Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsverbot

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Versagungskatalog des Abs. 5

Bei dem sogenannten "Versagungskatalog" des § 78 Abs. 5 BPersVG handelt es sich um einen abschließenden Katalog der zulässigen Versagungsgründe – nicht nur um eine beispielhafte Aufzählung. Dies kann § 74 Abs. 3 Satz 2 BPersVG entnommen werden, wonach die Einigungsstelle "in den Fällen des § 78 Abs. 5" festzustellen hat, ob ein dort genannter Grund zur Verweigerung der Zusti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertretungsunfähigkeit.

Rn 7 Dem Tod gleichgestellt ist der Wegfall der rechtlichen Vertretungsfähigkeit eines RA. Hierzu zählen folgende Konstellationen: Der Wegfall der Geschäfts- und Prozessfähigkeit (BGH NJW 59, 1587 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58]; 02, 2108 [BGH 12.03.2002 - VI ZR 379/01]; BeckRS 20, 10808), der Wegfall der Postulationsfähigkeit (BGH MDR 76, 487; BFH/NV 15, 1252 [BFH 27.05.2015...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dauer der Unterbrechung.

Rn 9 Die Unterbrechung beginnt mit dem Tod oder dem Verlust der Vertretungsfähigkeit. Soweit der Vertretungsunfähigkeit eine Entscheidung zugrunde liegt, kommt es auf den Eintritt der Rechtskraft bzw Bestandskraft an (BGH NJW 13, 2438; MüKoZPO/Stackmann § 244 Rz 19). Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden nach § 16 FGG gerichtliche Entscheidungen grds mit der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld § 851 ZPO 5 Übergabe Scheck § 757 ZPO 3 Titel und Quittung § 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren § 198 GVG 1 Überlastung des Richters § 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente § 14b FamFG 9 Ausnahmen § 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden § 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung § 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Berufsrechtliche Folgen einer Verletzung der besonderen Pflichten des Abs. 1

Rz. 215 [Autor/Zitation] Ein WP/vBP, der seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, muss mit der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme rechnen (§ 67 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Satz 1 WPO). Unter den Voraussetzungen des § 67a WPO kann gegen Auflage zur Zahlung eines Geldbetrags vorläufig von der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme abgesehen werden. Als berufsaufs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Sanktionen, Verjährung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Als Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen. Daneben kann, da es sich bei § 19a PublG um eine Strafnorm handelt, gem. § 70 StGB ein Berufsverbot von bis zu fünf Jahren angeordnet werden (§ 333a HGB Rz. 15). Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB) und beginnt nach ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsfolgen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Der Grundtatbestand des Abs. 1 sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, die Leichtfertigkeitsvariante hat eine Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Einschränkend ist jedoch zu beachten, dass der gegenüber § 331 erhöhte Strafrahmen nur für Sachverhalte Anwendung findet, die nach dem 1.7.2021...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Sanktionen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Strafrahmen umfasst Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach § 40 StGB und orientiert sich damit an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Neben die eigentliche Strafe können Nebenfolgen wie ein Berufsverbot nach § 70 StGB oder die Einziehung des Erlangten nach § 73 Abs. 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonstige Sanktionen

Rz. 282 [Autor/Zitation] Der Verstoß gegen die Ausschlusstatbestände der § 319 Abs. 2–4 stellt gem. § 334 Abs. 2 eine Ordnungswidrigkeit für den Unterzeichner des Bestätigungsvermerks dar. Durch diese Vorschrift soll die Einhaltung der § 319 Abs. 2–4 abgesichert werden (vgl. Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 101 zu § 289 HGB-E). Rz. 283 [Autor/Zitation] Wird der Bestätigungsvermerk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 333a ergänzt die Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 2a. Die dort genannten prüfungsbezogenen Ordnungswidrigkeiten werden zur Straftat, wenn korruptionsnahes Verhalten vorliegt oder die Pflichtverstöße beharrlich begangen werden. In beiden Fällen erhöht sich das Ausmaß der verwirklichten kriminellen Energie so weit, dass der Gesetzgeber eine Ahndung al...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Rechtsfolgen

Rz. 75 [Autor/Zitation] Das unbefugte Offenbaren eines Geheimnisses hat gem. § 333 Abs. 1 eine Strafandrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das unbefugte Verwerten und die Verwirklichung des Qualifikationstatbestands werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gemäß § 335c Abs. 2 wird im Falle eines Strafverfah...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsfolgen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Werden die in § 340n Abs. 2a genannten Verstöße entweder gegen Gewährung oder Versprechen eines Vermögensvorteils begangen oder beharrlich wiederholt, erscheint eine Sanktionierung lediglich als Ordnungswidrigkeit im Hinblick auf die entsprechend höhere kriminelle Energie nicht ausreichend (vgl. Begr. zu § 333a, BR-Drucks. 635/15, 54; BT-Drucks. 18/721...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 70 [Autor/Zitation] Neben der Verschwiegenheitspflicht unterliegen Abschlussprüfer, ihre Gehilfen und bei der Prüfung mitwirkende gesetzliche Vertreter einem mit diesem eng verbundenen Verwertungsverbot (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 74). Die unbefugte Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ihnen untersagt (§ 323 Abs. 1 Satz 2). Sie müssen also nicht ...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.1 Selbstanzeige wegen Beihilfe oder (Mit-)Täterschaft

Der Extremfall ist, dass der Steuerberater zweifelsfrei Beihilfe geleistet oder gemeinschaftlich (mittäterschaftlich) mit seinem Mandanten eine Steuerhinterziehung begangen hat. Verweigert der Steuerpflichtige in einem solchen Fall nach Rücksprache die Offenbarung gegenüber dem Finanzamt, darf der Steuerberater zum eigenen Schutz Selbstanzeige erstatten. Die Offenbarung eine...mehr

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Allgemeine Pflichten / 3 Politische Treuepflicht (§ 41 Satz 2 BT-V)

Die politische Treuepflicht hat in der Vergangenheit zu heftigen Diskussionen über sog. Verfassungsfeinde oder Berufsverbote im öffentlichen Dienst geführt. Durch die Herstellung der Einheit hat die politische Treuepflicht zunächst im Zusammenhang mit der Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet im Hinblick auf eine ehe...mehr

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zfs 03/2025, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

„… II. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern wäre. Die Entziehung der Fahrerlaubnis, die nach § 4 Abs. 9 StVG in der Fassung der Bekanntmachung v. 5.3.2003 (BGBl I S. 310, 919), vor Erlass des Bescheid...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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P / 6 Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3514]

Rdn 3515 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notwe...mehr

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U / 7 Untersuchungshaft, Haftbefehl, Außervollzugsetzung [Rdn 4679]

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V / 37 Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 5225]

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A / 59 Auslagenerstattung im Ermittlungsverfahren [Rdn 784]

Rdn 785 Literaturhinweise: Bockemühl, Das Ermittlungsverfahren – Sonderopfer des Tatverdächtigen, StraFo 2016, 60: Bohlander, Vorschläge zur Reform einer verfassungswidrigen Kostenerstattungsregelung im Ermittlungsverfahren, AnwBl 1992, 161 Burhoff, Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten im Straf- oder Bußgeldverfahren, AGS 2023, 193 Fromm, Kostentragungspflicht i...mehr

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A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5640]

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A / 7 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 48]

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V / 40 Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5264]

Rdn 5265 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Beu...mehr

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V / 19 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 5049]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 5050 Literaturhinweise: Al...mehr

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B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 53 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 53) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Berufsverbot durch Urteil oder Entscheidung einer Verwaltungsbehörde

Rz. 27 Ausgeschlossen sind Personen als Geschäftsführer, die rechtskräftig für die Dauer der Wirksamkeit des Urteils verurteilt wurden. Nicht ausreichend sind Verurteilungen mit Aussetzung zur Bewährung (§ 70a StGB) oder nach § 132a StGB mit vorläufiger Anordnung (Lutter/Hommelhoff § 6 Rz. 19; Gehrlein/Born/Simon § 6 Rz. 8). Das gerichtliche Verbot muss sich auf den gesellsc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Erforderliche Eigenschaften von Liquidatoren

Rz. 9 Die Liquidatoren müssen bestimmte Eigenschaften haben (Abs. 4); § 6 Abs. 2 S. 3 ist auf sie entspr. anzuwenden. Auch juristische Personen sind hierfür denkbar (Altmeppen § 66 Rz. 12). Der neu eingefügte Abs. 4 dient den gleichen Zwecken wie § 6 Abs. 2 und 3: Personen, die wegen bestimmter Delikte bestraft wurden oder gegen die ein Berufsverbot verhängt wurde, sollen ih...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 und Stand

Mehrfache Änderungen seit 2008 durch Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51); durch Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl. I 2021, S. 882): durch Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5.7.2021 (BGBl. I 2021, S. 3338); insb. haben sich...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Haftung der Gesellschafter Amtsunfähigkeit

Rz. 37 Der durch §§ 6 Abs. 2, 39 Abs. 2 ausgeschlossene Personenkreis wird versuchen, andere Personen formal vorzuschieben, selbst gleichwohl die Geschäftsführung tatsächlich in der Hand zu behalten. Sinn der Vorschrift des § 6 Abs. 5 ist es, dies den bestraften bzw. mit Berufsverbot belegten Personen die Geschäftsführung in die Hand zu geben und verbietet die Übertragung au...mehr

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F / 2 Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1923]

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N / 1 Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2330]

Rdn 2331 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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P / 4 Pflichtverteidiger, Entpflichtung während laufender Hauptverhandlung [Rdn 2491]

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E / 13 Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1816]

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V / 38 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3833]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3834 Literaturhinweise: Al...mehr

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B / 24 Beschwerde [Rdn 936]

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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A / 12 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 118]

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.6.3.2 Weitere Maßnahmen und Nebenfolgen

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gericht kann dem Täter gem. § 70 StGB im Urteil als Maßregel der Besserung und Sicherung ein Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren erteilen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rech...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.3.2.5.3 Rechtsfolgen

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Verstoß gegen § 332 Abs. 1 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 100 f.) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) bestraft, im Fall von § 332 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 HGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, bei Leichtfertigkeit i. S. d. Abs. 3 Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren o...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.4.2.7.3 Rechtsfolgen

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Verstoß gegen § 333 Abs. 1 HGB wird beim Täter (vgl. Tz. 129) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätzen) bestraft. Der Strafrahmen ist im Vergleich zu § 23 GeschGehG moderat, entspricht jedoch dem des § 203 StGB. Für das Verwerten sieht § 333 Abs. 2 Satz 2 HGB Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ode...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.5 § 333a HGB

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 333a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied eines nach § 324 Absatz 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses eine in § 334 Absatz 2a bezeichnete Handlung begeht und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder eine in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Mitteilungen in Strafsachen

Schrifttum: Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Johnigk, Anm. zu OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.1987 – 1 VAs 53/87, NStZ 1988, 187; Weyand, Mitteilungen in Strafsachen und Steuergeheimnis, NStZ 1987, 399; Weyand, Anhörungs- und Mitteilungspflichten der Finanzbehörde bei berufswidrigem Verhalten steuerlicher Berater, INF 1990, 241; Weyand,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 20 Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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