Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erstkonsolidierung

Rz. 89 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Erstkonsolidierung nach der Erwerbsmethode werden nach § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 die erworbenen Vermögensgegenstände, Schulden, Sonderposten und RAP grds. mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Es soll so bewertet werden, als ob diese Posten einzeln erworben worden wären, statt die Anteile zu kaufen; mit der Kapitalkonsolidierung wird d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erläuterung im Konzernanhang (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Unterschiedsbeträge und wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Konzernanhang zu erläutern (Abs. 3 Satz 2). Beim GoF sind Erläuterungen zur Zusammensetzung des Postens bzw. eine Aufgliederung nur dann erforderlich, wenn in diesem Posten auch Geschäftswerte iSd. § 246 Abs. 1 Satz 4 aus den JA der e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzgewinn bzw. -verlust

(1) Vorbemerkungen Rz. 38 [Autor/Zitation] Die Konzernbilanz kann gem. § 298 Abs. 1 iVm. § 268 Abs. 1 Satz 1 a) vor Ergebnisverwendung, b) unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung oder c) unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt werden. In der Praxis sind die Varianten a) und c) verbreitet. Soll die Konzernbilanz unter Berücksicht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Übergang von der Quotenkonsolidierung

Rz. 242 [Autor/Zitation] Beim Übergang von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode scheidet ein bisher nach § 310 anteilig in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen, auf das aber weiterhin ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, aus dem Konsolidierungskreis aus. In der Konzernbilanz werden die zuvor explizit ausgewiesenen anteiligen Vermögensgegenstände und Sc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konzerneigenkapitalspiegel

Rz. 40 [Autor/Zitation] Als weiterer Bestandteil des Konzernabschlusses ist verpflichtend ein Konzerneigenkapitalspiegel aufzustellen. Für die Aufstellung bestehen keine konkretisierenden gesetzlichen Regelungen. Mit DRS 22 "Konzerneigenkapital" wird die Darstellung und Zusammensetzung des Konzerneigenkapitalspiegels geregelt und die gesetzliche Regelung entsprechend konkreti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Umrechnung der Eigenkapitalveränderungen nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt

aa) Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen bzw. Kapitalanteile Rz. 28 [Autor/Zitation] Wird das Eigenkapital eines TU nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt durch Einlagen erhöht, so ist der betreffende Betrag des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklagen bzw. bei einer Personenhandelsgesellschaft der Kapitalanteile mit dem dafür maßgebenden historischen Kurs umzurechne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rückausnahme von den Vereinfachungen (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 205 [Autor/Zitation] Nicht immer führen die durch Sätze 3, 4 angestrebten Erleichterungen auch tatsächlich zu Erleichterungen. Daher offeriert Satz 5 die nachgerade elegante (so Theile, BBK 2015, 702, 706) Möglichkeit, in Ausnahmefällen auch in den Fällen der Sätze 3 und 4 eine retrospektive Erstkonsolidierung auf den Tag der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses na...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Gewinnrücklagen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Der historische Kurs der Gewinnrücklagen entspricht dem Durchschnittskurs des GJ, in dem die Gewinnrücklagen, also die thesaurierten Jahresüberschüsse erwirtschaftet wurden (DRS 25.46 Buchst. b; glA Dutzi in Beck HdR, C 310 Rz. 27 [8/2013]; Hoffmann/Lüdenbach in NWB Komm. Bilanzierung15, § 308a HGB Rz. 16 [1/2024]; Mühlberger in HKMS3, § 308a HGB Rz. 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Dreger, Der Konzernabschluss, 1969; Harms/Küting, Die Eliminierung von Zwischenverlusten nach der 7. EG-Richtlinie, BB 1983, 1891; Harms/Küting, Konsolidierung bei unterschiedlichen Bilanzstichtagen nach künftigem Konzernrecht, Grundprobleme im Rahmen der Voll-, Quoten- und Equity-Konsolidierung, BB 1985, 432; IDW/WPK, Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Bilanzrichtli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergang auf die Equity-Methode

Rz. 528 [Autor/Zitation] Ein Übergang der verbliebenen Anteile auf die Equity-Methode vollzieht sich genauso wie der Übergang auf die Anschaffungskostenmethode (Rz. 526) und ist damit auch erfolgsneutral. Die anteilig verbliebene Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung kann in den Equity-Buchwert integriert oder gesondert im Konzerneigenkapital weitergeführt werden (DRS ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Entnahmen aus der Kapitalrücklage und Betrag aus Herabsetzung des gezeichneten Kapitals

Rz. 47 [Autor/Zitation] Der Umrechnungslogik folgend sind auch Entnahmen aus der Kapitalrücklage und Beträge aus der Herabsetzung des gezeichneten Kapitals mit ihren bisherigen Kursen umzurechnen. Da solche Entnahmen und Kapitalherabsetzungen zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags vorgenommen werden, kommt es auch dabei zur Verrechnung verschiedener in Fre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Einstellungen in bzw. Entnahmen aus Gewinnrücklagen

Rz. 45 [Autor/Zitation] Einstellungen in Gewinnrücklagen sind mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umzurechnen, in dem der in die Gewinnrücklagen eingestellte Betrag erwirtschaftet wurde. Wurden bisherige Gewinnvorträge in die Gewinnrücklagen eingestellt, so können Teilbeträge auch mit differenzierten Kursen umzurechnen sein bzw. der eingestellte Betrag ist einheitli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] Zum persönlichen Geltungsbereich s. § 301 Rz. 9 analog. Der sachliche Geltungsbereich ist eröffnet, wenn einem MU nicht alle Anteile an einem TU gehören. Es kommt hier – anders als bei der Prüfung des Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 – nicht auf die Stimmrechte, sondern auf die Anteile an. Dem MU gehörende Anteile an einem TU sind sein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausweis des Ertrags aufgrund höherer Bewertung (§ 261 AktG)

Rz. 193 [Autor/Zitation] Der Ertrag aufgrund höherer Bewertung nach dem Ergebnis der Sonderprüfung bzw. der gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 258–261 AktG, der auf der Passivseite der Bilanz und in der GuV gesondert auszuweisen ist, betrifft regelmäßig ausschließlich den Einzelabschluss eines Konzernunternehmens. Ein Sonderausweis im Rahmen des Eigenkapitals auf der Pass...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Nicht beherrschende Anteile

Rz. 142 [Autor/Zitation] Für die nicht dem MU gehörenden Anteile an einbezogenen TU sind im Ausgleichsposten "nicht beherrschende Anteile" abzubilden; er ist seinem Charakter entsprechend gesondert innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen (§ 307 Abs. 1). Da er idR Anteile aus verschiedenen Eigenkapitalposten der betreffenden TU beinhaltet, bietet es sich an, ihn als letzten Po...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Periodenverschiebung zwischen Gewinnerzielung und Gewinnvereinnahmung

Rz. 121 [Autor/Zitation] Werden die Gewinne des TU nicht im Jahr der Gewinnentstehung, sondern im darauffolgenden Jahr, dem Jahr der Gewinnausschüttung, vom MU vereinnahmt, erscheint der gleiche Gewinn zunächst im JA des TU und im Folgejahr im JA des MU. Zum Zeitpunkt der Gewinnvereinnahmung bei Kapitalgesellschaften vgl. im Einzelnen § 275 Rz. 1 ff. Da der Gewinn in der Einhe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Differenzen aus konzerninternen Bewertungseinheiten

Rz. 151 [Autor/Zitation] Wurden in den JA der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen gem. § 254 Bewertungseinheiten gebildet, so gebietet die Einheitsfiktion gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 deren Auflösung, wenn die Absicherung konzernintern erfolgt. Eine Bewertungseinheit kann im JA des MU jedoch auch zur Absicherung der Währungsrisiken aus der Investition in ein auslä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Währung (§ 244)

Rz. 31 [Autor/Zitation] Nach § 244 iVm. § 298 Abs. 1 ist der Konzernabschluss in Euro aufzustellen. Zur Rundung von Beträgen vgl. § 244 Rz. 31. Durch die Pflicht zur Einbeziehung von ausländischen TU und Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss nach § 294 (Weltabschlussprinzip) ergibt sich damit die Notwendigkeit der Umrechnung der in fremden Währungen aufgestellten J...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fortschreibung des Unterschiedsbetrags (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 88 [Autor/Zitation] Stille Reserven bzw. Lasten, die in der Terminologie des DRS 26 ua. den Unterschiedsbetrag 1 bilden, werden bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode in einer Nebenrechnung erfasst und dokumentiert. Sie sind gem. § 312 Abs. 2 Satz 2 je nach Behandlung der ihnen zugeordneten Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten in der Nebenrechnung fo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angaben im Konzernanhang

Rz. 75 [Autor/Zitation] Zur Anwendung der Quotenkonsolidierung verweist § 310 Abs. 2 auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vollkonsolidierung. Diese Vorschriften enthalten auch Vorgaben für den Konzernanhang. Allerdings verweist § 310 Abs. 2 nicht ausdrücklich auf die entsprechende Anwendung der §§ 313, 314 für den Konzernanhang. Dennoch sind diese Vorschriften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Kropff, Aktiengesetz – Textausgabe des Aktiengesetzes vom 6. September 1965 und des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. September 1965 mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des BT, 1965; Dreger, Der Konzernabschluß – Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung, 1969; Busse von Colbe, Zum Bilanzansatz von Beteiligungen, ZfbF 1972, 145; ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lieferungen und Leistungen in das Anlagevermögen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die grundsätzliche Systematik ist bei Lieferungen oder Leistungen von abnutzbaren Anlagegegenständen für die Zwischenergebniseliminierung anzuwenden. Die Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß Handelsbilanz II und fortgeführten Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten ist maßgeblich. Zusätzlich sind im F...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Vorbemerkungen

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die Konzernbilanz kann gem. § 298 Abs. 1 iVm. § 268 Abs. 1 Satz 1 a) vor Ergebnisverwendung, b) unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung oder c) unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt werden. In der Praxis sind die Varianten a) und c) verbreitet. Soll die Konzernbilanz unter Berücksichtigung der teilweis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Verrechnung

Rz. 96 [Autor/Zitation] Die Eliminierung der Zwischenergebnisse führt zu einer Korrektur des Konzerneigenkapitals, wobei der Ausweis davon abhängt, ob die Zwischenergebnisse bereits im Vorjahr oder im laufenden GJ konsolidiert wurden. Betrifft die Zwischenergebniseliminierung ausschließlich Lieferungen und Leistungen des laufenden Geschäftsjahres, sind die Zwischenergebnisse ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erfolgsneutrale Verrechnung im Konzerneigenkapital

Rz. 101 [Autor/Zitation] Der Ausweis von erfolgsneutralen Zwischenergebnissen im Konzerneigenkapital ist handelsrechtlich nicht gesetzlich geregelt. Es werden drei nennenswerte Varianten hinsichtlich des Ausweises als Vortragsbuchungen in unterschiedlichen Eigenkapitalpositionen im Konzernabschluss diskutiert: der Ausweis im Ergebnisvortrag, in den Gewinnrücklagen und in eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Dividendenausschüttungen

Rz. 42 [Autor/Zitation] In der Ergebnisverwendungsrechnung des in Fremdwährung bilanzierenden TU ausgewiesene Dividendenausschüttungen sind mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umzurechnen, in dem der ausgeschüttete Betrag erwirtschaftet wurde und mit dem auch der entsprechende Gewinnvortrag bzw. die zwecks Ausschüttung aufgelösten Gewinnrücklagen umgerechnet werden....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Zusammenfassung des Konzernlageberichts mit dem Lagebericht (Abs. 5)

Rz. 261 [Autor/Zitation] Aus § 315 Abs. 5 iVm. § 298 Abs. 2 (und auch DRS 20.22) ergibt sich für das MU ein Wahlrecht, den Konzernlagebericht und den Lagebericht des MU in einem Dokument zusammenzufassen. Soll ein zusammengefasster Lagebericht aufgestellt werden, setzt dies die gemeinsame Offenlegung des Konzernabschlusses, des JA des MU und des zusammengefassten Lageberichts...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Empirische Erkenntnisse zur Wahl der Nutzungsdauer

Rz. 54 [Autor/Zitation] Bei der Wahl der Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts ist zu beachten, dass nicht nur über die Höhe der Abschreibungen in den einzelnen Jahren, sondern vor allem über die Wahl der Nutzungsdauer Informationen an die Adressaten der Rechnungslegung transportiert werden. Rz. 55 [Autor/Zitation] Aus Adressatensicht ist der Gewinn grds. eine wichtige ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zur Berücksichtigung der Einheitstheorie in den Einzelvorschriften

Rz. 89 [Autor/Zitation] Der in Abs. 3 Satz 1 kodifizierte Grundsatz spiegelt sich in den Vorschriften zur Vollkonsolidierung (§§ 300 ff.) wider. Theoretisches Fundament dieser Vorschriften ist die Einheitstheorie, auch wenn sie mit einer neu verstandenen Interessentheorie ebenfalls vereinbar sein mögen (vgl. hierzu Vor §§ 290 ff. Rz. 27). Rz. 90 [Autor/Zitation] Dem entspricht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ansatzmethoden

Rz. 141 [Autor/Zitation] Für die Equity-Methode sieht § 312 Abs. 5 lediglich das Wahlrecht zur Anpassung der Bewertungsmethoden im Einzelabschluss des assoziierten Unternehmens an die im Konzernabschluss angewandten Methoden vor. Die Anpassung an die konzerneinheitlichen Ansatzmethoden wird im Gesetzestext nicht explizit erwähnt. Eine bewusste Differenzierung zwischen Ansatz-...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erstmalige sowie letztmalige Schuldenkonsolidierung

Rz. 47 [Autor/Zitation] Werden Schuldverhältnisse zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht gegeneinander aufgerechnet, weil entweder der Gläubiger oder der Schuldner kein Unternehmen des Konsolidierungskreises war, so stellt sich bei einem späteren Eintritt dieses Unternehmens in den Konsolidierungskreis die Frage, wie bei der erforderlichen Konsolidierung dieser Ansprüche und Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Chancen und Risiken

Rz. 161 [Autor/Zitation] DRS 20.11 versteht unter Chancen bzw. Risiken mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven bzw. negativen Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können. In dieser Begriffsdefinition kommt der enge Zusammenhang mit Prognosen zum Ausdruck (vgl. WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1411; s. ausführlicher und vergleichend...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung "Eigenkapital/Fremdkapital"

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gesellschafter können ihrer PersG EK und FK überlassen. EK ist lediglich dann gegeben, wenn die bereitgestellten Mittel als Verlustdeckungspotenzial zur Verfügung stehen (vgl. IDW RS HFA 7 (2017), Rn. 13ff.; von Kanitz, WPg 2003, S. 324 (329)). Dies ist dann der Fall, wenn künftige Verluste mit diesen Mitteln bis zur vollen Höhe – auch mit Wirk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis des Eigenkapitals (Abs. 2)

I. Allgemeines Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund des Verweises in § 264a Abs. 1 auf die für KapG anzuwendenden Vorschriften gilt für den EK-Ausweis generell § 266 Abs. 3 A. ((i. V. m. § 268 Abs. 1); bezüglich der vormaligen Definition in § 272 Abs. 1 (a. F.) das gezeichnete Kap. betreffend BT-Drs. 18/6681, S. 13). Zwecks Berücksichtigung der Besonderheiten von PersG hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 52 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 IASB (2009), IFRIC-Update March 2009, London. Knorr/Mentz/Schmidt (2008), Wie Eigenkapital seinen Status behalten kann, in: FAZ, Nr. 126 vom 02.06.2008, S. 22.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kapitalanteile

1. Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Kap.-Konto der Gesellschafter der OHG bzw. der (des) persönlich haftenden Gesellschafter(s) einer KG (Komplementär) ist grds. variabel; sie haben keine Pflicht zur Leistung einer festen Einlage, außer der Gesellschaftsvertrag sieht dies vor. Als Kap.-Anteil sind freiwillige Einlagen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rücklagen

Rn. 23 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als Rücklagen sind nur solche Beträge auszuweisen, die infolge einer gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung, d. h. nach Gesellschaftsvertrag oder gemäß Gesellschaftermehrheitsbeschluss, gebildet worden sind (vgl. § 264c Abs. 2 Satz 8). Wegen fehlender Kap.-Erhaltungsvorschriften für die KG ist eine Trennung in Gewinn- und Kap.-Rücklagen weder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund des Verweises in § 264a Abs. 1 auf die für KapG anzuwendenden Vorschriften gilt für den EK-Ausweis generell § 266 Abs. 3 A. ((i. V. m. § 268 Abs. 1); bezüglich der vormaligen Definition in § 272 Abs. 1 (a. F.) das gezeichnete Kap. betreffend BT-Drs. 18/6681, S. 13). Zwecks Berücksichtigung der Besonderheiten von PersG hinsichtlich Haf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kapitalanteil des Kommanditisten

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Kommanditist hat nach der gesetzlichen Regelung wie der Komplementär ein Kap.-Konto. Dieses entspricht seinem in der Bilanz auszuweisenden Kap.-Anteil. Der Kap.-Anteil des Kommanditisten ist als solcher getrennt von demjenigen des Komplementärs auszuweisen (vgl. § 264c Abs. 2 Satz 6; fernerhin BeckOGK-HGB (2022), § 264c, Rn. 24, 34f., 41f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzielle Darstellung der Ergebnisverwendung

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Ausweis der Posten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" kommt nur im Ausnahmefall für eine PersG in Betracht. Der Normalfall ist die Aufstellung des JA unter Ergebnisverwendung. Die vorgenannten EK-Posten treten dann nicht auf. Gemäß § 122 (n. F.) haben die persönlich haftenden Gesellschafter mit der Fest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Kap.-Konto der Gesellschafter der OHG bzw. der (des) persönlich haftenden Gesellschafter(s) einer KG (Komplementär) ist grds. variabel; sie haben keine Pflicht zur Leistung einer festen Einlage, außer der Gesellschaftsvertrag sieht dies vor. Als Kap.-Anteil sind freiwillige Einlagen der Gesellschafter, ggf. auch thesaurierte Gewinnanteile...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Due Diligence / 4.2.3 Schritt 3: Due Diligence-Prüfung durchführen

Die eigentlichen Prüfungen beginnen häufig mit einem Treffen beider Seiten, in dem u. a. noch einmal die am Prozess Beteiligten benannt und Ziele, konkrete Prüffelder und -themen sowie sonstige zu klärende Punkte angesprochen werden, etwa über den geplanten Zeitrahmen, den möglichen Umgang mit Verlängerungen oder Ausweitungen des Prüffelds, Termine für gemeinsame Treffen, Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen als Sonderbetriebseinnahmen

Darlehensforderungen des Gesellschafters gegen die Personengesellschaft sind, wenn sie wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen, Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Sie sind in der Steuerbilanz der Gesellschaft – wie in der Handelsbilanz – korrespondierend als Passivposten auszuweisen. Für die Gesamtbilanz folgt daraus, dass die Forderung zu Eige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsmet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Endkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.7 Vollkonsolidierung bei Minderheitsanteilen

Rz. 35 Da es sich bei der Neubewertungsmethode um eine Vollkonsolidierung unter Erwerbsfiktion handelt, setzt ihre Anwendung die Konsolidierung eines Tochterunternehmens voraus. Zu beachten ist jedoch, dass die in § 290 Abs. 1 oder 2 HGB genannten Kriterien für das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht nur bei einer Beteiligung von 100 % gelten. Bei einer Beteili...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.8 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (GoF)

Rz. 38 Die erstmalige Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei eine Modifizierung in der Weise erfolgt, dass unterstellt wird, es wären von dem Mutterunternehmen für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden. Rz. 39 Die...mehr