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Vorbemerkungen

Die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben (siehe hierzu auch BGI/GUV-I 504-23a-f).

Darüber hinaus enthält die TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" zu weiteren atemwegssensibilisierenden Arbeitsstoffen Hinweise für die arbeitsmedizinische Vorsorge.

1 Rechtsvorschriften

Gemäß Punkt 7.1 Abs. 1 der TRBA/TRGS 406 hat der Arbeitgeber die atemwegssensibilisierende Wirkung von Arbeitsstoffen im Rahmen der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung des Betriebsarztes und der arbeitsmedizinischen Betreuung von Beschäftigten, die Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausüben, besonders zu beachten.

2 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Im hier abgebildeten Anhang 2 der TRBA/TRGS 406 sind Stoffe bzw. Stoffgruppen mit arbeitsmedizinischer Relevanz, die bekanntermaßen zu Sensibilisierungen an den Atemwegen führen können, aufgelistet:

Anhang 2 der TRBA/TRGS 406:

Stoffe bzw. Stoffgruppen mit arbeitsmedizinischer Relevanz, die bekanntermaßen zu Sensibilisierungen an den Atemwegen führen können.

Der Anhang 2 ist unter präventiven arbeitsmedizinischen Gesichtspunkten erstellt und stellt den aktuellen Erkenntnisstand dar. Bei der Erstellung wurden nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG mit "R42" oder "R42/43" eingestufte Stoffe oder entsprechend MAK- und BAT-Werte-Liste mit "Sa" oder "Sah" markierte Stoffe berücksichtigt. Stoffe mit geringer (beruflicher) Relevanz oder Stoffe bei denen die Datenlage trotz Kennzeichnung mit R42 oder R42/43 nicht eindeutig ist, sind nicht aufgeführt. Die TRGS 907 und die EG-Richtlinie 2000/54/EG wurden berücksichtigt. Begründungen für Bewertungen von Stoffen in der TRGS 907 sind unter:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS.html

zu finden. Es werden auch einige natürliche Stoffe und -gemische aufgeführt, die keiner Einstufungspflicht unterliegen, aber bei beruflichen Tätigkeiten zu Atemwegssensibilisierungen führen können.

Substanz/Stoff/Stoffgruppe in einatembarer Form

(Aerosole, Dämpfe)

Beispiele für das Vorkommen

(Tätigkeit/Branche)
Technische Regeln
Chemische Stoffe
Azodicarbonamid Kunststoffindustrie (Treibmittel)  
Beryllium[1] Röntgenfensterherstellung, Flug- und Raumfahrt, Leuchtstoffröhrenherstellung und -entsorgung, Herstellung und Bearbeitung nicht funkenreißender Werkzeuge  
Chloramin T (Natriumsalz) Desinfektionsmittel  
Cobalt und seine Verbindungen Hartmetallherstellung und -bearbeitung, Glas, Keramik- und Emailleindustrie  
Dicarbonsäureanhydride wie Verarbeitung von anhydridhaltigen (heiß härtenden) Epoxidharz-Systemen, Elektro- und Elektronikindustrie  
Hexahydrophthalsäureanhydrid        
Maleinsäureanhydrid        
Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid        
Phthalsäureanhydrid        
Pyromellitsäureanhydrid        
Tetrachlorphthalsäureanhydrid        
Tetrahydrophthalsäureanhydrid        
Trimellitsäureanhydrid        
Enzyme wie Nahrungsmittel-, Futtermittel-, Arzneimittel und Waschmittelindustrie, Bäckereien, Landwirtschaft  
Bromelain        
Cellulasen        
Hemicellulasen        
Papain        
Pepsin        
Subtilisine        
Ethylendiamin (1,2-Diaminoethan) Kunstharzherstellung (Diaminhärter)  
Glutardialdehyd Desinfektionsmittel, Fixiermittel (Pathologie)  
Isocyanate wie Polyurethanherstellung und -verarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von PUR-Schäumen und -Formteilen, PUR-Klebstoffe, Bergbau, Baugewerbe, Coldbox-Verfahren in Gießereien, Oberflächenbeschichtung (detaillierte Hinweise in der TRGS 430) TRGS 430 "Isocyanate”
Diisocyanattoluol (Toluylendiisocyanat, TDI)        
Diphenylmethan-Diisocyanat (Methylendiphenylisocyanat, MDI)        
Hexamethylen-Diisocyanat (HDI)        
Dicyclohexylmethan-4,4‘-Diisocyanat (HMDI)        
Naphthylen-Diisocyanat (NDI)        
Isophoron-Diisocyanat (IPDI)        
Nickel und seine Verbindungen Galvanik (Vernickeln), Verwendung nickelhaltiger Schweißzusätze  
Persulfate wie Herstellung und Verwendung (Friseure) von Blondiermitteln TRGS 530 "Friseurhandwerk"
Alkalipersulfate        
Diammoniumperoxodisulfat        
Piperazin Pharmazeutische Industrie    

Platinverbindungen

(vor allem Chloroplatinate)
Katalysatorherstellung, Platinscheidereien    
Pflanzliche Stoffe

Getreide und Futtermittel

(verschiedene)
Landwirtschaftliche Berufe, Transport und Lagerung, Getreidemühlen TRBA 230 "Landwirtschaftliche Nutztierhaltung"
    TRGS 907 und Begründungen
Hölzer (verschiedene, insbesondere Rotzeder (Thuja plicata), Abachi (Triplochiton scleroxylon), Limba (Terminalia superba)) Holzver- und -bearbeitung TRGS 553 "Holzstaub"
    TRGS 907 und Begründungen

Mehl

(Weizenmehl, Roggenmehl u.a.)
Bäckereien, Konditoreien, Getreidemühlen TRGS 907 und Begründungen
Naturgummilatex Tätigkeiten, bei denen latexhaltige Schutzhandschuhe getragen werden (z.B. Heil- und Pflegeberufe, Lebensmittelindustrie, Einzelhandel, Raumpflege), Herstellung von Latexprodukten TRGS 907 und Begründungen

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