Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P – Maßnahmen
1 Fertigung im Stammbetrieb
1.1 Lagerung des Holzes Gefährdung durch Umkippen von Holzstapeln bzw. durch Abrutschen oder Herunterfallen von Holzbauteilen

BetrSichV

DGUV-V 68

DGUV-V 70

DGUV-R 100-500

DGUV-R 112-194

Technische Maßnahmen:

  • Abstände zu Einrichtungen der Energieversorgung, Telekommunikation, Straßen und Einmündungen[2]
  • Lagerung auf ebenem, tragfähigen Untergrund
  • Betonsteine mit Kanthölzern als Unterbau
  • Verhältnis von Höhe (H) und Breite (B) des Stapels H:B ≤ 3:1
  • Neigung des Schnittholzstapels max. ∝ = 2°

Organisatorische Maßnahmen:

  • Sicherheitsabstand zwischen Stapel und Hebezeugen ≥ 50 cm

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Stapelarbeiten nur durch unterwiesene Personen
  • Tragen von Schutzhandschuhen
1.2 z. B. Arbeiten mit Bandsägen

Gefährdungen durch

  • Schnittverletzungen
  • Gehörschädigung

BetrSichV

LärmVibrationsArbSchV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A3.7

ArbMedVV

DGUV-R 100-500

DGUV-I 209-023

DGUV-I 211-034

DGUV-I 240-200

Technische Maßnahmen:

  • ggf. Programmierung der CNC gesteuerten Säge
  • Einstellen des Sägeblatts

    • Seitenführung bis dicht an den Zahngrund heranstellen
    • höhenverstellbare Verdeckung bis auf den zum Schneiden benötigten freien Teil
  • Sägeblattdicke 1/1000 des Rollendurchmessers
  • örtliche Absaugung des Holzstaubs unter dem Tisch

Organisatorische Maßnahmen:

  • Beachten des Gefahrenbereichs von 120 mm rund um das Sägeblatt
  • beim Werkstückvorschub Hände flach auf Werkstück legen (ggf. Zuführholz, Schiebestock)
  • niemals unfertiges Werkstück vom Sägeband nach hinten herausziehen
  • regelmäßige Prüfung der Absauganlage
  • ggf. Kennzeichnung von Lärmbereichen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Gehörschutz
  • Tragen von Sicherheitsschuhen
  • Tragen eng anliegender Kleidung
  • Handschuhtrageverbot
1.3 Holzschutzmittel[3]

Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Einsatz von

  • Insektiziden (gegen schädliche Insekten)
  • Fungiziden (gegen aggressive Pilze)
  • fixierenden Holzschutzmitteln

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A3.5

ASR A3.6

ArbMedVV

TRGS 500

TRGS 600

TRGS 618

DGUV-R 112-189

DGUV-R 112-190

DGUV-R 112-192

DGUV-R 112-195

DGUV-I 209-043

DGUV-I 212-007

DGUV-I 212-017

DGUV-I 240-237

DGUV-I 240-238

DGUV-I 240-260

DIN 68800-1

DIN 68800-2

DIN 68800-3 (Entwurf)

Substitution:

  • Ersatz von lösemittelhaltigen durch wasserlösliche Holzschutzmittel
  • Einsatz von kesselimprägniertem Holz

Technische Maßnahmen:

  • Handauftrag nur mit Pinsel (Sprühen und Spritzen unzulässig)
  • örtliche Absaugung der Lösemitteldämpfe

Organisatorische Maßnahmen:

  • Erstellen eines Hautschutz- und Hygieneplans
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 23, G 24, G 26

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Vermeiden des Hautkontakts mit Holzschutzmitteln und frisch imprägniertem Holz
  • Tragen geeigneter Schutzhandschuhe (Chemikalienschutzhandschuhe)
  • Tragen einer Schutzbrille
  • Tragen einer Schutzschürze
  • Tragen von Atemschutzmasken beim Umgang mit lösemittelhaltigen Arbeitsstoffen (FFP2, FFP3)
2 Montage von Holzbauteilen
2.1 Montage und Nutzung von Fassadengerüsten

Unfallgefahr beim Transport von Holzbauteilen sowie von Leitern und Gerüsten

Gefahr des Umstürzens von Gerüsten aufgrund mangelnder Standsicherheit verbunden mit Unfällen und Verletzungen

Unfall- und Verletzungsgefahr durch Abstürzen von Gerüsten

Beeinträchtigung der Betriebssicherheit durch eigenmächtige Veränderungen am Gerüst

Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparates durch Heben und Tragen schwerer Bauteile, verbunden mit Zwangshaltung

BetrSichV

BaustellV

StVO

StVZO

ASR A1.3

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

ArbMedVV

TRBS 2121 Teil 1

TRGS 500

DGUV-V 38

DGUV-R 112-198

DGUV-R 112-199

DGUV-I 201-011

DGUV-I 201-023

DGUV-I 201-054

DGUV-I 203-006

DGUV-I 206-001

DGUV-I 206-026

DGUV-I 208-016

DGUV-I 240-250

DGUV-I 240-410

DGUV-I 240-460

Technische Maßnahmen:

  • Sicherung gegen Absturz ab Arbeitshöhen von 1 m (Grundlage: Aufbau -und Verwendungsanleitung für Gerüste/AuV)
  • beachten, dass Gerüstfuß stets horizontal auf tragfähigem Untergrund aufgestellt werden kann (ggf. mit lastverteilender Unterlage)
  • zug- und druckfeste Verankerung an tragfähigen Bauteilen der Fassade, fortlaufend mit dem Aufbau
  • ggf. Ballastierung zur Erhöhung der Standsicherheit mit Beton- oder Stahlgewichten
  • sichere Zugänge zu den Arbeitsplätzen nach Gerüstlänge von jeweils 50 m (z. B. über Aufzüge, Hubarbeitsbühnen)
  • bis zu Aufstiegshöhe von 5 m Zugang über innenliegende Leitern zulässig
  • für jede Gerüstlage Gerüstbelag erforderlich
  • Montage eines Seitenschutzes (Geländer- und Zwischenholm, Bordbrett) an Außen- und Stirnseiten
  • Belastung des Gerüstfeldes (Summe der Gewichte der Beschäftigten, der Arbeitsmittel und des Materials ≤ zulässige Lastklasse

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kennzeichnung am Zugang (Name, Adresse, Telefonnummer d. Gerüstherstellers, Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse)
  • Prüfung durch befähigte Person nach Fer...

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