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Abbruchkosten / 7.2 Abbruch eines in Abbruchabsicht erworbenen noch nicht verbrauchten Gebäudes

Prof. Dr. Sascha Dawo
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Wird ein technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude in der Absicht erworben, es ganz oder teilweise abzureißen, ohne ein neues Betriebsgebäude herzustellen, sind der Restbuchwert des Gebäudes und die Abbruchkosten (nachträgliche) Anschaffungskosten des Grund und Bodens.

 

Erwerb eines technisch noch nicht verbrauchten Gebäudes

Unternehmer Hans Groß erwirbt zum 1.1.01 ein Nachbargrundstück mit einem aufstehenden Gebäude von einer Privatperson zu Anschaffungskosten von 270.000 EUR. Von den Anschaffungskosten entfallen 70.000 EUR auf das Gebäude sowie 200.000 EUR auf den Grund und Boden.

Hans Groß plant, das Gebäude weiterhin im Betrieb als Bürogebäude zu nutzen, dementsprechend aktiviert er sowohl das Grundstück als auch das Gebäude in Höhe ihrer jeweiligen anteiligen Anschaffungskosten. Das Gebäude ist ab Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht zum 1.1.01 abzuschreiben. Im Geschäftsjahr 01 nimmt Unternehmer Hans Groß keine Änderungen an dem Gebäude vor.

Buchungsvorschlag für das Geschäftsjahr 01:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
0085/0235 Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke 200.000 1200/1800 Bank 270.000
0090/0240 Geschäftsbauten 70.000      

Hans Groß schreibt das Gebäude mit 3 % ab, so dass sich für das Geschäftsjahr 01 ein Jahresabschreibungsbetrag von 2.100 EUR (= 200.000 x 0,03) ergibt.

Buchungsvorschlag zur Erfassung der Jahresabschreibung im Geschäftsjahr 01:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4831/6221 Abschreibungen auf Gebäude 2.100 0090/0240 Geschäftsbauten 2.100

Im Geschäftsjahr 02 entschließt sich Hans Groß dazu, die bisherige Nutzung aufzugeben. Er reißt das erworbene Gebäude zum 30.6.02 ab, um das im Geschäftsjahr 0...

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