Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / bb) Erfolgsneutrale Verrechnung im Konzerneigenkapital

André Strecker
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 101

[Autor/Zitation]

Der Ausweis von erfolgsneutralen Zwischenergebnissen im Konzerneigenkapital ist handelsrechtlich nicht gesetzlich geregelt. Es werden drei nennenswerte Varianten hinsichtlich des Ausweises als Vortragsbuchungen in unterschiedlichen Eigenkapitalpositionen im Konzernabschluss diskutiert: der Ausweis im Ergebnisvortrag, in den Gewinnrücklagen und in einem separaten Eigenkapitalposten. Der DRSC empfiehlt für Personenhandelsgesellschaften, den Differenzbetrag zwischen dem Konzernergebnis und dem Ergebnis des MU in den sonstigen Konzerngewinnrücklagen auszuweisen (DRS 22 Rz. 24). Demnach würden indirekt sämtliche mit dem Konzerneigenkapital verrechneten erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Zwischenergebnisse als Differenzbetrag mit den Gewinnrücklagen verrechnet, ebenso die Bilanzgewinne/-verluste der Tochtergesellschaften unter Berücksichtigung von eventuellen Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter. Der Konzernbilanzgewinn/-verlust würde in dieser Ausweisvariante möglichst in Übereinstimmung mit dem Bilanzgewinn/-verlust des MU ausgewiesen werden.

 

Rz. 102

[Autor/Zitation]

Den Ausweis des Konzernbilanzgewinns/-verlusts möglichst in Übereinstimmung mit den entsprechenden Posten des Einzelabschlusses des MU zu bringen und nicht mit Konsolidierungsbuchungen zu verwässern, hat den Vorteil, dass ein ausgewiesener Konzernbilanzgewinn somit den insgesamt für Ausschüttungen an Gesellschafter zur Verfügung stehenden Betrag angibt. Der Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung" der Schmalenbach-Gesellschaft (ZfbF Sonderheft 21/19872, Rz. 95) hält allein die Verrechnung erfolgsneutraler Zwischenergebnisse mit den Gewinnrücklagen für zulässig, ohne diese restriktive Haltung aus dem Gesetz zu begründen. Für eine Verrechnung mit den Rücklagen sprechen si...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement
Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement neu denken
Bild: Haufe Shop

Unternehmen, die strategisch Talente fördern und Potenziale entfalten, gelten als erfolgreicher. Das Buch bietet konkrete Bausteine zur Professionalisierung des Talentmanagements an. Mit Best-Practice-Beispielen, Tools und KI-Instrumenten zur Implementierung eines nachhaltigen Talentmanagements.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren