Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ausgleichszahlungen aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags

Rz. 58 [Autor/Zitation] Besteht zwischen dem MU und dem TU, an dem andere Gesellschafter beteiligt sind, ein Gewinnabführungsvertrag, so ist nach § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG zugunsten der nicht beherrschenden Anteilseigner eine wiederkehrende Ausgleichszahlung (Dividendengarantie) zu vereinbaren. Die Ausgleichszahlungen können fix sein (§ 304 Abs. 2 Satz 1 AktG), dabei aber die e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 326 [Autor/Zitation] Wie bei der Aufstockung gilt auch bei der Abstockung ohne Statuswechsel, dass das TU zuvor bereits vollkonsolidiert war und ihr Vermögen daher nach der Transaktion unverändert in die Summenbilanz einfließt. Beispiel: MU hielt ursprünglich 80 % der Anteile an TU zum Kaufpreis von 200. Nun veräußert MU 20 % der Anteile an TU zum Preis von 300. Dies führt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Passiver Unterschiedsbetrag (Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2)

Rz. 220 [Autor/Zitation] Ein passiver Unterschiedsbetrag entsteht, wenn der der Konsolidierung zugrunde zu legende Beteiligungsbuchwert niedriger ist als das neubewertete anteilige Eigenkapital; die Anschaffungskosten der Anteile begrenzen nicht die Neubewertung des Eigenkapitals (Rz. 27). Der passive Unterschiedsbetrag ist als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkungen und Beispiel zur Konsolidierungstechnik

Rz. 240 [Autor/Zitation] Während die Erstkonsolidierung vergleichsweise detailliert im Gesetz geregelt ist, müssen die Grundsätze für die Folgekonsolidierungen aus der Konzeption der Erwerbsmethode unter Berücksichtigung des Einheitsgrundsatzes (§ 297 Abs. 3 Satz 1) sowie der allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 252 ff. iVm. § 298 Abs. 1) entwickelt werden. Spezielle Regelu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Keine Auflösung bei Veräußerung des Vermögens eines Tochterunternehmens

Rz. 77 [Autor/Zitation] Gemäß DRS 25.69 soll die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung auch dann vollständig aufgelöst werden, wenn sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des in Fremdwährung bilanzierenden TU veräußert werden, unabhängig davon, ob die erzielten Veräußerungserlöse an das MU ausgeschüttet oder in der Währung des ausländischen TU r...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vereinfachung: Erstmalige Aufstellung des Konzernabschlusses (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 200 [Autor/Zitation] In folgenden Fällen besteht zwar ein Mutter-Tochter-Verhältnis und damit ein Konzern, aber es liegt eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses vor: Alle TU brauchen gem. § 296 nicht in den Konzernabschluss einbezogen zu werden (§ 290 Abs. 5), es wird eine Teilkonzernbefreiung in Anspruch genommen (§§ 291, 292) oder es liegt e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Umrechnung der Abschlüsse von Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen in Hochinflationsländern

Rz. 88 [Autor/Zitation] Da die Wechselkursentwicklung insbes. auf Inflationsdifferenzen zurückzuführen ist, ist genaugenommen stets die Bereinigung des Abschlusses eines in Fremdwährung bilanzierenden TU um die inflationsbedingten Auswirkungen auf den Ausweis der Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten sowie der Erträge und Aufwendungen zweckmäßig. Eine Inflation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mittelbare Anteile

Rz. 55 [Autor/Zitation] Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 bezieht sich allein auf die "dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile", während Art. 24 Abs. 3 der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) eine solche Beschränkung nicht enthält. Nach der Richtliniennorm geht es demgegenüber um die Anteile "der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen". Da die Richtlinie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Multiplikative Methode

Rz. 395 [Autor/Zitation] Die multiplikative Methode teilt Beteiligungsbuchwerte und konsolidierungspflichtiges Eigenkapital gemäß den durchgerechneten effektiven Anteilen auf das oberste MU sowie nicht beherrschende Anteilseigner auf. Damit führt sie die Konsolidierung für beide Gesellschafterklassen getrennt durch. Allerdings wird ein etwaiger GoF nur in Bezug auf das oberst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kernelemente des § 301 idF des BiRiLiG 1985

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 301 idF des BiRiLiG 1985 hatte – wie auch heute noch – nur die Erstkonsolidierung zum Gegenstand. Im Rahmen der Erstkonsolidierung war der Buchwert der konsolidierungspflichtigen Anteile gegen das auf diese Anteile entfallende Eigenkapital der einbezogenen TU aufzurechnen (Abs. 1 Satz 1 aF). Mit welchem Betrag das anteilige Eigenkapital anzusetzen wa...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / IV. Summenabschluss und Konsolidierung

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die vereinheitlichten und in Euro umgerechneten HB II werden in einem nächsten Schritt aggregiert (§ 300). Dieser Summenabschluss erfolgt via Horizontaladdition der jeweiligen Rechenwerke über alle vollkonsolidierten Gesellschaften. Dieser Summenabschluss enthält demnach alle Positionen der einbezogenen Unternehmen, einschließlich der zu eliminierenden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung ohne Änderung der Beteiligungsquote (proportionale Kapitalerhöhung)

Rz. 343 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Rz. 340, [1]) hat für den Konzernabschluss keine Konsequenzen. Es ergibt sich weder ein Zugang zum Buchwert noch eine Veränderung des Eigenkapitals des TU. Eine Umschichtung von Eigenkapitalbestandteilen des TU, die bereits zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung vorhanden waren, führt nur zu Umgliederungen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Schon nach § 331 Abs. 1 Nr. 2 AktG 1965 war für "Anteile konzernfremder Gesellschafter" ein "Ausgleichsposten für Anteile in Fremdbesitz" gesondert auszuweisen. Allerdings war der Ort des Ausweises – innerhalb des Eigenkapitals oder nach dem Eigenkapital – nicht festgelegt. Der auf Gewinn und Verlust entfallende Betrag war gesondert anzugeben. Rz. 10 [Au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Durch die Verpflichtung zum gesonderten Ausweis des auf Anteile anderer Gesellschafter entfallenden Eigenkapitals wird das Eigenkapital der wirtschaftlichen Einheit Konzern in zwei Blöcken ausgewiesen und dementsprechend eine Unterteilung der Eigenkapitalgeber vorgenommen: Die Anteilseigner des MU und die nicht beherrschenden Anteilseigner der einbezoge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen bzw. Kapitalanteile

Rz. 28 [Autor/Zitation] Wird das Eigenkapital eines TU nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt durch Einlagen erhöht, so ist der betreffende Betrag des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklagen bzw. bei einer Personenhandelsgesellschaft der Kapitalanteile mit dem dafür maßgebenden historischen Kurs umzurechnen. Das gilt auch für Zuzahlungen der Gesellschafter in die Kapita...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ermittlung und Ausweis der Umrechnungsdifferenz (Satz 3)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Da die verschiedenen Teilbeträge des Eigenkapitals anders als die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten nicht mit dem Stichtagskurs, sondern mit ihrem jeweiligen historischen Kurs in Euro umgerechnet werden, ist die umgerechnete Bilanz noch nicht ausgeglichen. Der Differenzbetrag ist innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übersicht zu den Eigenkapitalposten

Rz. 93 [Autor/Zitation] In direkter Betrachtung gehören grds. sämtliche Posten des bilanziellen Eigenkapitals des TU iSd. § 266 Abs. 3 auf Basis der HB II zuzüglich der sog. Neubewertungsrücklage, die den Nettowert der bei der Erstkonsolidierung nach § 301 Abs. 1 Satz 2, 3 aufgedeckten stillen Reserven und Lasten aufnimmt, in Höhe der dem MU zuzurechnenden Anteilsquote zum ko...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eigene Anteile, Rücklage für Rückbeteiligungen

Rz. 98 [Autor/Zitation] Mögliche eigene Anteile des TU sind bereits in der HB I und damit vor der Konsolidierung von ihrem Eigenkapital abgesetzt. Dabei bleibt es auch im Erstkonsolidierungszeitpunkt (§ 272 Abs. 1a iVm. § 298 Abs. 1), dh., der Anteilswert des MU wird mit dem durch eigene Anteile gekürzten Eigenkapital des TU (ggf. anteilig, falls andere Gesellschafter bestehe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / jj) Sonstiges

Rz. 151 [Autor/Zitation] Bedingte Erstattungsansprüche des TU gegenüber fremden Dritten werden korrespondierend zur Aufwandsentstehung in der Neubewertungsbilanz bilanziert: Besteht eine Verpflichtung von Dritten (insbes. dem Verkäufer der Anteile), das TU von konkreten Risiken, zB aus einem Rechtsstreit freizustellen, ist ein entsprechender Anspruch unter der Voraussetzung se...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung der Eigenkapitalposten

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten nach § 307 Abs. 1 entspricht bei der Erstkonsolidierung dem Anteil (Rz. 25) nicht beherrschender Anteilseigner am Eigenkapital in der HB II/HB III ("Neubewertungsbilanz") zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (§ 301 Rz. 180). Zur Abgrenzung der anteilig zu übernehmenden und gerade nicht zu konsolidierenden Eigenkapitalposten d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Simultankonsolidierung

Rz. 400 [Autor/Zitation] Mit der Simultankonsolidierung werden alle Konzerneinheiten in einem Schritt auf die Konzernmutter konsolidiert. Entsprechende Verfahren wurden bereits im Zuge des AktG 1965 entwickelt (vgl. Forster/Havermann, WPg. 1969, 1, 4), das ua. noch eine Verrechnung aktiver und passiver Unterschiedsbeträge vorsah (vgl. Kirsch ua. in BKT, Bilanzrecht, § 301 HGB...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Eigene Anteile

Rz. 66 [Autor/Zitation] Hält zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs ein TU eigene Anteile, sind diese auf Ebene seines JA bereits vom Eigenkapital abzusetzen unter offenem Ausweis des abgezogenen Nennbetrags (§ 272 Abs. 1a). Das so geminderte Eigenkapital unterliegt bei der Erstkonsolidierung der Kapitalkonsolidierung, so dass dieser Ausweis im Konzernabschluss gegenstandslos ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Additive Methode

Rz. 393 [Autor/Zitation] Eine mehrstufige Kapitalkonsolidierung ieS (nach anderer Diktion: "Konzernerweiterung nach unten") liegt vor, wenn ein vollkonsolidiertes TU eine zu konsolidierende Beteiligung EU erwirbt. Beispiel: (Fortführung von Rz. 391) TU erwerbe 80 % der Anteile an EU. Abweichend von Rz. 391 betragen die Anschaffungskosten nicht 160, sondern 260, um GoF-Effekte zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 50 [Autor/Zitation] § 301 kommt zur Anwendung bei der erstmaligen Durchführung der Kapitalkonsolidierung eines voll zu konsolidierenden TU, eines erstmals anteilmäßig zu konsolidierenden Gemeinschaftsunternehmens und in Teilen bei der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode. Die Besonderheiten der Kapitalkonsolidierung von anteilmäßig konsolidierten Gemeinschaftsunterneh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Technische Vorgehensweise

Rz. 413 [Autor/Zitation] Rein technisch kann das Eigenkapital des Teilkonzerns durch eine vollständige Neubewertung des erworbenen Teilkonzerns erfolgen (DRS 23.199) oder durch Anknüpfung an den bestehenden Teilkonzernabschluss (DRS 23.200). Letzteres kommt insbes. dann in Betracht, wenn für den erworbenen Teilkonzern weiterhin zB gem. § 291 Abs. 3 eine Verpflichtung zur Aufs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzeption und Bedeutung

Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Verrechnung der dem MU gehörenden Anteile an einem einbezogenen TU mit dem auf diese Anteile entfallenden neubewerteten Eigenkapital des TU ist auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem das Unternehmen TU geworden ist (Abs. 2 Satz 1). Das ist der Zeitpunkt, an dem erstmals die Möglichkeit des beherrschenden Einflusses ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verrechnung bei Hinzuerwerb von Anteilen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Wird der Hinzuerwerb von Anteilen an einem TU gem. DRS 23.171 iVm. DRS 23.172 als Erwerbsvorgang abgebildet, so sind die zum Aufstockungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgehend von den bisherigen Konzernbuchwerten anteilig neu zu bewerten. Die Anschaffungskosten der Anteile sind mit diesem anteilig neubewerteten Eigenkapital z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rückbeteiligungen (Abs. 4)

Rz. 230 [Autor/Zitation] Hält ein MU eigene Anteile, sind diese bereits in seinem JA nach den Regelungen des § 272 Abs. 1a vom Eigenkapital abzusetzen (§ 272 Rz. 177 ff.), was sich im Konzernabschluss fortsetzt (§ 298 Abs. 1). Nach dem Einheitsgedanken (§ 297 Abs. 3 Satz 1) macht es indes keinen Unterschied, ob das MU selbst die Anteile hält oder diese von vollkonsolidierten ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzierung als Erwerbsvorgang

Rz. 317 [Autor/Zitation] Bei der Bilanzierung der statuswahrenden Anteilsaufstockung als Erwerbsvorgang sind die Vermögensgegenstände und Schulden des TU anteilig in Höhe der Zuerwerbsquote entsprechend der Neubewertungsmethode neu zu bewerten. Das gilt auch, wenn die Erstkonsolidierung nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 aF) erfolgt sein sollte und beibehalte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen TU, die nicht dem MU oder anderen einbezogenen Unternehmen gehören, ist in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten zu bilden. Die Anteile entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner; entsprechend ist der Ausgleichsposten seit BilRUG 2015 als "nicht beherrschende Anteile" (nbA), früher "unter e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erhöhung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens

Rz. 358 [Autor/Zitation] Nehmen die anderen Gesellschafter des TU an dessen Kapitalerhöhung nicht oder nicht im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungsquote teil, so erhöht sich die Beteiligungsquote des MU. Beispiel: MU halte bisher 60 % der Anteile an TU, wobei der Ertragswert des Eigenkapitals des TU 166,6 % betrage. Nunmehr führe MU eine Kapitalerhöhung von nominal 1.000 m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nachträgliche Anschaffungskosten im Beteiligungsbuchwert

Rz. 280 [Autor/Zitation] Ein wichtiger Anwendungsfall nachträglicher Anschaffungskosten sind Kaufpreisanpassungen aufgrund des Eintritts von Bedingungen (zB Erreichen eines bestimmten Umsatzes, EBIT, Cashflow usw.) nach dem Erwerbszeitpunkt, sog. Earn-Out-Klauseln, wenn im Erwerbszeitpunkt zunächst nicht mit dem Bedingungseintritt gerechnet wurde. Siehe hierzu bereits Rz. 79....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Zur Deckung von Verlusten

Rz. 289 [Autor/Zitation] Erzielt das TU nach der Erstkonsolidierung auf Basis seiner HB II/HB III Verluste, handelt es sich um Konzernverluste. Hat das TU zur Deckung von Verlusten, die bereits in der HB I entstanden sind, Rücklagen aufgelöst, würde sich das konsolidierungspflichtige Eigenkapital in der Folgekonsolidierung verändern. In diesem Fall ist wie folgt zu unterschei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Beteiligungen eines in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmens an assoziierten Unternehmen (§ 311 Rz. 1 ff.) sind im Konzernabschluss grds. nach der Equity-Methode abzubilden. Nach der Equity-Methode wird die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen mit dem Wert in der Konzernbilanz angesetzt, der das auf die Beteiligung entfallende Nettovermö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 340 [Autor/Zitation] Bei Kapitalerhöhungen des TU lassen sich drei Fälle unterscheiden: Nur in den Fällen (2a) und (2b) erhöht sich auch der Beteiligungsbuchwert des MU. Nehmen das MU und die anderen Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungsquoten ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzierung als Veräußerungsvorgang

Rz. 330 [Autor/Zitation] Bei der konzernbilanziellen Interpretation der Anteilsveräußerung als Veräußerungsvorgang hat der aus Konzernsicht ermittelte Gewinn (160, Rz. 326) das Konzernergebnis erhöht. Der Veräußerungsgewinn lt. JA der MU (250) dabei durch folgende Korrekturbuchung anzupassen (Abb. 19 und 20): Mit der Gegenbuchung we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ausstehende Einlagen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt können beim TU ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital vorliegen. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen sind bereits in der HB I und HB II offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1 Satz 2), so dass nur der entsprechend verminderte Betrag der Kapitalkonsolidierung unterliegt. Bei Beteiligung ande...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 301 zur "Kapitalkonsolidierung" ist im vierten Titel "Vollkonsolidierung" im zweiten Unterabschnitt über den "Konzernabschluss und Konzernlagebericht" verortet. Die Vollkonsolidierung enthält die Regelungen über die Konsolidierung von TU. Technischer Ausgangspunkt der Durchführung einer Vollkonsolidierung ist – nach ggf. einer Vereinheitlichung der S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die in § 301 beschriebene Methode der Kapitalkonsolidierung wird auch als Erwerbsmethode (purchase oder acquisition method) bezeichnet, hier in der Ausprägung als Neubewertungsmethode. Durch die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen Eigenkapital des TU wird ein Einzelerwerb der Vermögensgegenstände und Schulden fingiert (Ordelheide, W...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Aktiver Unterschiedsbetrag: Geschäfts- oder Firmenwert (Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1)

Rz. 210 [Autor/Zitation] Ist der der Erstkonsolidierung zugrunde zu legende Beteiligungsbuchwert höher als das neubewertete anteilige Eigenkapital, entsteht ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. Dieser ist als Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) in der Konzernbilanz im Anlagevermögen unter Nr. 3 bei den immateriellen Vermögensgegenständen auszuweisen (§ 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestimmung der Quote

Rz. 25 [Autor/Zitation] Anders als bei der Prüfung des Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 spielen die Stimmrechte für die quotale Aufteilung des Eigenkapitals keine Rolle. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 ist ausschließlich auf die Anteile abzustellen (DRS 23.95). Demgemäß ermittelt sich die Quote nach dem Verhältnis des Nennbetrags der den and...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Beurteilung

Rz. 396 [Autor/Zitation] Die multiplikative Methode ist aus einer Reihe von Gründen abzulehnen, bei deren Darstellung wir auf das obige Beispiel referenzieren: Nach dem Wortlaut des § 307 Abs. 1 ist "für nicht dem MU gehörende Anteile" ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter "in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital" auszuweisen. Der Anteil der anderen Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Änderungen durch BilMoG 2009

Rz. 28 [Autor/Zitation] Erhebliche Änderungen erfuhr § 301 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102), insbes. durch die Abschaffung der Buchwertmethode (Rz. 21). Die Neubewertungsmethode (Rz. 22) wurde so zur allein zulässigen Methode der Kapitalkonsolidierung. Ziel waren die Schaffung einer besseren Vergleichbarkeit handelsrechtli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 307 ergänzt § 301 über die Erstkonsolidierung, wenn andere Gesellschafter am TU beteiligt sind. Es handelt sich insoweit um eine Komplementärvorschrift (vgl. Störk/Roland in Beck BilKomm.13, § 307 HGB Rz. 5; Hachmeister in HKMS3, § 307 HGB Rz. 8). Allerdings beschränkt sich die Komplementarität nicht nur auf § 301. Sie erstreckt sich sachlogisch auch a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Erwerb eigener Anteile

Rz. 48 [Autor/Zitation] Auch der Erwerb eigener Anteile stellt eine Herabsetzung des Eigenkapitals dar, auch wenn diese nicht eingezogen werden. Erwirbt ein in Fremdwährung bilanzierendes TU eigene Anteile, so hat die Umrechnung deshalb mit den historischen Kursen zu erfolgen, mit denen die herabgesetzten Eigenkapitalbeträge umgerechnet wurden. Folglich ist der gem. § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 140 [Autor/Zitation] Bei der Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode (§ 301) und der Equity-Methode (§ 311) entsteht der Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung als positive oder negative Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung beim MU und dem auf diese Beteiligung entfallenden Wert des Eigenkapitals des konsolidierten Unternehmens. Zur ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wandel- und Optionsanleihen

Rz. 102 [Autor/Zitation] Hat das TU bei der Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen Beträge in die Kapitalrücklage eingestellt, sind diese Teil des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals, wenn die entsprechenden Bezugsrechte ausgeübt oder verfallen sind (DRS 23.40 Satz 1). Stillhalteverpflichtungen aus bestehenden Bezugsrechten konzernfremder Dritter am TU sind hingegen al...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Differenzen aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 96 [Autor/Zitation] Aus der Kapitalkonsolidierung treten auf der Konsolidierungsebene keine Differenzen auf, wenn in der Handelsbilanz II bzw. III des MU bzw. des TU die Anteile am TU und das zum Erstkonsolidierungsstichtag neubewertete Eigenkapital unverändert mit den historischen Werten geführt werden. Das ist der Fall, wennmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Posten des konsolidierungspflichtigen Kapitals (Abs. 1 Satz 1)

a) Übersicht zu den Eigenkapitalposten Rz. 93 [Autor/Zitation] In direkter Betrachtung gehören grds. sämtliche Posten des bilanziellen Eigenkapitals des TU iSd. § 266 Abs. 3 auf Basis der HB II zuzüglich der sog. Neubewertungsrücklage, die den Nettowert der bei der Erstkonsolidierung nach § 301 Abs. 1 Satz 2, 3 aufgedeckten stillen Reserven und Lasten aufnimmt, in Höhe der dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ansatz und Bewertung der in den Konzernabschluss zu übernehmenden Posten (Abs. 1 Satz 2 und 3)

a) Bilanzansatz Rz. 106 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des TU sind im Erstkonsolidierungszeitpunkt vollständig und einzeln zu erfassen (DRS 23.51 Satz 1). Aufgrund der Einzelerwerbsfiktion gilt dies grds. unabhängig davon, ob und wie diese zuvor beim TU bilanziert wurden. Obwohl der Wortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 2 scheinbar nur auf die B...mehr