Tz. 247a
Stand: EL 42 – ET: 11/2020
Wenn ein IFRS-Erstanwender aus der öl- und gasfördernden Industrie die Erleichterungsvorschrift in IFRS 1.D8A (b) für Vermögenswerte der Entwicklungs- und Produktionsphase in Anspruch nimmt (vgl. Tz. 154), ist über die Inanspruchnahme dieses Wahlrechts zu berichten sowie der Verteilungsschlüssel anzugeben, nach dem der im Cost-Center insgesamt ermittelte Wert (also die nach vorherigen Rechnungslegungsgrundsätze ermittelten Buchwerte) auf die entsprechenden Vermögenswerte verteilt worden ist.
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