Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Einschränkungen des Zu- und Abflussprinzips bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG durch § 32b Abs 2 S 1 Buchst c EStG

Rn. 126a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Um Gestaltungen, die für unterschiedlich hohe inländische Einkünfte in verschiedenen VZ die Wirkungsweise des negativen und positiven Progressionsvorbehalts konträr zu nutzen (sog Gold-(finger-)fälle, s BFH BStBl II 2017, 456; FG BdW 5 V 3277/12, DStRE 2013, 1473, rkr; Salzmann, DStR 2015, 1725; Schulte-Frohlinde, BB 2015, 287; Dissars in ...mehr

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Steuerliche Abgrenzung der Geldleistung vom Sachbezug

Kommentar Mit rund einjähriger Verspätung hat das BMF seinen Anwendungserlass zur Abgrenzung von Sachbezügen und Geldleistungen herausgegeben. Grund für den Erlass sind gesetzliche Verschärfungen bei der Sachbezugsdefinition und die eingeschränkte Begünstigung von Gutschein und Geldkarten (vgl. hierzu News). Beides sollte eigentlich in vollem Umfang seit 2020 gelten, ist in d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zimmerer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 22 § 17 EStG war bereits im EStG 1949 in einer Form enthalten, die der jetzigen Regelung in ihrer Grundform entsprach. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz v. 14.5.1965[1] neu gefasst. Neben der Konkretisierung einiger Tatbestandsmerkmale führte diese Regelung den Freibetrag ein, beseitigte das in § 17 Abs. 4 EStG der ursprünglichen Fassung enthaltene Abzugsverbot für V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016 (BGBl. I 2016, 3000 = BStBl. I 2017, 5) Rz. 2 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) v. 30.11.2016 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17 (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 (DB 1971, 16) II. Auswanderung in niedrigbesteuernde Gebiete 1. Gesetzesleitsatz: Eine natürliche Person, die als Deutscher insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Strafrechtliche Verfolgungsverbote

Rz. 168 [Autor/Stand] Grundnorm für die Berücksichtigung rechtlicher Ermittlungshemmnisse ist § 78b Abs. 1 Nr. 2 StGB. Voraussetzung ist ein gesetzliches Verbot der Aufnahme bzw. Fortführung des Strafverfahrens. Das insoweit bekannteste Beispiel wird in § 78b Abs. 2 StGB explizit angesprochen – die Immunität von Parlamentsabgeordneten (vgl. für den Bundestag Art. 46 GG). Um P...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 12 [Autor/Stand] Treaty Override. Nach seinem Abs. 1 Satz 1 gelten die zusätzlichen Voraussetzungen, die § 50j EStG für einen DBA-Entlastungsanspruch normiert, "ungeachtet dieses Abkommens". Damit sollen, wie der Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens klarstellte, "soweit erforderlich die DBA überschrieben werden".[2] Soweit die Bestimmunge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sondervorschrift bei ausländischer "Nur-Geschäftsleitungsbetriebsstätte" (Satz 2)

„ [2] Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind.” Rz. 141 [Autor/S...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt.[1] Zugrunde lag ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014.[2] Erst unter dem 09.03.2017 wurde es im Bundestag verabschiedet.[3] Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen dem ersten Entwurf und der tatsächlichen Verabschiedung, wird das Gesetz auch als "verfass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Neu seit 1.1.2017. Die Vorschrift ist gem. Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[2] am 1.1.2017 in Kraft getreten. In das Gesetzgebungsverfahren wurde sie durch den Finanzausschuss des Bundestages eingeführt.[3] Dies ging jedoch auf eine Initi...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / VII. Erstattung und Festsetzung

Nach § 35 Abs. 2 S. 2 PUAG kann der PUA auf Antrag beschließen, dass dem Zeugen die Gebühren des rechtlichen Beistandes erstattet werden (Kostengrundentscheidung). Nach § 35 Abs. 3 PUAG setzt der Präsident oder die Präsidentin des Bundestages die Höhe der Erstattung fest (Kostenfestsetzung). Handelt es sich um einen beigeordneten Zeugenbeistand, setzt der Präsident oder die P...mehr

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FF 04/2021, Bundesregierung beschließt Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Nach dem Entwurf soll in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz folgende Formulierung aufgenommen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. § 2 gehört zu der eher seltenen Gattung von Steuernormen, deren Entstehungsgeschichte bewegter ist als ihre spätere Gesetzesgeschichte. Immerhin drei Referentenentwürfe gingen einem Kabinettsentwurf voraus, wobei jeder nachfolgende Entwurf textliche Änderungen gegenüber dem vorangehenden enthielt, und selbst der Finanzausschuss de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Telos

Rz. 8 [Autor/Stand] Verhinderung des sog. Cum/Cum-Treaty-Shopping. Die Regelung des § 50j EStG dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Bekämpfung des "sogenannten Cum/Cum treaty shopping" durch inländische oder ausländische Steuerpflichtige. Dabei handele es sich um eine Gestaltung, mittels derer sich der Steuerpflichtige einen "niedrigeren DBA-Quellensteuersatz" versch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Vorschriften des EStG

Rz. 15 [Autor/Stand] Schwestervorschrift des § 36a EStG. § 50j EStG steht in einem engen Zusammenhang mit der nahezu zeitgleich in Kraft getretenen Vorschrift des § 36a EStG. Beide Vorschriften verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Verhinderung von sog. Cum/Cum-Gestaltungen in Bezug auf die Entlastung von Kapitalertragsteuer (s. Rz. 11),[2] und stellen für diesen Zweck nahezu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Auslandsverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank (Satz 2)

„(1) ... [2] ... und einer Wertpapiersammelbank im Ausland zur Verwahrung anvertraut sind.” Rz. 43 [Autor/Stand] Verwahrung im Ausland durch Wertpapiersammelbank. Nach Satz 2 können die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG auch dann Anwendung finden, wenn eine Wertpapiersammelbank die mit dem verwendeten Begriff "Anteile" gemeinten Aktien (s. Rz. 30) oder be...mehr

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FF 04/2021, Interviews in Forum Familienrecht (FF)

Klaus Schnitzler Zum Markenkern dieser Zeitschrift gehören regelmäßige Interviews, die im Laufe eines jeden Jahres geführt werden (vgl. FF 2012, 199 ff.). Im 1. Jahr waren dies Horst Eylmann, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, damals noch in Bonn, Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln und eines unserer ersten Beiratsmitglieder, Prof. S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Untergeordnete Schuldnerbedeutung

Rn 20 Der antragstellende Schuldner darf "nicht offensichtlich von untergeordneter Bedeutung für die gesamte Unternehmensgruppe" sein, Abs. 1 Satz 1. Ob eine solche untergeordnete Bedeutung besteht, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei neben Kriterien wie dem Anteil des Schuldners am gruppenweiten Umsatz und der gruppenweit zusammengefassten Bilanzsum...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Inländische Girosammelverwahrung u. a. (Satz 1)

Rz. 38 [Autor/Stand] Nur Aktien und Genussscheine in bestimmter Verwahrform. Die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gelten durch die Bezugnahme des Satzes 1 auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG – vorbehaltlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch Satz 2 (s. dazu Rz. 43 f.) – nur für Einkünfte aus Aktien und beteiligungsähnlichen Genussscheinen (s. R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Erstattungsverfahren nach § 50d Abs. 1 EStG (Satz 1)

„(1) [1] ... völlige oder teilweise Entlastung nach § 50d Absatz 1, ...” Rz. 54 [Autor/Stand] Nur im Erstattungsverfahren für beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 50d EStG. Die besonderen Voraussetzungen des § 50j EStG gelten allein für das Erstattungsverfahren für Abzugsteuern, das § 50d Abs. 1 Satz 2 bis 12 EStG für beschränkt Steuerpflichtige vorsieht. Da die Regelung des §...mehr

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zfs 04/2021, Verneinte Hers... / 3 Anmerkung:

Ob die Entscheidung des EuGH zur Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen zur Emissionskontrolle von Kfz-Motoren, damit auch der temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung des Thermofensters zu einer zweiten Welle des Diesel-Abgasskandals führen wird, erscheint zweifelhaft. 1) Düstere Andeutungen über eine bevorstehende Klagewelle in milliardenschwerem Ausmaß erscheinen angesi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Überblick

Rz. 25 [Autor/Stand] Beschränkter Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Die zusätzlichen Voraussetzungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des in seinem Fall anzuwendenden Steuersatzes zu erhalten (s. Rz. 58 ff.), gelten nur bei bestimmten Einkünften ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ergänzende Voraussetzungen (Satz 1)

a) Allgemeines „(1) [1] Ein Gläubiger von Kapitalerträgen ... hat ..., wenn er ...” Rz. 58 [Autor/Stand] Normadressat: Gläubiger der Kapitalerträge. Nach Satz 1 hat der "Gläubiger der Kapitalerträge" nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage eines DBA in den von § 50j EStG erfassten Fällen. Gläubiger der Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.4 Inkrafttreten der Regelung

Rz. 20 Nach § 52 Abs. 12d S. 1 EStG ist die Vorschrift erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses des Bundestags) beginnen und nicht vor dem 1.1.2008 enden. Das bedeutet für Stpfl. mit einem, dem Kj. entsprechenden Wirtschaftsjahr, dass die Vorschrift erstmals für das Wirtschaftsjahr und den Vz 2008 anzuwenden ist. Für d...mehr

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ABC der Werbungskosten / Abgeordnetenbezüge

Literatur: Drysch, DStR 2008, 1217; Desens, DStR 2009, 727. Einkünfte aus Abgeordnetenbezügen sind nach § 22 Nr. 4 EStG steuerpflichtig (zu Werbungskosten § 22 EStG Rz. 191ff.). Dies gilt ab dem Vz 2009 nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments auch für die Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete sowie ihre Hinterbliebenen, die Einkünfte aus dem Haushalt der EU be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.2 Personen in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (Nr. 2)

Rz. 9 Außer den Beamten und Richtern können auch andere natürliche Personen in einem "sonstigen" öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Ein solches muss mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vergleichbar sein. Dafür in Betracht kommen die Notare und Notarassessoren,[1] die nichtbeamteten Mitglieder des Bewertungsbeirats[2] und des Gutachterausschusses[3], ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.1 Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung

Rz. 12 Der Amtsträger muss nach § 7 Nr. 3 AO sonst dazu bestellt sein, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung kommen demnach nicht nur solche der Eingriffsverwaltung, sondern z. B. auch solche der Daseinsvorsorge in Betracht. So sind z. B....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Eingeschränkter Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Den größten praktischen Anwendungsbereich hat die Vorschrift derzeit für Erwerbe im Sinne des ErbStG . Dort verweist insbesondere § 12 ErbStG auf "den Ersten Teil des Bewertungsgesetzes" und damit auch auf § 4 BewG. Die Vorschrift hat als Bewertungsregel nicht nur für die Feststellung des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ErbStG) Bedeutung, sondern ist als a...mehr

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ZErb 03/2021, Suizidbegleit... / 2. Die Entscheidung des BVerfG zu § 217 StGB

In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung erklärte das BVerfG Anfang diesen Jahres die Norm des § 217 StGB für verfassungswidrig.[42] "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt," wurde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Vorschrift wu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Aufbewahrungspflicht für Rechnungen bei Nichtunternehmern

Rz. 24 § 14b Abs. 1 S. 5 UStG verpflichtet Nichtunternehmer oder Unternehmer, die eine Werklieferung oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück für ihren privaten Bereich erhalten, eine Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder ein anderes beweiskräftiges Dokument aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beträgt in diesen Fällen zwei Jahre, die Frist beginnt ge...mehr

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zfs 03/2021, Die Entwicklun... / IV. Rückerstattungspflicht

Im Berichtszeitraum musste beobachtet werden, dass einige Reiseveranstalter die berechtigten Rückzahlungsansprüche der Reisenden nur deutlich verzögert (oder überhaupt nicht) bearbeiteten. Dazu hat das AG Frankfurt mit Schlussurteil v. 15.10.2020[29] entschieden, dass die in § 651h Abs. 5 BGB normierte Höchstfrist von 14 Tagen zur Rückzahlung des Reisepreises seit Rücktritt h...mehr

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FF 03/2021, Verfahrensbeistandschaft - Ein Handbuch für die Praxis

Ludwig Salgo/Katrin Lack (Hrsg.)4. überarbeitete und erweiterte Auflage, Reguvis Verlag 2020, geb. 908 SeitenISBN 978-3-8462-0925-7 (Print) / 978-3-8462-0926-4 (Ebook)52 EUR Dieses Buch ist ein hervorragendes Werkzeug und dies nicht nur für Anwältinnen und Anwälte, die als Verfahrensbeistände und Vormünder für Kinder tätig sind. Auch Familienrechtsanwälte und Richter werden e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM in der öffentlichen Ver... / 3 Aktuelle Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung

Im "klassischen" öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherung bzw. Bundesagentur der Arbeit) arbeiten derzeit rund 4,9 Mio. Menschen. Anfang der 1990er begann eine Phase der Kürzungen und Privatisierungen. Die Verwaltung sollte von nun an betriebswirtschaftlicher handeln und mit weniger Personal auskommen. Folglich wurde über Jahrzehnte Personal abgebaut. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Begriff und Umfang des Sonderbetriebsvermögens

Rz. 1213 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 BewG gehören zum Gewerbebetrieb einer Gesellschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Absatz 3 sowie § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG "auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter stehen, und Schulden eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter, soweit die Wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Gesetzesbegründung

Rz. 12 Zum Verständnis der Norm ist die Begründung zum ursprünglichen Text des § 14a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2004 auch heute noch von Interesse. Die Bundesregierung hat in der BR-Drs. 630/03 – Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003 – die Änderungen bei § 14a UStG wie folgt begründet: Zitat Zu Nr. 15 (§ 14a – neu –) Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen...mehr

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Drittes Corona-Steuerhilfeg... / Zusammenfassung

Am 3.2.2021 hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen, dass die ursprünglich bis 30.6.2021 befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes im Gastronomiesektor bis zum 31.12.2022 verlängert werden soll. Enthalten ist diese Änderung im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz, das der Bundestag am 26.2.2021 beschlossen hat, und dem der Bundesrat am 5.3.2021 zugestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 1 Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Steuersatzermäßigung in der Gastronomie nunmehr bis 31.12.2022

Am 3.2.2021 hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen, dass die ursprünglich bis 30.6.2021 befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % im Gastronomiesektor bis zum 31.12.2022 verlängert werden soll. Die Verlängerung ist Bestandteil des Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steu...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 22 EStG Arten der sonstigen Einkünfte

Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sonstige Einkünfte sindmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält die sog. Kleinunternehmerregelung, wonach Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen werden, als sie für ihre steuerpflichtigen keine USt abführen müssen, aber auch keinen Zugang zum Vorsteuerabzug erhalten. Sie sind zwar Unternehmer i. S. v. § 2 Abs. 1 UStG, werden aber im wirtschaftlichen Ergebnis wie Privatpersonen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8.2 Abziehbarkeit von Zuwendungen an politische Parteien

Rz. 181 Abziehbar sind Zuwendungen an politische Parteien, wenn die Partei bei Zufluss der Zuwendung als politische Partei i. S. d. § 2 PartG [1] anzusehen und nicht von der staatlichen Teilfinanzierung nach § 18 Abs. 7 PartG als verfassungswidrige Partei ausgeschlossen ist.[2] Danach ist eine Partei gegeben bei Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Rechnungserteilung in anderen Fällen (§ 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 38 Seit 1.8.2004 ist gem. § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG auch bei der Erteilung von Rechnungen an Unternehmer oder juristische Personen eine Frist von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung einzuhalten. Der Leistungsempfänger kann die Einhaltung dieser Frist als eine Nebenpflicht zur Hauptleistung vor den Zivilgerichten einklagen. Ein Urteil, das den leistenden Unterneh...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / I. Gesetzgebungsverfahren

Nachdem die Bemühungen um ein 3. KostRMoG gescheitert waren, hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im Sommer 2020 zumindest den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts" (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vorgelegt. Den hat die Bundesregierung am 16.9.2020 als Regierungsentwu...mehr

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zfs 02/2021, Verneinte Pfli... / 3 Anmerkung:

Die Fax-Übermittlung fristgebundener Schriftsätze schlägt oft fehl, weil konkurrierende Absender den Übertragungsweg blockieren oder Defekte an Absende- und/oder Empfangsgerät die Übermittlung in der einzuhaltenden Frist verhindern. Allerdings muss der Absender eine ausreichende Zeitreserve bei seinem Übermittlungsversuch in Rechnung stellen, weil er eine Belegung des Empfan...mehr

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AGS 02/2021, Änderung der Vergütung für Insolvenzverwalter

Nicht nur das Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) ist zum 1.1.2021 in Kraft getreten, sondern auch eine Änderung der Vergütung der Insolvenzverwalter. Der Bundestag hat am 27.11.2020 dem KostRÄG zugestimmt. Damit ist eine moderate Erhöhung der Gebühren einhergegangen, nachdem diese zuletzt 2013 angepasst wurde...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / III. Normzweck und anerkannte Anwendungsfälle

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung aus den Jahren 1952 und 1954[9] vor der Einführung des Zugewinnausgleichsrechts sahen nicht nur für den Zugewinnausgleichsschuldner, sondern auch für den Zugewinnausgleichsgläubiger keine Ausnahme, also keine Alternative zur Erbringung der Forderung in Geld vor. In der Begründung[10] wird auf entsprechende Vorschläge hingewiesen, denen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.5 Ausnahmen (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 schließt ein (teilweises) Nichtleisten der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 1 oder der Nr. 2 aus, d. h., es kommt in diesen Fällen zu einer kumulativen Zahlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 16 Dies ist nach Abs. 5 Nr. 1 zunächst der Fal...mehr