Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Überblick und Begriffsbestimmungen

Rz. 24 Im Rahmen der achten MaRisk-Novelle wurden die EBA-Leitlinien zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) und zum Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] national umgesetzt. Diese Leitlinien enthalten gemäß der Ermächtigung in Art. 84 Abs. 6 CRD u. a. Kriterien für die Ermittlung...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Solvenzaufsicht

Rz. 21 Die Beachtung der MaRisk soll dazu beitragen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können. Durch ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Berücksichtigung von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten

Rz. 26 In jedem Fall sollten die Institute zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte ("Assets Accounted at Fair Value") nicht ausschließen.[1] Diese Vorgabe betrifft also Vermögensgegenstände, für die sich grundsätzlich ein Marktpreis ermitteln lässt und dessen Änderung sich unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. im Eigenkapital niederschlägt (z. B. ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 (Fremd-)Währungsrisiken

Rz. 25 Das "Fremdwährungsrisiko", "Währungsrisiko" oder "Wechselkursrisiko" ("Foreign Exchange Risk" bzw. "FX Risk") bezeichnet nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 142 CRR das aus Wechselkursbewegungen erwachsende Verlustrisiko. Dieses Risiko hat also vor allem dann eine Bedeutung für das Institut, wenn wesentliche Geschäftsaktivitäten bei einer ungünstigen Veränderung bestimmter Wechsel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Einheitliches Regelwerk ("Single Rule Book")

Rz. 100 Bis zur Finanzmarktkrise verfolgte die EU-Kommission bei der europäischen Bankenregulierung den Ansatz der Mindestharmonisierung. Sie beschränkte sich grundsätzlich auf die Vorgabe von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen waren. Die Einführung von Mindeststandards ermöglichte die gegenseitige Anerkennung de...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7. Eigenbonitätseffekt bei IFRS-Bilanzierung

Rz. 38 Bei der IFRS-Bilanzierung erfolgt die Erstbewertung finanzieller Verbindlichkeiten grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. In bestimmten Fällen ist auch die Folgebewertung von Verbindlichkeiten mit dem zum jeweiligen Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert vorzunehmen bzw. als Wahlrecht zulässig. Rz. 39 Daraus folgt, dass Entwicklungen, die hinsichtlich der Refinanzier...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Management des Zahlungsunfähigkeitsrisikos

Rz. 253 Insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko kann nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden und muss demzufolge auch nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden. Diese Sonderbehandlung ist darauf zurückzuführen, dass das Zahlungsunfähigkeitsrisiko durch einen angemessen hohen Liquiditätspuffer abgesichert wird. Insofern entspricht der...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Zinsänderungsrisiken

Rz. 20 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] So besteht z. B. die Gefahr, dass die Wertpapiere im Handelsbuch an Wert verlieren, wenn sich die Zinssätze ändern. Das "Zinsänderungsrisiko im...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.7 Beteiligungen

Rz. 183 Unter einer Beteiligung wird im Allgemeinen eine Investition eines Institutes in das Eigenkapital eines anderen Unternehmens verstanden. Beteiligungen können sowohl Anteile an börsennotierten als auch an nicht börsennotierten Unternehmen sein und direkt oder indirekt über einen Investmentfonds oder eine Beteiligungsgesellschaft erfolgen. Zur Bestimmung angemessener W...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.10 Aktienrisiken im Anlagebuch/Beteiligungsrisiken

Rz. 40 Aktienrisiken können sowohl im Handelsbuch als auch im Anlagebuch bestehen. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko einer Wertminderung der Aktieninvestitionen des Institutes im Rahmen des SREP bewerten. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass dieses Risiko durch den Rahmen für das Risikomanagement angemessen erfasst wird. Sofern dies für ein Institut relevant is...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an das Management von Marktpreisrisiken

Rz. 55 Auch die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Im Modul BTR 2 sind die Vorgaben aus Art. 83 Abs. 1 CRD IV umgesetzt, wonach in den Instituten Grundsätze und Verfahren vorhanden sein müssen, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktpreisrisiken zu ermitteln, zu messen und zu s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.7 Zusätzliche Berechnung der NPE-Quote

Rz. 112 Grundsätzlich sind die Institute aufgrund anderer Anforderungen allerdings gezwungen, zusätzlich auch eine NPE-Quote zu berechnen. So sind von den Instituten gemäß Art. 84 Abs. 1 CRD IV u. a. die Risiken aus Geschäften des Anlagebuches, die sich aus möglichen Zinsänderungen ergeben und sich sowohl auf den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals ("Economic Value of Eq...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2.3 LR-Pillar 2 Requirement und LR-Pillar 2 Guidance

Rz. 66 Die Europäische Union hat sich Anfang Dezember 2018 auf ein umfassendes Paket von Reformen geeinigt, mit dem die Risiken im europäischen Bankensektor reduziert werden sollen. Im Rahmen dieses "Bankenpaketes"[1] wurden auch die Regelungen der CRR zur Verschuldungsquote ("Leverage Ratio", LR), die eine nicht-risikosensitive Mindestausstattung der Institute mit aufsichts...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Liquiditätsrisikomessung

Rz. 44 Ein Institut kann grundlegend zwischen "sicheren" und "unsicheren" Zahlungsströmen unterscheiden. Als sicher können insbesondere die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen "erwarteten" Zahlungsströme bezeichnet werden, die hinsichtlich Volumen und Fälligkeit bekannt sind ("deterministische Zahlungsströme").[1] Dazu gehören z. B. Zins- und Tilgungsleistungen zu fest ver...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Aufsichtlicher Ansatz für Konsolidierungen

Rz. 16 Die EZB hat im Januar 2021 die endgültige Fassung ihres Leitfadens zum aufsichtlichen Ansatz für Konsolidierungen im Bankensektor veröffentlicht. Der Leitfaden stellt das Ziel und den Prozess der von der EZB vorzunehmenden aufsichtlichen Bewertung von Fusionen oder Übernahmen von Instituten dar. Darüber hinaus beschreibt er die Erwartungshaltung der EZB an Konsolidier...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.5 Stresstests für Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches

Rz. 142 Unter dem "Zinsänderungsrisiko" ("Interest Rate Risk", IRR) wird allgemein das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge ungünstiger Änderungen der Zinssätze verstanden.[1] Das "Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch" ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) bezieht sich in diesem Zusammenhang auf jene Geschäf...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.6 Projektfinanzierung

Rz. 115 Bei einer Projektfinanzierung sollten die Institute die primäre Rückzahlungsquelle für das Darlehen bewerten, also die aus den finanzierten Vermögenswerten erzielten Einkünfte.[1] Rz. 116 Sie sollten außerdem den Cashflow des Projektes, einschließlich der künftigen Fähigkeit, nach Abschluss des Projektes Einkünfte zu generieren, beurteilen und dabei anwendbare aufsich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.9 Stresstests für IKT-Risiken

Rz. 159 Das "Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiko" (IKT-Risiko) wurde zunächst als Risiko von Verlusten aufgrund der Unzweckmäßigkeit oder des Versagens der Hard- und Software technischer Infrastrukturen verstanden, welche die Verfügbarkeit, Integrität, Zugänglichkeit und Sicherheit dieser Infrastrukturen oder der Daten beeinträchtigen können.[1] Neueren Defini...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Staatsrisiken

Rz. 20 Die EZB erwartet von den bedeutenden Instituten, neben den Länderrisiken auch die Staatsrisiken ("Sovereign Risks") im Rahmen des ICAAP zu berücksichtigen. Dabei ordnet sie die Staatsrisiken – im Gegensatz zu den Länderrisiken – aber nicht den Kreditrisiken zu.[1] In diesem Fall geht es im Gegensatz zu den Länderrisiken um die Staaten als Schuldner bei den Banken. Im ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.9 Risikoanalyse ("Pre-outsourcing analysis") gemäß den EBA-Leitlinien

Rz. 203 Die EBA unterscheidet in ihren Leitlinien zu Auslagerungen zwischen der Auslagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen ("critical or important functions") und sonstigen Auslagerungen.[1] Der Begriff "kritische oder wesentliche" Funktion ist als Einheit zu verstehen, so dass zwischen der Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen einerseits und nicht ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.2 Gesonderte Liquiditätsübersicht

Rz. 321 Das Institut hat für einen geeigneten Zeitraum eine aussagekräftige Liquiditätsübersicht zu erstellen, in der die voraussichtlichen Mittelzuflüsse den voraussichtlichen Mittelabflüssen gegenübergestellt werden. Den auch in normalen Marktphasen üblichen Schwankungen der Zahlungsflüsse ist hierbei angemessen Rechnung zu tragen. Dabei müssen die Annahmen, die den Mittel...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Entwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in Deutschland

Rz. 20 Die Aufsicht beobachtet seit 2004 eine deutliche methodische Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeitskonzepte in deutschen Kreditinstituten. Anfang 2007 hat die Deutsche Bundesbank eine Befragung einzelner Institute zur internen Steuerung durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche "interner Kapitalbegriff", "Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfes" und "Steue...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.5 Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

Rz. 183 Mit Blick auf die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) sollte der Risikoappetit sowohl barwertig als auch bezogen auf das handelsrechtliche Ergebnis festgelegt werden. Dies kann z. B. durch Limite oder andere risikobegrenzende Vorgaben erfolgen (→ AT 4.2 Tz. 2, Erläuterung). Insbesondere in kleineren Instituten ist die barwertige bzw. die ertragsorientierte Sic...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.2 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 29 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring – Finanzierungsal... / 2 Formen des Factorings

Welche Art des Factorings ein Unternehmen in Anspruch nimmt, hängt in erster Linie von seinen Wünschen und von den internen Gegebenheiten ab. Grundsätzlich erfolgt die Unterscheidung entweder nach den Funktionen des Factors oder nach der Bekanntgabe gegenüber dem Schuldner. Unterscheidung nach den Funktionen des Factors Echtes Factoring: Bei dieser Form, die auch als Full-Serv...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Rz. 32 Die Kreditvergabe zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten wird als "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" bezeichnet und ist Bestandteil des umfassenden Konzeptes "nachhaltige Finanzierung", welches jegliche Finanzinstrumente oder Anlagen bezeichnet (inkl. Eigenkapital, Fremdkapital, Garantie oder Instrument des Risikomanagements), die im Gegen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Liquiditätsdeckungspotenzial versus Risikodeckungspotenzial

Rz. 5 Das unter normalen Bedingungen oder in Stresssituationen bestehende Liquiditätsrisiko im engeren Sinne, also das Zahlungsunfähigkeitsrisiko, ist im Allgemeinen nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einzubeziehen (→ AT 4.1 Tz. 4). Insofern muss für die Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne auch kein Risikodeckungspotenzial vorgehalten werden. Ander...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Die "Subprimekrise" als Beispiel

Rz. 240 Ein Beispiel für eine extreme Marktsituation ist die "Subprimekrise", an der gleichzeitig die vielfältigen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Risikoarten deutlich werden. Extrem niedrige Zinssätze führten in den USA dazu, dass in großem Umfang Kredite an Privatpersonen vergeben wurden, die nur eine geringe Bonität besaßen. Naturgemäß besteht in diesem sogenannten "...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Leitlinien der EBA zum SREP

Rz. 68 Die EBA hat im Jahr 2014 erstmals Leitlinien für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) herausgegeben. Im Rahmen der Weiterentwicklung des SREP hat sie am 19. Juli 2018 überarbeitete SREP-Leitlinien veröffentlicht, die seitdem auch die Anforderungen an die aufsichtlichen Stresstests enthalten.[1] Mit di...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Regelmäßige Plausibilisierung der Ergebnisse

Rz. 50 Bei der geforderten regelmäßigen Plausibilisierung geht es im Grunde darum, die Abweichungen zwischen den betriebswirtschaftlich und handelsrechtlich ermittelten Ergebnissen nachzuvollziehen und allgemein zu erläutern. Aus handelsrechtlicher Sicht stehen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Blickpunkt. Die betriebswirtschaftlich ermittelten Ergebn...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.2 Stresstests für Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 126 Kredite in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, nennt man "Fremdwährungskredite". Folglich bezeichnet das "Fremdwährungskreditrisiko" das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge von Fremdwährungskrediten an "nicht abgesicherte Kreditnehmer".[...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Behandlung von Zinsänderungsrisiken im SREP

Rz. 70 Außerdem sollten die zuständigen Behörden das Zinsänderungsrisiko, welches sich aus den zinssensitiven Positionen aus bilanzwirksamen und bilanzunwirksamen Geschäften im Anlagebuch ergibt ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB), einschließlich der Absicherungen für diese Positionen bewerten. Die ebenso erforderliche Bewertung des Kreditspreadrisikos im Anlag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 13 Green Bonds – Begebung... / 5 Markt grüner Anleihen

Rz. 14 Seitdem die Europäische Investitionsbank als erster Emittent in 2007 einen Climate Awareness Bond am Kapitalmarkt platziert hat, hat sich der Markt auf derzeit ca. 500 Mrd. USD weiterentwickelt. In 2022 gab es eine Schwächung des Green Bond Markts aufgrund der gestiegenen Zinsen,[1] was sich jedoch mit einer erwarteten Zinswende in 2024 wieder ändern könnte. Gleichwohl ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.4 Überwachung mithilfe von angemessenen Leistungsindikatoren

Rz. 159 Schließlich ist die Konditionengestaltung von den Instituten mit angemessenen Leistungsindikatoren zu überwachen. Dabei geht es konkret um risikoadjustierte Leistungsindikatoren, die sowohl zum Zwecke der Bepreisung als auch zur Messung der Rentabilität heranzuziehen sind. Diese Leistungsindikatoren müssen hinsichtlich der Größe, der Art und der Komplexität des Darle...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8. Aktive latente Steuern

Rz. 42 Aktive latente Steuern lassen sich materiell als Steuerentlastung in zukünftigen Perioden interpretieren, da die ihnen zugrundeliegenden abweichenden Wertansätze eine aus IFRS-/handelsbilanzieller Sicht zunächst zu hohe tatsächliche Steuerzahlung bedingen. In der Rechnungslegung resultiert aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern eine Erhöhung des bilanziell ausgewiese...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 MaRisk als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

Rz. 185 In Deutschland haben sich die von BaFin und Bundesbank im Jahr 2005 erstmals veröffentlichten MaRisk zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 KWG und § 25b KWG bewährt. Bei dem Rundschreiben handelt es sich um norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, die für die Institute rechtlich nicht verbindlich sind. Sie tragen jedoch als "Bench...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Regelungen des § 18 KWG und der PrüfbV

Rz. 190 Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund mit der Vorschrift des § 18 KWG Regelungen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers erlassen. In diesem Zusammenhang wurden seitens der deutschen Aufsicht zunächst diverse Rundschreiben veröffentlicht, um die Anforderungen des § 18 KWG zu präzisieren. Im Frühjahr 2005 wurden die gesetzlichen Rege...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Organisatorische Defizite

Rz. 83 Die klare und aufeinander abgestimmte Definition von Prozessen und daran geknüpften Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege ist von essenzieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit einer Organisation. Das gilt grundsätzlich auch für die Organisation einer Unternehmensgruppe, die ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen den grupp...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.2 Volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit

Rz. 91 Hinsichtlich möglicher Annahmen zur durchschnittlichen Laufzeit hat eine Umfrage der BaFin zum "Standardzinsschock" vom September 2005 erste Anhaltspunkte geliefert. Demnach wird für Positionen mit unbestimmter Zinsbindung, wie z. B. Spar- und Sichteinlagen, in der Praxis eine volumengewichtete durchschnittliche Laufzeit unterstellt. Sie ist hinsichtlich ihrer erwarte...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Ratingverfahren

Rz. 5 Ein Ratingverfahren stellt die Bewertung der Bonität des Kreditnehmers mittels einer Kenngröße dar, wobei u. a. auch individuelles Expertenwissen berücksichtigt wird. Bewertet werden neben quantifizierbaren Faktoren, wie z. B. Kennzahlen zur Ertragslage des Kreditnehmers, auch inhomogene qualitative Merkmale, die keine eindeutige Ausprägung haben. Dabei könnte es sich ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.3 Verhältnismäßigkeits- und Wesentlichkeitsschwellen

Rz. 100 Die DK hatte in ihrer Stellungnahme die Granularität dieser Vorgaben beklagt und darum gebeten, eine proportionale Auslegung zu ermöglichen. Als eine Möglichkeit zur Orientierung an passenden Verhältnismäßigkeitskriterien hat die DK auf die Vorgehensweise mit den aufsichtlichen Zinsschockszenarien hingewiesen.[1] Danach sollen die Institute hinsichtlich der automatis...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Kurs- bzw. Positionsrisiken

Rz. 16 Hinsichtlich der Behandlung von Marktpreisrisiken wird bei zins- und aktienkursbezogenen Positionen in der CRR zwischen dem allgemeinen (systematischen) und dem spezifischen (unsystematischen) Risiko unterschieden.[1] Das allgemeine Risiko bezieht sich auf sogenannte "marktinduzierte" Wertänderungen der Positionen. Als ursächlich dafür werden Marktbewegungen in ihrer ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen

Rz. 48 Die deutsche Aufsicht hatte schon in der Vergangenheit differenzierte Bearbeitungsgrundsätze für Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen gefordert, z. B. im Hinblick auf die Beschaffung finanzieller und sonstiger Informationen, die Analyse des Zwecks und der Struktur der zu finanzierenden Transaktion, die Art der Sicherheitenstellung oder die Analyse d...mehr