § 301 Abs. 1 Satz 2 auch den Ansatz von RAP, doch bei wörtlicher Auslegung des § 250 sind die Definitionsmerkmale von RAP bei der Erstkonsolidierung nicht erfüllt: Der erwerbende Konzern hat erstens vor dem Erstkonsolidierungstag weder eine Ausgabe geleistet noch eine Einnahme erhalten, und zweitens fordert § 250 die Abgrenzung zum Abschl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Ansatzverbot für temporäre Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines nach § 301 Abs. 3 verbleibenden Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung (Satz 3)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Mehrwert, den der Erwerber aufgrund der zukünftigen Entnahmeerwartungen über das neubewertete Reinvermögen hinaus bereit ist zu bezahlen. Ein passiver Unterschiedsbetrag kann hingegen verschiedene Ursachen haben, was seinen "Charakter" und seine bilanzielle Folgebewer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / gg) Verbindlichkeiten

Rz. 143 [Autor/Zitation] Die Bewertung der Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert impliziert, dass eine mögliche (künftige) Bonitätsveränderung des erworbenen Unternehmens infolge der Übernahme unberücksichtigt bleiben muss (DRS 23.68). Folglich ist der beizulegende Zeitwert langfristiger Verbindlichkeiten als Barwert aller künftigen Auszahlungen zu bestimmen, diskontie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 282 [Autor/Zitation] Abschreibungen auf den konsolidierten Beteiligungsbuchwert, die nach der Erstkonsolidierung im JA des MU vorgenommen werden, um diesen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen, sind in der HB II des MU zu stornieren (DRS 23.163), da an die Stelle der Anteile an einbezogenen Unternehmen deren Vermögens- und Schuldposten treten. Zu außerplanmäß...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berechnung der Einbeziehungsquote

Rz. 41 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen des Gemeinschaftsunternehmens sind bei Anwendung der Quotenkonsolidierung nur entsprechend der Einbeziehungsquote der einbezogenen Konzernunternehmen am Gemeinschaftsunternehmen einzubeziehen (DRS 27.35). Somit bleibt der verbleibende Betrag der Bilanz- und GuV-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 33 [Autor/Zitation] Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist nach der direkten Methode darzustellen (DRS 21.24 und 47). Hierzu zählen insbes. Ein- und Auszahlungen, die finanzierungsbedingt in das bzw. aus dem Eigenkapital bzw. Fremdkapital erfolgen. Rz. 34 [Autor/Zitation] Zu den Einzahlungen gehören somit sämtliche Zahlungsflüsse, die dem Unternehmen zur Finanzieru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Unterlassene Angaben über nicht offenlegungspflichtige Unternehmen

Rz. 119 [Autor/Zitation] Für Beteiligungen iSd. § 271 Abs. 1 können Angaben nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 zu Eigenkapital und Ergebnis gem. § 313 Abs. 3 Satz 5 unterbleiben, wenn das in Anteilbesitz stehende Unternehmen seinen JA nicht offenlegt. Es kann auf die Kommentierung des § 286 Abs. 3 Satz 2 verwiesen werden (§ 286 Rz. 58 ff.), da die Vorschrift grds. der Ausnahmeregelung f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Pensionsrückstellungen

Rz. 137 [Autor/Zitation] Bei Pensionsverpflichtungen ist das vorhandene Mengengerüst in der Neubewertungsbilanz vollständig abzubilden, dh., das Passivierungswahlrecht des Art. 28 Abs. 2 EGHGB für sog. Alt-Pensionsverpflichtungen und Unterdeckung bei mittelbarer Altersversorgungsverpflichtungen mit Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG gilt nicht für Konzernerwerbe....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ablösung der deutschen Methode der Kapitalkonsolidierung durch die angelsächsische Methode

Rz. 19 [Autor/Zitation] Rechtsgrundlage des durch das BiRiLiG 1985 eingefügten § 301 war Art. 19 der 7. EG-Richtlinie (83/349/EWG). Eingeführt wurde damit die sog. angelsächsische Methode der Kapitalkonsolidierung (Erwerbsmethode, purchase method oder auch erfolgswirksame Methode). Sie löste die sog. deutsche oder erfolgsneutrale Methode aus § 331 Abs. 1 Nr. 3 AktG 1965 ab, b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Zuschreibungen

Rz. 284 [Autor/Zitation] Zu Zuschreibungen nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt, die vor dem Erstkonsolidierungszeitpunkt vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert im JA kompensieren, s. Rz. 83. Wurde die außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert nach der Erstkonsolidierung vorgenommen, musste diese für Konzernzwecke storniert we...mehr