Tz. 247a

Stand: EL 42 – ET: 11/2020

Wenn ein IFRS-Erstanwender aus der öl- und gasfördernden Industrie die Erleichterungsvorschrift in IFRS 1.D8A (b) für Vermögenswerte der Entwicklungs- und Produktionsphase in Anspruch nimmt (vgl. Tz. 154), ist über die Inanspruchnahme dieses Wahlrechts zu berichten sowie der Verteilungsschlüssel anzugeben, nach dem der im Cost-Center insgesamt ermittelte Wert (also die nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätze ermittelten Buchwerte) auf die entsprechenden Vermögenswerte verteilt worden ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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