Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Zuschreibungen

Rz. 284 [Autor/Zitation] Zu Zuschreibungen nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt, die vor dem Erstkonsolidierungszeitpunkt vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert im JA kompensieren, s. Rz. 83. Wurde die außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert nach der Erstkonsolidierung vorgenommen, musste diese für Konzernzwecke storniert we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Währungsumrechnung nach § 308a bei erstmaliger Anwendung

Rz. 214 [Autor/Zitation] Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode entspricht der Wertansatz der Beteiligung den Anschaffungskosten aus der Handelsbilanz II des beteiligten Unternehmens (Rz. 35 ff.), die ggf. nach § 256a bzw. nach § 308a bereits in die Berichtswährung umgerechnet wurden. Eine Währungsumrechnung des Wertansatzes der Beteiligung ist bei erstmaliger Anwendung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine Auflösung bei konzerninternen Umwandlungen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Aufgrund der Einheitsfiktion gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 dürfen konzerninterne Umwandlungsvorgänge gem. UmwG (Verschmelzungen, Spaltungen) keinen Einfluss auf den Konzernabschluss haben (DRS 23.170). Es ändert sich die interne rechtliche Struktur, nicht jedoch die wirtschaftliche Einheit Konzern. Infolgedessen ist die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 300 [Autor/Zitation] Bei der Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung erwirbt das MU (oder ein oder mehrere andere vollkonsolidierte Konzernunternehmen) von bisher nicht beherrschenden Anteilseignern weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen hinzu, zB Erhöhung der Beteiligungsquote von 60 % auf 80 %. Der Status des vollkonsolidierten Unternehmens änder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Zur Ausschüttung

Rz. 291 [Autor/Zitation] Werden Rücklagen des TU, die im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bereits vorhanden waren, später aufgelöst und ausgeschüttet, so handelt es sich aus Konzernsicht wirtschaftlich um eine Kapitalrückzahlung an das MU (so schon Havermann, Bilanzierung von Beteiligungen, 405, 414; WP Handbuch18, Kap. G Rz. 427). In diesen Fällen kann abhängig von der Art de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Wertansatz bei gegründeten Tochterunternehmen

Rz. 86 [Autor/Zitation] Bei der Gründung eines TU ist der Buchwert der Anteile typischerweise um Anschaffungsnebenkosten höher als das beim TU ausgewiesene Eigenkapital. Zu diesen Anschaffungsnebenkosten zählen etwa Beurkundungskosten des Gesellschaftsvertrags oder Kosten der Eintragung ins Handelsregister als Gründungskosten (DRS 23.110). Bei der Kapitalkonsolidierung kommt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / d) BEPS-Projekt der OECD und G20-Staaten

Rz. 5 [Autor/Stand] BEPS-Aktionspunkt 3. Die OECD hat am 5.10.2015 einen 15 Aktionspunkte umfassenden Plan zur Bekämpfung von "Base Erosion and Profit Shifting" veröffentlicht. Der Aktionspunkt 3 "Designing Effective Controlled Foreign Company Rules (CFC)"[2] enthält Empfehlungen für Regelungen zur Erfassung von Einkünften im Inland, die künstlich auf niedrig besteuerte Zwis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Kapitalkonsolidierung

Rz. 103 [Autor/Zitation] Veränderungen des Eigenkapitals des Unternehmens mit abweichendem Stichtag im fraglichen Zeitraum sind idR als Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des betroffenen Unternehmens anzusehen und deshalb nachzubuchen. Rz. 104 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen bei Tochterunternehmen mit abweichendem Stichtag im fragli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergangskonsolidierung mit Aufwärtswechsel

Rz. 70 [Autor/Zitation] Sofern ein einbezogenes Konzernunternehmen bei einem Gemeinschaftsunternehmen zB durch den Erwerb weiterer Anteile oder aufgrund von geänderten Vereinbarungen in der Lage ist, einen beherrschenden Einfluss auszuüben, kommt es ab diesem Zeitpunkt zu einem Übergang vom Gemeinschaftsunternehmen zum TU bzw. von der Quotenkonsolidierung zur Vollkonsolidieru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergang von der anteilmäßigen Konsolidierung zur Vollkonsolidierung

Rz. 189 [Autor/Zitation] Fällt gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen, das bislang wahlweise nach der anteilmäßigen Konsolidierung im Konzernabschluss abgebildet worden ist, die gemeinsame Führung dergestalt weg, dass der Konzern die alleinige Möglichkeit der Beherrschung erlangt, entsteht ein Mutter-Tochter-Verhältnis. Das kann durch Anteilserwerb oder andere Maßnahmen, di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen

Rz. 133 [Autor/Zitation] Im Einzelabschluss des Beteiligungsunternehmens werden die Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen als Beteiligungserträge erfasst. Da bereits im Vorjahr der anteilige erwirtschaftete Gewinn erfolgswirksam im Konzernabschluss berücksichtigt wurde, ist die Doppelerfassung von Beteiligungserträgen zu korrigieren. Dafür ist eine Stornierung der ver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 309 betreffen die Folgebilanzierung eines Unterschiedsbetrags aus einer erstmaligen Kapitalkonsolidierung eines TU, welche in § 301 geregelt ist. Rz. 9 [Autor/Zitation] § 309 Abs. 1 verweist für die Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Vorschriften des ersten Abschnitts (Vorschriften für alle Kaufleute) des dritten B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundfragen

Rz. 21 [Autor/Zitation] Welche Vorschriften des HGB über den JA auf den Konzernabschluss entsprechend anzuwenden sind, wird in Abs. 1 abschließend aufgezählt (vgl. Krumbholz in BKT, Bilanzrecht, § 298 HGB Rz. 1 [9/2023]). Im Einzelnen finden folgenden Vorschriften entsprechend Anwendung: Allgemeine Vorschriften: §§ 244, 245, Ansatzvorschriften: §§ 246–251, Bewertungsvorschriften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Optionaler Bestandteil: Konzernsegmentberichterstattung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Mit der optionalen Erweiterung des Konzernabschlusses um eine Segmentberichterstattung (Abs. 1 Satz 2), ist der Konzernabschluss um einen sechsten, freiwilligen Bestandteil erweitert worden. Sinn und Zweck ist im Wesentlichen die Erfüllung der Informationsfunktion des Konzernabschlusses. Eine Segmentberichterstattung basiert auf der Konzernbilanz und -...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 124 [Autor/Zitation] Laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekte des erworbenen TU sind bei der Erstkonsolidierung zu aktivieren, wenn sie die Ansatzkriterien für Vermögensgegenstände erfüllen (DRS 24.43). Das ist bei Entwicklungsprojekten, die im JA ansatzfähig waren, ohne weiteres gegeben. Rz. 125 [Autor/Zitation] Bei Forschungsprojekten ist die Vermögensgegenstandseige...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelfall: beizulegender Zeitwert

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die zu übernehmenden Posten sind neu zu bewerten – daher der Name "Neubewertungsmethode" für diese Konsolidierungsmethode. Die Neubewertung erfolgt unabhängig vom Kaufpreis – der für den Vorgang in der Praxis häufig verwendete Begriff der Kaufpreisallokation könnte hier falsche Assoziationen wecken – und auch unabhängig davon, ob noch andere Gesellsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Vorräte

Rz. 135 [Autor/Zitation] Weist ein erworbenes TU zum Erstkonsolidierungszeitpunkt unfertige und fertige Erzeugnisse auf, sind diese in der Konzernbilanz umzugliedern, da es sich nicht um vom Konzern hergestellte Erzeugnisse, sondern um erworbene Gegenstände handelt. Die Umgliederung ist unabhängig davon vorzunehmen, ob stille Reserven vorliegen. Sie ist zudem für die korrekte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Begriff der untergeordneten Bedeutung

Rz. 143 [Autor/Zitation] Bei der Beurteilung der untergeordneten Bedeutung eines TU kommt es auf das Gesamtbild aller relevanten Umstände an. Dabei ist insbes. auf die Struktur des Abschlusses, des TU, seine Geschäftstätigkeit sowie seine (grds. konsolidierungspflichtigen) Beziehungen zu anderen Konzernunternehmen abzustellen. Ein TU ist nur dann von untergeordneter Bedeutung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Ergebnisverwendung im Einzelabschluss und im Zwischenabschluss

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ein im Zwischenabschluss ausgewiesener Jahresüberschuss bzw. ein im Zwischenabschluss ausgewiesener Bilanzgewinn ist nicht Grundlage der Gewinnverwendung. Der im Zwischenabschluss ausgewiesene Jahresüberschuss hat jedoch idR bereits insoweit einer zumindest teilweisen Gewinnverwendung unterlegen, als er Bestandteil des Jahresüberschusses des letzten JA...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Sonstige Rückstellungen

Rz. 139 [Autor/Zitation] Hat das TU Verträge abgeschlossen, die dem Vertragspartner im Falle eines Kontrollwechsels (Gesellschafterwechsel) eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit einräumen (sog. Change of control-Klausel), sind etwaige Abfindungszahlungen (etwa Vorfälligkeitsentschädigungen an Kreditinstitute oder Lieferanten) als Rückstellung oder Verbindlichkeit anzuse...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vollständige Auflösung bei Entkonsolidierung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Werden sämtliche Anteile an einem in Fremdwährung bilanzierenden TU veräußert, so ist die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung vollständig erfolgswirksam aufzulösen. Die Auflösung erfolgt zugunsten bzw. zu Lasten des Entkonsolidierungsergebnisses (s. auch Busse von Colbe/Fehrenbacher in MünchKomm. HGB4, § 308a Rz. 32), das in der Konzern-GuV al...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Modifizierte multiplikative Methode

Rz. 399 [Autor/Zitation] Die multiplikative Methode verwendet effektive Beteiligungsquoten und führt die Konsolidierung der EU für das oberste MU und alle anderen nicht beherrschenden Anteilseigner getrennt durch (Rz. 395). Allerdings darf diese Vorgehensweise nicht zu einer teilweisen Kürzung des GoF führen, da der Erwerb von TU (hier: EU) ein einheitlicher Vorgang ist, die e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Gesonderter Ausweis der Beteiligung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Als erste Rechtsfolge eines Assoziierungsverhältnisses ergibt sich aus § 311 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. die Verpflichtung, die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen. In DRS 26.77 wird der Ausweis in einem gesonderten Posten verlangt. Ein "davon-Verme...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Außerplanmäßige Abschreibungen der Beteiligung

Rz. 125 [Autor/Zitation] Auf eine im Konzernabschluss nach der Equity-Methode abgebildete Beteiligung sind gem. § 298 Abs. 1 auch die allgemeinen Bewertungsvorschriften anzuwenden. Daher kommt nach § 253 Abs. 3 Satz 5 f. eine außerplanmäßige Abschreibung auf diese Beteiligung in Betracht, wenn deren beizulegender Wert (§ 253 Rz. 954 f.) niedriger als der sich nach der Equity-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergebniswirkungen aus der Bewertung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 109 [Autor/Zitation] Aus einem Schuldverhältnis zwischen dem in Euro bilanzierenden MU oder einem in Euro bilanzierenden TU und einem in Fremdwährung bilanzierenden TU können aus folgenden Gründen in der GuV wechselkursbedingte Ergebniswirkungen enthalten sein (s. auch Grottel/Koeplin in Beck BilKomm.13, § 308a HGB Rz. 65 f.):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anhang

Rz. 234 [Autor/Zitation] Neben den nach § 313 erforderlichen allgemeinen Angaben über assoziierte Unternehmen sind auch aus der Anwendung des § 312 Angaben im Konzernanhang erforderlich. So ist in jeder Berichtsperiode eine Angabe über die Höhe des (in der Nebenrechnung fortgeführten) Unterschiedsbetrags zwischen dem Wertansatz der Beteiligung und dem anteiligen bilanziellen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ermittlung und Ausweis der Anteile am Gewinn/Verlust

Rz. 50 [Autor/Zitation] Nach § 307 Abs. 2 ist in der Konzern-GuV nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag der nicht beherrschenden Gesellschafter zustehende Gewinn bzw. der auf sie entfallende Verlust unter der Bezeichnung "nicht beherrschende Anteile" gesondert auszuweisen. Treffender wäre die Bezeichnung "Anteil nicht beherrschender Anteile am Konzernergebnis" oder...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / IV. Einheits- und Interessentheorie und ihre Umsetzung

Rz. 25 [Autor/Zitation] Trotz der unstrittigen Fokussierung auf eine rechtlich separierte wirtschaftliche Einheit bestehen unterschiedliche Sichtweisen auf den Konzernabschluss, vor allem hinsichtlich der Stellung der Anteilseigner auf der Ebene unterhalb des Mutterunternehmens. Die Literatur spricht hier auch von Konzerntheorien, Theorien des Konzernabschlusses oder Konsolid...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 321 [Autor/Zitation] Bei statuswahrender Abstockung veräußert ein MU Anteile an einem vollkonsolidierten TU an fremde Dritte, ohne dass die Beherrschung endet. Damit bleibt das betreffende TU auch nach der Anteilsveräußerung im Vollkonsolidierungskreis, zB Reduzierung der Anteilsquote des MU von 80 % auf 60 %. Es ist somit kein Fall der Entkonsolidierung gegeben. Rz. 322 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in § 309 Abs. 1 wurde erstmals 1965 im AktG geregelt: Ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war, sofern das Aktivierungswahlrecht ausgeübt wurde, über fünf Jahre abzuschreiben (§ 153 Abs. 5 Satz 3 AktG 1965). Rz. 14 [Autor/Zitation] 1978 wurde die Bilanzierungsrichtlinie (4. EG-Richtlinie 78/660/EWG ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Ausnahme für Rückstellungen und latente Steuern

Rz. 120 [Autor/Zitation] Gemäß § 301 Abs. 1 Satz 3 sind Rückstellungen und latente Steuern vom Zeitwertansatz ausgenommen. Für sie gilt grds. das Bewertungskonzept des Einzelabschlusses, somit § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 bzw. § 274 Abs. 2. Hiermit sollen Verwerfungen bei der Folgekonsolidierung aus der ansonsten notwendigen Anpassung an die einschlägigen Bewertungsvorsc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Durchführung einer Kapitalkonsolidierung ist die Rechtsfolge aus der für ein MU festgestellten Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach HGB und der Abgrenzung des Konsolidierungskreises. Das MU hat § 301 auf seine vollkonsolidierten TU für Zwecke der Aufstellung eines HGB-Konzernabschlusses anzuwenden. Rz. 9 [Autor/Zitation] Im Ei...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / VII. Organisatorische Aspekte

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die regelkonforme Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts erfordert erheblichen Ressourceneinsatz und birgt organisatorische Herausforderungen, insbes. bei komplexen Konzernstrukturen. Diese Komplexität ist gerade bei einer hohen Zahl beherrschter Gesellschaften auf mehrstufigen Ebenen (also Töchter, Enkel, Urenkel usw.), bei häufig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 266

Rz. 123 [Autor/Zitation] Für die Konzernbilanz ist grds. das Gliederungsschema des § 266 anzuwenden. Die Zusammenfassung der Einzelbilanzen zur Konzernbilanz setzt voraus, dass auch die Bilanzen von inländischen Nicht-Kapitalgesellschaften und ausländischen Konzernunternehmen nach diesem Schema gegliedert sind; ggf. ist die Gliederung bei der Erstellung der Handelsbilanz II a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Definition des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 [Autor/Zitation] Der Geschäfts- oder Firmenwert eines Unternehmens ist die Differenz zwischen dem Unternehmenswert und dem Zeitwert des Nettovermögens. Diese Top Down-Perspektive wird auch von den Gesamtbewertungsverfahren der Unternehmensbewertung verwendet: Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Restbetrag eines größeren Vermögenswerts, nämlich der Investition in da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Umrechnung des Eigenkapitalspiegels

Rz. 165 [Autor/Zitation] Während die Konzern-Kapitalflussrechnung Top-Down oder Bottom-Up und der Konzern-Anlagenspiegel nur Bottom-Up erstellt werden kann, kommt für die Erstellung des gem. § 297 Abs. 1 Satz 1 vorgeschriebenen Konzern-Eigenkapitalspiegels nur die Top-Down-Methode in Betracht. Dieser wird deshalb aus der zuvor erstellten Konzernbilanz unter Berücksichtigung z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Sachanlagen

Rz. 133 [Autor/Zitation] Nennenswerte stille Reserven werden häufig im Immobilienbereich zu beobachten sein. Das Mengengerüst anzusetzender Vermögensgegenstände schließt aber auch jene ein, die im JA des TU bereits vollständig abgeschrieben (zB GWG) oder zum Erinnerungswert angesetzt waren (vgl. Busse von Colbe/Ordelheide ua., Konzernabschlüsse9, 319 ff.). Sie sind zumindest ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach §§ 311, 312 sind assoziierte Unternehmen zwingend im Wege der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen (vgl. § 312 Rz. 1). Nach § 312 Abs. 1 ist dabei zwingend die Buchwertmethode anzuwenden. Bei der erstmaligen Anwendung der Buchwertmethode ist für das assoziierte Unternehmen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsbuchwert u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bilanzansatz

Rz. 106 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des TU sind im Erstkonsolidierungszeitpunkt vollständig und einzeln zu erfassen (DRS 23.51 Satz 1). Aufgrund der Einzelerwerbsfiktion gilt dies grds. unabhängig davon, ob und wie diese zuvor beim TU bilanziert wurden. Obwohl der Wortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 2 scheinbar nur auf die Bewertung abstel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ii) Latente Steuern

Rz. 146 [Autor/Zitation] Der Ansatz latenter Steuern bei der Erstkonsolidierung ist Regelungsgegenstand des § 306. Latente Steuern werden als "Sonderposten" geführt (RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 67) und finden so Eingang in den Konzernabschluss, weil bei der Erstkonsolidierung auch "Sonderposten" des TU zu übernehmen sind (§ 301 Abs. 1 Satz 2). Voraussetzung für den bei ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Problemstellung

Rz. 380 [Autor/Zitation] Ein mehrstufiger Konzern besteht aus mindestens drei Konzernstufen: Mutterunternehmen (MU), Tochterunternehmen (TU) und Enkelunternehmen (EU). Sofern innerhalb des Vollkonsolidierungskreises keine nicht beherrschenden Anteilseigner existieren, ist die Konsolidierung unproblematisch. Bei Anteilsquoten von unter 100 % und damit bei Vorhandensein von nic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassende Anwendungsleitlinien

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die nachfolgende Tabelle zeigt die üblicherweise verwendeten Bewertungsmethoden sowie mögliche Ausnahmen in Zuordnung zu den wesentlichen Bilanzposten. Sie gibt damit Hilfestellung zur praktischen Vorgehensweise.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Werthaltigkeit latenter Steuern

Rz. 185 [Autor/Zitation] Neben der Notwendigkeit von temporären Differenzen müssen sich diese Differenzen in den kommenden Perioden abbauen, so dass eine Steuerbe- oder -entlastung entsteht. Die Steuereffekte müssen sich mithin auch realisieren lassen. Basis dieser Einschätzung ist eine Steuer- und Unternehmensplanung, mit der die Wahrscheinlichkeit des Abbaus temporärer Diff...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Inhalt und Bedeutung des Einheitsgrundsatzes

Rz. 83 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitsgrundsatz, Abs. 3 Satz 1). Mit dieser Vorschrift wird das Einblickspostulat des Abs. 2 Satz 2 dahingehend konkretisiert, dass der Konzernabschluss nicht lediglich ein er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Schwebende Verträge

Rz. 168 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob schwebende Verträge zwischen einem TU und dem Konzern in gleicher Weise zu bilanzieren sind: Nach IFRS etwa führen schwebende Verträge des erworbenen Tochterunternehmens mit dem erwerbenden Konzern zu immateriellen Vermögenswerten (zB Auftragsbestand, Kundenbeziehung, Rechte an Vermögenswerten, die dem Konzern gehören), auch wenn es s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz: Fortschreibung der Buchwerte Handelsbilanz II/Handelsbilanz III, Verteilung des Ergebnisses

Rz. 27 [Autor/Zitation] In den Perioden nach der Erstkonsolidierung ermittelt sich das Nettovermögen des TU auf Basis der fortgeschriebenen und ggf. nach § 308a umgerechneten HB II/HB III – vor Durchführung sonstiger Konsolidierungsmaßnahmen. Der Ausgleichsposten gem. § 307 Abs. 1 nimmt den jeweiligen Anteil daran auf. Damit schlagen sich die Eigenkapitalveränderungen der Toc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bilanzsumme

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Ermittlung der Bilanzsumme liegt eine zeitpunktbezogene Betrachtung zugrunde. In § 293 Abs. 2 wird mit Einführung des BilRUG klarstellend auf die Definition der Bilanzsumme in § 267 Abs. 4a verwiesen. Definitorisch umfasst die Bilanzsumme damit die Posten mit arabischen Buchstaben der Aktivseite der Bilanz (Posten A bis E des § 266 Abs. 2). Ein "ni...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung (Abs. 2)

Rz. 84 [Autor/Zitation] Auf die Behandlung als assoziiertes Unternehmen kann dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend nach § 311 Abs. 2 verzichtet werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung ist. Gemäß DRS 26.22 ist die Behand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Ausweis und Angabepflichten

Rz. 109 [Autor/Zitation] In der Konzernbilanz ist ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung gesondert nach dem Eigenkapital als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" auszuweisen (§ 301 Abs. 3 Satz 1). Dieser Ausweis soll dem besseren Verständnis der Abschlussadressaten dienen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 81 f.). Eine Saldierung mit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bedingte Kaufpreiszahlungen ("Earn-out"), Wertsicherungsklauseln und Bilanzgarantien

Rz. 79 [Autor/Zitation] Teil der Anschaffungskosten der Anteile sind auch nachträgliche Zahlungen des Käufers an den Veräußerer, die vom Eintritt von Bedingungen (zB Erreichen eines bestimmten Umsatzes, EBIT, Cashflow usw.) abhängig sind, sog. Earn-out-Klauseln.mehr