Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum ErtrStR, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt; Heyes, Ur... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 4.5 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 1.15 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Handlungsempfehlungen für KMU

Die gestiegenen Ansprüche der Stakeholder erfordern eine sehr zeitkritische Auseinandersetzung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch von KMU und auch trotz der Verzögerungen bei dem Verfahren der Umsetzungsgesetzgebung und der Reduzierung des Anwenderkreises durch die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470. Dies verlangt u. E. zunächst ein Bekenntnis zu einer integriert... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Basismodul

Der VS ist in Basis- und umfassendes Modul unterteilt, was auch für die Wertschöpfungskettenobergrenze relevant ist, da die erforderlichen Inhalte für KMU bis 10 Mitarbeitern nur aus dem Basismodul und erst bei über 10 Mitarbeitern aus beiden Bereichen gefordert werden können. Als Allgemeine Informationen B1 – Grundlagen der Erstellung ist nur anzugeben, ob das geschützte Unt... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.4 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.15 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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ISO 14001: Anforderungen de... / 3.1 Die Unterschiede zwischen ISO 14001 und EMAS

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 9.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Offenlegungssäule des simplified ESRS E1 umfasst sechs Teilstandards, die sich auf messbare Ziele, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Kompensation, interne CO2-Bepreisung sowie finanzielle Auswirkungen klimabezogener Risiken beziehen. Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden die Teilstandards inhaltlich gestrafft und neu nummeriert. Insbesondere E1-11 (Finanzielle A... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance (ESRS Set 1)

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Fazit (ESRS Set 1)

Mit dem ESRS S2 rücken Einkaufsabteilungen stärker in den Fokus der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sind gefordert, menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette nicht nur zu identifizieren und zu bewerten, sondern auch systematisch zu dokumentieren und zu steuern. Der Standard verlangt eine systematische Verankerung sozialer Kriterien im... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 8.2.1 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die Offenlegungssäule zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen umfasst drei Teilstandards, die sich auf die Darlegung von Richtlinien, Einbindungsprozessen und konkreten Maßnahmen beziehen. Für den Einkauf sind alle drei unmittelbar relevant, da sie zentrale Aspekte eines verantwortungsvollen Lieferantenmanagements und menschenrechtlicher Sorgfalt in der Beschaff... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 9.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des simplified ESRS E1 umfasst zwei Teilstandards, die sich auf Richtlinien sowie konkrete Maßnahmen und Ressourcen zur Steuerung klimabezogener Auswirkungen beziehen. Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden beide Teilstandards inhaltlich gestrafft und neu nummeriert: ESRS E1-4: Richtlinien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klim... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 9 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des simplified ESRS S2

Die Umsetzung des simplified ESRS S2 erfordert vom Einkauf weiterhin eine umfassende strategische Ausrichtung, die sicherstellt, dass menschenrechtliche Risiken in der Wertschöpfungskette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt, transparent dokumentiert und systematisch gesteuert werden. Die strukturellen Vereinfachungen des Standards entbinden nicht von der inhaltli... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS Set 1)

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS E1 in die Gesamtheit der ESRS (ESRS Set 1)

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der CSRD verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Dimensionen: Environment (E), Social (S) und Governance (G). Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standard... mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 2.2.2 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

Auch im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) können digitale Dateninstrumente wie ein digitaler Produktpass unterstützend eingesetzt werden. Das LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen zur Wahrnehmung menschenrechtlicher und bestimmter umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten. Zentrale Elemente des Geset... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 4 Scope-Betrachtungen im ESRS E1-6 – Einordnung, Einflussmöglichkeiten und Fokus des Einkaufs (ESRS Set 1)

Der Teilstandard ESRS E1-6 verpflichtet Unternehmen zur vollständigen Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3, wie es durch das international anerkannte Greenhouse Gas Protocol definiert ist (siehe Abb. 2). Diese dreistufige Kategorisierung ist zentral für die standardisierte Klimabilanzierung und bildet die Grundlage zur Bewertung klimabezog... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 8.2.2 Kennzahlen (simplified ESRS G1)

Die Kennzahlen-Ebene des simplified ESRS G1 umfasst drei Teilstandards, die sich auf die Offenlegung konkreter, quantitativer Sachverhalte beziehen: Korruptions- und Bestechungsfälle (ESRS G1-4). Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten (ESRS G1-5). Zahlungspraktiken (ESRS G1-6). Gegenüber dem ESRS Set 1 wurden die Anforderungen durchgängig gestrafft. Der Fokus liegt auf we... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 1 Governance im Einkauf – Der ESRS G1 als strategischer Hebel für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Mit dem ESRS G1 "Unternehmensführung" rückt die Governance-Struktur von Unternehmen als zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Der Standard verlangt von CSRD-pflichtigen Unternehmen eine umfassende Offenlegung zu Leitungs- und Kontrollstrukturen, internen Kontrollsystemen, unternehmerischen Entscheidungsprozesse... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 9.2.1 Strategie

Die Strategie-Säule umfasst folgende Teilstandards: ESRS E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz ESRS E1-2: Identifikation von Klimarisiken und Szenarioanalyse ESRS E1-3: Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells in Bezug auf den Klimawandel ESRS E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz Der Teilstandard E1-1 verpflichtet Unternehmen zur Darlegung eines Übergangsplans, der e... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS S2 (ESRS Set 1)

Die Umsetzung des ESRS S2 erfordert eine umfassende strategische Ausrichtung im Einkauf, die sicherstellt, dass arbeitsrechtliche Risiken in der Lieferkette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt werden. Während die einzelnen Substandards spezifische Anforderungen an die Einkaufsstrategie stellen, sind die folgenden allgemeinen Handlungsempfehlungen grundlegend für ... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 7 Einordnung des simplified ESRS G1 in die Gesamtstruktur

Der simplified ESRS G1 bleibt innerhalb der Gesamtstruktur der ESRS der einzige thematische Standard der Kategorie Governance. Was sich hingegen ändert, ist seine innere Architektur und sein Verhältnis zu den Querschnittsstandards. Im ESRS Set 1 gliederte sich der ESRS G1 in drei Berichtssäulen: Governance (verwiesen auf ESRS 2 GOV-1), Management der Auswirkungen, Risiken und... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 7 Einordnung des simplified ESRS S2 in die Gesamtheit der ESRS

Der simplified ESRS S2 bleibt innerhalb der Gesamtstruktur der ESRS weiterhin der thematische Standard der Kategorie Soziales, der sich auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette konzentriert. Die Gesamtstruktur der ESRS mit zwölf thematischen Standards und zwei Querschnittsstandards bleibt durch die neue Richtlinie unverändert. Was sich grundlegend ändert, ist die innere ... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS G1 in die Gesamtheit der ESRS (ESRS Set 1)

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der Richtlinie verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Kategorien. Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standards (ESRS Set 1), ergänzt durch zwei Querschn... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 10 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des simplified ESRS E1

Die Umsetzung des simplified ESRS E1 erfordert vom Einkauf eine strategische Neuausrichtung, die weit über eine reine Berichterstattungslogik hinausgeht. Die strukturellen Neuerungen, insbesondere E1-2 (Klimarisikoanalyse), E1-3 (Resilienz), und die deutlich ausgeweiteten finanziellen Offenlegungspflichten unter E1-11 verlangen eine tiefere Integration klimabezogener Aspekte... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele (ESRS Set 1)

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 4.5 Ernennungsschreiben oder arbeitsvertragliche Ergänzung

Es ist darauf zu achten, dass die Ernennung arbeitsvertraglich wirksam ist. Dies kann durch eine formelle Ergänzung des Arbeitsvertrags erfolgen. Auch ein von der angestellten Person angenommenes Ernennungsschreiben kann diesen Zweck erfüllen. Wird die Person funktionell für mehrere verpflichtete Unternehmen benannt, muss auch die Ernennung rechtlich wirksam durch alle diese... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 2.5 Kommunikation

Über die Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung hinaus können der/dem Menschenrechtsbeauftragten verschiedene Aufgaben im Bereich der internen und externen Unternehmenskommunikation zukommen. In erster Linie betrifft dies Mitteilungen und Information über Feststellungen, die die/der Menschenrechtsbeauftragte im Rahmen der Überwachungsaufgabe gewonnen hat. Das kann di... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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LkSG: Menschenrechtsbeauftr... / 1 Einordnung Überwachung des Risikomanagementsystems

Nach § 4 Abs. 3 LkSG besteht die Aufgabe des Menschenrechtsbeauftragten in der "Überwachung des Risikomanagements". Der Begriff des Risikomanagements ist dabei umfassend als das eines Risikomanagementsystems zu verstehen. Dieses umfasst die Handlungen, die nach § 3 LkSG zur Ausübung der Sorgfaltspflichten in systematischer Weise aufgesetzt und ausgeübt werden müssen. Im Eink... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Verordnung (EU) 2024/573 – F-Gase-Verordnung

Hier gelangen Sie zur F-Gase-Verordnung (gültig ab 11.3.2024). mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Grenzen der turnusmäßigen Berichterstattung

Rz. 107 Die turnusmäßige Berichterstattung verfehlt ggf. ihren Zweck, wenn zwischen den Berichtsintervallen Ereignisse eintreten, die für das Institut von erheblicher Relevanz sind. Nach den MaRisk sind daher unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen unverzüglich an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und ggf. die Interne Revision weiterzuleiten... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Turnus der Berichterstattung über Marktpreisrisiken

Rz. 43 Gemäß der ursprünglich in BTR 2.1 Tz. 5 enthaltenen Anforderungen hat die Risikoberichterstattung über die vom Institut eingegangenen Marktpreisrisiken einschließlich der Zinsänderungsrisiken mindestens vierteljährlich zu erfolgen. Diese Berichterstattung an die gesamte Geschäftsleitung orientiert sich am Turnus der Bewertung und Ergebnisermittlung für die Positionen ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4 Berichterstattung über ESG-Risiken

7.4.1 Begriffsdefinition Rz. 109 Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung sollte auch angemessen auf die Auswirkungen von ESG-Risiken eingegangen werden, sofern über sie nicht schon als Teil anderer Risikoarten berichtet wird (→ BT 3.2 Tz. 1, Erläuterung). Davon ist zunächst auszugehen, da sie als Risikotreiber auf die anderen Risikoarten einwirken (→ AT 2.2 Tz. 1, Erlä... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Einrichtung eines Verfahrens zur Ad-hoc-Berichterstattung

Rz. 118 Grundsätzlich kann bezüglich der auslösenden Momente für die Ad-hoc-Berichterstattung die Vereinbarung von Kriterien sinnvoll sein (z. B. drohende Verluste in bestimmter Höhe, Insolvenz wichtiger Kreditnehmer, Umwälzungen auf bestimmten Märkten, in denen das Institut aktiv ist, sich abzeichnende gravierende Leistungsstörungen bei ausgelagerten Aktivitäten und Prozess... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Art und Weise der Berichterstattung an das Aufsichtsorgan

Rz. 58 Die Berichterstattung an das Aufsichtsorgan ist in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen und hat neben der Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalten. Exakt dieselbe Formulierung wird auch für die Risikoberichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung verwendet (→ BT 3.1 Tz. 1). Damit soll das Aufsichtsorgan in die Lage v... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Berichterstattung über Risikokonzentrationen

Rz. 39 Die Berichterstattung an die Geschäftsleitung muss einen Überblick über die wesentlichen Risiken des Institutes gestatten. Dabei dürfen die mit wesentlichen Risiken verbundenen Risikokonzentrationen nicht vernachlässigt werden. Das betrifft insbesondere jene Konzentrationen, die durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene Risikoarten hinweg entstehen (... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.6 Tägliche Berichterstattung

Rz. 64 Die tägliche Berichterstattung hatte in der Vergangenheit spätestens bis zum Geschäftsbeginn des nächsten Geschäftstages zu erfolgen, d. h. grundsätzlich bis 9:00 Uhr. Um diese Anforderung formal zu erfüllen, wurde zunächst ein sogenannter "Blitzreport" ausgearbeitet, der zwar bis 9:00 Uhr fertiggestellt war, jedoch die teilweise erst im Laufe der Vormittagsstunden ei... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Ad-hoc-Berichterstattung an das Aufsichtsorgan

Rz. 67 Für das Aufsichtsorgan unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen sind von der Geschäftsleitung unverzüglich weiterzuleiten. Auch die EBA erwartet, dass die Geschäftsleitung das Aufsichtsorgan bei Bedarf unverzüglich informiert.[1] Hierfür hat die Geschäftsleitung gemeinsam mit dem Aufsichtsorgan ein geeignetes Verfahren festzulegen. Ähnlich wie bei der reg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Turnus der Berichterstattung über sonstige wesentliche Risiken

Rz. 98 Mit Bezug auf den Turnus zur Vorlage des Gesamtrisikoberichtes ist die Geschäftsleitung seit der fünften MaRisk-Novelle mindestens vierteljährlich auch über die sonstigen vom Institut als wesentlich identifizierten Risiken zu unterrichten. Die sonstigen wesentlichen Risiken sind vom Institut selbst im Rahmen der Risikoinventur zu definieren (→ AT 2.2 Tz. 1). Die Beric... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Turnus der Berichterstattung über operationelle Risiken

Rz. 85 Diese ursprünglich in BTR 4 Tz. 5 enthaltene Anforderung hat die deutsche Aufsicht im Zuge der fünften MaRisk-Novelle hierher überführt. Die Institute müssen gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken zumindest jährlich identifiziert und beurteilt werden (→ BTR 4 Tz. 2). Insofern liegt es nahe, die Geschäftsleitung im selben Turnus über die wesentlichen Sch... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Art und Zeitnähe der Berichterstattung

Rz. 15 Eine papierhafte Vorlage der Prüfungsberichte beim fachlich zuständigen Mitglied der Geschäftsleitung ist grundsätzlich nicht erforderlich. In den meisten Instituten erfolgt die Übermittlung nur auf elektronische Weise, entweder per E-Mail oder über ein entsprechendes Tool. Auch die Kenntnisnahme durch den betroffenen Geschäftsleiter kann auf elektronischem Weg sicher... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Berichterstattung an die Geschäftsleitung

Rz. 112 Die Compliance-Funktion hat der Geschäftsleitung mindestens jährlich sowie anlassbezogen über ihre Tätigkeit Bericht zu erstatten. In der Praxis wird die Unterrichtung der Geschäftsleitung schon aus Dokumentationszwecken regelmäßig schriftlich erfolgen. Bei anlassbezogenen Berichten kann wegen einer möglichen Eilbedürftigkeit vorab eine mündliche Berichterstattung si... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Regelmäßige Berichterstattung

Rz. 31 Neben den einzelnen Revisionsberichten, die sich regelmäßig an die geprüften Bereiche sowie deren fachlich zuständige Geschäftsleiter richten (→ BT 2.4 Tz. 1), hat die Interne Revision der gesamten Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan prüfungsübergreifende Berichte vorzulegen, wobei zwischen den vier Quartalsberichten und einem Jahresbericht unterschieden wird. Der... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 14.3 Adressat der Berichterstattung

Rz. 448 Der Adressat der jährlichen bzw. anlassbezogenen Berichte des Auslagerungsbeauftragten bzw. des Auslagerungsmanagements ist ausschließlich die Geschäftsleitung des Institutes. Anders als z. B. bei den Berichten der Compliance-Funktion (→ AT 4.4.2 Tz. 7) oder den Berichten der Internen Revision (→ BT 2.4 Tz. 4) sind die Berichte über die wesentlichen Auslagerungen nic... mehr