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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / a) Übergang von der Anschaffungskostenbilanzierung zur Vollkonsolidierung

Prof. Dr. Carsten Theile, Dr. Kai Behling
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Rz. 184

[Autor/Zitation]

Beim sukzessiven Anteilserwerb werden Anteile in mehreren Schritten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben. Erst der letzte Anteilserwerb löst das Mutter-Tochter-Verhältnis aus. Dann sind auch die Altanteile mit dem neubewerteten Eigenkapital zu diesem späteren Zeitpunkt zu verrechnen; es wird fingiert, alle Anteile wären zu diesem späteren Zeitpunkt erworben worden. Das Verfahren ist sehr einfach, kann aber im Vergleich zur seit BilMoG unzulässigen (Klaholz/Stibi, KoR 2009, 297; DRS 23.9) tranchenweisen Konsolidierung zur Verrechnung von aktiven mit passiven Unterschiedsbeträgen führen, weil der Zeitbezug nicht gewahrt ist: Die historischen Kosten von Altanteilen werden mit aktuellem neubewerteten Eigenkapital verrechnet (vgl. Theile/Stahnke, StuB 2008, 578, 580). Die mögliche Lösung des Problems des Zeitbezugs durch eine Bewertung der Altanteile zum beizulegenden Zeitwert, wie sie nach IFRS vorgesehen ist, scheidet wegen des Anschaffungs- und Realisationsprinzips des HGB ebenfalls aus: Es liegt zu dem späteren Erstkonsolidierungszeitpunkt kein Tauschvorgang für die Altanteile vor (DRS 23.9; zur Gegenüberstellung der HGB- und IFRS-Lösung s. Theile/Behling in Theile/Dittmar, IFRS7, Rz. 40.20 ff.).

Beispiel:

(in Anlehnung an Theile/Stahnke, StuB 2008, 578, 580):

MU erwirbt in drei Tranchen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Anschaffungskosten (AK) Anteile an TU. Erst mit der letzten Tranche kommt es zu einem Mutter-Tochter-Verhältnis; die Anteils- und Stimmrechtsquote beträgt dann 55 %. Würde jede einzelne Tranche zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt konsolidiert, ergäbe sich folgendes Bild:

 
  AK Anteiliges neubewertetes EK zum
jeweiligen Erwerbszeitpunkt
GoF
x1: 1. Tranche (10 %) 20 10 10
x3: 2. Tranche (20 %) 35 30 5
x8: 3. Tranch...

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