Fachbeiträge & Kommentare zu Bundestag

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Bundesrecht

Rz. 6 Die verletzte Rechtsnorm muss zum Bundesrecht gehören; das sind das Grundgesetz ; insbes. der Gleichheitssatz[1], das Rechtsstaatsprinzip[2] sowie die daraus abgeleiteten Prinzipien des Vertrauensschutzes[3], des Rechts auf ein faires Verfahren[4], der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung[5], der Verhältnismäßigkeit[6] usw. die vom Bundesgesetzgeber aufgrund seiner Gesetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 4 Verwaltungspauschalen

Rz. 16 Verwaltungspauschalen sind Werbungskosten-Pauschbeträge, deren Grundlage in typisierenden Entscheidungen (Schätzungen gem. § 162 AO) der Finanzverwaltung bestehen. Obwohl sie aus grundsätzlichen Erwägungen rechtsstaatlich bedenklich sind, werden sie von der Rspr. regelmäßig als angemessene Schätzungen anerkannt.[1] Tragendes Motiv für die Verwaltungspauschalen ist die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 3 Andere gesetzliche Werbungskosten-Pauschbeträge

Rz. 15 Werbungskosten-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG, die auf gesetzlichen Regelungen beruhen, sind: Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Kfz, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG; vgl. § 9 EStG Rz. 112ff.). Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG). Diese Pauschale...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 4 Literatur

Aurich/Ilsen/Mert/Kirsch, Nachhaltigkeit in der Produktion – Aufgabenstellungen und Lösungsansätze. In: von Hauff/Nguyen (Hrsg.): Fortschritte in der Nachhaltigkeitsforschung: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 2018, S. 231–252. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, CSR – Standards. Online verfügbar unter https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-in-der...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 1 Aktuelle Entwicklungen im Bereich des CSR und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Erfolgreiches Wirtschaften im Sinne der Gewinnmaximierung um jeden Preis gehört der Vergangenheit an. Neben die ökonomische treten nun auch die soziale und ökologische Dimension. Im Kontext der aktuellen Diskussionen über den Klimawandel und den menschlich verursachten Anteil daran, erhält eine neue Anforderung große Bedeutung: Die Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzprog...mehr

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Steuerrechtliche Betrachtun... / 2.2 Variante B: Ausnutzung des "600-EUR-Paragrafen"

Werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb nicht aufgrund eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers durchgeführt, sondern primär zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten auf Basis eines primärpräventiven Ansatzes, können diese bis zu einem Betrag von 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei angeboten werden (siehe § 3 Nr. 34 EStG...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 27 & 1. Vorgerichtlicher Rechtsbehelf: Widerspruch (siehe Muster Widerspruchsverfahren) Für das Widerspruchsverfahren gelten sowohl VwGO als auch VwVfG nach Maßgabe des § 79 VwVfG. Rz. 28 & 2. Formlose Rechtsbehelfe a) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 32 VwVfG. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen, § 32 Abs. 1 S. 2 VwVfG. b) Ant...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterung

Rz. 2 Die Tatsache, dass der überlebende Ehegatte bei kinderlosen Ehepaaren grundsätzlich nicht allein erbt, wird häufig von den Beteiligten übersehen. Hier besteht Aufklärungsbedarf bezüglich der vorhandenen Vorfahren. Für nichteheliche Kinder hatte das Bundesverfassungsgericht die Übergangsregelung anerkannt, dass vor 1949 geborene nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im Juli 2013 geborenen Tochter C., die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht in Hö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation

Rz. 20 § 4 Nr. 11b i. d. F. bis 30.6.2010 war durch das Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation v. 14.9.1994[1] m. W. v. 1.1.1995 in das UStG eingefügt worden. Zur Begründung vgl. Begründung zu Art. 11 Abs. 42 des Entwurfs des PTNeuOG, BT-Drs. 12/6718, 123. Rz. 21 Der Gesetzgeber ging nach der Gesetzesbegründung davon aus, dass der "öffentliche" Charakt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften

Rz. 25 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] war § 4 Nr. 11b UStG m. W. v. 1.7.2010 neu gefasst worden.[2] Die Vorschrift ist seither unverändert geblieben. Die Regelung entspricht (mit Ausnahme des Inkrafttretens) dem Vorschlag, der für die Beratungen im Rahmen des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes [3] erstellt worden war. Sie setzte die im Koalitio...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / 5. Ausblick

Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Erst nach der Einbringung eines Regierungsentwurfs in das parlamentarische Verfahren wird der Bundesrat Gelegenheit haben, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Danach folgen die Beschlüsse des Bundestags und des Bundesrats. Beachten Sie: Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens könne...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.10 Zulassung eines MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 78 Der mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügte Abs. 1b geht auf den Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. In der vertragszahnärztlichen Versorgung gelten für die Gründung eines MVZ zunächst einmal die gleichen Bedingungen wie in der vertragsärztlichen Versorgung. Auch zugelassene Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind dana...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.6 Entzug der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 6)

Rz. 107 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen, die den allgemeinen Vorschriften des SGB X vorgehen. Für den Zulassungsentzug, den Entzug der Ermächtigung , der von den Zulassungseinrichtungen als Verwaltungsakt erlassen wird, nennt Abs. 6 drei Gründe. Die Aufzählung ist erschöpfend; weitere Gründe sind nicht geeignet, eine Zulassung zu entziehen. Der erste Grund liegt darin...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Ruhen der Verfolgungsverjährung

Rz. 4 Die Verjährung ruht gem. § 32 Abs. 1 S. 1 OWiG, solange die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Dies hat zur Folge, dass der Beginn des Fristlaufs verschoben bzw. der Fristlauf gestoppt wird. Die Zeit während des Ruhens wird nicht in die Verjährung eingerechnet. Zum Ruhen des Verfahrens kommt es insbesondere, wenn das Bußgeldverfahren gem. § 41...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Zulässig ist nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ein Offenbaren oder Verwerten[1] geschützter Daten, soweit es durch Bundesgesetz[2] ausdrücklich zugelassen ist. Gesetz i. S. v. § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist (ungeachtet § 4 AO) nur ein Gesetz im formellen Sinn. Dies wird aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und aus der Bedeutung des Steuergeheimnisses hergeleitet.[3] Rechtsv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.5 Zwingendes öffentliches Interesse im parlamentarischen Verfahren

Rz. 128 Für Informationen und Aktenvorlagen an parlamentarische Untersuchungsausschüsse (vgl. dazu auch Rz. 90) ist dann ein zwingendes öffentliches Interesse gegeben, wenn diese zwingend erforderlich sind, um Vorgänge im Rahmen der parlamentarischen, politischen Kontrolle zu überprüfen, die von besonders weit reichender Bedeutung sind. Das ist z. B. bei Vorgängen anzunehmen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.2 Wirtschaftsstraftaten (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. b AO)

Rz. 120 Als Wirtschaftsstraftaten kommen Delikte in Betracht, die von Personen des Geschäftslebens, von Angehörigen der freien Berufe wie auch von im Wirtschaftsleben agierenden staatlichen Funktionsträgern im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit begangen werden. An der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten soll dann ein zwingendes öffentliches Interesse best...mehr

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Finanzverwaltung konzipiert... / I. Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat bereits festgestellt, dass in- und ausländische Investoren – wie z.B. Banken, Versicherungen oder Fonds – beim Erwerb von Immobilien in immer stärkerem Maß Share Deals genutzt haben, um anfallende Grunderwerbsteuer zu verringern oder sogar zu vermeiden. Bei einem Share Deal erwirbt der Erwerber insoweit nicht die Immobilie selbst, sondern kauft die...mehr

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Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.5 Erfahrungsbericht (Abs. 4)

Rz. 13 Abs. 4 verpflichtete die Spitzenverbände der Krankenkassen, bis zum Ende des Jahres 2005 einen Erfahrungsbericht zu den mit dem 11. SGB V-ÄndG (vgl. Rz. 3) eingeführten Änderungen zu fertigen, der über das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird. Nachdem dieser Bericht dem Deutschen Bundestag fristgerecht vorgelegt...mehr

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Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.6 Inkompatibilität (Abs. 6)

Rz. 18 Beschäftigte des MD, der Krankenkassen oder ihrer Verbände sind nicht wähl- oder benennbar (Satz 1). Die Regelung stärkt die Unabhängigkeit der MD. Benötigt der Verwaltungsrat die Expertise hauptamtlicher Mitarbeiter der Krankenkassen oder ihrer Verbände, kann er diese Personen jederzeit anhören, sodass eine eigenständige Vertretung dieses Personenkreises im Verwaltun...mehr

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Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 3 Satz 20)

Rz. 22 Abs. 3 Satz 20 (angefügt durch das GKV-IPReG, vgl. Rz. 3j) verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit erstmalig für das Jahr 2021 bis zum 30.6.2022 und danach jährlich bis zum 30.6.2024 einen Bericht vorzulegen, in dem die Erfahrungen mit der vertragsärztlichen Verordnung von geriatrischen ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Infektionsschutzgesetz (IfSG)

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.3 Ausnahmen und Einschränkungen (Abs. 1 Satz 1 HS 3)

Rz. 25 Der Gemeinsame Bundesausschuss ist berechtigt, Leistungen einzuschränken. Die Bedeutung der Regelung wird als gering eingeschätzt, weil die Bestimmung durch spezielle Vorschriften überlagert werden kann (Roters, in: BeckOKG SGB V, § 92 Rz. 8a). Der Ausschluss hängt davon ab, ob nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen der diagnostische oder die medizinis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 94 Wirksamw... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auf die wichtige Bedeutung der Richtlinien für ein Funktionieren der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung ist bereits bei § 92 hingewiesen worden. Wegen dieser besonderen Bedeutung hat der Gesetzgeber dem BMG ein Beanstandungsrecht beim Zustandekommen der Richtlinien vorbehalten. Logische Folge dieses Beanstandungsrechts ist die Ersatzvornahme durch das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.7 Bedarfsplanungs-Richtlinie

Rz. 81 Mit der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Neufassung v. 20.12.2012, zuletzt geändert am 16.3.2023 und in Kraft getreten am 3.6.2023, ist ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen (einsch...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Zweiter Abschnitt, Sechster Titel und gilt deshalb für die Beziehungen zu Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und zu Vertragszahnärzten mithin zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 72). Die Richtlinien sind Ausfü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.3 Heilmittel-Richtlinien

Rz. 67 Die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie) v. 19.1.2023 ist am 12.4.2023 in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 11.5.2019 erfolgte Änderung in Abs. 6 geht auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. Damit hat der Gemeinsame Bundesauss...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.1.4 Einschränkungen der Verordnung von Arzneimitteln (Abs. 2 Satz 11 und 12)

Rz. 27 Mit Wirkung zum 1.1.2011 ist die Möglichkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einzuschränken oder auszuschließen, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) erneut korrigiert worden. Danach kann die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln dann ausg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.2 Regelungsbereiche der Richtlinien

Rz. 31 In Abs. 1 Satz 2 sind wesentliche Richtlinien aufgeführt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen werden bzw. als vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassen gelten. Die Auflistung bezieht sich auf Regelungsbereiche und nicht auf als Aufträge gesetzlich vorgegebene Richtlinien, weil diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen sind, der als oberstes Gremium der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.7 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Rz. 83 Mit Wirkung zum 1.8.2012 ist die Richtlinie nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie) auch auf die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende nach § 44a Satz 1 ausgedehnt worden, mit welchem zum selben Zeitpunkt die Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften von Spendern der Organe und Gewebe auf eine gesetzliche Grundlage gestellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 21.5.2021 (BR-Drucks. 468/21)

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 21.5.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 19/29848 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) – Drucksachen 19/28652, 19/29644 – in beigefü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

Rz. 35 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 11.4.2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksachen 15/841 – zu dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) angenommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 44 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Sitzung vom 19.12.2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksache 15/2243 – zu dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz angenommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.6.2016 (BR-Drucks. 320/16)

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9.6.2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/8739 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Drucksachen 18/8045, 18/8345 – in beigefügter Fassun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages v. 14.12.2001 (BR-Drucks. 1061/01)

Rz. 27 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 209. Sitzung am 14.12.2001 die beiliegende Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucks. 14/7780 zu dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) – angenommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 8.11.2007 (BR-Drucks. 747/07)

Rz. 65 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8.11.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksachen 16/6981, 16/7036 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) – Drucksachen 16/6290, 16/6739 – in beigefügter Fassung angenommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluß des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 9.11.2001 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 14/7343 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) – Drucks. 14/6882 - in der nachst...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 23.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 61 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 23.3.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 16/4779 – von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen – Drucksachen 16/4026, 16/4036 – in beigefügter Fassung angenomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 7.11.2003 (BR-Drucks. 803/03)

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 7.11.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/1896, 15/1944 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) - Drucksa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 28.10.2004 (BR-Drucks. 838/04)

Rz. 57 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 28.10.2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/4050 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.10.2003 (BR-Drucks. 735/03)

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 67. Sitzung am 17.10.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 15/1684 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz mit folgende...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1671 v. 9.10.2003)

Rz. 48 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 15/481, 19)

Rz. 31 [Autor/Stand] Zu Artikel 12 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 2 (§ 7) Zu Buchstabe b (Absatz 6a – neu) Durch den Hinweis auf § 8 AStG soll klargestellt werden, dass Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter passive Einkünfte im Sinne des § 8 Abs. 1 AStG sind, die einer niedrigen Besteuerung gemäß § 8 Abs. 3 AStG unterliegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – BT-Drucks. 19/28652, 19/29644 –, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 84 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 5 (§ 7 AStG)]]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 15/480, 40, 41)

Rz. 30 [Autor/Stand] Artikel 12 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3858), wird wie folgt geändert: 1. ... 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) unverändert b) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 6a eingefügt: "(6a) Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1665 v. 9.10.2003)

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 12/6358)

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Bundestag wolle beschließen: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 189. Sitzung am 11.11.1993 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefaßten Beschlüsse geändert. [keine Änderung von § 7 Abs. 6 AStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Anrufung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 12/6267)

Rz. 17 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 663. Sitzung am 26.11.1993 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11.11.1993 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird.mehr