Rz. 75

Muster 43.20: Formwechselbeschluss

 

Muster 43.20: Formwechselbeschluss

UR-Nr. _____/_____

Verhandelt zu _____ am _____

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____

mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute:

1.

Frau/Herr Steuerberater/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer/in _____, geb. am _____, wohnhaft _____

– Erschienene/r zu 1 und Beteiligte/r zu 1 –

2.

Frau/Herr Steuerberater/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer/in _____, geb. am _____, wohnhaft _____

– Erschienene/r zu 2 und Beteiligte/r zu 2 –

Die Erschienenen sind dem Notar von Person bekannt.

Die Beteiligten erklärten, dass weder der Notar noch ein Sozius bzw. Angestellter der _____ GbR in dieser Angelegenheit anwaltlich / steuerberatend tätig war (keine Vorbefassung i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG).

Die Beteiligten erklärten ferner, dass ausreichend Gelegenheit bestand, den Inhalt und die Tragweite der nachstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu überprüfen (§ 17 BeurkG).

Die Erschienenen handeln nach ihren Angaben hier einerseits für sich selbst in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter/innen und andererseits als einzelvertretungsberechtigte, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer/innen der _____ mbH Steuerberatungs-/ Rechtsanwalts-/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in _____ (Amtsgericht _____, Registergericht, HRB _____)

– Beteiligte zu 3 –

Nachdem der Notar die beim Registergericht hinterlegte Liste der Gesellschafter überprüft hat, bestätigt er, dass

_____
_____

die sämtlichen Gesellschafter der vorgenannten Gesellschaft sind.

Aufgrund der heutigen Einsichtnahme in das Handelsregister des Amtsgerichts _____, Registergericht, HRB _____, bestätige ich, der Urkundsnotar, dass dort eingetragen ist: die _____ mbH Steuerberatungs-/Rechtsanwalts-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in _____ und als deren einzelvertretungsberechtigte, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer/innen die Beteiligten zu 1 und zu 2.

Die Beteiligten erklärten, dass sie die steuerlichen Auswirkungen des Vertrages und seiner Durchführung eigenverantwortlich überprüfen bzw. überprüft haben. Der Notar hat über die steuerlichen Auswirkungen keine Auskünfte gegeben.

Die Urkundsbeteiligten sind damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die über die Mandatsbearbeitung in den Kenntnisbereich des beurkundenden Notars bzw. dessen Vertreter im Amt gelangen, dort über die EDV verarbeitet werden. Ihnen ist bekannt, dass eine Übermittlung der erhobenen Daten an Dritte nicht stattfinden darf und die Daten zur Mandatsbearbeitung verwendet werden. Ferner ist ihnen bekannt, dass sie diese Einwilligung verweigern und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.

Der Notar wies die Beteiligten jedoch auf seine gesetzlichen Mitteilungspflichten, insbesondere nach § 54 EStDV, hin.

Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachstehenden

Formwechselbeschlusses.

Die Beteiligten erklärten:

Unter Verzicht auf sämtliche Vorschriften betreffend Frist, Form und Tagesordnung, auch soweit sie in §§ 230, 231 und 232 UmwG vorgeschrieben sind, treten wir hiermit zu einer Gesellschafterversammlung zusammen und beschließen einstimmig folgenden

Formwechsel:

1. Die _____ mbH Steuerberatungsgesellschaft/ Rechtsanwaltsgesellschaft/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch Formwechsel gemäß §§ 190213, 226237 UmwG in eine Partnerschaftsgesellschaft (mit beschränkter Berufshaftung) umgewandelt.
2. Die Firmierung der Partnerschaftsgesellschaft lautet: _____ Partnerschaftsgesellschaft (mbB) Steuerberatungsgesellschaft/ Rechtsanwaltsgesellschaft/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
3. Der Sitz der Partnerschaftsgesellschaft ist _____.
4.

An der _____ Partnerschaftsgesellschaft (mbB) Steuerberatungsgesellschaft/Rechtsanwaltsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind in dem folgenden Beteiligungsverhältnis beteiligt:

Gesellschafter/in, _____ (Name), _____ (Geburtsdatum), _____ (Wohnort), mit _____ Anteilen,
Gesellschafter/in, _____ (Name), _____ (Geburtsdatum), _____ (Wohnort), mit _____ Anteilen,

Der Umfang der Gesellschafterrechte im Einzelnen ist im Gesellschaftsvertrag der Partnerschaftsgesellschaft geregelt. Dieser Gesellschaftsvertrag ist gemäß § 234 Nr. 3 UmwG als mitverlesene Anlage I dieser Urkunde beigefügt.

5. Nach der Satzung der _____ mbH Steuerberatungsgesellschaft/ Rechtsanwaltsgesellschaft/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und dem Gesellschaftsvertrag der Partnerschaftsgesellschaft sind keine Sonderrechte eingeräumt.
6.

Der Stichtag gemäß § 9 S. 2 UmwStG für den Rechtsformwechsel ist der _____, 0.00 Uhr.

Auf den _____, 24.00 Uhr errichtet die _____ mbH Steuerberatungsgesellschaft/ Rechtsanwaltsgesellschaft/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für steuerliche Zwecke eine Übertragungsbilanz, die _____ Partnerschaftsgesellschaft (mbB) Steuerberatungsgesellschaft errichtet auf den _____, 0.00 Uhr eine Eröffnungsbilanz. Die _____ Partnerschaftsgesellschaft (mbB) Steuerberatungsgesellschaft/ Rechtsanwaltsgesellschaft/ Wirtsch...

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