Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.1 Allgemeines

Rz. 1061 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–16] Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Einnahmen bzw. Ausgaben, die im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt bzw. verausgabt werden, sind keine Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben. Sie bleiben bei der Gewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1152 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423. Rz. 1153 [Bildung des Investi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / a) Kooperationsprivileg

Der neue § 57 Abs. 3 Satz 1 AO eröffnet die Möglichkeit, eine gGmbH aus- oder neuzugründen, die in ihrer Satzung das planmäßige Zusammenwirken mit einer gemeinnützigen Körperschaft oder Vermögensmasse zu steuerbegünstigten Zwecken vorsieht. Die GmbH muss also nicht notwendigerweise ausschließlich die gemeinnützige Tätigkeit selbst ausführen, sondern es wird eine Kooperation ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tauschvorgänge im Ertragste... / b) Problem: Tausch ungleichwertiger WG

Dogmatisch gilt dies auch bei einem Tausch gleichwertiger WG; Relevanz erlangt die Erkenntnis jedoch erst bei einem Tausch ungleichwertiger WG. Zwar wird vertreten, einen Tausch ungleichwertiger WG könne es nicht geben, da stets von einer Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung auszugehen sei.[3] Unterpreis: Jedoch ist es offenkundig denkbar, dass WG – z.B. aus einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tauschvorgänge im Ertragste... / b) (Verstoß gegen) Grundsatz der Totalgewinnidentität

Der Berücksichtigung eines abweichenden Totalgewinns steht jedoch das Gebot der Totalgewinnidentität entgegen. Demnach muss – unabhängig davon, ob der Gewinn durch BV-Vergleich oder durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt wird – in der Totalperiode (d.h. vom Anfang bis zum Ende des Betriebs) der gleiche Gewinn besteuert werden, was durch Art. 3 Abs. 1 GG untermauert wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaftliche Mehr- bzw.... / 7 Transfer des alten in das neue Recht

Damit die bisherige Ausgleichspostenlösung und die neue Einlagelösung nicht über Jahre hinweg parallel zu führen sind, werden bisher beim Organträger noch bestehende Ausgleichsposten aus früheren Jahren in dem Wirtschaftsjahr aufgelöst, das nach dem 31.12.2021 endet.[1] Folglich erhöhen aktive Ausgleichsposten den steuerbilanziellen Beteiligungsbuchwert für die Organgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.4.4 Vorbereitende Abschlussbuchungen

Rz. 72 Da der Jahresabschluss durch die Aufnahme der Salden aller Sachkonten in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsteht, müssen vor den eigentlichen Abschlussbuchungen vorbereitende Maßnahmen getroffen werden. Die Einzelkonten müssen "abschlussbereit" gemacht werden. Alle in der laufenden Buchhaltung nicht erfassten oder falsch erfassten Vorgänge müssen richtiggestel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Leitsatz Ein rückwirkender (einkommenserhöhender) Ansatz von Teilwerten bei einer Einbringung zu Buchwerten wegen eines sog. Sperrfristverstoßes i.S. des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG ist ausgeschlossen, wenn die vollentgeltliche Übertragung von Anteilen durch den Einbringenden an eine Körperschaft innerhalb der Sperrfrist im Ergebnis zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 5a EStG Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) 1Anstelle der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 1 oder § 5 ist bei einem Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland der Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, auf unwiderruflichen Antrag des Steuerpflichtigen nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln, wenn die Bereed...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 4g EStG Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) 1Der Steuerpflichtige kann in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 zweiter Halbsatz anzusetzenden Wert eines Wirtschaftsguts auf Antrag einen Ausgleichsposten bilden, soweit das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschafts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 ist kein eigenständiger, von Satz 4 losgelöster Ausschlussgrund

Leitsatz § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 bildet nur die Grundlage für die Vermutung des Satzes 4 und ist kein eigenständiger Ausschlussgrund für eine Buchwertfortführung; es handelt sich um eine einheitliche Missbrauchsvermeidungsregelung bestehend aus den Sätzen 3 und 4. Normenkette § 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 UmwStG 2006 Sachverhalt An der Klägerin – als Rechtsnachfolgerin der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 8. Stille-Reserven-Klausel

Verluste gehen nicht unter, soweit im Betriebsvermögen (BV) der Kapitalgesellschaft stille Reserven vorhanden sind (§ 8c Abs. 1 S. 5 ff. KStG). Dies ist gerechtfertigt, denn wenn diese stillen Reserven vor dem Anteilserwerb aufgedeckt würden, könnten vorhandene Verluste mit diesen Gewinnen verrechnet werden. Die stillen Reserven ermitteln sich grundsätzlich als Differenz zwis...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.1 Personenunternehmen

Gehören die GmbH-Anteile zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen eines Personenunternehmens, resultiert aus der Veräußerung der Anteile ein laufender Gewinn des Betriebs. Hierfür gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze entsprechend der jeweiligen Gewinnermittlungsart der §§ 13, 15 oder 18 EStG. Der Gewinn aus der Veräußerung fällt unter das Teileinkünfteve...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.2 Körperschaft

Gehören die GmbH-Anteile zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, sind diese bereits dadurch steuerverstrickt und die Besteuerung der Veräußerung damit sichergestellt. Für § 17 EStG ist – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – wie für GmbH-Anteile im Betriebsvermögen eines Personenunternehmens "kein Bedarf". Der Unterschied zu Personenunternehmen besteht aber in der Sonder...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3 Steuerverstrickte Anteile

Eine weitere steuerrechtliche Sonderstellung nehmen GmbH-Anteile ein, die im Zusammenhang mit einer Einbringung i. S. d. § 20 UmwStG gewährt worden sind – die sog. einbringungsgeborenen Anteile. Wird ein Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder qualifizierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von neuen Anteilen einge...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3.1 Einbringung bis zum 12.12.2006

Für eine Einbringung nach §§ 20, 21 UmwStG a. F. sichert § 17 Abs. 6 EStG die Besteuerung der auf die Kapitalgesellschaft übergegangenen stillen Reserven. Diese Norm regelt, dass Anteile, die durch eine Einbringung unterhalb des gemeinen Werts entstanden sind, auch bei einer Beteiligung unter der 1 %-Schwelle und zeitlich unbegrenzt, also auch noch nach einem 5-Jahreszeitraum,...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.4 Sonderfälle

Neben einer Veräußerung von GmbH-Anteilen treten in der Praxis eine Vielzahl von Rechtsvorgängen auf, die zumindest wirtschaftlich mit einer Veräußerung gleichgesetzt werden können. Zur Abgrenzung werden nachfolgend einige Sonderfälle dargestellt. Unentgeltliche Übertragung Eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums aufgrund eines voll unentgeltlichen Kausalgeschäfts (z. ...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3.2 Einbringung nach dem 12.12.2006

Gegenüber der zuvor dargestellten Regelung wurde mit dem SEStEG v. 12.12.2006 in den §§ 21, 22 UmwStG eine grundlegende Änderung für die Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen getroffen. Während es nach bisherigem Recht bei einem Verkauf vor Ablauf der 7-jährigen Behaltefrist seit der Einbringung zu einer Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile mit de...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.3.3 Vorgehensweise bei der Bilanzberichtigung – Grundsätzliches und Einzelfälle

Rz. 85 Die Bilanz wird bis zur Fehlerquelle (die Bilanz, in der der Fehler entstanden ist) berichtigt, wenn die Steuer noch nicht festgesetzt wurde, wenn sich die Bilanzberichtigung nicht auf die Höhe der festzusetzenden Steuer auswirkt und wenn die durchgeführte Festsetzung verfahrensrechtlich noch geändert werden kann.[1] Kann eine Änderung verfahrensrechtlich nicht mehr e...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.3.1 Nachträglich getroffene Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 105 Bei Bilanzänderungen handelt es sich vor allem um Fälle, in denen der Steuerpflichtige eine zum Ansatz gebrachte Bilanzposition im Rahmen eines ihm zustehenden Bewertungswahlrechts ändert, er folglich nachträglich ein Bewertungswahlrecht ausübt oder auf die Wahlrechtsausübung verzichtet. Von der Bilanzänderung sind jedoch solche Maßnahmen zu differenzieren, die ledig...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 3 Influencer: Gewinnermittlung: Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung?

Je nach Umfang der Tätigkeit kann die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung (auch für gewerbliche Einkünfte in den Grenzen des § 241a HGB bzw. § 141 AO) oder mittels Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG) erfolgen. Unabhängig von der Ermittlungsart ist zunächst zu betrachten, was – berufsspezifisch – als Betriebsein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.3 Beispiel: Behandlung eines repräsentativen Dienstwagens

In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug angemessen, auch wenn es zur oberen Preisklasse gehört. Das gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gut ausgestattete Serienfahrzeuge können durchaus die Grenze von 100.000 EUR überschreiten. Bei solch hohen Preisen sind die Anschaffungskosten ggf. nur dann angemessen, wenn das Unternehm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 9 Sonderfall: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Erwerb durch Tausch

Ein Wirtschaftsgut kann auch im Wege des Tauschs erworben werden, d. h. durch Hingabe eines anderen Wirtschaftsguts oder durch die Erbringung einer Dienstleistung. Sofern mindestens eine der beiden Parteien zusätzlich eine Zahlung erbringt, liegt ein Tausch mit Baraufgabe vor. Handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht, durch den Tauschvorgang entweder einen Gewinn zu realisieren...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 8 Nachträgliche Erhöhung der Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten sind nachträglich zu erhöhen, wenn die Erhöhung nicht im Jahr der Anschaffung eintritt, sondern in den Folgejahren. Nachträgliche Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB zu aktivieren. Die Voraussetzungen des Anschaffungskostenbegriffs müssen erfüllt sein. Daher kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die zu aktivieren gewesen wären, wenn sie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abbruchkosten / 5 Abbruch eines selbst errichteten Gebäudes (Fall 1)

Wenn ein selbst errichtetes Betriebsgebäude abgerissen wird, sind die anfallenden Abbruchkosten zu 100 % als Aufwand zu erfassen bzw. als Betriebsausgaben abziehbar. Das gilt uneingeschränkt, wenn das Gebäude selbst errichtet und im Rahmen des Betriebs genutzt wurde – wie im Fall des Praxis-Beispiels. Der Abbruch führt zur technischen und wirtschaftlichen Wertlosigkeit mit de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abbruchkosten / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abriss einer selbst errichteten Lagerhalle

Spediteur Hans Groß lässt eine Lagerhalle, die er vor 20 Jahren auf seinem Betriebsgrundstück zu Herstellungskosten von 300.000 EUR selbst errichtet hat, von dem Abbruchunternehmen Geiger (Kreditorenkonto 77654) im Juni 01 abreißen, da die alte Lagerhalle baufällig ist. Er beabsichtigt nicht, eine neue Lagerhalle zu errichten. Stattdessen will er die Fläche als Lager- und St...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abbruchkosten / 6 Abbruch eines nicht in Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes (Fall 2)

Wird ein Gebäude erworben, um es im Betrieb weiter zu nutzen, so sind sowohl das Grundstück als auch das Gebäude in Höhe ihrer jeweiligen Anschaffungskosten zu aktivieren. Das Gebäude ist ab Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht abzuschreiben. Kommt es nach der Dreijahresfrist zum Abbruch (bzw. die fehlende Abbruchabsicht wird bei Abbruch innerhalb von 3 Jahren nachg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abbruchkosten / 7.1 Abbruch eines in Abbruchsabsicht erworbenen technisch oder wirtschaftlich objektiv verbrauchten Gebäudes

Wird ein wirtschaftlich oder technisch objektiv wertloses Gebäude in Abbruchabsicht erworben, so entfallen die Anschaffungskosten nach H 6.4 EStH vollständig auf das Grundstück. Das objektiv wertlose Gebäude wird mangels Anschaffungskosten nicht planmäßig abgeschrieben. Hinsichtlich der Behandlung der Abbruchkosten ist zu unterscheiden, ob der Abbruch des erworbenen Gebäudes ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abbruchkosten / 7.2 Abbruch eines in Abbruchabsicht erworbenen noch nicht verbrauchten Gebäudes

Wird ein technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude in der Absicht erworben, es ganz oder teilweise abzureißen, ohne ein neues Betriebsgebäude herzustellen, sind der Restbuchwert des Gebäudes und die Abbruchkosten (nachträgliche) Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Erwerb eines technisch noch nicht verbrauchten Gebäudes Unternehmer Hans Groß erwirbt zu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem BV mit dem BW entnommenes Wirtschaftsgut

Für den "angesetzten Wert" i.S.d. § 23 Abs. 3 S. 3 EStG ist in Fällen, in denen aus der Entnahme keine steuerlichen Rechtsfolgen gezogen werden, der Buchwert (BW) zum Zeitpunkt der Entnahme maßgeblich. Der Ansatz des BW – anstelle des nach dem Gesetz zutreffend ermittelten Teilwerts (TW) – im Zeitpunkt der Entnahme als (fiktive) AK ergibt sich nach Auffassung des FG bereits ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 5. Abfindungsregelungen

Rz. 10 Die gesetzlichen Abfindungsregelungen der §§ 738 ff. BGB sind durch die Abfindungsregelung in § 14 des Musters abbedungen. Als "richtiges" Bewertungsverfahren dürfte heute auch nach der Rechtsprechung nur noch das Ertragswertverfahren in Betracht kommen.[19] Die Abfindungsregelung ist differenziert geregelt nach dem Grund des Ausscheidens. Die Abfindung mit dem vollen...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Vermögensübersicht zum Insolvenzplan

Rz. 107 Muster 21.20: Vermögensübersicht zum Insolvenzplan Muster 21.20: Vermögensübersicht zum Insolvenzplanmehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 34 Die Abspaltung (§ 123 Abs. 2 UmwG) ist eine der drei Arten der Spaltung (§§ 123–173 UmwG). Wesensmerkmale der Abspaltung sind, dass der übertragende Rechtsträger mit seinem restlichen Vermögen bestehen bleibt und die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers auch Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers werden. Der Unterschied zur Aufspaltung (§ 123 Abs. 1 ...mehr

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§ 28 Leasing / a) Vollamortisationsverträge

Rz. 5 Bei den Vollamortisationsverträgen decken die vom Leasingnehmer in der unkündbaren Grundmietzeit zu leistenden Zahlungen (Leasingraten und Sonderzahlung) mindestens die vom Leasinggeber aufgewendeten Anschaffungs- und Finanzierungskosten einschließlich des kalkulierten Gewinns. Soll der Leasingvertrag erlasskonform sein, muss im Fall einer Kauf- oder Mietverlängerungso...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Verschmelzungsvertrag

Rz. 11 Muster 43.1: Verschmelzungsvertrag Muster 43.1: Verschmelzungsvertrag UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: _____ – dem Notar von Person bekannt – Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachfolgenden Verschmelzungsvertrages zwischen der X GmbH, _____ und der Y GmbH, _____ Präambel: Mi...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Ausgliederungsbeschluss

Rz. 28 Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erscheint heute: Kaufmann _____, geb. am _____, wohnhaft _____, – Erschienener – Der Erschienene wies sich zur Gewissheit des Notars durch seinen gültigen und mit Lichtbild versehenen Person...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster 43.20: Formwechselbeschluss Muster 43.20: Formwechselbeschluss UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer/in _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Erschienene/r zu 1 und Beteiligte/r zu 1 – 2. Frau/Herr...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 59 Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / i) Abfindung

Rz. 66 Ein ausscheidender Kommanditist bzw. dessen Erben haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben, welches nach den Vorschriften der §§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 2 HGB i.V.m. §§ 738, 740 BGB zu berechnen ist. Die Berechnung des Abfindungsguthabens erfordert eine Unternehmensbewertung, die aufgrund der unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Methoden der Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Umwandlungsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Umwandlungsrecht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster 43.10: Spaltungsplan Muster 43.10: Spaltungsplan UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erschienen heute: _____, hier nicht handelnd für sich selbst, sondern als vertretungsberechtigte Geschäftsführer der X GmbH, nachfolgend auch die "übertragende Gesellschaft" genannt. Die Erschienenen baten u...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 In § 2 UmwG 1995 sind zwei Arten der Verschmelzung geregelt, nämlich die Verschmelzung "durch Aufnahme" und die Verschmelzung "durch Neugründung". Hier kommt die Verschmelzung "durch Aufnahme" in Betracht. Dabei wird das Vermögen eines oder mehrerer Rechtsträger (übertragende Rechtsträger) als Ganzes auf einen schon bestehenden Rechtsträger (übernehmender Rechtsträger)...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Das UmwG 1995 hat für die "Umwandlung" eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine Handelsgesellschaft, insbesondere in eine Kapitalgesellschaft, eine der drei Spaltungsalternativen i.S.v. § 123 UmwG, nämlich die Ausgliederung gem. § 123 Abs. 3 UmwG vorgesehen (vgl. §§ 152 ff. UmwG). Zugrunde liegt die Überlegung, dass der Einzelkaufmann aus seinem Gesamtvermögen ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr