Ähnlich wie die Geldgeber aus dem Kreis der Gesellschafter wollen auch die Fremdkapitalgeber, in der Regel die Banken, regelmäßig informiert werden. Dazu liefert die Buchhaltung die monatlichen Zahlen oder die Quartalsabschlüsse. Auch für die Kostenrechnung bleiben Aufgaben, die sich vor allem mit den Sicherheiten der Banken beschäftigen:

  • Im Anlagevermögen stecken viele Sicherheiten der Banken. Daher wollen diese über die aktuellen Buchwerte (sowohl bilanziell als auch kalkulatorisch) unterrichtet werden.
  • Die Bestände müssen zu den Zeitpunkten, zu denen die Banken Informationsbedarf haben, bewertet werden. Nach vorgegebenen Regeln müssen Wertkorrekturen (z. B. nach Lagerreichweite oder Alter der Bestände) vorgenommen werden.
  • Forderungen gegenüber den Kunden sind ebenfalls oft an Banken als Sicherheiten abgetreten. Diese verlangen daher eine Übersicht über Alter und Zustand der offenen Forderungen.
  • Viele Banken vereinbaren bei der Kreditvergabe die Einhaltung besonderer Kennzahlen, vor allem aus dem Finanzbereich (Covenants). Diese müssen dann regelmäßig ermittelt werden. Wichtig ist auch das frühzeitige Erkennen einer drohenden Abweichung von den Zielen.
 

Besonderer Anspruch

Es gilt eigentlich für alles, was die Kostenrechnung im Laufe des Jahres an Zahlen liefert, besonders aber für die Unterrichtung der Banken: Die Werte müssen korrekt sein. Die vielfach auf Schätzungen beruhenden Daten müssen zum Jahresende hin konsistent das Bilanzergebnis bieten. Korrekturen müssen erklärt werden. Daher muss die Kostenrechnung erheblichen Aufwand in die Aufbereitung der Bankinformationen stecken.

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