Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten können auch bei mittelfristig verschleißenden beweglichen Anlagegütern, z. B. Inventar, Zinsvorteile bringen.

Steuerbilanzpolitisch am wenigsten interessant scheint das Umlaufvermögen zu sein, weil hier der Nachholungseffekt kurzfristig eintritt. Das Ergebnis wird jedoch ein anderes, wenn die Maßnahme sich Jahr für Jahr wiederholt, also Dauerwirkung entfaltet.

 
Praxis-Beispiel

Vorratsbewertung

Geht der Steuerpflichtige z. B. bei der Vorratsbewertung zu dem "last in – first out-Verfahren" über[1], tritt regelmäßig eine Gewinnminderung ein, die dem Steuerpflichtigen verbleibt, wenn er diese Bewertungsmethode künftig fortführt.

Von besonderer Wirkung sind die vorläufig gewinnerhöhenden bilanziellen Steuervergünstigungen.

 
Praxis-Beispiel

Gebäude im Sanierungsgebiet

Erhaltungsaufwand für Gebäude in einem Sanierungsgebiet braucht nicht sogleich in voller Höhe im Entstehungsjahr als Betriebsausgabe abgezogen zu werden, sondern kann wahlweise auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden.[2] Die Ausübung eines solchen Wahlrechts kann sinnvoll sein, wenn der Erhaltungsaufwand erheblich ist und sein sofortiger Abzug im Entstehungsjahr zu einem Verlust führen würde. Die Verteilung bewirkt eine Gewinnglättung.[3]

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