Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzurechnungen

Rz. 10 Ausführungen zu ausgewählten Punkten: A) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a BewG: Bei der Berechnung des vereinfachten Ertragswerts sind nur die normalen Absetzungen für Abnutzung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Sonderabschreibungen dürfen sich nicht auf den vereinfachten Ertragswert auswirken. Hiervon betroffen sind beispielsweise auch die Sonderabschreibungen für ...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.2.3 Hardware als geringwertiges Wirtschaftsgut

Rz. 33 Für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, bestehen mehrere Wahlrechte.[1] Bezüglich entspr. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 250 EUR – (netto) unabhängig davon, ob der Vorsteuerbetrag umsatzsteuerlich abziehbar ist – nicht übersteigen, kodifiziert § 6 Abs. 2 und 2a ES...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.3 Softwareleasing

Rz. 106 Softwareleasing[1] erfolgt regelmäßig dergestalt, dass ein "Softwarehaus" einem Leasinggeber ein nicht ausschließliches, auf einen Dritten übertragbares Nutzungsrecht, jedoch kein freies Verfügungs- oder Verwertungsrecht einräumt. Zugleich schließt der Leasinggeber mit dem Leasingnehmer einen Vertrag, der Letzerem die Anwendung der überlassenen Software erlaubt.[2] R...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.6 Sonstige Softwaredienste

Rz. 109 In der Praxis entwickeln sich kontinuierlich Dienstleistungen im Kontext von Software. Die angebotenen Leistungen sind zahlreich. Zu nennen sind beispielsweise der Verkauf bzw. die Vermietung von Apps, Rechten zur Nutzung von Streamingdiensten (Übertragung von Video- und/oder Audiodaten über ein Breitbandnetz), Rechten zur Nutzung von Datenbanken (ggf. verbunden mit ...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.4 Cloud Computing

Rz. 107 Kern des Cloud Computing ist, dass eine Software nicht auf lokaler Hardware (etwa in den Räumen des nutzenden Unternehmens) installiert ist bzw. ausgeführt wird, sondern vom lokalen Rechner (sog. Client) bspw. über ein Breitbandnetz auf einem fernen Rechner, z. B. in einem Rechenzentrum. Je nachdem, wie der Service bereitgestellt wird, wird von öffentlicher Cloud (Di...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Fehlerbegriff

Notwendige Bedingung für die Bilanzberichtigung ist, dass der Bilanzposten dem Ansatz oder der Höhe nach gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt.[35] Fehlerhafte Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten: Eine Bilanzberichtigung kommt in Frage, wenn Wirtschaftsgüter (WG) oder Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig angesetzt wurden. Berate...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.1 Erstbewertung

Rz. 16 Gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die erworbene Hardware mit den Anschaffungskosten [1] inklusive der Anschaffungsnebenkosten bzw. nachträglichen Anschaffungskosten zu aktivieren. Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen. Als Anschaffungsnebenkosten kommen insbesondere Frachten, Installations- und Vernetzungskosten in Betracht. Nicht zu den Ansch...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.1 Erstbewertung

Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. An...mehr

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Entgeltliche Ablösung eines... / 4.1 Behandlung beim neuen Eigentümer als Betriebsvermögen

Ein Grundstück kann trotz des vorbehaltenen Nutzungsrechts als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen werden, wenn ein ausreichender objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb besteht, z. B. weil eine spätere betriebliche Nutzung geplant ist. Das Grundstück ist ins Betriebsvermögen einzulegen, wenn die Übertragung des Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt aus privaten Motiv...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltliche Ablösung eines... / 4.2 Übertragung aus dem Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt

Überträgt jemand ein Grundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs, das zu seinem Betriebsvermögen gehört, entnimmt er das Grundstück aus seinem Betriebsvermögen. Die Bewertung erfolgt mit dem Teilwert, wobei die Belastung mit dem Nießbrauchrecht nicht zu berücksichtigen ist.[1] Eventuell aufgedeckte stille Reserven können nicht nach § 6b EStG neutralisiert werden. Gleiches ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 6 Leasing eines E-Bikes

Der Unternehmer muss das E-Bike nicht kaufen, er kann es auch leasen. Die einzelnen Leasingraten sind dann als Betriebsausgaben zu buchen. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass ein E-Bike – je nach Motorisierung und Ausstattung – verkehrstechnisch entweder als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug einzuordnen ist. Handelt es sich bei dem E-Bike um ein Kfz, können die Leasingraten a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltliche Ablösung eines... / 3.1 Ablösung durch Einmalzahlung

Wird ein Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück".[1] Die Beurteilung der Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.3 Strafverfahren

Rz. 100 Kosten eines Strafverfahrens können zunächst Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, sofern die Straftat(en) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ausgeübt wurde(n).[1] Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt dann nicht in Betracht. Ein derartiger Zusammenhang kann allerdings nur dann bestehen, wenn die Tat in einem besonderen beruflichen Risiko begründet lie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.4 Einschaltung Dritter

Rz. 34 Wird statt an den Empfänger an einen Dritten geleistet, liegt ein Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und damit ein Abfluss nur dann vor, wenn das Wirtschaftsgut aus dem eigenen Verfügungsbereich oder aus dem Machtbereich des Vertreters des Verfügenden ausgeschieden ist. Rz. 35 Erbringt ein Dritter anstelle des Stpfl. eine Leistung unmittelbar gegenüber dem Em...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.5 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 11 EStG betrifft nur die zeitliche Zuordnung steuerbarer bzw. steuerlich abzugsfähiger Aufwendungen.[1] § 11 EStG findet keine Anwendung gem. § 11 Abs. 1 S. 4 EStG bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Für die Bilanzierung ist nicht der Abfluss bzw. der Zufluss ausschlaggebend, sondern die Aktivierung bzw. die Passivierung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.3 Ausgeschlossene Aufwendungen (Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 6 Aufgrund der gesetzlichen Anordnung in § 33 Abs. 2 EStG scheidet eine Berücksichtigung von Aufwendungen aus, sofern diese als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden können. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung erfolgt auch dann nicht, sofern Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht abzugsfähig sind (z. B. aufgrund eines Abzugsverbot...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] Insoweit erfolgt eine Unterteilung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.1 Krankheit

Rz. 73 Als Krankheitskosten gelten sämtliche Aufwendungen, die getätigt werden, um eine Erkrankung zu lindern oder zu heilen.[1] Hierzu zählen nicht lediglich Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversorgung, sondern auch der eigentliche Sachaufwand für eine Krankenversorgung, d. h. z. B. auch Zuzahlungen.[2] Aufwendungen für die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurbl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.3 Rückzahlung, Rückabwicklung

Rz. 21 Zahlt der Stpfl. den eingenommenen Betrag später wieder zurück, kann dadurch die (frühere) Einnahme als tatsächlicher Vorgang nicht ungeschehen gemacht werden. Dies gilt auch bei einem strafgerichtlich angeordneten Verfall in den Vorjahren vereinnahmter Schmiergelder.[1] Es handelt sich bei der Rückzahlung um einen eigenständigen Vorgang, der nach § 11 Abs. 2 EStG ers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Steuerliche Auswirkungen – Billigkeitsregelungen

Rz. 10 Das Zu- und Abflussprinzip dient in erster Linie einer vereinfachten Ermittlung der Einkünfte, da auf die Erfassung der Bestände verzichtet wird. Im Rahmen einer einfachen Ist-Rechnung werden lediglich die Zu- und Abflüsse von geldwerten Gütern (dabei handelt es sich im Allgemeinen um Geld, deshalb Geldrechnung) erfasst. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.3 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 3 § 11 EStG ist in unmittelbarem Zusammenhang mit § 2 Abs. 7 EStG, § 25 Abs. 1 EStG (Jahresbesteuerung) zu sehen. Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung macht Regelungen notwendig, die festlegen, welchem Besteuerungszeitraum die steuerlich relevanten Vorgänge zugeordnet werden sollen. Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.3 Ausbildungskosten

Rz. 48 Soweit Berufsausbildungskosten, insbesondere für vergangene Veranlagungszeiträume, als Werbungskosten abgezogen werden können, scheidet eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung bereits aufgrund der Subsidiarität der Vorschrift aus.[1] Nach der aktuellen Rechtslage sind Berufsausbildungskosten der Erstausbildung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG begrenzt als Sond...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 3.4 Einschaltung Dritter

Rz. 24 Einnahmen sind nur dann zugeflossen, wenn sie in den unmittelbaren Verfügungsbereich des Stpfl. gelangt sind. Dies ist aber nicht nur dann der Fall, wenn an den Stpfl. unmittelbar geleistet wird, sondern auch dann, wenn die Zahlung an einen Dritten geht, der für den Stpfl. zur Entgegennahme ermächtigt ist.[1] Dies kann auch ein Angestellter des Gläubigers sein. Der Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Disagio / 3 Disagio bei Einnahmen-Überschussrechnung

Bei der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung[1] gilt steuerlich das Zufluss- und Abflussprinzip:[2] Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden grundsätzlich im Jahr der Zahlung erfasst. Eine Ausnahme dieses Prinzips besteht bei Ausgaben, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus geleistet werden; hier hat eine gleichmäßige Verteilung der Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Disagio / 3.2 Enger zeitlicher Zusammenhang

Da ein Disagio Nutzungsentgelt für ein Darlehen darstellt, ist es üblich, dass es erst bei Auszahlung eines Darlehens gezahlt wird. Eine vorzeitige Zahlung eines Disagios von mehr als 3 Monaten kann daher aus Gründen geschehen, die nicht wirtschaftlich motiviert sind und somit als Gestaltungsmissbrauch[1] angesehen werden können. Praxis-Beispiel Disagiovereinbarung zur Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Disagio / 2.2.1 Aktivierungsgebot

Steuerrechtlich besteht für das Disagio – im Gegensatz zum Handelsrecht – kein gesetzlich festgeschriebenes Aktivierungswahlrecht. Für ein Disagio muss daher in der Steuerbilanz im Regelfall ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden;[1] eine alternative Verbuchung als Betriebsausgabe ist nur in Ausnahmefällen möglich.[2] Das als Rechnungsabgrenzungsposten aktivie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Disagio / 3.1 Marktüblichkeit eines Disagios

Grundsätzlich muss der Darlehensnehmer prüfen, ob das Disagio marktüblich ist. Ein Disagio von maximal 5 % bei einem mindestens 5-jährigen Zinsfestschreibungszeitraum wird als marktüblich angesehen.[1] Ist die Laufzeit kürzer als 5 Jahre, kann ein Disagio bis zu 1 % pro Jahr der Laufzeit als marktüblich angesehen werden. Der Nachweis eines höheren, marktüblichen Disagios und...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kostendeckelung der Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz bei Leasingsonderzahlung

Leitsatz Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / (1) Keine Verteilung auf die ersten fünf Kalenderjahre nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 15a Abs. 1 UStG, sondern auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Auf die Frage, auf welchen Zeitraum die Erwerbs- oder Herstellungskosten eines Dienstwagens bei der Ermittlung des Ausgabenbetrags zu verteilen sind, ist der EuGH[5] schon im Jahr 1996 in der Rechtssache Enkler im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe eingegangen. Dabei hat er in Rz. 26 des Urteils die Sichtweise vertreten, dass sie auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zollwertermittlung – Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen – Vorabverständigung über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement)

Leitsatz 1. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil Hamamatsu Photonics Deutschland vom 20.12.2017 – C‐529/16, EU:C:2017:984, ZfZ 2018, 68) lassen es die Art. 28 bis 31 ZK nicht zu, als Zollwert einen vereinbarten Transaktionswert zugrunde zu legen, der sich teilweise aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und teilweise aus einer pauschalen Berich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. Lohnsteuerliche Fahrtenbuchregelung

Neben der auf lohnsteuerlichen Werten basierenden Vereinfachungsregelung in Abschn. 15.23 Abs. 11 Nr. 1 UStAE sieht die Finanzverwaltung im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die die Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken als tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) qualifiziert, die Option vor, die lohnsteuerliche Fahrtenbuchreglung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 i.V....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei Einnahmenüberschussrechner

Leitsatz 1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinn­ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. 2. Überentnahmen sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalko...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / § 51 EStDV Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

(1) Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ermitteln und deren forstwirtschaftlich genutzte Fläche 50 Hektar nicht übersteigt, können auf Antrag für ein Wirtschaftsjahr bei der Ermittlung der Gewinne aus Holznutzung pauschale Betriebsausgaben abziehen. (2) Die pauschalen B...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 13a EStG

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 [1] Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (1) 1Der Gewinn eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist nach den Absätzen 3 bis 7 zu ermitteln, wennmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Datenschutz

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ursprünglich wurde unter Datenschutz die Sicherung elektronischer Daten verstanden, also Maßnahmen gegen Verlust, technische Defekte oder Diebstahl. Aufwendungen zur Sicherung von Daten, die mit stpfl > Einnahmen im Zusammenhang stehen, sind > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten. Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Heute wird der Begriff Datens...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 32b EStG Progressionsvorbehalt

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 (1) 1Hat ein zeitweise oder während des gesamten Veranlagungszeitraums unbeschrankt Steuerpflichtiger oder ein beschrankt Steuerpflichtiger, auf den § 50 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Anwendung findet,mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unterscheidung zwischen Rente und dauernder Last

Rz. 90 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Während Versorgungsrenten aufgrund von Verträgen, die nach dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind, stets in vollem Umfang als SA abzugsfähig bzw vom Empfänger zu versteuern sind (> Rz 8), ist bei Altverträgen zwischen Renten und dauernden Lasten zu unterscheiden. Bei Altverträgen sind nur dauernde Lasten in vollem Umfang abzugsfähig bzw zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Dem SA-Abzug von Versorgungsrenten liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt von Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (vgl BFH 165, 225 = BStBl 1992 II, 78 mwN). Deshalb muss dem Stpfl eine existenzsic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels (hier: ebay)

Leitsatz 1. Die Gegenleistung ist in Entgelt und Steuerbetrag aufzuteilen. 2. Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform "ebay", liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG vor. 3. Die Aufzeichnungspflichten gemäß § 25a Abs. 6 Satz 1 UStG gehören nicht zu den ma...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IAS 1.82d) bezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben zu den Ertragsteuern. Rz. 141 Nach IAS 12.79 si...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

4.1 Allgemeines – nicht abziehbare Betriebsausgaben Rz. 37 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1–13 EStG sind bestimmte BA nicht oder nur eingeschränkt abziehbar. Nach dem objektiven Nettoprinzip [1] müssen Erwerbsaufwendungen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, da sie dem Stpfl. zur Zahlung von Steuern nicht zur Verfügung stehen. § 4 Abs. 5 EStG verstößt damit gegen das Nettoprinzi...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.1 Allgemeines – nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 37 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 1–13 EStG sind bestimmte BA nicht oder nur eingeschränkt abziehbar. Nach dem objektiven Nettoprinzip [1] müssen Erwerbsaufwendungen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, da sie dem Stpfl. zur Zahlung von Steuern nicht zur Verfügung stehen. § 4 Abs. 5 EStG verstößt damit gegen das Nettoprinzip. Gleichwohl hat das BVerfG diese Einschränkungen ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.3 Vorweggenommene Betriebsausgaben

Rz. 34 BA (und WK) können bereits anfallen, bevor Einnahmen aus einer Einkunftsart erzielt werden, sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart besteht. Der Abzug der Aufwendungen setzt voraus, dass ihre Entstehung und betriebliche Veranlassung nac...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG

1 Vorbemerkung Rz. 1 Bemessungsgrundlage für die ESt ist das Einkommen, das der einzelne Stpfl. in einem bestimmten Zeitraum erzielt hat, § 2 Abs. 4, 5 EStG. Die Bemessungsgrundlage für die ESt wird damit durch die persönliche Fähigkeit eines jeden Stpfl. bestimmt, aus dem ihm verbleibenden Einkommen Steuern zahlen zu können. Dies wird allgemein als das aus Art. 3 GG abgeleit...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 2 Begriff der Betriebsausgaben (BA)

Rz. 4 Die gesetzlichen Grundlagen für die Zuordnung zur Betriebs- oder Privatsphäre finden sich in den §§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 1 Satz 1 und 12 Nr. 1 EStG. Gem. § 4 Abs. 4 EStG sind BA die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nach dieser Definition erfolgt somit eine Verknüpfung der Aufwendungen mit dem Betrieb durch den Begriff der Veranlassung. Die entscheidende...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.5 Mehraufwendungen für Verpflegung (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG)

Rz. 64 Die Kommentierung findet sich im Beitrag "Reisekosten nach HGB und EStG".mehr