Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsverbot

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 52 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 52) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 1 Unwirksames Wettbewerbsverbot

Während der bestehenden Geschäftsführerstellung muss ein Wettbewerbsverbot nicht ausdrücklich vereinbart werden. Es ergibt sich bereits aus der Treuepflicht. Insofern stellt sich während der Tätigkeit meist nicht die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot unwirksam ist. Dies kann ausnahmsweise der Fall sein, wenn ein vertragliches Wettbewerbsverbot weit über das Ziel hinausschießt,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Allgemeine Pflichten / 3 Politische Treuepflicht (§ 41 Satz 2 BT-V)

Die politische Treuepflicht hat in der Vergangenheit zu heftigen Diskussionen über sog. Verfassungsfeinde oder Berufsverbote im öffentlichen Dienst geführt. Durch die Herstellung der Einheit hat die politische Treuepflicht zunächst im Zusammenhang mit der Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet im Hinblick auf eine ehe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 § 323 HGB gilt für gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 HGB. Darüber hinaus erfolgt bei vielen anderen gesetzlichen Prüfungen ein Verweis auf die Anwendung von § 323 HGB: Gründungsprüfung (§ 49 AktG), Nachgründungsprüfung (§ 53 AktG), Aktienrechtliche Sonderprüfungen (§§ 144, 258 Abs. 5 Satz 1 AktG), Prüfungen nach dem UmwG: Verschmelzung (§§ 9, 11 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Rechtsfolgen

Rz. 93 Die Strafe ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) oder Geldstrafe. Im Falle der leichtfertigen Begehung in den Fällen des § 331 Abs. 2 HGB beträgt die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB beträgt die Geldstrafe mind. fünf und höchstens 360 Tagessätze.[1] Bei einer Bereicherung des Täters kann neb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.2 Rechtsfolgen

Rz. 18 Die Strafe bei vorsätzlicher Begehung der Tat ist alternativ Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) oder Geldstrafe. Nach § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB beträgt die Geldstrafe mind. fünf und höchstens 360 Tagessätze. Bei leichtfertiger Tatbegehung nach Abs. 2 beträgt die Strafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bei einer Bereich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 12 § 317 HGB ist auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden. Betroffen sind somit Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die den zweiten Abschnitt des dritten Buchs des HGB zu beachten haben. Eigentlich "Betroffene" sind aber nicht die prüfungspflichtigen Ges., sondern deren Abschlussprüfer, die diese Vorschrift i. R. ihrer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Berufsverbot (§ 70 StGB)

Schrifttum: Gehm, Strafrechtliche Fallstricke für den steuerlichen Berater bei Wahrnehmung seines Mandats, Stbg 2010, 165; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der Beratungspraxis, PStR 2014, 61; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rz. 521 ff.; Sieja, Strafrechtliche Beteiligung des steuerlichen Beraters ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Schrifttum: Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und beruf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1.1 Strafe und allgemeine Nebenfolgen

Rz. 1 Der gesetzliche Straftatbestand regelt für die Steuerstraftat[1] nur die "Haupt"-Strafe, die Strafandrohung für Geld- und/oder Freiheitsstrafe.[2] Die rechtswidrige und schuldhafte Verwirklichung des Steuerstraftatbestands kann darüber hinaus aber auch strafrechtliche Nebenfolgen haben. Insoweit gelten die allgemeinen Strafrechtsbestimmungen.[3] Die Anordnung von Nebenf...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 2.6 Persönliche Voraussetzungen für den Geschäftsführer

Geschäftsführer kann grundsätzlich jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person werden. Die Gesellschafter müssen freilich darauf achten, dass der Geschäftsführer die notwendigen Qualifikationen mitbringt, um das Amt auszuüben. Ferner darf der Geschäftsführer in den letzten 5 Jahren nicht wegen einer im Katalog des § 6 Abs. 2 GmbH-Gesetzes vorgesehenen Straftat recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Notwendige Verteidigung

Rz. 33 Nach § 140 Abs. 1 StPO ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig, wenn z. B. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet; dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. In umfangreichen Hinterziehungsfällen wird regelmäßig vor einer (Wirtschafts-)S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH erinnert die Finanzbeh... / 2. Erörterung des Urteils im Einzelnen

Insgesamt fügt sich das Urteil "Aquila" in eine Reihe von früheren Urteilen des EuGH ein, der in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung die Notwendigkeit der Bekämpfung von Umsatzsteuerhinterziehungen und den weiten Anwendungsbereich des Verlustes des Vorsteuerabzugs bei einer möglichen Kenntnis des beteiligten Unternehmers bestätigt hat. Diese Rechtsprechung wurde vom deut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Dauerhafte Berufsunfähigkeit

Rn. 2023 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Neben dem Erreichen der in s Rn 2022 genannten Altersgrenze ist das Vorliegen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit eine weitere Alternative, um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können. Maßstab für die Beurteilung und Feststellung der dauerhaften Berufsunfähigkeit ist allein das Sozialversicherungsrecht (OFD Nds v 20.12.2011, S 2242–94 –...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dauer der Unterbrechung.

Rn 9 Die Unterbrechung beginnt mit dem Tod oder dem Verlust der Vertretungsfähigkeit. Soweit der Vertretungsunfähigkeit eine Entscheidung zugrunde liegt, kommt es auf den Eintritt der Rechtskraft bzw Bestandskraft an (BGH NJW 13, 2438; MüKoZPO/Stackmann § 244 Rz 19). Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden nach § 16 FGG gerichtliche Entscheidungen grds mit der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 übereinstimmende Erledigungserklärungen Anerkenntnis des Beklagten 91a ZPO 34 Billigkeitserwägungen 91a ZPO 30 bisheriger Sach- und Streitstand 91a ZPO 29 Kostenentscheidung 91a ZPO 27 materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch 91a ZPO 33 Nebenintervention 91a ZPO 22, 36 Rechtsbehelfe 91a ZPO 38, 42 Rechtskraft 91a ZPO 40 sofortige Beschwerde 91a ZPO 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wie die Digitalisierung die... / 2 Skalieren und Kalkulieren

Ein Erfolgsrezept der vordigitalen Zeit bestand darin, dass Produkte ausgereift und fehlerfrei in den Markt gebracht wurden. Die meisten der neuen digitalen Projekte werden aber nicht mehr bis zum letzten Qualitätsstandard ausgetestet, sondern ganz bewusst bereits vor der "alten" Marktreife an den Kunden gebracht. Nachbesserungen werden mitgeliefert. Die Produkteinführung is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.4 Prozessführungsbefugnis

Von der Prozessfähigkeit ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden, die nur demjenigen zusteht, der unmittelbar Inhaber eines Anspruches ist bzw. zur Erfüllung eines Anspruches verpflichtet ist. Anstatt den Prozess selbst zu führen, kann sich die Partei auch von jedem in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt – ausgenommen R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Begriff der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge

Rz. 190 Der Begriff der Veräußerung kann sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich definiert werden. Regelmäßig meint Veräußerung die entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung des Eigentums an einem Gegenstand von einer Person auf eine andere.[424] Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums kann – steuerrechtlich – genügen. Konstitutiv ist aber jedenfalls die Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 52 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 52) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / II. Ehrenamtliche Betreuer

Rz. 17 Der Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers bleibt bestehen, § 1816 Abs. 5 S. 1 BGB n.F. (§ 1897 Abs. 6 BGB a.F.),[12] siehe zur Reihenfolge § 11 Rdn 32–35, wie auch die grundsätzliche Übernahmepflicht, § 1819 BGB n.F. Ehrenamtliche Betreuer sind auch meist von diversen Verpflichtungen befreit (siehe § 12 Rdn 15–34). Die Untersagung der Entgegennahme von Schenkungen und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erklärung über die Eignung als Geschäftsführer oder Liquidator einer GmbH

Zusammenfassung Ein neuer Geschäftsführer muss dem Handelsregister seine Eignung für das Amt versichern. Die Handelsregisteranmeldung muss nicht sofort eingereicht werden. Sachverhalt Der vom KG Berlin entschiedene Fall betraf die Erklärung eines Liquidators über seine Eignung für das Liquidatorenamt. Dem lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH wurde durch Beschluss de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Mehrfachsanktionierung

Rz. 420 Bei Verstößen gegen den Grundsatz des Equal Treatment sieht das AÜG als Sanktionen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 AÜG) sowie die Versagung bzw. den Widerruf der Erlaubnis[1011] (§§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 AÜG) vor. Kritisiert wird hier u.a., dass die tarifvertragliche Abweichungsmöglichkeit von EqualTreatment durch das ne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Person des Testamentsvo... / V. Unabhängigkeit

Rz. 13 Was die Unabhängigkeit von eigenen Interessen oder Interessen eines Arbeitgebers angeht, liegen die Berufsgruppen der Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare gleichauf. Diese Berufsgruppen unterliegen einem funktionierenden Ehrenrecht, mit dem beispielsweise die Wahrnehmung widerstreitender Interessen sanktioniert und eine ausreichende finanzielle, durch Pflichtversic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 118l Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in § 19a PublG enthaltenen Straftatbestände werden von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikte) und erfordern daher zur Verfolgung keinen Strafantrag. Rn. 118m Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Als Strafe für eine Tat nach § 19a PublG ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen. Diese können auch nebeneinander ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 57 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Alle in § 17 PublG enthaltenen Straftatbestände bedürfen zwecks Verfolgung keines Strafantrags, sondern werden von Amts wegen verfolgt (sog. Offizialdelikte; überdies Haufe HGB-Komm. (2021), § 331, Rn. 92ff.). Rn. 58 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Als Strafe für eine Tat nach § 17 PublG ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geld...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Rechtsfolgen

Rn. 88 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der in § 18 PublG enthaltene Straftatbestand bedarf zwecks Verfolgung keines Strafantrags, sondern wird von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt). Rn. 89 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Als Strafe für eine Tat nach § 18 Abs. 1 PublG ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. § 18 Abs. 2 PublG beinhaltet als Straf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Rechtsfolgen

Rn. 70 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Alle Tatbestände des § 331 werden von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikte). Eines entsprechenden Strafantrags bedarf es nicht. Rn. 71 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie unter HdR-E, HGB § 331, Rn. 50f., bereits dargelegt, stellen die in § 331 Abs. 1 geregelten Straftatbestände unterschiedliche Anforderungen an die innere Tatseite. Mit dem im Zuge ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Untersagung gegenüber Personen nach § 3 StBerG

Rz. 15 Grundsätzlich sind die in § 3 StBerG genannten Personen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Nach § 22a Abs. 2 UStG können diese Personen die Tätigkeit als Fiskalvertreter übernehmen. Auch für diese Personen kommt die Untersagung der Tätigkeit in Betracht. Da allerdings das StBerG eigene Sanktionsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die sich für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 7 Wettbewerbsverbote des Verkäufers zugunsten des Käufers – Konkurrenzschutz

Der Erwerber eines Unternehmens hat zumeist ein erhebliches Interesse daran, dass der Verkäufer nicht mehr in seinem bisher ausgeübten "Beruf" tätig wird bzw. diese Tätigkeit nicht im näheren räumlichen Umfeld stattfindet. Ein solcher betriebswirtschaftlich begründeter Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten ermöglicht diesem, die mögliche und erforderliche rechtliche Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Rechtsfolgen

Rn. 38 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Taten nach § 332 werden von Amts wegen verfolgt (Offizialdelikt). Eine Tat i. S. d. § 332 Abs. 1 wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert, Taten nach § 332 Abs. 2 werden demgegenüber grds. mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft; dies indes gilt nicht für den Fall der Erteilu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Eingriffsrechte

Rz. 37 [Autor/Stand] Als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (ausführlich s. § 385 Rz. 29, Nr. 3 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 3) schließt § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 410 Abs. 1 AO einige gravierende Zwangsmaßnahmen im Bußgeldverfahren aus. Das erklärt sich aus dem geringeren Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten. Unzulässig sind danach Anstaltsunterbr...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / J. Der Pflichtverteidiger

Rz. 58 Jeder Beschuldigte, dem eine Straftat zur Last gelegt wird, hat das Recht auf einen Verteidiger, den er sich selbst auswählen darf. Grundsätzlich darf er sich auch selbst verteidigen. In schwerwiegenden Fällen muss er einen Verteidiger haben. In § 140 StPO sind die Fälle aufgeführt, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, d. h. gesetzlich vorgeschrieben i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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A / Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 832]

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V / Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 4975]

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A / Auslagenerstattung im Ermittlungsverfahren [Rdn 772]

Rdn 773 Literaturhinweise: Bockemühl, Das Ermittlungsverfahren – Sonderopfer des Tatverdächtigen, StraFo 2016, 60: Bohlander, Vorschläge zur Reform einer verfassungswidrigen Kostenerstattungsregelung im Ermittlungsverfahren, AnwBl 1992, 161 Fromm, Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen – ein Überblick, JurBüro 2016, 175 Göhler, § 467a StPO r...mehr

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F / Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1861]

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N / Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2255]

Rdn 2256 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5374]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
W / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4038]

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P / Pflichtverteidiger, Entpflichtung während laufender Hauptverhandlung [Rdn 2414]

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E / Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1755]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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B / Beschwerde [Rdn 907]

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B / Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 722]

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