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Bei den Vollamortisationsverträgen decken die vom Leasingnehmer in der unkündbaren Grundmietzeit zu leistenden Zahlungen (Leasingraten und Sonderzahlung) mindestens die vom Leasinggeber aufgewendeten Anschaffungs- und Finanzierungskosten einschließlich des kalkulierten Gewinns. Soll der Leasingvertrag erlasskonform sein, muss im Fall einer Kauf- oder Mietverlängerungsoption das Entgelt dem Buchwert des Leasingobjekts entsprechen.

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