Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Unabhängigkeit und Objektivität aus Sicht der Berufsverbände

Rz. 4 Die einzelnen Facetten des Prinzips der Unabhängigkeit werden u. a. durch die von den Berufsverbänden auf nationaler und internationaler Ebene ausgearbeiteten Grundsätze für die berufliche Praxis der Internen Revision verdeutlicht. Dort wird die Unabhängigkeit ebenfalls an den Anfang der Überlegungen gestellt. Diesen Prinzipien zufolge muss die Interne Revision unabhän... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Wesentliche operationelle Risiken

Rz. 115 Die Institute haben den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung zu tragen (→ BTR 4 Tz. 1). Hinsichtlich der Identifizierung und Beurteilung der operationellen Risiken sowie der Ursachenanalyse bei Schadensfällen (→ BTR 4 Tz. 3) besteht kein Vollständigkeitsanspruch. Die Institute haben sich in erster Linie mit den wesentlichen operati... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.2 Empfehlungen der EBA

Rz. 343 Der interne Refinanzierungsplan dient ausschließlich internen Steuerungszwecken und kann bzw. sollte sogar, abhängig von Art und Umfang der Liquiditätsrisiken, institutsindividuell ausgestaltet werden. Davon zu unterscheiden sind Refinanzierungspläne, wie sie gemäß den entsprechenden EBA-Leitlinien[1] gefordert und von bestimmten Instituten bei der EBA eingereicht we... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Vetorecht des Risikovorstandes

Rz. 151 Das Exklusivitätserfordernis stärkt die notwendige Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion (→ AT 4.4.1 Tz. 1). Der Leiter der Risikocontrolling-Funktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan des Institutes getroffene Entscheidungen zu hinterfragen, wobei die Gründe für Einwände formal dokumentiert werden sollten. Die Institute... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Qualifikationsniveau der Mitarbeiter

Rz. 34 Ohne ausreichend qualifiziertes Personal ist kein Institut dauerhaft in der Lage, den Entwicklungen auf den Märkten standzuhalten. Eine hohe Qualifikation der Mitarbeiter stärkt somit die Position des Institutes gegenüber Wettbewerbern. Qualifiziertes Personal bietet zudem die Gewähr dafür, dass die Vorgaben der Geschäftsleitung korrekt nachvollzogen und somit effekt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung von Fusionen und Übernahmen

Rz. 2 Die Übernahme ("Acquisition") eines anderen Unternehmens erfolgt i. d. R. durch den Erwerb einer Mehrheit der Anteile an diesem Unternehmen ("Share Deal"), in selteneren Fällen durch den Erwerb von sämtlichen oder wesentlichen Teilen seiner Vermögensgegenstände ("Asset Deal"). Bei öffentlichen Angeboten für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften sind grundsätzlich d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Anforderungen der EBA an interne Governance- und Kontrollrichtlinien

Rz. 52 Die EBA verlangt von den Instituten die Erarbeitung eines Rahmenwerkes für die interne Governance, wobei für die jeweiligen Anforderungen (z. B. organisatorische und operative Struktur des Institutes, Auslagerungen, Risikokultur, Verhaltenskodex, Umgang mit Interessenkonflikten, Whistleblowing-Verfahren) Richtlinien vorgehalten werden sollen.[1] In den von der EBA im ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Grundsätzliche Vorgaben

Rz. 68 Im Kontext der MaRisk erhält die Prüfung und Beurteilung der Wirksamkeit und Angemessenheit des "Risikomanagements im Allgemeinen" und des "internen Kontrollsystems im Besonderen" seitens der Internen Revision eine besondere Gewichtung. Für die Interne Revision geht es also insbesondere um die Prüfung und Beurteilung des internen Kontrollsystems, d. h. der Regelungen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.3 Weitere Erkenntnisse aus Aufsichts- und Prüfungspraxis

Rz. 63 Die MaRisk-Novelle konkretisierte auch die Anforderungen an die Auslagerung von Prozessen und Aktivitäten. Die besonderen Funktionen Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision stellen für die Geschäftsleitung wichtige Steuerungsinstrumente dar. Eine vollständige Auslagerung dieser Funktionen ist daher nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.[1] Die Institute ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.9 Zusammenhang zur Sanierungsplanung

Rz. 243 Sowohl der RTF-Leitfaden als auch der ICAAP-Leitfaden verweisen auf die Schnittstellen zwischen dem ICAAP und der Sanierungsplanung. Ein Sanierungsplan gemäß Art. 5 BRRD[1] zielt darauf ab, die Maßnahmen darzulegen, die von einem Institut im Fall einer erheblichen Verschlechterung seiner Finanzlage zu ergreifen sind, um seine finanzielle Stabilität wiederherzustelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Ausweis und Analyse auf unterschiedlichen Ebenen und nach verschiedenen Kategorien

Rz. 152 Die Daten sollten nach unterschiedlichen Kategorien geordnet zur Verfügung stehen (u. a. Geschäftsfelder, Konzerngesellschaften, Art des Vermögenswertes, Branche und Region), wobei das jeweils zu betrachtende Risiko für die Auswahl derjenigen Kategorien maßgeblich ist, die die Identifizierung und Meldung von Risikopositionen, Risikokonzentrationen sowie aufkommenden ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.14 Informationspflichten des Auslagerungsunternehmens (lit. n)

Rz. 352 Das Auslagerungsunternehmen muss im Auslagerungsvertrag verpflichtet werden, das Institut über Entwicklungen zu informieren, die die ordnungsgemäße Erledigung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse beeinträchtigen können. Durch diese Informationspflicht des Auslagerungsunternehmens wird Art. 14 Abs. 2 lit. f MiFID-Durchführungsrichtlinie entsprochen. Danach hat d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Rolle der Geschäftsleitung

Rz. 76 Die Geschäftsleitung ist für die Genehmigung des Stresstestprogramms und die Überwachung seiner Umsetzung und Durchführung verantwortlich. Sie muss deshalb die wesentlichen Aspekte des Stresstestprogramms verstehen, um sich aktiv an Diskussionen mit den für die Stresstests verantwortlichen Gremien bzw. Mitarbeitern oder externen Beratern zu beteiligen, wichtige Modell... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 14 Hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung sowie Kommunikation der Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) wird unterschieden nach: Adressenausfallrisiken inkl. Länderrisiken (→ BTR 1), Marktpreisrisiken inkl. Zinsänderungsrisiken (→ BTR 2), Liquiditätsrisiken (→ BTR 3) und operationellen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.6 Unterjährige Plananpassung

Rz. 24 Diese unterjährige Disposition erfolgt im Rahmen der operativen Planung, mit der die genehmigte Jahresplanung der Internen Revision verfeinert und "rollierend" fortgeschrieben wird. Dazu gehört u. a. die Festlegung eines Start- und Enddatums, wobei die erforderliche Zeit für die Planung, Vorbereitung, Durchführung, Berichterstattung und Abschlussarbeiten berücksichtig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Festlegung von Verantwortlichkeiten

Rz. 158 Die Sicherstellung der Datenqualität ist eine unternehmensweite Aufgabe, die nicht nur von einer Organisationseinheit bewerkstelligt werden kann. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erwartet, dass die zuständigen Mitarbeiter (Geschäftsbereiche und IT-Funktionen) gemeinsam mit den Risikomanagern sicherstellen, dass während des gesamten Datenzyklus und unter sämtl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Berichtsrecht der Compliance-Funktion gegenüber dem Aufsichtsorgan

Rz. 120 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Leiter der besonderen Funktionen, und damit auch der Compliance-Beauftragte, befugt sein, soweit erforderlich, gegenüber dem Aufsichtsorgan ihre Bedenken zu äußern bzw. dieses zu warnen, wenn nachteilige Risikoentwicklungen das Institut beeinträchtigen (könnten).[1] Es ist fraglich, ob damit ein über die Anforderungen der Ma... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 2.2 Risiken

Rz. 1 Die Anforderungen des Rundschreibens beziehen sich auf das Management der für das Institut wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit muss sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken des Instituts verschaffen (Gesamtrisikoprofil). Die Risiken sind auf der Ebene des gesamten Institu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Kommunikation

Rz. 77 Kommunikation ist bei jedem Notfall die kritische Komponente und ein zentraler Erfolgsfaktor des Notfallmanagements. Soweit in diesem Zusammenhang keine klaren Regelungen im Notfallkonzept getroffen werden, kann das gesamte Konzept ggf. ins Leere laufen (z. B. weil die Ansprechpartner für den Notfall nicht bekannt sind). Die im Notfall verantwortlichen Mitarbeiter ode... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Zeitnahe Risikoberichterstattung

Rz. 47 Bei der Risikoberichterstattung kommt es allerdings nicht nur darauf an, dass die Informationen nachvollziehbar und aussagefähig sind und auf vollständigen und genauen Daten beruhen. So stellt sich die Frage, ob man noch von aktuellen Daten sprechen kann, wenn diese zum Beginn der Berichterstellung zwar direkt aus den Systemen übernommen wurden, bis zur Vorlage des Ri... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4. Aufgaben der Compliance-Funktion

Aus der allgemeinen Aufgabe der Compliance-Funktion – des Hinwirkens auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen – sowie der unmittelbaren Anbindung dieser Funktion an die Geschäftsleitung lassen sich aus Sicht der BaFin bestimmte konkrete Aufgaben ableiten. Zun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Vorteile der modularen Struktur

Rz. 169 Die modulare Struktur der MaRisk hat gegenüber dem Aufbau der alten Mindestanforderungen erhebliche Vorteile für Institute, Prüfer, Verbände, Aufsicht und andere Betroffene. Anpassungen des Regelwerkes führen nicht mehr automatisch zu weiteren Rundschreiben der BaFin. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass im Bedarfsfall vollkommen neue Regelungsbereiche in die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Orientierungspunkte für die Umsetzung

Rz. 96 Für die Zwecke der Implementierung liegt es nahe, sich an den auf Institutsebene geltenden allgemeinen Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse zu orientieren: Zunächst müssen die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse eine frühzeitige Identifizierung, vollständige Erfassung und angemessene Darstellung der wesentlichen Risiken gewährleisten (... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8.1 Festlegung der Risikostrategie

Rz. 198 Bei der Formulierung der Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im Rahmen der Festlegung der Risikostrategie bzw. der Teilstrategien für die wesentlichen Risiken sind seit der siebten MaRisk-Novelle auch die Auswirkungen von ESG-Risiken explizit und angemessen zu berücksichtigen. Mit Blick auf d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Richtlinie für Rettungserwerbe

Rz. 123 Unter "Rettungserwerben" ("foreclosed assets") ist der Erwerb von Sicherheiten zu verstehen, die in der Folge als Vermögenswerte in der Bilanz des Institutes ausgewiesen werden. Dafür kommen z. B. Immobilien und Transportmittel infrage (→ BTO 1.2.5 Tz. 8, Erläuterung). Analog dazu bezeichnet die EBA Vermögenswerte, die mittels Inbesitznahme einer Sicherheit erlangt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Grundlegende Anforderungen und Verknüpfungen

Rz. 75 Bis zum Ausbruch der Finanzmarktkrise hat sich die Aufsicht schwerpunktmäßig auf die Beurteilung der Risiken und weniger auf die Geschäfte der Institute konzentriert. Die Frage, ob eine Geschäftsstrategie ökonomisch nachhaltig bzw. unter Berücksichtigung der Unternehmensressourcen und des Marktumfeldes realistisch erscheint, war allenfalls Nebenkriegsschauplatz. Die i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Schwerwiegende Marktstörungen

Rz. 38 Konkret ist anlassbezogen zu überprüfen, ob die Verfahren zur Beurteilung der Marktpreisrisiken auch bei schwerwiegenden Marktstörungen zu verwertbaren Ergebnissen führen. Diese Anforderung bezieht sich auf wesentliche Risikopositionen hinsichtlich Volumen, Risikogehalt, Bedeutung der Geschäfte etc. und betrifft unter Risikogesichtspunkten schwerwiegende Marktstörunge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 5 Prinzipien zur Ausgestaltung interner Kontrollstrukturen sind auch Gegenstand eines Dokumentes des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) aus dem Jahr 1998.[1] Gefördert werden soll damit die Entwicklung einer Kontrollkultur in den Instituten. Dafür werden Grundsätze zu (strukturellen) Voraussetzungen, Verantwortlichkeiten und Funktionen von internen Kontrollen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Klärung oder Eskalation

Rz. 87 Sowohl Unstimmigkeiten als auch Auffälligkeiten sind zur Vermeidung von Interessenkonflikten unter der Federführung eines vom Handel unabhängigen Bereiches zu klären. Insoweit werden regelmäßig der Handel und die Abwicklung beteiligt sein. Da die Abwicklung die Unstimmigkeiten festgestellt hat, liegt es darüber hinaus nahe, dass sie auch die Federführung bei deren Klä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 Regelmäßige und anlassbezogene Durchführung von Stresstests

Rz. 106 Gefordert wird eine "regelmäßige" Durchführung der Stresstests für alle wesentlichen Risiken, die Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten widerspiegeln. Ein konkreter Turnus wird von der Aufsicht nicht explizit vorgegeben. Der vierteljährliche Gesamtrisikobericht muss die wesentlichen Informationen zu den Stresstestergebnissen enthalten (→ ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6 Verantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 71 Die Aufsicht macht die Sicherstellung der Datenqualität zu einer Managementaufgabe und nimmt die Geschäftsleitung sehr stark in die Verantwortung. Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die EZB[1] haben betont, dass eine intensive Einbindung der Geschäftsleitung[2] unerlässlich für die Verbesserung der Risikodatenaggregation und der Risikoberi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.4 Erklärung zur Angemessenheit des Kapitals

Rz. 305 Mit der Erklärung zur Angemessenheit der Kapitalausstattung ("Capital Adequacy Statement", CAS) soll die Geschäftsleitung der bedeutenden Institute ihre Einschätzung zur Angemessenheit der Kapitalausstattung darlegen und näher erläutern, warum die Kapitalausstattung aus ihrer Sicht angemessen ist. Damit soll gegenüber der EZB der Nachweis erbracht werden, dass die Ge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Risikoorientierte Prüfungsplanung

Rz. 7 Das grundlegende Prinzip besteht darin, zunächst das Institut nach bestimmten Kriterien in verschiedene Prüfungsobjekte aufzuteilen und anschließend deren Risikogehalt und Relevanz zu analysieren und zu bewerten, um auf dieser Basis eine risikoorientierte Prüfungsplanung aufzustellen. Die Einteilung der Prüfungsobjekte kann sich in Abhängigkeit vom verwendeten (prozess... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Beurteilung des operativen Geschäftsumfeldes und der externen Bedingungen

Rz. 218 Zur Beurteilung des operativen Geschäftsumfeldes ist eine umfassende jährliche Selbsteinschätzung der tatsächlichen Situation vorzunehmen. Außerdem sind die externen Bedingungen und die Auswirkungen der Strategie für notleidende Risikopositionen auf das Kapital zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Rz. 219 Die Selbsteinschätzung soll sich auf die Größenord... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.4 Umgang mit einem hohen NPL-Bestand

Rz. 123 Eine Auswirkung der Finanzmarktkrise, die auch viele Jahre später noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, waren die teilweise sehr hohen Bestände an notleidenden Krediten in den Bilanzen einiger Institute. Die europäischen Institute waren davon unterschiedlich stark betroffen, wobei in einzelnen Ländern eine Konzentration dieser "Institute mit hohem NPL-Besta... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Anzeigepflichten für Institute

Rz. 75 Nach den Vorstellungen der EBA sollten die Institute die Aufsichtsbehörden rechtzeitig über die geplante Auslagerung von kritischen/wesentlichen Funktionen informieren oder in einen aufsichtlichen Dialog mit den zuständigen Behörden treten und/oder bei kritischen/wesentlichen Auslagerungen mindestens die Angaben bereitstellen, die das Auslagerungsregister für alle Aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4.1 Organisatorischer Rahmen

Rz. 172 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) erwartet, dass die Kapazitäten zur Risikodatenaggregation und die Verfahren zur Risikoberichterstattung eines Institutes hohen Validierungsstandards unterliegen. Diese Validierung[1] ist unabhängig durchzuführen und soll die Einhaltung der aufgeführten Grundsätze im Institut überprüfen. Der vorrangige Zweck der unabhäng... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Implementierung von angemessenen Datenqualitätskontrollen

Rz. 168 Um die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten sicherzustellen, müssen einerseits die Daten den IT-Schutzzielen Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit genügen und andererseits durch die Fachbereiche geeignete inhaltliche Kontrollen durchgeführt werden.[1] Demnach liegt das Datenqualitätsmanagement sowohl in der Verantwortung der Fachber... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.8 Beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse (§ 10 Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 41 Die Ausnahmen nach Nr. 8 unterfielen entweder vor Inkrafttreten des ArbZG nicht dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach der GewO oder waren nach § 105e GewO sowie den ergänzenden Vorschriften erlaubt. Rz. 42 Das Gesetz gestattet die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen, beim Rundfunk, bei der Tages-und Sportpresse sowie bei Nachrichtena... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Anwendung von HGB-Vorschriften

Rz. 132 Der Gesetzgeber ordnet aus drei Gründen die ergänzende Anwendung von HGB-Vorschriften zu den IFRS an:[1] Vorschriften, die unabhängig von den zu befolgenden Rechnungslegungsvorschriften immer Gültigkeit besitzen, Vorschriften, die ausgewählte Regelungen der Bilanzrichtlinie umsetzen, und Vorschriften, die dem öffentlichen Interesse dienen oder Angaben vervollständigen, ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4 Suspendierung des Wahlrechts

Rz. 144 § 286 Abs. 1 HGB ermöglicht es, insoweit auf eine Berichterstattung zu verzichten, als es "für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder einer ihrer Länder erforderlich" ist (§ 286 Rz. 4 ff.). Durch § 325 Abs. 2a Satz 6 HGB wird angeordnet, dass eine Berufung auf diese Ausnahmeregelung dazu führt, dass eine befreiende Wirkung des IFRS-Einzelabschlusses nicht eintr... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Synopse GEG – GModG / § 3 Begriffsbestimmungen

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.4 Integrierte Finanz- und ESG-Berichterstattung

Eine Integration der vielfältigen ESG-Berichte von PIEs (Erklärung zur Unternehmensführung, nichtfinanzielle Erklärung, CSRD/ESRS-Bericht, Vergütungsbericht) mit der Finanzberichterstattung (Integrated Reporting) ist nicht erforderlich. Dieser Umstand vergrößert das Risiko von "Greenwashing" und einer Informationsüberflutung durch den steigenden Umfang der ESG-Berichterstatt... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.5 Corporate-Governance-Berichterstattung (Erklärung zur Unternehmensführung und Vergütungsbericht)

3.5.1 Erstellung durch den Vorstand (und den Aufsichtsrat) Die durch das BilMoG 2009 eingeführte Erklärung zur Unternehmensführung wurde seither um die sog. Diversitätsberichterstattung in § 289f HGB erweitert.[1] Neben Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gemacht werden, und einer Darlegung der Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vor... mehr