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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / c) Übergang von der anteilmäßigen Konsolidierung zur Vollkonsolidierung

Prof. Dr. Carsten Theile, Dr. Kai Behling
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Rz. 189

[Autor/Zitation]

Fällt gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen, das bislang wahlweise nach der anteilmäßigen Konsolidierung im Konzernabschluss abgebildet worden ist, die gemeinsame Führung dergestalt weg, dass der Konzern die alleinige Möglichkeit der Beherrschung erlangt, entsteht ein Mutter-Tochter-Verhältnis. Das kann durch Anteilserwerb oder andere Maßnahmen, die die Möglichkeit der alleinigen Beherrschung vermitteln, erreicht werden. Die dann erforderliche Erstkonsolidierung ist auch in diesem Fall auf den Tag der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses durchzuführen. Eine Fortschreibung der bislang im Konzernabschluss anteilmäßig abgebildeten Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten zusammen mit einer anteiligen Neubewertung des Eigenkapitals nur im Hinblick auf ggf. zusätzlich erworbene Anteile würde zu einer dem HGB widersprechenden tranchenweisen Konsolidierung führen und ist daher abzulehnen (so auch Hachmeister in HKMS3, § 301 Rz. 169; zulässig aber nach Störk/Deubert in Beck BilKomm.13, § 301 HGB Rz. 231).

Stattdessen sind die Altanteile zum Buchwert des bisher im Konzernabschluss abgebildeten Nettovermögens des Gemeinschaftsunternehmens zu bewerten. Hinzu treten die Anschaffungskosten der letzten Tranche. Mit diesen Werten ist die Erstkonsolidierung auf den Tag der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses unter vollständiger Neubewertung des Eigenkapitals durchzuführen. Die Vorgehensweise ist analog dem Übergang von der Equity-Methode zur Vollkonsolidierung (Rz. 188) und daher auch aus dieser Perspektive heraus konsistent.

[Autor/Zitation] Theile/Behling in Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl., § 301 HGB, Randziffer 189

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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