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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.1 Anschaffungskosten (cost)

Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
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Rz. 46

Während das Conceptual Framework 2010 lediglich einzelne anwendbare Bewertungsmaßstäbe aufzählte, unterscheidet das Conceptual Framework 2018 zwischen der Kategorie der historischen Kosten und der Kategorie der Zeitwerte. Weiterhin besteht kein einheitlicher Bewertungsmaßstab für bestimmte Gruppen von Vermögenswerten bzw. Schulden. Allerdings sind die in CF 6.43 aufgezeigten Faktoren bei der Wahl des geeigneten Bewertungsmaßstabes zu berücksichtigen.

Die Bewertungskategorie der historischen Kosten beinhaltet folgende Bewertungsmaßstäbe (CF 6.4 ff.):

  • Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
  • Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Bewertungskategorie der Zeitwerte beinhaltet folgende Bewertungsmaßstäbe (CF 6.11):

  • Beizulegender Zeitwert (Fair Value),
  • Tageswert/Wiederbeschaffungskosten (current cost),
  • Veräußerungswert/Erfüllungsbetrag (realisable/settlement value).

Dabei ergibt sich der jeweils anzuwendende Bewertungsmaßstab aus den jeweiligen Einzelstandards für die jeweiligen Sachverhalte. Allerdings enthalten darüber hinaus die einzelnen Standards noch weitere Bewertungsmaßstäbe (wie z. B. Nettoveräußerungswert (net selling price, IAS 2)), sodass die im Rahmenkonzept aufgeführten Wertmaßstäbe keine abschließende Zusammenstellung darstellen. Zudem erlauben einigen Standards die Anwendung alternativer Bewertungsmethoden, was ein Wahlrecht impliziert, jedoch vor dem Hintergrund der möglichst tatsachengemäßen Abbildung nicht abschlusspolitisch genutzt werden darf.

Zu den Anschaffungskosten zählen alle Zahlungsmittel oder -äquivalente,[1] die zum Kauf eines assets aufgewendet werden müssen.[2] Die Anschaffungskosten werden folglich durch den Kaufpreis determiniert, der Einfuhrzölle, nicht erstattungsfähige Steuern sowie alle direkt zurechenbaren Neb...

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