Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Behandlung der Umsatzsteuer

Rn. 215 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) UStG entsteht die USt bereits bei der Vereinnahmung von Anzahlungen. Sie ist wie die erhaltene Anzahlung selbst erfolgsneutral zu behandeln. In der Vergangenheit ermöglichte der Gesetzgeber mit § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (a. F.) die Aktivierung der USt auf erhaltene Anzahlungen als RAP, soweit die erhaltenen An...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Bilanz

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die erste Ausnahme vom Verrechnungsverbot ist ableitbar aus § 387 BGB, nach dem gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufrechenbar sind, sobald der einzelne Vertragspartner die "ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann". Eine Saldierung gleichartiger Forderungen und Verbindlichkeiten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verwendung gemäß § 272 Abs. 4

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 272 Abs. 4 ist für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN eine Rücklage zu bilden, die nach § 266 Abs. 3 A. III. 2. im EK unter den Gewinnrücklagen auszuweisen ist. Die Höhe der Rücklage hat dem auf der Aktivseite der Bilanz anzusetzenden Betrag für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Passivierungsfähigkeit

Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Passivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen einer Schuld, die ihrerseits als Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen angesehen wird (vgl. Freericks (1976), S. 224ff.); allerdings kommt eine Passivierungsfähigkeit auch ohne Vorliegen einer Schuld in Betracht (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweistechnik

Rn. 213 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Diesen wirtschaftlichen Gegebenheiten wird § 268 Abs. 5 Satz 2 gerecht. Demnach können erhaltene Anzahlungen entweder offen von den Vorräten abgesetzt oder gesondert unter den "Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden. Die Möglichkeit der Verrechnung mit dem Vorratsvermögen stellt zunächst einen Verstoß gegen das Saldierungsverbot (vgl. § 246 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungspotenzial

Rn. 285 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Ausschüttungspotenzial umfasst die Gewinne, die unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperren höchstens ausgekehrt werden dürfen. Die Ausschüttungsobergrenze einer Periode bestimmt sich daher nach dem Überschuss der verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags (analoges Vorgehen f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verwendung gemäß der §§ 58, 150 AktG

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in den §§ 58 und 150 AktG enthaltenen Vorschriften hinsichtlich der Dotierung von Rücklagen dienen dem Gläubigerschutz. Sämtliche Vorschriften betreffen die Verwendung des Jahresergebnisses. Entweder sind die Dotierungen selbst in Abhängigkeit vom Jahresergebnis definiert (vgl. § 150 Abs. 2 AktG) oder die max. Zuführung wird in Abhängigke...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Baetge/Kirsch/Thiele (2007), Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Bauer (1981), Schwebende Geschäfte im Steuerrecht, Diss., Erlangen-Nürnberg. Bieg (1977), Schwebende Geschäfte in Handels- und Steuerbilanz, Frankfurt am Main/Bern. Bieg (1983), Bankbilanzen und Bankenaufsicht, München. Bieget...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.1 Abgrenzung

Rz. 62 Ein immaterielles Wirtschaftsgut, wie Software, darf gem. § 5 Abs. 2 EStG vom Anwender steuerrechtlich nur dann im Anlagevermögen aktiviert werden, wenn dieser es entgeltlich erworben hat. Dieses Bilanzierungsverbot betrifft sowohl selbst geschaffene als auch unentgeltlich von Dritten beschaffte immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Shareware[1] bzw. Freeware.[2] Diese...mehr

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Anhang nach IFRS / 1 Anhang als Teil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 Nach IAS 1.10 umfasst ein vollständiger IFRS-Abschluss folgende Bestandteile: Bilanz, Gesamtergebnisrechnung (GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis), Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang, der die maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zusammenfasst und sonstige Erläuterungen enthält, Vergleichsinformationen für die Vorjahresperiode g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese KSt-Subjekte unbeschränkt oder beschränkt ode...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.9 Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses (§ 289 Abs. 4 HGB)

Rz. 52 Durch das am 25.5.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB die Pflicht eingeführt, im Lagebericht auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess einzugehen. Die verpflichteten Kapitalgesellschaften nach § 264d HGB...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.10 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)

Rz. 56 Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde ebenfalls durch das BilMoG im Jahre 2009 in das HGB eingefügt.[1] Entsprechend des damaligen § 289a HGB, heute § 289f HGB, sind insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung als einen gesonderten Abschnitt in den Lagebericht aufzunehmen. Alternativ kann diese auch auf d...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.5 Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft

Eigene Anteile sind in Höhe des Nennbetrags auf der Passivseite separat vom gezeichneten Kapital auszuweisen.[1] Eine Aktivierung der eigenen Anteile ist seit Inkrafttreten des BilMoG nicht mehr zulässig. Zuvor wurden eigene Anteile als Vermögensgegenstand aktiviert. Bei einer Veräußerung ergab sich dann entsprechend ein Gewinn oder Verlust in der GuV. Wirtschaftlich gesehen...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Maßgebliche Abschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–16 EStG)

Tz. 135 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die für den EK-Test einschlägigen Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus § 4h Abs 2 Buchst c S 8ff EStG (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 77ff). Brunsbach (IStR 2010, 745, 750) weist zutr darauf hin, dass der Rechnungslegungsstandard auch Relevanz für die Bestimmung des maßgeblichen Konsolidierungskreises hat....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Tz. 109 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % beträgt. Dabei werden unmittelbare und mittelbare Beteiligungen berücksichtigt. Die mittelbare Beteiligung kann sowohl über eine Kap-Ges als auch über eine Pers-Ges oder andere Pers-Vereinigung bestehen. Rechtsform, Ansässigkeit und Anzahl der zwischenges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG gilt die Zinsschranken-Grundregel nicht, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört. Der vom Gesetz benutzte Konzernbegriff ist dabei mehrstufig (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 59 ff).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.3 Korrekturen am Konzernabschluss

Tz. 149 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Korrekturen am Konzernabschluss soll es nach der Ges-Begr nur an einigen Stellen geben, sodass der Konzernabschluss ansonsten unverändert verwendet werden kann: nämlich für gemeinschaftlich geführte Unternehmen und für Verbriefungszweckgesellschaften (s BR-Drs 220/07, 79). Betroffen von dem Konsolidierungsverbot für gemeinschaftlich geführte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Korrekturen am Abschluss des Betriebs

Tz. 144 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Lt Gesetz (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 5 EStG) ist für Zwecke der Ermittlung der EK-Quote das EK des Betriebs (der Kö) zu erhöhen um zu kürzen ummehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.5 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 83 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Auch Zweckgesellschaften können nach dem Gesetzeswortlaut zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschranke aus, deren Unternehmensgegenstand ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 Unrichtige Konzernabschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 14–16 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 10 EStG muss der Konzernabschluss den Anforderungen an die hr-liche Konzernrechnungslegung genügen oder die Voraussetzungen erfüllen, unter denen Abschlüsse nach den §§ 291 und 292 HGB befreiende Wirkung hätten. Wegen der Regelungen des §§ 291 und 292 HGB zB s Merkt (in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl, § 291 und §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zinsaufwendungen sind lt Gesetz die für die Überlassung des FK im og Sinne gezahlten Vergütungen (grundlegend zum Zinsbegriff iSd Zinsschranke s Häuselmann, FR 2009, 401ff und FR 2009, 506ff). Dabei ist der Zinsbegriff der Zinsschranke nach Verw-Auff nicht zwingend deckungsgleich mit dem in § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Insoweit ist der Auff von Häu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 319b wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) neu in das HGB eingefügt (vgl. für einen Überblick über das BilMoG z. B. Petersen/Zwirner, KoR 2009, Beilage Nr. 1 zu Heft 5, S. 1ff.; Bieg et al. (2009)) und seither im Wortlaut nicht mehr verändert. Eine inhaltliche Veränderung hat sic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Pflichten des Abschlussprüfers bei Beendigung des Prüfungsauftrags

Rn. 61 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 wurde durch das BilMoG um Abs. 4 erweitert. Darin wird die Pflicht des bisherigen AP festgelegt, dem "neuen Abschlussprüfer auf schriftliche Anfrage über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten" (§ 320 Abs. 4 (1. Halbsatz)). Durch die Regelung wird Art. 23 Abs. 3 der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Zwecke der Bewertungsvorschriften

Rn. 29 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 In den Bewertungsvorschriften kommen ebenfalls die teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" zum Ausdruck. In den in § 252 Abs. 1 kodifizierten allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. zu den entsprechenden GoB HdR-E, Kap. 4, Rn. 1ff.) hat der Gesetzgeber die mit der Bewertung verbundenen aggregierten Zwecke deutlich gemacht. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Zwecke der allgemeinen ebenso wie der Ansatz- und Ausweisvorschriften

Rn. 25 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die JA-Zwecke sind aus den für alle Kaufleute geltenden allg. Vorschriften, d. h. aus den Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften herauszuarbeiten, da das handelsrechtliche Zwecksystem, genau wie das GoB-System, rechtsform- und branchenunabhängig ist (vgl. Baetge/Kirsch/Solmecke, WPg 2009, S. 1211 (1214)). Die allg. Vorschrift des § 242 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bedeutung der IFRS für die GoB

Rn. 103 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die grundlegenden, in vielen Punkten mit dem HGB vergleichbaren RL-Prinzipien finden sich nach IFRS im sog. Rahmenkonzept (RK) sowie in IAS 1 bzw. ED/2019/7 (vgl. ADS (2002), Abschn. 1; Hayn/Waldersee (2014), S. 79ff.; MünchKomm. HGB (2020), § 243, Rn. 81ff.). Im Vordergrund steht hier die Konzern-RL. Die IFRS sind weniger an der Kap.-Erhalt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Wesen und Zweck des Lageberichts

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 Satz 1 kein Bestandteil des JA, sondern ein eigenständiges Instrument der handelsrechtlichen RL (sog. Zwei-Säulen-Modell). Er ergänzt den aus Bilanz, GuV und Anhang bestehenden JA um zusätzliche, v.a. qualitative und prognostische Informationen. Damit geht der Lagebericht in sachlicher und zeitlicher Hinsi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Regelungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Bezeichnung von § 247 ist irreführend. Geregelt wird nicht der Inhalt der Bilanz, sondern der Ausweis von Bilanzposten und deren Untergliederung in der Bilanz. Aus der Zuordnung zu den Gliederungsposten können sich weitergehend materielle Konsequenzen für die Folgebewertung ergeben (vgl. HdR-E, HGB § 253). Als Ausweisvorschrift zur Bilanz r...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) ersetzte § 320 Abs. 1 bis 3 die Regelungen der §§ 148, 165 und 336 Abs. 4 AktG 1965 (vgl. Göbel (1988), S. 59 (60)). Die Vorschrift verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, dem AP alle notwendigen Unterlagen vorzulegen und Informationen zu geben, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 72 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Göbel (1988), Vorlagepflicht, Auskunftsrecht (§ 320 HGB), in: Baetge (Hrsg.), Abschluss­prüfung nach neuem Recht, Stuttgart, S. 59–66. Gross/Schruff (1986), Der Jahresabschluß nach neuem Recht, Düsseldorf. Gross/Schruff/v. Wysocki (1987), Der Konzernabschluß nach neuem Recht, 2. Aufl., Düsseldorf. IDW (2021), EU-Regulierung der Abschlussprüfung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Entsprechenserklärung

Rn. 302 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 ist die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung zur UN-Führung aufzunehmen. Es handelt sich insofern nicht um eine neue Berichtspflicht, sondern um die Einbindung einer bestehenden Erklärung in den Lagebericht. Rn. 303 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Vorstand und AR börsennotierter AG, KGaA und SE müssen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mindestgliederungstiefe

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wie unter HdR-E, HGB § 247, Rn. 17, erläutert, erfüllt die in § 266 für kleine KapG vorgeschriebene Bilanzgliederung die Anforderungen des § 247 Abs. 1 an die Gliederungstiefe von Bilanzen von Nicht-KapG, die weder haftungsbeschränkt sind, noch unter das PublG fallen. Wird die Bilanzstruktur gemäß § 266 Abs. 2f. gewählt, erfolgt die Gliederun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Grenzen der Prüfungs- und Auskunftsrechte

Rn. 42 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Prüfungs- und Auskunftsrechte werden begrenzt, sofern die mit diesen Rechten gesetzlich vorgesehenen Zwecke nicht erreicht werden können und sie sich nicht durch das Prüfungsverhältnis, d. h. durch das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen zu prüfendem UN und AP, begründen lassen (vgl. MünchKomm. AktG (1973), § 165, Rn. 13; ADS (200...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Auskunftsrecht gegenüber Mutter- und Tochterunternehmen

Rn. 28 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Auskunftsrecht des JA-Prüfers gegenüber einem Konzern-UN sowie gegenüber einem abhängigen oder herrschenden UN des zu prüfenden UN wurde erstmals in § 165 Abs. 4 AktG 1965 gesetzlich verankert. Dies war erforderlich, da die Verbindungen des zu prüfenden UN mit anderen UN für die Beurteilung der Lage dieses UN oft von größter Bedeutung sin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Handlungsmöglichkeiten des Abschlussprüfers bei Verweigerung der Rechte aus § 320

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Da die Rechte aus § 320 für eine sorgfältige Prüfung elementare Bedeutung besitzen, stellt sich für den JA- und KA-Prüfer die Frage, wie er seine Rechte durchsetzen kann, wenn sie ihm von den gesetzlichen Vertretern eines UN in einzelnen Punkten verweigert werden. Rn. 50 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine Klagemöglichkeit zur Durchsetzung der Rech...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einordnung der Gesetzesnormen

Rn. 13 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Systematisch verweist § 319b auf eine Reihe von Einzelnormen aus den allg. Vorschriften zur AP-Unabhängigkeit des § 319 sowie der besonderen Vorschriften für PIE des § 319a ((a. F.); vgl. Bonner HGB-Komm. (2015), § 319b, Rn. 9). Die in diesen einzelnen Normen jeweils mit Blick auf einen AP bzw. übertragen auf eine Prüfungsgesellschaft geltend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bericht über das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4)

Rn. 167 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem BilMoG wurde § 289 um eine Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RL-Prozess erweitert. Die Vorschrift setzt Art. 46a Abs. 1 lit. c) der Abänderungs-R 2006/46/EG (ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006) in deutsches Recht um. Hintergrund der Berichtspflicht waren Bilanzs...mehr