Rz. 161
DRS 20.11 versteht unter Chancen bzw. Risiken mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven bzw. negativen Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können. In dieser Begriffsdefinition kommt der enge Zusammenhang mit Prognosen zum Ausdruck (vgl. WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1411; s. ausführlicher und vergleichend mit dem alltäglichen Sprachgebrauch Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 265).
Rz. 162
DRS 20.165 verweist zur Berichterstattung über Chancen auf die Regelungen zum Risikobericht, die – soweit sinnvoll übertragbar – sinngemäß anzuwenden sind. Auf einige Anforderungen trifft dies allerdings nicht zu, bspw. auf DRS 20.158 zu Risikobegrenzungsmaßnahmen (zu weiteren Beispielen s. Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung15, § 289 HGB Rz. 47). Zur Chancenberichterstattung s. ausführlich Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 297 ff.
Rz. 163
Im Risikobericht ist über solche Risiken (und Chancen) zu berichten, die die Entscheidungen des verständigen Adressaten beeinflussen können (DRS 20.146, 11). Das sind vor allem solche Risiken, die mit den Gegebenheiten und Geschäftstätigkeiten des jeweiligen Konzerns zusammenhängen (vgl. Dobler in HKMS3, § 315 HGB Rz. 45, "damit sich die Darstellung nicht ins Allgemeine verflüchtigt"). Ob ein Risiko (oder eine Chance) wesentlich ist, hängt regelmäßig von deren (meist finanziellen) Auswirkungen ab. Dabei ist es sachgerecht, die Wesentlichkeit der nach Risikosteuerungsmaßnahmen verbleibenden Restrisiken zu würdigen, da anderenfalls auch eine Vielzahl nicht mehr entscheidungsrelevanter Risiken darzustellen wäre (vgl. Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 277). Auf die Eintrittswahrscheinlichkeit kommt es nur an, wenn diese so gering ist, da...