Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenswert mit der Di... / 3 Due Dilligence bei Preisberechnungen

Bei vielen Kaufpreisermittlungen finden vorher oder während der Verhandlungen Due Dilligence-Prüfungen (Sorgfältigkeitsprüfungen) statt. Der potenzielle Käufer will damit die überwiegend monetäre Kaufpreisfindung abrunden, da nicht immer am Umsatz, Gewinn oder Cashflow zu ersehen ist, ob das Unternehmen wirklich gut aufgestellt und zukunftsfähig ist. Due Dilligence-Prüfungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenswert mit der Di... / 2 Funktionsweise des Discounted-Cashflow-Verfahrens

Das DCV, auf das im Folgenden genauer eingegangen wird, gehört zu den komplexeren Bewertungsverfahren und wird tendenziell zur Bewertung von größeren Unternehmen genutzt oder wenn es um hohe Preise geht (Faustregel: über ca. 2-3 Mio. EUR). Beim Discounted-Cashflow-Verfahren werden keine Gewinne, sondern abgezinste Zahlungsmittelüberschüsse (Cashflows) von bis zu 10 Jahren für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unternehmensnachfolge im Mittelstand – Private Equity, um die Zukunft zu sichern?

Zusammenfassung Den deutschen Mittelstand prägen familiengeführte Unternehmen, die sich mit Innovationskraft und regionaler Verankerung einen Ruf als "hidden champions" verdient haben. Bei der Unternehmensnachfolge kann Private Equity eine attraktive Option sein, die oft übersehen wird. Was ist Private Equity? Unter Private Equity (PE) versteht man eine Investitionsform, bei d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nach Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

Leitsatz Bei einem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ist der Vermögenszugang bei der Personengesellschaft aufgrund der umwandlungssteuerrechtlichen Abweichungen vom Zivilrecht und des § 4 Abs. 4a EStG steuerlich als (fingierte) Einlage und damit als eine bei der Berechnung der Überentnahme im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigende Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verpflichtungsübernahmen, S... / 2 Auswirkungen auf den Erwerber

Für eine Gesamtbetrachtung der Thematik der erworbenen Verbindlichkeiten ist neben der Regelung des § 4f EStG auch die korrespondierende Norm des § 5 Abs. 7 EStG zu beachten, da letztendlich eine parallele Anwendung gewollt ist. Ausnahmeregelungen wie auf Ebene des Übertragenden gem. § 4f EStG sind auf der Seite des Übernehmenden nicht vorgesehen. Auch eine ursprünglich ange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / VI. Zufluss der Gewinnanteile an die Gesellschafter

Die Entnahme von Gewinnanteilen aus der optierenden Gesellschaft führt zu einer Gewinnausschüttungsfiktion an deren Gesellschafter (§ 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der Zeitpunkt des Zuflusses von Gewinnanteilen wird durch § 1a Abs. 3 S. 5 KStG bestimmt. Nach der bisherigen Gesetzesfassung waren zwei Ereignisse für den Zufluss relevant: die Gewinnant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.3 Kapitalersetzende Darlehen

Rz. 152 Bei der GmbH & Co. KG konnten Gesellschafterdarlehen über § 172a HGB a. F. i. V. m. den §§ 32a und 32b GmbHG a. F. im Außenverhältnis wie Eigenkapital zu behandeln sein. Für derartige kapitalersetzende Darlehen galt eine Rückzahlungssperre. Der besondere Charakter dieser Gesellschafterdarlehen führte allerdings nicht dazu, dass sie in der Handels- und Steuerbilanz al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Kapitalkonto

Rz. 131 § 15a EStG begrenzt den berücksichtigungsfähigen Verlustanteil des Kommanditisten auf die Höhe seines – positiven – Kapitalkontos. Das Gesetz umschreibt dies so, dass ein Anteil am Verlust der KG nicht ausgeglichen werden darf, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Indirekt bringt diese Formulierung damit zugleich zum Ausdruc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.4 Kapitalkonto und Kapitalnebenkonten

Rz. 59 Das HGB sieht als gesetzliches Ausgangsmodell für den Kommanditisten zwei Gesellschafterkonten vor. Erstes Konto ist ein – dem des Komplementär entsprechendes – bewegliches Kapitalkonto gem. § 120 Abs. 2 HGB. Im Unterschied zum Komplementär ist der Kapitalanteil des Kommanditisten aber gem. § 167 Abs. 2 HGB auf den Betrag seiner gesellschaftsvertraglich bedungenen Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.2 Anerkennung eines negativen Kapitalkontos

Rz. 68 Die vom Handelsrecht vorgesehene und übernommene begrenzte Verlusthaftung des Kommanditisten schließt es nicht aus, dass sein Kapitalkonto durch Verlustanteile negativ wird. Danach bleibt ein Verlustanteil grundsätzlich auch dann zurechenbar, wenn er zu einem negativen Kapitalkonto führt. Das hat der BFH[1] ausdrücklich bestätigt.[2] Rz. 69 Das negative Kapitalkonto we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entna...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1.5 Generelle Abgrenzungskriterien

Rz. 143 Abseits der beschriebenen Mehr-Konten-Modelle sowie des gesetzlichen Ausgangsfalls gibt es aufgrund der herrschenden Privatautonomie eine Vielzahl weiterer gesellschaftlicher Kontenstrukturen, die nicht in der gleichen Art und Weise von vorneherein kategorisiert werden können. Deshalb sind von Rspr., Finanzverwaltung und Literatur Kriterien herausgearbeitet worden, n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5 Umfang des erweiterten Verlustausgleichs

Rz. 253 In den Fällen der Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB ist nach allem ein Verlustausgleich über die tatsächliche Einlage hinaus möglich. Der Kommanditist wird so gestellt, als habe er eine Einlage in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme geleistet. Die höhere Haftsumme steht nur einmal für den erweiterten Verlustausgleich zur Verfügung. Eine Addition von Haftsu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ermittlung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte

Leitsatz 1. § 25 Abs. 3 Satz 2 der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) ist nur im Rahmen der "Öffnungsklausel" nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV anwendbar und gilt nicht für die modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für inländische Versicherungsbetriebsstätten nach § 25 Abs. 1 und 2 BsGaV (entgegen Rz 320 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.3 Eigenkapital

Liegt ein Fall vor, in dem ein vollständiger Verlustuntergang droht (schädliche Übertragung > 50 %),[1] ist das gesamte steuerliche Eigenkapital in die Berechnung einzubeziehen. Dies gilt auch, wenn die Übertragung selbst weniger als 100 % der Anteile umfasst. Entsprechend wird dann auch der gesamte gemeine Wert aller Anteile einbezogen. Praxis-Beispiel 60 %ige Übertragung A e...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.2.1 Ermittlung der stillen Reserven

Die stillen Reserven sind gesetzlich als Unterschiedsbetrag zwischen dem (anteiligen oder gesamten) in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen Eigenkapital und dem auf dieses Eigenkapital jeweils entfallenden gemeinen Wert der Anteile an der Körperschaft definiert. Maßgebend sind die stillen Reserven zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs. Um unerwünschte E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Besonderhei... / 4.5.2 Hybride Finanzierungen

Eine sog. hybride Finanzierung kann in 2 Staaten unterschiedlich rechtlich eingestuft werden. Wird diese Finanzierungsform in einem Staat als Eigenkapital und im anderen Staat als Fremdkapital qualifiziert, könnten steuerbefreite Erträge trotz eines Betriebsausgabenabzugs im anderen Staat vorliegen. Um dies zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die bereits im Bereich der Dividend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.5 Schädlicher Erwerb

Grundsätzlich sind alle entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerbe von Anteilen an einer Körperschaft als maßgebende Tatbestände zu werten. Dies ist die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital oder (mangels Kapitalanteilen) von Mitgliedschafts- oder Stimmrechten. Zudem zieht die Finanzverwaltung auch noch andere Formen als vergleichbare Fallvarianten heran.[1] Danach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anteiliges bilanzielles Eigenkapital

Rz. 44 [Autor/Zitation] Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist gem. § 312 Abs. 1 Satz 2 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Beteiligung und dem anteiligen bilanziellen Eigenkapital zu ermitteln (Kapitalaufrechnung), so dass die Feststellung des auf die Beteiligung entfallenden Anteils am Eigenkapital des assoziierten Unternehmens erforderlich ist. Das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Rz. 97 [Autor/Zitation] Ein auf der Aktivseite ausgewiesener, nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ist selbst kein Vermögensgegenstand, sondern erhöht bei der Verrechnung des Anteilswerts ceteris paribus den GoF (vgl. Dusemond/Weber/Zündorf in HdK2, § 301 HGB Rz. 57). Dabei geht es nicht um eine ggf. in der HB I ausgewiesene Eigenkapitalunterdeckung, da es allein auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Besonderheiten bei negativem Eigenkapital des Tochterunternehmens

Rz. 44 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter kann auch negativ sein, wenn in der Neubewertungsbilanz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag oder bei einbezogenen KG negative Kapitalkonten anderer Gesellschafter (Kommanditisten) bestehen. Darüber hinaus ist denkbar, dass die Zuordnung von Konsolidierungseffekten (Rz. 32 ff.) zu ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Eigenkapital persönlich haftender Gesellschafter (KGaA, Personenhandelsgesellschaften)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Bei TU in der Rechtsform der KGaA zählen auch die Vermögenseinlagen der persönlich haftenden Gesellschafter zum konsolidierungspflichtigen Kapital (DRS 23.36). Rz. 104 [Autor/Zitation] Handelt es sich beim TU um eine Personenhandelsgesellschaft, sind diejenigen Einlagen als Eigenkapital anzusehen, die die Beteiligung der Gesellschafter am Vermögen des U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bilanzierung von Wertänderungen im Beteiligungsbuchwert und im konsolidierungspflichtigen Eigenkapital

1. Nachträgliche Anschaffungskosten im Beteiligungsbuchwert Rz. 280 [Autor/Zitation] Ein wichtiger Anwendungsfall nachträglicher Anschaffungskosten sind Kaufpreisanpassungen aufgrund des Eintritts von Bedingungen (zB Erreichen eines bestimmten Umsatzes, EBIT, Cashflow usw.) nach dem Erwerbszeitpunkt, sog. Earn-Out-Klauseln, wenn im Erwerbszeitpunkt zunächst nicht mit dem Bedin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Unterschiedsbetrag zwischen Wertansatz der Beteiligung und anteiligem Eigenkapital

Rz. 55 [Autor/Zitation] Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist die Beteiligung mit ihrem Buchwert aus der Bilanz (ggf. Handelsbilanz II) des beteiligten Unternehmens in die Konzernbilanz zu übernehmen und unter dem gesonderten Posten "Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" (§ 311 Rz. 77 ff.) auszuweisen. Vor dem Hintergrund der Konzeption der Equity-Methode, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital

1. Erstkonsolidierung a) Abgrenzung der Eigenkapitalposten Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten nach § 307 Abs. 1 entspricht bei der Erstkonsolidierung dem Anteil (Rz. 25) nicht beherrschender Anteilseigner am Eigenkapital in der HB II/HB III ("Neubewertungsbilanz") zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (§ 301 Rz. 180). Zur Abgrenzung der anteilig zu übernehmenden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Konsolidierungspflichtiges Eigenkapital (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

1. Bedeutung des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals Rz. 90 [Autor/Zitation] Das konsolidierungspflichtige Eigenkapital ist der Anteil am Eigenkapital des TU im maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt (Rz. 180 ff.), der mit dem Wertansatz der dem MU zuzurechnenden Anteile verrechnet wird (§ 301 Abs. 1 Satz 1; Rz. 52 ff.). Bei TU, deren Anteile zu 100 % dem MU oder andere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals

Rz. 90 [Autor/Zitation] Das konsolidierungspflichtige Eigenkapital ist der Anteil am Eigenkapital des TU im maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt (Rz. 180 ff.), der mit dem Wertansatz der dem MU zuzurechnenden Anteile verrechnet wird (§ 301 Abs. 1 Satz 1; Rz. 52 ff.). Bei TU, deren Anteile zu 100 % dem MU oder anderen vollkonsolidierten TU gehören, handelt es sich beim kon...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Eigenkapital (§ 268 Abs. 1, §§ 270, 272 Abs. 1 bis 4)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Der Ansatz des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ist in folgenden Bestimmungen geregelt, die entsprechend anzuwenden sind, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichungen bedingt (vgl. hierzu Gelhausen/Gelhausen in FS Forster, 215, 221): § 272 Abs. 1: Gezeichnetes Kapital, §§ 272 Abs. 2, 270 Abs. 1: Kapitalrücklagen, § 272 Abs. 3 und 4, § 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Umrechnung der Aktiv- und Passivposten ohne Eigenkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Sämtliche Aktiv- und Passivposten ohne Eigenkapital sind am Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs in Euro umzurechnen; Ausnahmen gelten für Anteile an anderen TU (s Rz. 20) und Rückbeteiligungen am MU (s. Rz. 21). Es ist vereinfachend nicht zwischen Geldkurs und Briefkurs zu unterscheiden, sondern der Mittelwert dieser Kurse zu verwenden. De...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Umrechnung des zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Eigenkapitals

Rz. 23 [Autor/Zitation] Das zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandene neubewertete Eigenkapital ist zum historischen Kurs in Euro umzurechnen. Dabei handelt es sich um den Devisenkassamittelkurs zum Erstkonsolidierungszeitpunkt (vgl. DRS 25.46 Buchst. a; Dutzi in Beck HdR, C 310 Rz. 19 [8/2013]). Hat das betreffende TU die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, so sind mit d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umrechnung des Eigenkapitals

a) Umrechnung des zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Eigenkapitals Rz. 23 [Autor/Zitation] Das zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandene neubewertete Eigenkapital ist zum historischen Kurs in Euro umzurechnen. Dabei handelt es sich um den Devisenkassamittelkurs zum Erstkonsolidierungszeitpunkt (vgl. DRS 25.46 Buchst. a; Dutzi in Beck HdR, C 310 Rz. 19 [8/2013]). Ha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Korrektur des Konzern-Eigenkapitals

aa) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Verrechnung Rz. 96 [Autor/Zitation] Die Eliminierung der Zwischenergebnisse führt zu einer Korrektur des Konzerneigenkapitals, wobei der Ausweis davon abhängt, ob die Zwischenergebnisse bereits im Vorjahr oder im laufenden GJ konsolidiert wurden. Betrifft die Zwischenergebniseliminierung ausschließlich Lieferungen und Leistungen des lauf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Kapitalherabsetzungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Kapitalherabsetzungen führen nur dann zu einer Änderung des anteiligen Nettovermögens bzw. Eigenkapitals, wenn sie zur Ausschüttung führen. Die Minderung des anteiligen Nettovermögens bzw. Eigenkapitals tritt erst mit der Ausschüttung ein, die frühestens sechs Monate nach Eintragung der Kapitalherabsetzung vorgenommen werden darf (§ 225 Abs. 2 AktG). ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 156 [Autor/Zitation] Vorkonzernliche Beziehungen sind Geschäftsbeziehungen zwischen dem erwerbenden Konzern (MU, vollkonsolidierte TU) und dem erworbenen TU, die vor dem Kontrollerwerb entstanden sind und zum Erstkonsolidierungszeitpunkt noch bestehen. Sie können herrühren aus Verträgen (zB über den Lieferungs- und Leistungsverkehr, Darlehensverträge, schwebende Verträge)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 312 [Autor/Zitation] Bei einer Interpretation des Hinzuerwerbs von Anteilen am TU als Kapitalvorgang sind die Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile mit den darauf entfallenden nbA zu verrechnen und ein verbleibender Unterschiedsbetrag vom Konzerneigenkapital zu kürzen oder diesem hinzuzurechnen. Die Verrechnung ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendung auf Erwerbsvorgänge von Beteiligungen in Geschäftsjahren, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben (Kapitalanteilsmethode)

Rz. 77 [Autor/Zitation] In der Fassung des HGB nach dem BiRiLiG existierte für die erstmalige Anwendung der Equity-Methode, ähnlich der Vollkonsolidierung, ein Wahlrecht zwischen der sog. Buchwertmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 idF des BiRiLiG) und der sog. Kapitalanteilsmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 idF des BiRiLiG); Rz. 24. Die zwei Alternativen dieses Methodenwahlr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ergebnisvortrag, Bilanzgewinn, Jahresergebnis, ausschüttungsgesperrte Bestände

Rz. 95 [Autor/Zitation] Ein im Erstkonsolidierungszeitpunkt – auch auf Basis eines Zwischenabschlusses ermittelter – Ergebnisvortrag, Bilanzgewinn bzw. Jahresergebnis gehört zum konsolidierungspflichtigen Eigenkapital (DRS 23.35). Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass im Erstkonsolidierungszeitpunkt keine Verpflichtung existiert, die vorgenannten Eigenkapital-Bestandteile noch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verminderung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens

Rz. 351 [Autor/Zitation] Nimmt das MU an der Kapitalerhöhung eines TU nicht oder nicht im Verhältnis seiner bisherigen Beteiligungsquote teil, so mindert sich seine Beteiligungsquote. Anlass für eine solche Kapitalerhöhung könnte zB ein Börsengang des TU sein. Sofern durch die Kapitalmaßnahme im Einzelfall eine Stimmrechtsmehrheit und damit die Beherrschung entfällt, sind die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konzernabschluss des assoziierten Unternehmens (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 204 [Autor/Zitation] Stellt das assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluss auf, so ist dieser gem. § 312 Abs. 6 Satz 2 für die Anwendung der Equity-Methode zugrunde zu legen (DRS 26.23). Diese Vorschrift führt dazu, dass der Anwendungsbereich der Equity-Methode den Konzernkreis des assoziierten Unternehmens umfasst (vgl. Harms/Knischewski, DB 1985, 1359) und resultier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Kapitalerhöhungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln des assoziierten Unternehmens (§§ 207–220 AktG bzw. §§ 57c–57o GmbHG) führt zu keinen Änderungen des auf den Konzern entfallenden Anteils am Nettovermögen bzw. Eigenkapital des assoziierten Unternehmens, da dem assoziierten Unternehmen keine Mittel von außen zugeführt werden, sondern (variable) Kapital- un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bewertung der nicht beherrschenden Anteile nachgelagerter Stufen

Rz. 414 [Autor/Zitation] DRS 23.199 ff. widmet der Frage breiten Raum, wie nbA nachgelagerter Stufen des erworbenen Teil-KA zu bewerten sind. Gemäß DRS 23.204 soll es zumindest bei wesentlichen nbA erforderlich sein, die Beteiligungen an hierarchisch nachgelagerten TU neu zu bewerten, um einen zutreffenden Ausweis des Postens nbA zu erreichen. Allerdings lässt DRS 23.204 offe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Konzeption der Equity-Methode

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Equity-Methode beruht auf dem Grundgedanken, die Beteiligung an einem (assoziierten) Unternehmen langfristig mit dem Wertansatz abzubilden, der das auf die Beteiligung entfallende Nettovermögen des (assoziierten) Unternehmens repräsentiert (vgl. Kirsch/Höbener in FS Lüdenbach, 355, 357; Enke, Bilanzierung von Beteiligungen nach der Equity-Methode, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übergang von der Anschaffungskostenbilanzierung zur Vollkonsolidierung

Rz. 184 [Autor/Zitation] Beim sukzessiven Anteilserwerb werden Anteile in mehreren Schritten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben. Erst der letzte Anteilserwerb löst das Mutter-Tochter-Verhältnis aus. Dann sind auch die Altanteile mit dem neubewerteten Eigenkapital zu diesem späteren Zeitpunkt zu verrechnen; es wird fingiert, alle Anteile wären zu diesem späteren Zeitpun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Zwischenergebniseliminierung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Soll bei einer Zwischenergebniseliminierung eine Aufteilung auch auf nbA vorgenommen werden, ist zunächst zu klären, ob die Eigenkapitalkorrektur dem Lieferunternehmen oder dem Käuferunternehmen zuzuordnen ist.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erstmalige Anwendung in der Periode des Anteilserwerbs

Rz. 63 [Autor/Zitation] Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode ergibt sich indirekt aus § 312 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 311. Demnach ist eine Beteiligung an einem Unternehmen grds. erstmalig mit der Equity-Methode im Konzernabschluss abzubilden, sobald das Unternehmen als assoziiertes Unternehmen qualifiziert (DRS 26.39; zur Ausnahme § 311 Rz. 84 ff.). Der der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Direkte, indirekte und effektive Beteiligungsquoten

Rz. 390 [Autor/Zitation] Für die zutreffende Bestimmung der nbA am Eigenkapital und Ergebnis (§ 307 Rz. 1) bei Entstehung eines mehrstufigen Konzerns durch Erwerb eines Enkelunternehmens ist die Unterscheidung zwischen direkten, indirekten und effektiven Beteiligungsquoten relevant: Beispiel: Am von TU mit 80 % erworbenen Enkelunternehmen EU bestehen 20 % direkte nbA. Die nbA T...mehr