Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Häufigkeit der Neubewertung

Tz. 116 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Wird das Neubewertungsmodell angewandt, ist der immaterielle Vermögenswert in regelmäßigen Abständen neu zu bewerten. Ziel ist es, dass sich durch eine regelmäßige Neubewertung der Wertansatz in der Bilanz nicht wesentlich von dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag unterscheidet (IAS 38.75). Regelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang n...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 11. Impairment loss

Tz. 33 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der Wertminderungsaufwand (impairment loss) ist der Betrag, um den der Buchwert (carrying amount) den erzielbaren Betrag (recoverable amount) übersteigt. Der aus einem Vermögenswert erzielbare Betrag ist in IAS 36.6 definiert (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 36, Tz. 15). Der erzielbare Betrag wird zur Bestimmung einer möglichen außerplanmäßigen ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 13. Gemäß IFRIC 12 zu bilanzierende finanzielle und immaterielle Vermögenswerte

Tz. 223 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRIC 12 regelt die Bilanzierung von Vermögenswerten, die ein privater Lizenznehmer aufgrund eines von einem öffentlichen Lizenzgeber vereinbarten Dienstleistungsvertrags bei der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen einsetzt (zB für Maut-Einnahmen, Telekommunikationsdienstleistungen, Abwässerklärdienste). Sofern eine Dienstleistungsv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 183 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 In Konzernen können Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschafsunternehmen einen vom Mutterunternehmen abweichenden IFRS-Erstanwendungszeitpunkt haben, da zB aufgrund gesetzlicher Regelungen im Land des Mutterunternehmens die IFRS schon länger zulässig waren, im Land eines Tochterunternehmens dagegen die IFRS erst zu einem s...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Leasingverhältnisse

Tz. 158 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, in Kraft getreten. Grundsätzlich ist IFRS 16 retrospektiv anzuwenden. Als Erleichterung von der retrospektiven Umstellungsmethode kann ein IFRS-Erstanwender auf der Grundlage der zum Übergangszeitpunkt vorliegenden Fakten und Umstände bestimme...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

Tz. 181 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Erleichterungsvorschrift des IFRS 1.D14–D15A betrifft ausschließlich die IFRS-Eröffnungsbilanz eines Einzelabschlusses. Ein Unternehmen hat die Beteiligung an seinen Tochterunternehmen, an Gemeinschaftsunternehmen oder an assoziierten Unternehmen entweder zu den Anschaffungskosten, gemäß IFRS 9 oder unter Anwendung der Equity-Methode gem...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Apps

Tz. 164 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Ein weiterer Spezialfall der Softwarebilanzierung sind die mittlerweile für Unternehmen zunehmend wichtiger werdenden (mobilen) Apps (zur Abgrenzung von unterschiedlichen Apps vgl. mwN Lindner, 2016, S. 36). Hierbei handelt es sich um "Programme, mit denen der Softwarenutzer spezifische Datenverarbeitungsaufgaben erledigen kann" (Fink, PiR 2...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätzliches

Tz. 124 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Entsprechend der Definition von Vermögenswerten respektive immateriellen Vermögenswerten ist ihnen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen inhärent. Im Laufe der Zeit kann dieser künftige Nutzen indes verbraucht werden, wenn die Nutzungsdauer begrenzt ist. Aufgabe der planmäßigen Abschreibung ist es, diesen Verbrauch an bewertetem wirtschaftli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Voraussetzungen für die Bewertung mit dem Neubewertungsbetrag

Tz. 110 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die Bewertung mit dem Neubewertungsbetrag ist auf den Fall beschränkt, dass der beizulegende Zeitwert des zu bewertenden immateriellen Vermögenswertes an einem aktiven Markt bestimmbar ist (IAS 38.72 iVm. IAS 38.75). Damit ist die Anwendbarkeit des Neubewertungsmodells an die Voraussetzung geknüpft, dass der Neubewertungsbetrag mit Hilfe ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Finanzierungsleasi... / 8.1.5 Buchung von Sonderzahlungen

Sonderzahlungen des Leasingnehmers sind (bei Zuordnung des Leasinggegenstands zum Leasingnehmer) ebenfalls nach der Zinsstaffelmethode auf die Grundmietzeit (bzw. noch ausstehende Laufzeit) zu verteilen. Damit erfolgt die Zuordnung im gleichen Verhältnis wie die Verteilung des gesamten Zins- und Kostenanteils. Eine lineare Verteilung ist in diesem Fall nicht sachgerecht. Pra...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Optionale retrospektive Anwendung von IAS 21

Tz. 110 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IAS 21 regelt die Fremdwährungsumrechnung sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss. Gemäß IAS 21.47 sind ein Goodwill aus einem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs sowie die Anpassungen der Buchwerte an die beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus diesem Unternehmenserwerb stammen, als Vermögenswerte un...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Verwendung eines Ersatzes für Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der ­öl- und gasfördernden Industrie

Tz. 247a Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Wenn ein IFRS-Erstanwender aus der öl- und gasfördernden Industrie die Erleichterungsvorschrift in IFRS 1.D8A (b) für Vermögenswerte der Entwicklungs- und Produktionsphase in Anspruch nimmt (vgl. Tz. 154), ist über die Inanspruchnahme dieses Wahlrechts zu berichten sowie der Verteilungsschlüssel anzugeben, nach dem der im Cost-Center insges...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 11. Zeitwertbewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden beim erstmaligen Ansatz

Tz. 214–216 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 (einstweilen frei) Tz. 217 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Beim erstmaligen Ansatz ist ein Finanzinstrument grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (IFRS 9.5.1). Der beizulegende Zeitwert entspricht normalerweise dem Transaktionspreis, dh. dem beizulegenden Zeitwert des gegebenen oder erhaltenen Entgelts (IFRS 9.B5.1.2A). Sofer...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Verwendung eines Ersatzes für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei preisregulierten Tätigkeiten

Tz. 247b Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Wendet ein IFRS-Erstanwender die Erleichterungsvorschrift in IFRS 1.D8B für preisregulierte Tätigkeiten an, so ist dies anzugeben (vgl. auch Tz. 156a). Außerdem ist gem. IFRS 1.31B anzugeben, auf welcher Basis die Buchwerte nach den vorangegangenen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt wurden.mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Verwendung des beizulegenden Zeitwerts als Ersatz für Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Tz. 244 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Wenn ein Unternehmen in seiner IFRS-Eröffnungsbilanz den beizulegenden Zeitwert als Ersatz für (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, für als Finanzanlagen gehaltene Immobilien oder für immaterielle Vermögenswerte gem. IFRS 1.D5 oder D7 verwendet hat (vgl. Tz. 139ff.), sind für jeden...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Tz. 199 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IFRS 1.IG35 hat ein IFRS-Erstanwender in seiner Eröffnungsbilanz IAS 32 anzuwenden, um begebene Finanzinstrumente (oder Komponenten von zusammengesetzten Finanzinstrumenten) entweder in finanzielle Fremdkapitalinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, und zwar entsprechend der Substanz der vertraglichen Vereinbarungen ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Tz. 175 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Gemäß IAS 21.39 (a)–(c) sind die Differenzen aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen eines in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Geschäftsbetriebs (mit abweichender funktionaler Währung) in der Darstellungswährung des Konzerns im sonstigen Ergebnis und in einem separaten Bestandteil ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten

Tz. 74a Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Ein Unternehmen hat auf Grundlage des zum Übergangszeitpunkt bestehenden Geschäftsmodells zu entscheiden, ob ein finanzieller Vermögenswert die Vorschrift des IFRS 9.4.1.2 oder des IFRS 9.4.1.2A erfüllt und daher zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden kann (IFRS 1.B8). Die Klassifiz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Versicherungsverträge

Tz. 131 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IFRS 4, der die Bilanzierung von Versicherungsverträgen zum Gegenstand hat, war der erste Teil eines zweiphasigen Projekts, durch das eine bessere Vergleichbarkeit von Versicherungen (Erst- und Rückversicherungen) herbeigeführt werden soll. Mit der Verabschiedung von IFRS 17 wurde der zweite Teil abgeschlossen. IFRS 4 war erstmals für Berich...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.4 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 76 Allgemeine, für alle Kaufleute geltende Bewertungsgrundsätze sind in § 252 HGB enthalten. Diese Vorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften, und zwar sowohl für große als auch für mittelgroße und kleine Kapitalgesellschaften. Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB): Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit den...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.2 Auflösung

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft wird nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände aufgelöst, die für die Aktiengesellschaft in § 262 AktG und für die GmbH in § 60 GmbHG abschließend aufgeführt sind. Die wichtigsten Auflösungsgründe sind der Beschluss der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung über die Auflösung, der mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen z...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Einbringungsgewinns II

Leitsatz 1. Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 gilt zwar die Veräußerung der im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs erhaltenen Anteile als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Rückwirkungsfiktion). Die Korrektur eines bereits bestandskräftig gewordenen Steuerbescheids zur Erfassung eines durch die Veräußerung ausgelö...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer "Gewinngesellschaft" auf eine "Verlustgesellschaft"

Leitsatz 1. Einzelsteuergesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen, die tatbestandlich nicht einschlägig sind, schließen die Anwendung des § 42 AO nicht aus. 2. Bei der Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs i.S. des § 42 Abs. 2 AO sind diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Formwechsel zeichnet sich handelsrechtlich dadurch aus, dass es nicht zu einer Vermögensübertragung von einem auf einen anderen Rechtsträger kommt (bloßer Rechtskleidwechsel des identischen Rechtsträgers) und dass die Personengesellschaft weder eine Schlussbilanz noch die Kapitalgesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufstellen muss und dass zwangsweise die Buchwerte fort...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 3.3 Banken verlangen Daten

Ähnlich wie die Geldgeber aus dem Kreis der Gesellschafter wollen auch die Fremdkapitalgeber, in der Regel die Banken, regelmäßig informiert werden. Dazu liefert die Buchhaltung die monatlichen Zahlen oder die Quartalsabschlüsse. Auch für die Kostenrechnung bleiben Aufgaben, die sich vor allem mit den Sicherheiten der Banken beschäftigen: Im Anlagevermögen stecken viele Siche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.2.1 Wahlrechtsausübung mithilfe der Ergänzungsbilanz

Rz. 30 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft[1] gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach § 24 UmwStG ist als ein tauschähnlicher Veräußerungsvorgang zu sehen; Folge ist eine Veräußerung aus Sicht des einbringenden Gesellschafters und ein Anschaffungsgeschäft aus Sicht der aufnehmenden Personengesellschaft.[2...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 4 Ergänzungsbilanzen bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Rz. 37 Durch das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz[1] wurden die Bewertungsregelungen zur Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft modifiziert. Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG [2] sind die eingelegten Wirtschaftsgüter zwingend mit dem Buchwert anzusetzen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber in § 6 Ab...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.1 Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 10 Wird ein Mitunternehmeranteil an einen neu eintretenden Gesellschafter veräußert, kommt es nicht zum Erwerb eines besonderen Wirtschaftsguts "Beteiligung", vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sondern es findet eine entgeltliche Anschaffung von Anteilen (Bruchteilen oder ideellen Anteilen) an den gesamthänderisch gebundenen Wirtschaftsgütern der ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.4 Entbehrlichkeit der Ergänzungsbilanz

Rz. 26 Keine Ergänzungsbilanz ist zu erstellen, wenn die Anschaffungskosten für den Erwerb eines Gesellschaftsanteils mit den steuerlichen Buchwerten der von dem Geschäftsanteil repräsentierten Wirtschaftsgüter übereinstimmen oder wenn der Geschäftsanteil unentgeltlich übertragen wird (in letzterem Fall ist eine zwingende Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG einschlägig)...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.3 Fortentwicklung der Ergänzungsbilanz

Rz. 23 Ergänzungsbilanzen sind erfolgswirksam fortzuentwickeln bis zu dem Zeitpunkt, an dem:[1] die Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, der Gesellschafter, dem die Ergänzungsbilanz zugeordnet ist, aus der Gesellschaft ausscheidet, die Mehr- oder Minderwerte entfallen. Es existieren unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sich die Abschreibung in einer Ergänz...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.2 Aufstockung und Abstockung der Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz

Rz. 15 Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Wirtschaftsgüter wird gem. der sog. Stufentheorie vollzogen, welche maßgeblich auf die Rechtsprechung des BFH zurückgeführt werden kann.[1] In ihrer Reinform, wie sie durch Schmidt geprägt wurde,[2] werden in einer 1. Stufe zunächst nur die stillen Reserven in den bilanzierten materiellen und immateriellen Wirtscha...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz

Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Einlag...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.4 Einsatzbereich der Ergänzungsbilanzen

Rz. 9 Ergänzungsbilanzen werden insb. aufgestellt:[1] beim entgeltlichen Erwerb von Mitunternehmeranteilen, wobei die Anschaffungskosten den Buchwert des auf den Erwerber übergehenden Kapitalkontos übersteigen oder unterschreiten, bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG, bei der Übertragung einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6 Teilweise begünstigte Verwendung (§ 14a Abs. 6 EStG)

Rz. 105 Verwendet der Land- und Forstwirt den Veräußerungspreis oder entnimmt er den Grund und Boden nur z. T. zu den in § 14a Abs. 4 und 5 EStG genannten Zwecken, ist nach § 14a Abs. 6 EStG nur der entsprechende Teil des Gewinns aus der Veräußerung oder Entnahme steuerfrei. Entsprechendes gilt in den Fällen, in denen der weichende Erbe sowohl innerhalb als auch außerhalb de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3 Freibetrag

Rz. 102 Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Betrag von 90.000 DM übersteigt. Er muss bei der Veräußerung des Grund und Bodens entstehen und zur ESt herangezogen werden. Bei der Veräußerung von mehreren Wirtschaftsgütern, z. B. Grund und Boden mit Gebäude, stehendem Holz oder Feldinventar, in einem einheitlichen Veräußerungsvor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 § 14a Abs. 1 bis 3, 4 und 5 EStG sind gegenüber § 13 Abs. 3 EStG vorrangig. Berücksichtigt wird der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG erst bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz. 14 Nach § 14 S. 2 EStG schließt der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG den Freibetrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG aus. In diesen Fällen hat der Land- und Forstwirt ein Wahlrecht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.5.3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 225 Nach ständiger Rspr. bildet die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) in der Steuerbilanz des beteiligten Mitunternehmers kein einheitliches und besonderes Wirtschaftsgut.[1] Sie entspricht vielmehr dem Saldo der anteilig auf ihn entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens – wie er im individuellen Kapitalkonto zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 387 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 388 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Sonderausstattu... / 2.1 Sonderausstattung: Dauerhaft eingebaute Bestandteile

Zur Sonderausstattung gehören solche Wirtschaftsgüter, die dauerhaft im Pkw eingebaut werden und dabei ihre Eigenständigkeit verlieren. Die Verbindung mit dem Fahrzeug darf also nicht problemlos gelöst werden können. Aufwendungen für Sonderausstattungen gehören immer zu den Anschaffungskosten, auch wenn sie erst nachträglich in das Fahrzeug eingebaut werden. Bei einem Einbau...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.3 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 102 Regelungen zu außerplanmäßigen Abschreibungen des immateriellen Anlagevermögens befinden sich in IAS 36 (Impairment of Assets). Nach IAS 36.9 i. V. m. 36.12 muss ein Unternehmen anhand externer und interner Informationsquellen zu jedem Abschlussstichtag prüfen, ob Anhaltspunkte für eine außerplanmäßige Wertminderung des immateriellen Vermögenswerts vorliegen. Außerpl...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.4 Offenlegungspflichten

Rz. 103 In IAS 38.118 – 128 werden umfassende angabepflichtige Informationen über immaterielle Vermögenswerte gefordert. Für jede Gruppe (Class) von immateriellen Vermögenswerten wie z. B. Markenzeichen, Lizenzen, Patente etc. sind insbesondere folgende zusätzliche Angaben gemäß IAS 38.118 notwendig:[1] Abschreibungsdauer und -methode bei den immateriellen Vermögenswerten mit...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.3 Besonderheiten bei dinglichen Nutzungsrechten

Rz. 121 Besonderheiten der AfA-Berechtigung gibt es beim dinglichen Nutzungsrecht "Nießbrauch"; allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Zuge der vom BFH[1] proklamierten Gleichbehandlung der Nutzungsrechtsarten die nachfolgenden Erläuterungen ebenfalls für obligatorische Nutzungsrechte gelten. Bei der Festlegung der AfA-Berechtigung auf den Gegenstand selbst muss für...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.1 Bewertung der Zugänge

Rz. 55 Die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252–256a HGB sowie der §§ 6 und 7 EStG sind grundsätzlich auch auf das immaterielle Vermögen anzuwenden. Für die Bewertung der Zugänge kommen die Anschaffungskosten[1] bzw. die Herstellungskosten[2] in Betracht. Die handelsrechtlichen Wertansätze werden grundsätzlich in die Steuerbilanz übernommen, sofern nicht – ausgehend...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.1 Erstbewertung

Rz. 92 Ein aktivierungsfähiger immaterieller Vermögenswert ist bei der Erstbewertung mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten anzusetzen (IAS 38.24). Die Zusammensetzung der Anschaffungskosten einzeln erworbener immaterieller Vermögenswerte entspricht jener des Sachanlagevermögens gemäß IAS 16.16 ff. [1] Rz. 93 Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Untern...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.2 Neubewertungsmethode

Rz. 100 Die Neubewertungsmethode kommt nur bei solchen immateriellen Vermögenswerten zur Anwendung, deren beizulegender Wert auf Basis eines aktiven Marktes ermittelt werden kann. Diese als Objektivierungskriterium gedachte Anwendungsvoraussetzung schränkt die Anwendung der Neubewertungsmethode im Gegensatz zu den Bewertungsvorschriften bei Sachanlagen, für die gemäß IAS 16....mehr