Rz. 44
Ein Institut kann grundlegend zwischen "sicheren" und "unsicheren" Zahlungsströmen unterscheiden. Als sicher können insbesondere die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen "erwarteten" Zahlungsströme bezeichnet werden, die hinsichtlich Volumen und Fälligkeit bekannt sind ("deterministische Zahlungsströme"). Dazu gehören z. B. Zins- und Tilgungsleistungen zu fest vereinbarten Terminen. Auch die unsicheren Zahlungsströme, die zunächst modelliert werden müssen ("stochastische Zahlungsströme"), können sich aus einem "erwarteten" und einem "unerwarteten" Anteil zusammensetzen. So kann z. B. gemäß der Bodensatztheorie davon ausgegangen werden, dass nicht sämtliche Sicht- und Spareinlagen bei Fälligkeit abgezogen werden, sondern ein gewisser Anteil davon weiterhin als Refinanzierungsmittel zur Verfügung stehen wird (der sogenannte "Bodensatz"). Dasselbe gilt in Analogie für die i. d. R. nicht vollständige Inanspruchnahme zugesagter Kredit- oder Liquiditätslinien (→ BTR 3.1 Tz. 3).
Rz. 45
In der Konsequenz können die "erwarteten" Zahlungsströme als Liquidität und die "unerwarteten" Zahlungsströme – also die Abweichungen von den erwarteten Zahlungsströmen – als Liquiditätsrisiko angesehen werden. Mit Blick auf die Begriffsbestimmung am Anfang dieses Kapitels bedeutet dies, dass Liquidität die Fähigkeit, tatsächlichen oder potenziellen Zahlungsverpflichtungen vollständig und rechtzeitig nachzukommen, und Liquiditätsrisiko die Gefährdung dieser Fähigkeit beschreiben.
Rz. 46
Um Höhe und Zeitpunkt der Liquiditätswirkung von stochastischen Zahlungsströmen greifbar machen zu können, benötigt es die Definition von aussagekräftigen Risikomaßen, die mithilfe von entsprechenden Modellierungen die Unsicherheit der Zahlungsmittelzu- bzw. -abflüsse in einer reellen Zahl darstell...