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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / b) Übergang von der Equity-Bewertung zur Vollkonsolidierung

Prof. Dr. Carsten Theile, Dr. Kai Behling
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Rz. 185

[Autor/Zitation]

Nach Erwerb von Anteilen an einem anderen Unternehmen, die als Beteiligung gehalten werden, sind diese im Konzernabschluss regelmäßig nach der Equity-Methode zu bewerten, soweit auf das Beteiligungsunternehmen ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anteile erworben, so dass ein Mutter-Tochter-Verhältnis entsteht, kommt Satz 1 zur Bestimmung des Erstkonsolidierungszeitpunkts zur Anwendung. Es stellt sich dann die Frage, ob die Bewertung der dem MU gehörenden Altanteile zu historischen Anschaffungskosten oder zum letzten Equity-Buchwert erfolgen soll, jeweils zuzüglich der Anschaffungskosten der letzten, control-begründenden Tranche. Eine Festlegung oder Eingrenzung lässt sich aus § 301 nicht ersehen, da es sich nicht um eine Norm zur Bewertung der dem MU gehörenden Anteile handelt. Stattdessen nimmt Abs. 1 deren Wertansatz als Datum zur Durchführung der Kapitalkonsolidierung hin.

 

Rz. 186

[Autor/Zitation]

Das DRSC hatte in dem Standardentwurf E-DRS 30.180–184 v. 12.3.2015 Vorschläge zum Übergang von der Quotenkonsolidierung oder der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung entwickelt (hierzu Müller/Reinke, StuB 2015, 408, 410), die indes in den endgültigen Standard DRS 23 (Verabschiedung vom DRSC 25.9.2015, Bekanntmachung durch BMJV 23.2.2016) nicht übernommen worden sind. Stattdessen ist das DRSC vom BMJ beauftragt worden, Vorschläge zur Reform des § 301 zu entwickeln, um der Übergangskonsolidierung eine gesetzliche Basis zu geben (Mitteilung des DRSC v. 11.12.2015). Diese Vorschläge stehen noch aus.

 

Rz. 187

[Autor/Zitation]

Das DRSC hatte in E-DRS 30.181 gesetzeskonform eine vollständige Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des TU zum Zeitpunkt des Statuswechsels vorgeschlagen, also die Anwe...

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