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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / bb) Schwebende Verträge

Prof. Dr. Carsten Theile, Dr. Kai Behling
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Rz. 168

[Autor/Zitation]

Fraglich ist, ob schwebende Verträge zwischen einem TU und dem Konzern in gleicher Weise zu bilanzieren sind: Nach IFRS etwa führen schwebende Verträge des erworbenen Tochterunternehmens mit dem erwerbenden Konzern zu immateriellen Vermögenswerten (zB Auftragsbestand, Kundenbeziehung, Rechte an Vermögenswerten, die dem Konzern gehören), auch wenn es solche Vermögenswerte aus konsolidierter Sicht gar nicht gibt (zB keine Kundenbeziehung mit sich selbst). Damit werden diese Gegenstände separat bilanziert und gehen nicht in den Goodwill auf (vgl. Theile/Behling in Theile/Dittmar, IFRS7, Rz. 37.302).

Beispiel:

Das künftige TU hat gegenüber dem künftigen MU einen noch nicht angearbeiteten Auftragsbestand über einen Umsatz von 500 mit einer Gewinnmarge von 100. Diese Gewinnerwartung hat das TU entsprechend dem Realisationsprinzip bislang nicht aktiviert. Beim MU besteht aufgrund des annahmegemäß ausgeglichenen schwebenden Geschäfts ebenfalls kein Bilanzposten. DRS 23.50 trägt nicht zur Lösung bei, weil nur das Problem adressiert wird, dass beim MU und/oder beim TU Bilanzposten in unterschiedlicher Höhe bestehen. Damit ist jedoch noch keine Aussage darüber getroffen, ob in der Neubewertungsbilanz des TU der beizulegende Zeitwert eines Auftragsbestands gegenüber dem erwerbenden Konzern überhaupt zu bilanzieren ist.

Unseres Erachtens spricht die Erwerbsfiktion in Verbindung mit der Vorstellung des hypothetischen Erwerbers für einen Ansatz des Auftragsbestands zum beizulegenden Zeitwert bei Erstkonsolidierung. Bei Lieferung des Gegenstands vom TU an das MU nach der Erstkonsolidierung ist ein Zwischengewinn von 100 zu eliminieren, soweit der Gegenstand noch im Konzern vorhanden ist. Eine Verdoppelung von Aufwand wegen gleichzeitiger Abschreibung des Auftragsbe...

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