Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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§ 8 Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 56 Beim Vermächtnismodell wird das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Soweit es sich beim Vermächtnisgegenstand um ein Einzelunternehmen handelt, muss genau bezeichnet werden, auf welche Vermögenswerte sich das Vermächtnis beziehen soll. Die bloße Bezugnahme auf eine Bilanz ist im Regelfall nicht ausr...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / III. Abgrenzungsfragen

Rz. 35 Die Betriebsverpachtung darf sich nicht im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG vollziehen. Insoweit wird von der Subsidiarität der Betriebsverpachtung gegenüber der Mitunternehmerschaft gesprochen.[63] Hieraus folgt, dass das Verpächterwahlrecht nicht in Betracht kommt, wenn der an eine Personengesellschaft verpachtete Betrieb zum Sonderbetriebsvermögen ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (2) Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Rz. 174 Die Veräußerung eines ganzen Betriebs bzw. Teilbetriebs unterliegt ebenso wie die Betriebsaufgabe gemäß §§ 16, 34 EStG einer ermäßigten Besteuerung. Voraussetzungen hierfür sind,mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG durch Formwechsel einer ­Oberpersonengesellschaft zu Buchwerten

Leitsatz 1. Unter einem "Anteil" i.S. des § 6 Abs. 5 Sätze 5 und 6 EStG ist die (unmittelbare oder mittelbare) vermögensmäßige Beteiligung eines Körperschaftsteuersubjekts an einem zuvor nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Wirtschaftsgut und damit an den darin gespeicherten stillen Reserven zu verstehen. 2. Die Formulierung "aus einem anderen Grund" i.S. des § 6 Abs. 5 S...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3 Sachanlagen (property, plant and equipment)

Rz. 74 Als Sachanlagen sind solche materiellen Vermögenswerte zu bezeichnen, die ein Unternehmen zur Herstellung oder Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder zu Verwaltungszwecken besitzt. Zusätzlich müssen diese Vermögenswerte länger als eine Periode genutzt werden.[1] Bei der Frage des Ansatzes spielt das rechtliche Eigentum an dem Vermöge...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 4.3.1 Anschaffungskosten (cost of purchase)

Rz. 46 Während das Conceptual Framework 2010 lediglich einzelne anwendbare Bewertungsmaßstäbe aufzählte, unterscheidet das Conceptual Framework 2018 zwischen der Kategorie der historischen Kosten und der Kategorie der Zeitwerte. Weiterhin besteht kein einheitlicher Bewertungsmaßstab für bestimmte Gruppen von Vermögenswerten bzw. Schulden. Allerdings sind die in CF 6.43 aufge...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.2 IFRS

Rz. 43 IAS 1.10 lit. c verlangt von dem Bilanzierenden eine gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung innerhalb des Jahresabschlusses. Dies gilt sowohl für den Einzelabschluss wie auch für den Konzernabschluss und spiegelt die ausgeprägte Orientierung dieser Rechnungslegungsmethoden an den Interessen der Eigenkapitalgeber des Unternehmens wider. Die IFRS sehen im Unterschie...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 4.2.1.1 Gliederung

Rz. 29 Die Vorschriften des IASB enthalten keine verbindlichen und rechtsformspezifischen Gliederungsvorschriften für die Bilanz, wie sie aus § 266 HGB und § 330 HGB bekannt sind. Es werden lediglich Mindestanforderungen an die Gliederung der Bilanz gerichtet. So soll die Darstellung dazu geeignet sein, das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu vermit...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.2 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts bei sonstigen Gegenleistungen

Bis einschließlich 2014 konnten neben neuen Anteilen bis zur Höhe des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a. F. auch andere Wirtschaftsgüter (z. B. Einräumung eines Darlehensanspruchs, Barzahlung) als Gegenleistung für das eingebrachte Betriebsvermögen gewährt werden, ohne die Steuerneutralität zu gefährden. Mit dem Steueränderungsges...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.3 Billigkeitsregelung

Grundsätzlich führt nach der Verwaltungsauffassung jede einer Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringung zu einer schädlichen Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG. Um dem unzulänglichen Gesetzeswortlaut in § 22 UmwStG zu begegnen und nicht gedeckte Rechtsfolgen zu vermeiden, sieht Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass aber eine antragsabhängige Billigkeitsregelung vo...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.2 Ersatzrealisationstatbestände

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung der sperrfristbehafteten Anteile durch § 22 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher V...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.2 Antragsabhängiges Bewertungswahlrecht beim qualifizierten Anteilstausch

Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG hat beim qualifizierten Anteilstausch die übernehmende Kapitalgesellschaft grundsätzlich die eingebrachten Anteile mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da der Anteilstausch einen Veräußerungsvorgang darstellt und gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 UmwStG der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.5 Weitere Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Der Ansatz eines Werts unterhalb des gemeinen Werts wird gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 UmwStG weiterhin eingeschränkt und ist nur zulässig, soweit (kumulativ) bezüglich des übernommenen Betriebsvermögens sichergestellt ist, dass es später bei der übernehmenden Körperschaft der Besteuerung mit Körperschaftsteuer unterliegt (diese Voraussetzung ist bei Inlandsfällen regel...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3.5 Weitereinbringung der sperrfristbehafteten Anteile

Schließlich werden in Rn. 22.25 UmwSt-Erlass die Fälle der Weitereinbringung (Ketteneinbringung) der sperrfristbehafteten Anteile angesprochen, wobei wie folgt differenziert wird (zu Beispielen vgl. Rdnr. 22.25 UmwSt-Erlass): Werden die sperrfristbehafteten Anteile mittels Sacheinlage oder Anteilstausch zum Buchwert nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UmwStG steuerunschädlich weite...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3.4 Kapitalherabsetzung und Einlagenrückgewähr

Nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 UmwStG wird ebenfalls ein schädlicher Ersatztatbestand realisiert, wenn die Kapitalgesellschaft, an der die sperrfristbehafteten Anteile bestehen, ihr Kapital herabsetzt und an die Anteilseigner zurückzahlt oder Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG ausschüttet oder zurückzahlt. Zu begrüßen ist, dass die Finanzverwaltung i...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.1 Inhalt der Regelung

Im Zuge des Anteilstausches kann die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden neben den Gesellschaftsanteilen für die eingebrachten Anteile auch andere Wirtschaftsgüter gewähren (z. B. einen Darlehensanspruch zugunsten des Einbringenden). Die Gewährung sonstiger Gegenleistungen ist durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 2.11.2015[1] für Einbringungen, bei denen der Einbr...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.9 Rechtsfolgen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Die Auswirkungen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft sind in § 23 UmwStG geregelt und bestimmen sich in Abhängigkeit vom gewählten Wertansatz. Setzt die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem Wert unterhalb des gemeinen Werts an (also zum Buch- oder Zwischenwert), so gilt § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG und § 12 Abs. 3 erster Halbsatz Umw...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.2 Funktionsweise der Regelung

Die Funktionsweise der Begrenzung von sonstigen Gegenleistungen wird nachfolgend am Beispiel eines Anteilstausches i. S. d. § 21 UmwStG dargestellt: Praxis-Beispiel Sonstige Gegenleistungen beim qualifizierten Anteilstausch A bringt im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches die Anteile an der A-GmbH mit Anschaffungskosten von 2,0 Mio. EUR und einem gemeinen Wert von 5,0 ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.3.1 Ansatz bei Buchwertfortführung

Wird der Antrag auf Buchwertfortführung gestellt, so ergeben sich die im nachstehenden Beispielsfall dargestellten Konsequenzen: Praxis-Beispiel Buchwertfortführung Einzelunternehmer A will das Besitz-Unternehmen rückwirkend zum 1.1.2022 in die A-GmbH (Stammkapital bisher 25.000; Stammkapitalerhöhung 50.000 EUR) einbringen. Die Anschaffungskosten der Anteile an der A-GmbH bela...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3.1 Seitwärtsverschmelzung des Einbringenden oder der übernehmenden Gesellschaft

Ein Ersatztatbestand kann u. U. bei einer Seitwärtsverschmelzung des Einbringenden oder der übernehmenden Kapitalgesellschaft realisiert werden. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Verschmelzung der einbringenden Gesellschaft Die GmbH 1 bringt ihren Betrieb zu Buchwerten in die GmbH 2 ein. Innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist wird die GmbH 1 (Einbringender) auf die GmbH 3 verschmolz...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.7 Ergänzungsbilanzen bei der Einbringung

Bei einer Personengesellschaft sind oftmals für einzelne Gesellschafter positive oder negative Ergänzungsbilanzen vorhanden, so dass sich im Zusammenhang mit der Einbringung in eine GmbH nach § 20 UmwStG die Frage nach dem Verbleib der in den Ergänzungsbilanzen ausgewiesenen Werte stellt. Die Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes äußern sich hierzu nicht. Auch einschlägig...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.1 Bewertungsgrundsatz und Bewertungswahlrecht

Sind die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt, hat die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 2 UmwStG das Wahlrecht, abweichend vom Regelansatz mit dem gemeinen Wert das eingebrachte Betriebsvermögen – mit Ausnahme von Pensionsrückstellungen, die nach § 6a EStG zu bewerten sind – entweder mit dem Buchwert oder mit einem Zwischenwert anzusetzen. Nach Rdnr....mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 3.3 Beispielsfall

Die steuerlichen Folgen einer Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile während der 7-jährigen Sperrfrist werden nachfolgend an einem Beispielsfall verdeutlicht. A hat sein Einzelunternehmen (in dem keine Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften enthalten sind) zum 1.1.2021 gem. § 20 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 UmwStG zu Buchwerten in die X-GmbH eingebracht, de...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.4 Bilanzierung bei Erhalt sonstiger Gegenleistungen

Die bilanzielle Behandlung der Einbringung bei Erhalt einer sonstigen Gegenleistungen soll nachfolgend an einem vereinfachten Beispiel der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH dargestellt werden: Praxis-Beispiel Sonstige Gegenleistungen Die Schlussbilanz des Einzelunternehmens weist vor der Einbringung in eine GmbH folgende Werte auf:mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3.2 Aufwärtsverschmelzung

Werden durch eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine weitere Kapitalgesellschaft unter dem gemeinen Wert eingebracht, entsteht innerhalb von sieben Jahren nach der Umwandlung ein Einbringungsgewinn II, wenn die aufnehmende Kapitalgesellschaft die eingebrachten Anteile veräußert. Nach dem BFH-Urteil vom 24.1.2018 [1] stellt die Aufwärtsverschmelzung...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.3 Unterquotale offene Einlage

Verlagern sich im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen eine unterquotale Einlage stille Reserven von den alten auf die neuen Anteile, so führt dies nach der Rechtsprechung des BFH zu einer Substanzabspaltung der alten Anteile. Als Folge kommt es zu einem Übergang von Anschaffungskosten der alten Anteile nach Maßgabe der Gesamtwertmethode auf die neuen Anteile.[1] Praxis-Beispi...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.1 Anwendungsgrundsätze

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung von sperrfristbehafteten Anteilen durch § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher Vorgang vorliegt. Dazu ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.4 Beispielsfall

Die steuerliche Behandlung der Einbringungskosten soll abschließend an einem Beispielsfall dargestellt werden. Praxis-Beispiel Einbringungskosten Der Einzelunternehmer E bringt zum 31.12.2021 seinen Betrieb, zu dem auch ein unbebautes Grundstück mit einem Buchwert von 300.000 EUR gehört, nach § 20 UmwStG unter Fortführung der Buchwerte in die X-GmbH ein. Im Zusammenhang mit d...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 6 Steuerklauseln beim Anteilstausch i. S. v. § 21 UmwStG

Um unübersehbare und ungewollte steuerliche Folgen bei einem Ansatz der eingebrachten Anteile zum Buchwert bzw. zu den Anschaffungskosten oder bei einem Zwischenwertansatz zu vermeiden, sind Steuerklauseln im Einbringungsvertrag empfehlenswert.[1] Geregelt werden sollte dabei z. B.: Der Wertansatz bei der übernehmenden Gesellschaft, wobei sicherzustellen ist, dass die überneh...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.10 Rechtsfolgen beim Einbringenden

Bei Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gem. § 20 UmwStG durch eine natürliche Person ergeben sich – in Abhängigkeit vom gewählten Wertansatz – beim Einbringenden die folgenden Konsequenzen:mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.11.1 Zins- bzw. EBITDA-Vortrag

Sind im eingebrachten Betriebsvermögen Zins- und/oder EBITDA-Vorträge i. S. des § 4h EStG enthalten, gehen diese bei der Einbringung eines Betriebs nach § 24 Abs. 6 i. V. m. § 20 Abs. 9 UmwStG nicht auf die übernehmende Personengesellschaft über. Der Untergang des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags tritt unabhängig davon ein, ob die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.2 Billigkeitsregelung

Grundsätzlich führt nach der Verwaltungsauffassung jede einer Einbringung nachfolgende Umwandlung oder Einbringung zu einer schädlichen Veräußerung i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG. Jedoch sieht Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass eine antragsabhängige Billigkeitsregelung vor. Danach kann auf übereinstimmenden Antrag aller Personen, bei denen ansonsten infolge des Umwandlungsvorgang...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.3.3 Rückumwandlung und Liquidation

Als schädlichen Veräußerungsvorgang i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG innerhalb der 7-jährigen Sperrfrist qualifiziert die Finanzverwaltung in Rdnr. 22.23 UmwSt-Erlass die Rückumwandlung einer Kapitalgesellschaft im Wege der Aufwärtsverschmelzung in eine Personengesellschaft, in die zuvor eine Buchwert-Einbringung von Betriebsvermögen erfolgt ist. Da die sperrfristbehaftet...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.1 Einfacher und qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG

Von § 21 UmwStG wird nach Rdnr. 22.01 UmwSt-Erlass der Vorgang erfasst, bei dem isoliert Anteile an Kapitalgesellschaften getauscht werden. Der Anteilstausch kann sowohl als eigenständiger Anteilstausch als auch im Rahmen einer Betriebseinbringung gem. § 20 Abs. 1 UmwStG erfolgen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.3.2 Ansatz zum gemeinen Wert

Wird die Sacheinlage dagegen zum gemeinen Wert angesetzt (Regelfall, wenn kein Antrag gestellt wird), ergibt sich Folgendes, wie das nachfolgende Beispiel zeigt: Praxis-Beispiel Ansatz gemeiner Wert Einzelunternehmer A will das Besitz-Unternehmen ab dem 1.1.2022 in die A-GmbH (Stammkapital bisher 25.000; Stammkapitalerhöhung 50.000 EUR) einbringen. Die Anschaffungskosten der A...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 3.2 Erhalt eines Erhöhungsbetrags

Schließlich kann die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 23 Abs. 2 UmwStG auf Antrag den Einbringungsgewinn I als Erhöhungsbetrag (sog. step up) wirtschaftsgutbezogen und erfolgsneutral aufstocken, soweit das eingebrachte Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Veräußerung der erhaltenen Anteile noch zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft gehört oder zum gemeinen ...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 4 Nachweispflichten

Sowohl in den Fällen der Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG als auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG besteht nach § 22 Abs. 3 UmwStG eine Nachweispflicht. Danach hat der Einbringende nach einem qualifizierten Anteilstausch innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist auf den Tag, der dem steuerlichen Einbringungszeitpunkt entspricht, jewei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 3.1 Entstehung eines Einbringungsgewinns I

Um zu vermeiden, dass durch eine vorgeschaltete Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG oder einen Anteilstausch nach § 21 UmwStG eine nach dem Teileinkünfteverfahren oder nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Veräußerung der im Zuge der Einbringung erhaltenen Anteile ermöglicht wird, ist in § 22 Abs. 1 UmwStG vorgesehen, dass im Fall der Einbring...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 5 Bewertung der eingebrachten Anteile und strikte Wertverknüpfung

Bei einem qualifizierten Anteilstausch kann die Versteuerung eines durch die Einbringung bedingten Veräußerungsgewinns vermieden werden. Hierfür ist gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG ein Antrag der übernehmenden Gesellschaft erforderlich, wonach die eingebrachten Anteile mit den Anschaffungskosten in der steuerlichen Schlussbilanz des Wirtschaftsjahr...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.5.1 Zugehörigkeit zum Mitunternehmeranteil

Begünstigt ist nach § 20 UmwStG auch die Einbringung eines Mitunternehmeranteils. In diesem Zusammenhang ist auch ggf. vorhandenes Sonderbetriebsvermögen von besonderer Bedeutung. So ist z. B. in den Fällen der Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG regelmäßig auch die Übertragung des Sonderbetriebsvermögens erforderlich, sofern ...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der betragsmäßigen Beschränkungen

Da über die relative oder absolute Betragsgrenze hinausgehende sonstige Gegenleistungen zur anteiligen Auflösung stiller Reserven führen, lassen sich die Rechtsfolgen vermeiden, wenn die eingebrachten Anteile bilanziell in vollem Umfang im Eigenkapital (gezeichnetes Kapital bzw. Kapitalrücklage) der übernehmenden Kapitalgesellschaft abgebildet werden.[1] Der Ausweis in der K...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.3 Gewährung neuer Anteile

Voraussetzung für die Anwendung des § 20 UmwStG ist, dass die Gegenleistung der übernehmenden Kapitalgesellschaft für das eingebrachte Betriebsvermögen zumindest zum Teil in neuen Gesellschaftsrechten besteht, wobei es ausreichend ist, dass die Sacheinlage als Aufgeld erbracht wird (vgl. Rdnr. 01.44. UmwSt-Erlass). Neue Anteile entstehen nach Rdnr. E 20.10 UmwSt-Erlass nur i...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.5.2 Sonderbetriebsvermögen beim Formwechsel

Eine besondere Steuerfalle kann sich beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft ergeben, wenn ein Mitunternehmer über wesentliche Betriebsgrundlagen in seinem Sonderbetriebsvermögen verfügt. Nach der Rechtsgrundverweisung in § 25 UmwStG sind auf den Formwechsel die Vorschriften der §§ 20 – 23 UmwStG entsprechend anzuwenden. Da der Formwechsel jed...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.11.2 Nachversteuerungspflichtiger Betrag nach § 34a EStG

Bei Inanspruchnahme der antragsabhängigen Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a EStG entsteht regelmäßig ein nachversteuerungspflichtiger Betrag, der jährlich gesondert festzustellen ist. Bei späterer Entnahme der Gewinne nach § 34a Abs. 4 EStG oder bei gleichgestellten Vorgängen i. S. des § 34a Abs. 6 EStG kommt es zu einer Nachversteuerung in Höhe des anteilig festgestellt...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / Zusammenfassung

Überblick Die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG erfasst eine Vielzahl von zivilrechtlichen Vorgängen, die sowohl im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge z. B. durch Sachgründung und Sachkapitalerhöhung außerhalb des Umwandlungsgesetzes vollzogen werden können. Unabhängig von der zivilrecht...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 7 Unentgeltliche Übertragung sperrfristbehafteter Anteile

Werden sperrfristbehaftete Anteile i. S. des § 22 Abs. 1 UmwStG während der siebenjährigen Sperrfrist durch Erbfall oder durch Schenkung übertragen, wird keine Besteuerung eines Einbringungsgewinns I ausgelöst. Der Erbe bzw. Beschenkte tritt nach § 22 Abs. 6 UmwStG i.V.m. Rdnr. 22.41 UmwSt-Erlass in die laufende Sperrfristverhaftung ein. Realisiert der unentgeltliche Rechtsn...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.2 Überquotale Einbringung von Unternehmen

Im Zuge der Einbringung nach § 20 UmwStG können – was in der Praxis oft unerkannt bleibt – sperrfristverhaftete Anteile nach § 22 Abs. 7 UmwStG auch derivativ entstehen, wenn und soweit im Rahmen der Einbringung stille Reserven von den sperrfristverhafteten Anteilen auf andere Anteile verlagert werden.[1] Praxis-Beispiel Überproportionale Einbringung Die Y-GmbH wurde im Jahr 2...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.5.3 Besonderheiten bei Anteilen an einer Komplementär-GmbH

Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Mitunternehmeranteils an einer GmbH & Co. KG können auch die dem Sonderbetriebsvermögen II zuzuordnenden Anteile an der Komplementär-GmbH gehören, wenn sich die Tätigkeit der GmbH auf die Geschäftsführung für die KG beschränkt oder ihr daneben bestehender Geschäftsbetrieb von ganz untergeordneter Bedeutung ist.[1] Dabei ist aber z...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.1 Begriff und Zuordnung der Einbringungskosten

Zu den Einbringungskosten zählen Aufwendungen, die in einem Veranlassungszusammenhang mit der Einbringung stehen. Dazu zählen z. B.[1] Beratungshonorare zur Klärung zivil- bzw. steuerrechtlicher Fragen, Gebühren für die Einholung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 AO, Notarkosten für den Einbringungsvertrag, Kosten der Eintragung in die jeweiligen Register, Kosten für ...mehr