Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsverbot

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 12 § 317 HGB ist auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden. Betroffen sind somit KapG und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die den zweiten Abschnitt des dritten Buchs des HGB zu beachten haben. Eigentlich "Betroffene" sind aber nicht die prüfungspflichtigen Ges., sondern deren Abschlussprüfer, die diese Vorschrift i. R. ihrer Abschlussprüfung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Vollstreckung von S... / 6 Berufsverbot, Voraussetzungen [Rdn 88]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 30 StrEG-Entschädigung, Strafverfolgungsmaßnahmen, andere [Rdn 627]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 18 StrEG-Entschädigung, Ausschluss, Verfahrensbezug [Rdn 358]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Vollstreckung von S... / 55 Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 637]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 84 Gewerbetreibende, Widerruf/Rücknahme der Gewerbeerlaubnis bzw. Untersagung [Rdn 901]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 126 Wirtschaftsprüfer, Allgemeines [Rdn 1432]

Rdn 1433 Literaturhinweise: Hense/Urlich, WPO-Kommentar, 4. Aufl. 2022 Schmitz/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, 3. Aufl. 2021 Wirtschaftsprüferkammer, Textsammlung zur Wirtschaftsprüferordnung, 18. Aufl. 2024 Rdn 1434 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen für Wirtschaftsprüfer sind u.a. das Berufsverbot, welches im Strafverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 113 Steuerberater, Allgemeines [Rdn 1264]

Rdn 1265 Literaturhinweise: Gräfe/Wollweber/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 8. Aufl. 2023, Günther, Berufsrecht der Steuerberater, 1. Aufl. 2022 Kuhls u.a., Kommentar zum Steuerberatergesetz, 4. Aufl. 2020. Rdn 1266 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen für Steuerberater sind u.a. das Berufsverbot, welches im Strafverfahren als Nebenfolge (Maßregel) au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 89 Rechtsanwälte, Allgemeines [Rdn 994]

Rdn 995 Literaturhinweise: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, Kommentar, 4. Aufl. 2026 Geiersberger, Status quo und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit – wie viel Reform muss sein? Vier Vorschläge für Verbesserungen und ein Veto gegen eine Neu-Ausrichtung?, AnwBl. 2015, 427, Henssler/Prütting, Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, 6. Aufl. 2024 Kilian/Lieb, Statis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil J: Vergütung und Kosten / 25 Strafvollstreckung, Verfahrensgebühr [Rdn 371]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 16 Bewährung, Weisungen [Rdn 249]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 8 Arzt, Humanmediziner, Allgemeines [Rdn 45]

Rdn 46 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 47 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits vom Strafgericht verhängt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 118 Tierarzt, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 1306]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 6 Apotheker, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 27]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 120 Tierarzt, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 1320]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 130 Zahnarzt, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 1462]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 134 Zahnarzt, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 1492]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 9 Arzt, Humanmediziner, berufsrechtliches Verfahren [Rdn 50]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 13 Arzt, Humanmediziner, Rücknahme/Widerruf bzw. Ruhen der Approbation [Rdn 80]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 29 Ausländer, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit [Rdn 327]

Rdn 328 Literaturhinweise: Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022 Manhart, Wirtschaftliche Hürden für Einbürgerungsbewerber, ZAR 2012, 239 Niesten-Dietrich, Integration und Staatsangehörigkeit, ZAR 2012, 85 Tabbara, Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, InfAuslR 2024, 141 s.a. die Hinw. → Ausländer, Allgemeines, Teil H Rdn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Vollstreckung von S... / 24 Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Strafaufschub/-unterbrechung [Rdn 306]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 117 Tierarzt, Allgemeines [Rdn 1302]

Rdn 1303 Literaturhinweise: Bazan/Dann/Errestink, Rechtshandbuch für Ärzte und Zahnärzte, 1. Aufl. 2013 Clausen/Schroeder-Printzen, Münchener Anwaltshandbuch Medizinrecht, 3. Aufl. 2020 Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Aufl. 2018 Röth, Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilung, StraFo 2012, 354 Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl. 2022 Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 2 Apotheker, Allgemeines [Rdn 7]

Rdn 8 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 9 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits selbst vom Strafgericht verhängt werden, sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 10 Arzt, Humanmediziner, Entzug der Kassenzulassung u.a. [Rdn 60]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 32 StrEG-Entschädigung, Urteilsfolgen [Rdn 666]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 129 Zahnarzt, Allgemeines [Rdn 1457]

Rdn 1458 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akademischen Heilberufe, Allgemeines, Teil H Rdn 2. Rdn 1459 1. Mögliche Folgen strafrechtlicher Ermittlungen/Verurteilungen, die nicht bereits vom Strafgericht verhängt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 131 Zahnarzt, Entzug der Kassenzulassung u.a. [Rdn 1473]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Vollstreckung von S... / 47 Führungsaufsicht, Beendigung/Ruhen [Rdn 490]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil E: Register / 10 Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Fristen [Rdn 138]

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.6 Persönliche Voraussetzungen für den Geschäftsführer

Geschäftsführer kann grundsätzlich jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person werden. Die Gesellschafter müssen freilich darauf achten, dass der Geschäftsführer die notwendigen Qualifikationen mitbringt, um das Amt auszuüben. Ferner darf der Geschäftsführer in den letzten 5 Jahren nicht wegen einer im Katalog des § 6 Abs. 2 GmbH-Gesetzes vorgesehenen Straftat recht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wie die Digitalisierung die... / 2 Skalieren und Kalkulieren

Ein Erfolgsrezept der vordigitalen Zeit bestand darin, dass Produkte ausgereift und fehlerfrei in den Markt gebracht wurden. Die meisten der neuen digitalen Projekte werden aber nicht mehr bis zum letzten Qualitätsstandard ausgetestet, sondern ganz bewusst bereits vor der "alten" Marktreife an den Kunden gebracht. Nachbesserungen werden mitgeliefert. Die Produkteinführung is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beschwerde

Rz. 795 [Autor/Stand] Die Beschwerde (§§ 304–311a StPO) richtet sich im Gegensatz zu Berufung und Revision, mit denen Urteile angegriffen werden, gegen gerichtliche Beschlüsse und Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters (vgl. § 304 Abs. 1 StPO). Sie führt zu einer Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Rz. 887 [Autor/Stand] Der Beschuldigte bzw. Verurteilte kann für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) Ersatz des Schadens verlangen, der durch das gegen ihn gerichtete Verfahren entstanden ist. Rz. 888 [Autor/Stand] Soweit die Strafverfolgungsmaßnahme von vornherein rechtswidrig ist (z.B. U...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bußgelder und Strafen nach ... / 5 Ergänzende Sanktionsregime: EU Data Act und NIS2

Seit dem 12.9.2023 gilt der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Er regelt den Zugang zu und die Nutzung von Daten, insbesondere bei vernetzten Produkten, Cloud-Diensten und Datenteilungen zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen. Bei Verstößen gegen Kapitel II des Data Act (Datenzugang und -nutzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

[4] II. Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. Ein Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO ist nicht gegeben (vgl. § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO). [5] 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen nicht (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 1 Unwirksames Wettbewerbsverbot

Während der bestehenden Geschäftsführerstellung muss ein Wettbewerbsverbot nicht ausdrücklich vereinbart werden. Es ergibt sich bereits aus der Treuepflicht. Insofern stellt sich während der Tätigkeit meist nicht die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot unwirksam ist. Hierbei erfolgte eine zweistufige Prüfung. In der ersten Stufe wird geprüft, ob das Wettbewerbsverbot überhaupt b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Strafprozess / VI. Exkurs: Maßregeln und Nebensanktionen

Rz. 17 Auch diese sollten wir kennen: Fahrverbot (driving ban), Einziehung (confiscation), Fahrerlaubnisentzug (withdrawal of driving licence), Unterbringung in (placement in) einem psychiatrischen Krankenhaus (psychiatric hospital) oder Entziehungsanstalt (addiction treatment facility), Sicherungsverwahrung (preventive detention), Führungsaufsicht (supervision of conduct), ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 7 Wettbewerbsverbote des Verkäufers zugunsten des Käufers – Konkurrenzschutz

Der Erwerber eines Unternehmens hat zumeist ein erhebliches Interesse daran, dass der Verkäufer nicht mehr in seinem bisher ausgeübten "Beruf" tätig wird bzw. diese Tätigkeit nicht im näheren räumlichen Umfeld stattfindet. Ein solcher betriebswirtschaftlich begründeter Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten ermöglicht diesem, die mögliche und erforderliche rechtliche Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Rz. 1128.19 [Autor/Stand] Das Berufsverbot bezweckt den Schutz der Allgemeinheit gegenüber Personen, die unter Missbrauch ihres Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten rechtswidrige Taten begangen haben und voraussichtlich auch weiter begehen werden. Das Verbot kann für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu fünf Jahren ausgesproch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 521 ff.; Sieja, Strafrechtliche Beteiligung des steuerlichen Beraters an Steuerde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2025, Fahreignungs-B... / 2 Aus den Gründen:

… Die Ausführungen des Antragstellers dazu, was im Falle offener Erfolgsaussichten der Hauptsache in die Interessenabwägung im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes einzustellen wäre, geht schon deshalb ins Leere, weil weder das VG offene Erfolgsaussichten angenommen hat, noch solche durch das Beschwerdevorbringen auch nur ansatzweise dargelegt werden. Der Antra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 § 323 HGB gilt für gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 HGB. Darüber hinaus erfolgt bei vielen anderen gesetzlichen Prüfungen ein Verweis auf die Anwendung von § 323 HGB: Gründungsprüfung (§ 49 AktG), Nachgründungsprüfung (§ 53 AktG), Aktienrechtliche Sonderprüfungen (§§ 144, 258 Abs. 5 Satz 1 AktG), Prüfungen nach dem UmwG: Verschmelzung (§§ 9, 11 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Rechtsfolgen

Rz. 93 Die Strafe ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) oder Geldstrafe. Im Falle der leichtfertigen Begehung in den Fällen des § 331 Abs. 2 HGB beträgt die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB beträgt die Geldstrafe mind. fünf und höchstens 360 Tagessätze.[1] Bei einer Bereicherung des Täters kann neb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.2 Rechtsfolgen

Rz. 18 Die Strafe bei vorsätzlicher Begehung der Tat ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) oder Geldstrafe. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB beträgt die Geldstrafe mind. fünf und höchstens 360 Tagessätze. Bei leichtfertiger Tatbegehung nach Abs. 2 beträgt die Strafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bei einer Berei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr