Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Organisatorische Anforderungen

Rn. 22 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die Praxis bedeutet dies, dass ein Netzwerk notwendigerweise über organisatorische Strukturen verfügen muss, die die Abfrage bzw. das Erkennen von Ausschlusstatbeständen ordnungsgemäß und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen gewährleisten können (vgl. Bonner-HdR (2015), § 319b HGB, Rn. 35). Ohne ein wirksames Konfliktüberwachungssystem...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Widerlegbare Ausschlussgründe

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 319b zufolge erfüllt ein AP mit Blick auf das Netzwerk die Ausschlusstatbestände im Einzelnen dann, wenn zwischen einem Mitglied seines Netzwerks und der zu prüfenden Gesellschaft einer oder mehrere der folgenden Tatbestände als erfüllt anzusehen sind (vgl. auch HdR-E, HGB § 319b, Rn. 5; überdies Bonner HGB-Komm. (2015), § 319b, Rn. 51ff.; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigen Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5)

Rn. 132 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das sog. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 05.01.2007 (BGBl. I 2007, S. 10ff.) wurde § 289 Abs. 1 um einen Satz 5 ergänzt, nach dem die gesetzlichen Vertreter bestimmter kap.-marktorientierter UN eine Erklärung zur Ordnungsmäßigkeit des Lageberichts abgeben müssen. Damit wurden die Vorgaben der Transparenz-R 2004/109/EG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ziel und Einordnung

Rn. 286 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Erklärung zur UN-Führung nach § 289f (vormals: § 289a (a. F.)) wurde im Zuge des BilMoG als Bestandteil des Lageberichts bestimmter kap.-marktorientierter UN eingeführt (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 365ff.). Sie soll die Lageberichtsadressaten über die CG eines UN informieren, v.a. über die Struktur und die Arbeitsweise der Leitungs- und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 48 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. IESBA (2021), Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants, New York, URL: https://www.ifac.org/system/files/publications/files/IESBA-English-2021-­IESBA-Handbook_Web.pdf (Stand: 5.12.2021). Schüppen (2022), Abschlussprüfung, 2. Aufl., Baden-Baden. WPK (...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.2 Bewertung in der Handelsbilanz: Anlagevermögen

Rz. 30 Der Grund und Boden ist in der Handelsbilanz grundsätzlich höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten anzusetzen. Der Umfang der Anschaffungskosten richtet sich nach § 255 Abs. 1 HGB, der Umfang der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Regelmäßig dient der Kaufpreis unter Berücksichtigung der Nebenkosten als Bewertungsmaßstab. Nach dem Einzelbew...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.2.1 Bewertungseinheiten

Rz. 87 Obwohl Bewertungseinheiten aufgrund der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) schon seit Langem gebildet wurden, hat der Gesetzgeber die Bildung von Bewertungseinheiten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) mit Wirkung ab 2010 in § 254 HGB gesetzlich verankert. Änderungen der bisherigen Bilanzierungspraxis sollen mit dieser Vorschrift, die festsc...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 2.2 Saldierungsverbot

Rz. 6a Vermögensgegenstände und Schulden oder Erträge und Aufwendungen dürfen nicht saldiert (verrechnet) werden, sondern müssen stets getrennt ausgewiesen werden (§ 246 Abs. 2 HGB). Auch dieses Saldierungsverbot (im Gesetz als Verrechnungsverbot bezeichnet) soll eine Verschleierung der Vermögens- und Ertragslage verhindern und ergänzt den Einzelbewertungsgrundsatz, da eine ...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.1.2 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 14 In einem ersten Schritt werden durch § 256 Satz 1 HGB nur die Verbrauchsfolgeverfahren als Verfahren der Bewertungsvereinfachung zugelassen, sodass die Festbewertung gem. § 240 Abs. 3 HGB und die Gruppenbewertung mit einem Durchschnittswert gem. § 240 Abs. 4 HGB als Inventurverfahren nicht auf die Bewertung im Jahresabschluss anwendbar wären. Eine unterschiedliche Bew...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.2.1 Voraussetzungen beim Lifo-Verfahren

Rz. 71 Das Lifo-Verfahren ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch für die Steuerbilanz zulässig, sodass sich hinsichtlich dieses Verfahrens keine Unterschiede zur handelsrechtlichen Bilanzierung ergeben.[1] Die Anwendbarkeit des Lifo-Verfahrens wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 aufgenommen. Andere Verbrauchsfolgeverfahren als das Lifo-Verfahren sind für die Steuerbilanz n...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.3 Sonstige Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 43 Im Gegensatz zu den zeitlichen Verbrauchsfolgeverfahren, die die Bewertung der Lagerabgänge nach dem Zeitpunkt der Lagerzugänge vornehmen, richtet sich die Bewertung der Abgänge bei den sonstigen Verbrauchsfolgeverfahren beispielsweise nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Zugänge; dabei sollen die jeweils billigsten bzw. teuersten Zugänge zuerst dem Lage...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 2.3 Einschränkung durch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Rz. 7 Insbesondere für die im Umlaufvermögen zu erfassenden Gütermengen bedeutet der Grundsatz der Einzelbewertung eine extrem arbeitsaufwendige Einzelidentifikation und -bewertung aller Vermögensgegenstände. Es stellt sich daher die Frage, ob die Ansprüche an die "Richtigkeit", "Klarheit" und "Vollständigkeit" des Jahresabschlusses eine absolute Geltung des Einzelbewertungs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Überblick über sonstige Gewinnauswirkungen

Rz. 43a Gibt die übernehmende Körperschaft als Gegenleistung an die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft eigene Anteile aus, wird dies seit Geltung des BilMoG v. 25.5.2009[1] wie eine Kapitalerhöhung behandelt (Rz. 42).[2] Vorher lag nach h. M. insoweit eine nach Tauschgrundsätzen zu beurteilende stpfl. Veräußerung der eigenen Anteile vor (unter Anwendung von § 8b KS...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.7 Bewertung der Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der Aufwärtsverschmelzung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 28 Ist die übernehmende an der übertragenden Körperschaft beteiligt (Aufwärtsverschmelzung), sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag gem. §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG mit ihrem Buchwert anzusetzen, (i) erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b ES...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung (§§ 14–17 VersAusglG)

Das BVerfG hat die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 17 VersAusglG abschließend entschieden. Nach der Entscheidung vom 26.5.2020[46] ist die externe Teilung von Versorgungsanrechten gem. § 17 VersAusglG zwar nicht verfassungswidrig. Ein möglicherweise eintretender Transferverlust kann allerdings zu einer verfassungswidrigen Anwendung führen. Es sei im Rahmen der externen...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 28 Die "Zinsen für Fremdkapital" i. S. v. § 255 Abs. 3 HGB erlangen über den Verweis in R 6.3 Abs. 5 EStR 2012 für steuerliche Zwecke sowohl im oben[1] bereits beschriebenen sachlichen als auch im zeitlichen Umfang Geltung, sodass eine begriffliche Deckungsgleichheit zu konstatieren ist. Wurde das Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Satz 1 Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verb...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.5 Entwicklung und Bedeutung der Steuerbilanzpolitik

Rz. 18 Vor dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)[1] war eine eigenständige Steuerbilanz im deutschen Steuerrecht nahezu unbekannt. Gem. § 60 EStDV a. F. war es lediglich erforderlich, eine unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften korrigierte Handelsbilanz beim Finanzamt einzureichen. Dabei waren der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsre...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.1 Herstellungskosten

Rz. 33 Im Gegensatz zu den handelsbilanziellen Herstellungskosten, die in § 255 Abs. 2–3 HGB einen gesetzlichen Niederschlag finden, nahmen die steuerlichen Herstellungskosten, die jahrelang lediglich in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 2 Satz 1 EStG genannt wurden, ohne hierfür eine gesetzliche Definition zu liefern, seit dem BilMoG eine turbulente Entwicklung. Rz. 34 Durch d...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 43 Planmäßige Abschreibungen sind bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorzunehmen, die zur Erzielung von Erträgen verwendet werden und einer wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Abnutzung unterliegen (R 7.1 Abs. 1 EStR 2012). Als Parameter planmäßiger Abschreibungen, mit denen sich Steuerbilanzpolitik betreiben lässt, fungieren die Abschreibungs...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.4 Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert

Rz. 71 Nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, wurde im Schrifttum kontrovers die Frage diskutiert, ob sich bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wie bislang die handelsrechtliche Pflicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-/Marktpreis bzw. beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.3 Steuersubventionelle Abschreibungswahlrechte inkl. Investitionsabzugsbetrag

Rz. 63 Steuersubventionelle (GoB-inkonforme) Abschreibungswahlrechte, zu denen erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen[1] sowie steuerliche Abschläge zählen, bezwecken eine zeitlich schnellere Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter begünstigter Wirtschaftsgüter.[2] Die bei ihrer Inanspruchnahme entstehende Aufwandsantizipation bewirkt im Zuge der...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 39 Bei bestimmten Wirtschaftsgütern sowie in bestimmten Konstellationen stehen dem Steuerpflichtigen als Alternative zur Einzelbewertung verschiedene Bewertungsvereinfachungsverfahren im Rahmen der Sachverhaltsabbildung zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen die Gruppenbewertung mit dem gewogenen Durchschnittswert (R 6.8 Abs. 4 EStR 2012, § 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 S...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.1 Unversteuerte Rücklagen

Rz. 79 Unversteuerte Rücklagen verkörpern rein steuerliche Wahlrechte (GoB-inkonforme Wahlrechte) und sind nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, analog zu den steuersubventionellen Abschreibungswahlrechten nicht in der Handelsbilanz nachzuvollziehen.[1] Innerhalb der Bilanz stellen unversteuerte Rücklagen einen Passivposten ei...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.4 Investitionszuschüsse

Rz. 78 Empfängt der Steuerpflichtige Zuschüsse aus öffentlichen oder privaten Mitteln[1] und verwendet er diese zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, offeriert ihm R 6.5 Abs. 2 EStR 2012 sachverhaltsabbildend ein Wahlrecht. Die Zuschüsse können buchhalterisch als sofortige Betriebseinnahmen behandelt werden und erhöhen unmittelbar das zu...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.2 Rückstellungen i. S. v. § 5 Abs. 3 – 4 EStG und § 6a EStG

Rz. 85 Obwohl sämtliche handelsrechtlichen Passivierungsgebote generell in der Steuerbilanz nachzuvollziehen sind,[1] existieren im Bereich von § 5 Abs. 3–4 EStG und von § 6a EStG Verben wie "dürfen" bzw. "darf" sowie restriktivere Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung, die auf einen bilanzpolitischen Spielraum hindeuten. Alle in Rede stehenden Rückstellungen verkörp...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.2 Abschreibungsspezialregelungen

Rz. 55 Seit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz aus dem Jahr 2009[1] mit Aktualisierungen im Jahr 2017,[2] sowie seit dem BMF-Schreiben v. 26.2.2021 [3] existieren mit der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gem. § 6 Abs. 2 EStG, dem Sammelposten i. S. v. § 6 Abs. 2a EStG sowie der Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter 3 rein steuerliche (sach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Eigene Anteile der übertragenden Kapitalgesellschaft

Tz. 63 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Besitzt die übertragende Kö vor Inkrafttreten des BilMoG (idR vor dem 01.01.2010 endende Wj) am stlichen Übertragungsstichtag eigene Anteile, gehen diese nicht auf die übernehmende Pers-Ges oder natürliche Person über. Die Pers-Ges oder natürliche Person übernimmt nur die auf sie übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der Übert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Keine Wertverknüpfung zwischen der Handels- und Steuerbilanz der Übernehmerin in den Fällen des UmwG

Tz. 10 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Übernahme-Bil akzeptiert die Fin-Verw, dass die Wertansätze in der H-Bil und in der St-Bil nicht übereinstimmen. Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG Tz 54 und s § 11 UmwStG Tz 15. Nach Inkrafttreten des SEStEG gilt dies – anders als vor Inkrafttreten des SEStEG – auch für die auf den dem Übertragungsstichtag folgenden Bil-Stichtag zu ers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Eigene Anteile

Tz. 143 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Besitzt die übertragende Kap-Ges vor Inkrafttreten des BilMoG am stlichen Übertragungsstichtag eigene Anteile, gehen diese mit der Umwandlung unter und sind in der stlichen Übertragungs-Bil nicht mehr zu erfassen (Behandlung wie vorherige Einziehung; s Urt des BFH v 28.10.1964, BStBl III 1965, 59; s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.05; ebenso s Schmitt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. StB und HB

Rn. 16c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 5 Abs 1 S 2 EStG aF iVm § 254 HGB aF mit der sog umgekehrten Maßgeblichkeit wurde für nach dem 31.12.2008 endende Wj aufgehoben (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Tz 24 unter Hinweis auf § 52 Abs 1 S 1 EStG iVm Art 15 BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102). In der HB darf eine erhöhte Abschreibung daher seitdem nicht mehr gebildet werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Gewerbesteuer, Steuernachforderungen

Tz. 145 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die auf den Übertragungsgewinn entfallenden Ertrag-St (KSt und GewSt) sind in der stlichen Übertragungs-Bil zu passivieren (zur stlichen Behandlung der nach § 274 HGB idF des BilMoG handelsbilanziell zu erfassenden latenten St s Mitschke, FR 2010, 214, 219). Zur GewSt s § 18 UmwStG Tz 7. Werden für die übertragende Kö, zB aufgrund einer stlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) StB und HB

Rn. 220 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 5 Abs 1 S 2 EStG aF § 254 HGB aF mit der sog umgekehrten Maßgeblichkeit wurde für nach dem 31.12.2008 endende Wj aufgehoben (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Tz 24 unter Hinweis auf § 52 Abs 1 S 1 EStG Art 15 BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102). In der HB darf eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5ff EStG seitdem nicht mehr gebild...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. StB und HB

Rn. 21c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 5 Abs 1 S 2 EStG aF iVm § 254 HGB aF mit der sog umgekehrten Maßgeblichkeit wurde für nach dem 31.12.2008 endende Wj aufgehoben (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Tz 24 unter Hinweis auf § 52 Abs 1 S 1 EStG iVm Art 15 BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102). In der HB darf eine erhöhte Abschreibung daher seitdem nicht mehr gebildet werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Tz. 31 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die rechtlichen Grundlagen der GmbH finden sich im GmbHG v 20.05.1898 (RGBl I 1898; 846), zuletzt geändert durch BilMoG v 25.05.2009 (BGBl I 2009, 1102). Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem Mindeststammkap von 25 000 EUR, von dem bei Gründung wenigstens 1/4 der Stammeinlage, mind aber ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Übernahmegewinn-/Übernahmeverlust-Ermittlung nicht zwingend für das gesamte übergehende Vermögen (§ 4 Abs 4 S 3 UmwStG)

Tz. 83 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Wie vorstehend erläutert, ergibt sich der Übernahmegewinn bzw -verlust aus dem Unterschiedsbetrag, um den sich das BV der übernehmenden Pers-Ges erhöht bzw verringertmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF ). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Rn. 13a Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Mit dem Inkrafttreten des BilMoG wurde das strenge Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle VG des AV aufgehoben und durch ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte ersetzt. Eine Aktivierung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn ein aktivierungsfähiger VG vorliegt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktive latente Steuern

Rn. 106 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 274 regelt die Bildung latenter Steuern bei großen und mittelgroßen KapG und diesen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a. Kleine und kleinste KapG sowie diesen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a sind dagegen gemäß § 274a Nr. 4 von den Vorschriften der Steuerabgrenzung befreit. Dementsprechend kann für diese Gesellschaften ein Ausweis ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff

Rn. 128 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Prinzipiell greift eine Ausschüttungssperre, sofern Vermögen aktiviert wird, das der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen als nicht verteilungsfähig ansieht. Daher kann der Terminus "Ausschüttungssperre" auch sinngemäß als eine "Entnahmesperre für Gewinne" verstanden werden. Mit den durch das BilMoG vollzogenen Änderung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Rn. 10 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) konnten ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kap. wahlweise nach der Brutto- oder Nettomethode ausgewiesen werden. Kam die Bruttomethode (gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 (a. F.)) zur Anwendung, waren vor dem AV die ausstehenden Einlagen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Geld-, Brief- und Mittel- bzw. Durchschnittskurs

Rn. 17 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Vor Einführung des Euro, als das Austauschverhältnis zwischen DM und einer ausländischen Währung noch durch eine Preisnotierung ausgedrückt wurde, war der Geldkurs der DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen ankauften; demgegenüber galt der höhere Briefkurs als derjenige DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen verkauften. Seit Umstell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr