Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch die Ansc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 21.1 Sofortabschreibung

Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 90 Bewertungsmaßstäbe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG die Anschaffungs- und Herstellungskosten, hilfsweise der niedrigere Teilwert.[1] Im Fall der Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tauschs bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Rz. 91 Mit den Bewertungsmaßstäben der A...mehr

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Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den Verlust ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.2 Anschaffungskosten bei Leasingverhältnissen

Rz. 171 Der Leasingvertrag wird von der h. M. aufgrund der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung als atypischer Mietvertrag beurteilt. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer eine Sache oder Sachgesamtheit zum Gebrauch gegen ein in Raten zu zahlendes Entgelt. Gefahr und Haftung für Instandhaltung, Sachmängel, Untergang und Beschädigung treffen den Leasingnehmer. Der Leasin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.2 Aufwandseinlage

Rz. 423 An die Stelle des Teilwerts tritt der tatsächliche Aufwand – auch Aufwandseinlage genannt – bei der betrieblichen Nutzung von betriebsfremdem Vermögen des Stpfl. Dieser Aufwand ist als Betriebsausgabe abziehbar. Innerhalb des Betriebsvermögensvergleichs lassen sich diese Aufwendungen als Betriebsausgaben nur berücksichtigen, indem hierfür eine Einlage gebucht und vom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.13 Vergeblicher Herstellungsaufwand

Rz. 231 Vergebliche Vorauszahlungen, für die ein Bauherr infolge Konkurses des Bauunternehmers keine Gegenleistung erhalten hat, zählen nach der Rspr.[1] nicht zu den Herstellungskosten, weil es insoweit nicht zu einem Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen i. S. v. § 252 Abs. 2 HGB für das herzustellende Gebäude gekommen ist. Sie sind danach gleichermaßen bei den gewerb...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.3.5 Rückstellungen

Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gebildete Rückstellungen[1] sind auch in der Steuerbilanz anzusetzen, soweit steuerliche Sondervorschriften[2] dem nicht entgegenstehen und die Bildung der Rückstellungen betrieblich veranlasst ist.[3] Jubiläumsrückstellungen dürfen nur nach einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit gebildet werden.[4] , [5]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.1 Grund und Boden

Rz. 313 Der Grund und Boden ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG als eines der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter aufgeführt. Der Begriff des "Grund und Bodens" ist enger als der Begriff des Grundstücks. Das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne umfasst nach § 94 BGB nicht nur den Grund und Boden, sondern auch die wesentlichen Bestandteile, insbesondere darauf befindliche Gebäu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.3 Nutzung eines betrieblichen Kfz zu Privatfahrten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2–4 EStG)

Rz. 393 Während eine Regelung für die Bewertung von Entnahmen durch Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich fehlt, enthält die Vorschrift in den S. 2ff. eine spezielle Regelung für Entnahmen infolge einer privaten Kfz-Nutzung. Diese sog. 1 %-Regelung ist nur anwendbar auf ein Kfz eines Stpfl., das zu seinem Betriebsvermögen g...mehr

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Latente Steuern / 2 Temporary-Konzept

Temporäre Differenzen Beim Temporary-Konzept erfolgt die Abgrenzung anhand von temporären Differenzen, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und in der Steuerbilanz resultieren und sich künftig steuerbe- oder -entlastend umkehren. Temporäre Differenzen i. S. d. § 274 Abs. 1 HGB umfassen nicht nur Fälle, in denen der betreffende Bilanzposten sowohl in der Hand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.3.4 Unentgeltlichkeit der Übertragung

Rz. 476 Eine unentgeltliche Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn sich die Beteiligten darüber einig sind, dass der (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil aufgrund einer Schenkung übergehen soll. Der Übergang von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Betriebsübertragung begründet keine Gegenleistung, also kein Entgelt und steht somit der Unentgeltlichkeit nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.2 Anschaffungsvorgang

Rz. 99 Dem Anschaffungsvorgang können ein Kauf, eine Werklieferung, ein Tausch – insbesondere eine Sacheinbringung – oder eine Schenkung zugrunde liegen. Der Anschaffungsvorgang muss nicht zeitpunktbezogen sein, sondern kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein Wirtschaftsgut ist angeschafft, mit der Folge, dass es beim Erwerber zu bilanzieren ist, sobald dieser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.9 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 147 Zu den Anschaffungskosten gehören nach § 255 Abs. 1 S. 2 HGB auch die nachträglichen Anschaffungskosten. Somit können zu den ursprünglichen auch noch nach dem Anschaffungsvorgang anfallende Anschaffungskosten hinzukommen, nachdem das Wirtschaftsgut in die eigene Verfügungsmacht überführt und in einen betriebsbereiten Zustand versetzt worden ist. Die Rspr. versteht un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.5 Virtuelle Währungen

Rz. 334a Kryptowährungen haben enorm in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese virtuellen Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts

Rz. 137 Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem nicht aktivierungsfähigen Wirtschaftsgut entstehen, sind ebenfalls nicht aktivierungsfähig, sondern als Betriebsausgaben abziehbar. Dies ist nicht nur die Auffassung der Rspr.[1], sondern auch die der Verwaltung.[2] Siehe hierzu auch Rz. 133a. Rz. 138 Dies gilt insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit schwebenden Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Die Verwaltung lehnt das Buchwertfortführungsgebot bei einer unentgeltlichen Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern ab.[1] Die Meinung in der Literatur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 324 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen zum Betriebs- und zum Privatvermögen gehörenden Anteilen. Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen gehören zu den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu bewertenden nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Sie sind daher mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Weiterhin ist bei Ante...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.2 Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3, § 256 S. 2 HGB)

Rz. 48 Das Festwertverfahren nach § 240 Abs. 3 S. 1 und § 256 S. 2 HGB (vgl. auch R 5.4 Abs. 3 EStR 2012 für das Anlagevermögen und H 6.8 EStH 2021 für das Vorratsvermögen)[1] ist ein besonderes Verfahren zur Vereinfachung der Inventur und der Bewertung. Gegenstand des Festwertverfahrens sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – mit Ausnahme von immateriellen Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 1 Inhalt

Rz. 1 Im Rahmen der §§ 4 bis 7 EStG, die die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zum Gegenstand haben, regelt § 6 Abs. 1 EStG die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die beim Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.7 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl.. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.10 Vergebliche Anschaffungskosten

Rz. 151 Der Erwerber aktiviert Vorauszahlungen an den Verkäufer im Rahmen des noch schwebenden Geschäfts als geleistete Anzahlungen nach § 266 Abs. 2 HGB. Diese Anzahlungen gehören noch nicht zu den Anschaffungskosten. Wird das Wirtschaftsgut geliefert, so werden die geleisteten Anzahlungen auf die Anschaffungskosten umgebucht. Für die Umbuchung kommt es nur darauf an, ob de...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.5 Erhöhte Abschreibungen

Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten können auch bei mittelfristig verschleißenden beweglichen Anlagegütern, z. B. Inventar, Zinsvorteile bringen. Steuerbilanzpolitisch am wenigsten interessant scheint das Umlaufvermögen zu sein, weil hier der Nachholungseffekt kurzfristig eintritt. Das Ergebnis wird jedoch ein anderes, wenn die Maßnahme sich Jahr für Jahr wiederholt, also Daue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.5 Teilwertabschreibung bei Erwerb eines Mitunternehmeranteils

Rz. 351 Ein Mitunternehmeranteil kann zu einem überhöhten Kaufpreis erworben worden sein, wenn sich der Erwerb als Fehlmaßnahme herausstellt. Auch nach der Aufstockung der anteiligen Buchwerte der aktiven Wirtschaftsgüter und dem Ansatz eines Firmenwerts verbleibt immer noch ein Restbetrag, der sich durch den inneren Wert des Unternehmens nicht erklären lässt. Unter diesen U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.5 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 506 Der empfangende Unternehmer verbucht nach § 6 Abs. 4 EStG eine Betriebseinnahme in Höhe des gemeinen Werts des empfangenen Wirtschaftsguts. Der gemeine Wert bildet für ihn die fiktiven Anschaffungskosten. Voraussetzung ist, dass der Übertragung keinerlei Gegenleistung gegenübersteht. Sonst ist der gemeine Wert vermindert um das Teilentgelt anzusetzen. Ermittelt der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.2 Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 385 Von der Entnahme von Wirtschaftsgütern ist die Entnahme von Nutzungen und Leistungen zu unterscheiden. Denn die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist ein gewinnrealisierender Vorgang in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des entnommenen Wirtschaftsguts. Nutzungen und Nutzungsvorteile sind ebenso wenig wie Leistungen Wirtschaftsgüter, die...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.1 Der Einlagetatbestand

Rz. 409 Einlagen sind nach § 4 Abs. 1 S. 8 EStG alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Stpfl. seinem Betriebsvermögen im Laufe des Wirtschaftsjahrs aus seinem Privatvermögen willentlich zugeführt hat (s. § 4 EStG Rz. 201ff.). Die Vorschriften über die Einlage gelten sowohl im Rahmen der Bilanzierung als auch bei der Gewinnermittlung du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.1 Allgemeines

Rz. 98 § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO enthält zwei Tatbestände, die Gestaltungen zum Gegenstand haben, die Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen betreffen und an die Ansässigkeit bzw. fehlende Ansässigkeit des Empfängers der Zahlungen anknüpfen.[1] Die Ansässigkeit des Zahlenden ist ohne Bedeutung. Er kann in einem Hoch- oder Niedrigsteuerland ansässig sein oder keine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.3 Umwandlung von Einkünften in Vermögen, Schenkungen, Einnahmen und Einkünfte, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

Rz. 52 Ein Kennzeichen liegt vor, wenn eine Gestaltung Einkünfte in Vermögen, Schenkungen oder andere nicht oder niedriger besteuerte Einnahmen oder nicht steuerbare Einkünfte umwandelt. Der Grund für die Meldepflicht besteht darin, dass durch solche Gestaltungen hoch besteuerte Einkünfte in Besteuerungsgrundlagen umgewandelt werden können, die einer niedrigeren Steuerbelast...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

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Diskriminierungsverbot (DBA... / 2 Inhalt

Art. 24 Abs. 1 OECD-MA regelt, dass ein Vertragsstaat die Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaats nicht nachteiliger besteuern darf als seine eigenen Staatsangehörigen unter gleichen Umständen. Dies gilt auch für Steuervergünstigungen, die auf einem DBA des Vertragsstaats mit einem dritten Staat beruhen, soweit diese Vergünstigung auf die Staatsangehörigkeit abstellt.[1...mehr

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Freistellungsmethode – ABC ... / 3 Praxisfragen

Nach deutschem Verständnis erfasst die Freistellung auch Verluste. Dies kann dazu führen, dass die Verluste weder im Ausland noch im Inland bei der Besteuerung berücksichtigt werden können. Sofern es sich dabei um endgültige Verluste handelt, verstößt dies nach früherer Rspr. des EuGH gegen die Niederlassungsfreiheit.[1] Trotz Freistellungsmethode müssten diese Verluste dahe...mehr

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Freistellungsmethode – ABC ... / 2 Inhalt

Die Freistellungsmethode soll verhindern, dass dieselben Einkünfte bei demselben Stpfl. sowohl im In- als auch im Ausland (und damit doppelt) besteuert werden. Diese Methode richtet sich regelmäßig an den Ansässigkeitsstaat; sie kann aber auch den Quellenstaat betreffen. In dem jeweiligen DBA ist die Freistellungsmethode regelmäßig im Methodenartikel[1] geregelt. Sie kann si...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.3 Veräußerung von Firmen, Praxen und Gesellschaftsanteilen

Bei einer Geschäftsveräußerung eines Betriebs oder einer Praxis im Ganzen[1] ist der Veräußerungszeitpunkt für alle übertragenen Wirtschaftsgüter einheitlich zu bestimmen; er richtet sich weitgehend nach der Parteivereinbarung. Gleiches gilt für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder eines sonstigen Gesellschafteranteils. Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im M...mehr

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Diskriminierungsverbot (EU)... / 2 Inhalt

Die Diskriminierungsverbote verbieten eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung des Ausländers. Nach dem Wortlaut enthalten die Diskriminierungsverbote ein Verbot zur Schlechterbehandlung (ohne sachlichen Grund) nach der Staatsangehörigkeit. Bei Gesellschaften ist statt auf die Staatsangehörigkeit auf den Sitz abzustellen.[1] Diese sog. offene Diskriminierung verbietet e...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufwendungen als Betriebsausgaben

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10) sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, beispielsweise die Sicherung seines unternehmerischen Ansehens erstrebt. S. hierzu auch Hess. FG vom 23.11.1998, EFG 1999, 496 und Krome, DB 1999...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Besteuerung der Sponsoringeinnahmen

Tz. 37 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bestimmte Sponsoringeinnahmen können auf Antrag mit 15 % der Einnahmen versteuert werden (s. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 64 Abs. 5 und 6 AO TZ 32–35, Anhang 2). Diese Pauschalierung kommt nur in Betracht, wenn die Einnahmen aus der Werbung mit Veranstaltungen im ideellen Tätigkeitsbereich oder in Zweckbetrieben im Zusammenh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufwendungen des Sponsors als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung oder verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sind die Sponsoringaufwendungen weder als Betriebsausgabe noch als Zuwendung einzuordnen, so stellen sie nichtabziehbare Kosten der privaten Lebensführung dar. Wenn eine Kapitalgesellschaft einem Verein Sponsorengelder zuwendet, können diese als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sein, wenn der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportler des Vereins

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 An einen Sportler des Vereins, der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als unbezahlt gilt, können Pauschalzahlungen für Aufwandsentschädigungen getätigt werden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 32, Anhang 2). Die pauschalen Aufwandsentschädigungen dürfen aber im Monatsdurchschnitt nicht höher als 450 EUR sein und im Kalenderjahr 5 400 EUR nicht übers...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die beim "Sponsoring" erfolgten Aufwendungen können beim Zuwendenden Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10), oder steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung bei natürlichen Personen (s. § 12 Nr. 1 EStG, Anhang 10), bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (s. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, Anhang 3; s. auch B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 1 Bedeutung des Anschaffungskostenbegriffs

Der Begriff der Anschaffungskosten ist neben den Herstellungskosten einer der zentralen Begriffe des Ertragsteuerrechts. In den betrieblichen Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit ist er neben den Herstellungskosten und dem Teilwert einer der Wertmaßstäbe des Steuerrechts. Die Aufwendungen für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielertrainer

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Spielertrainer sind Personen, die sowohl anlässlich von Spielen eingesetzt werden können und darüber hinaus auf Grundlage eines zusätzlichen, eigenständigen Vertrags auch eine Trainertätigkeit für den Verein ausüben. Erhält die Person als Vereinssportler gem. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) für ihre Spielertätigkeit nicht mehr als den Ersat...mehr