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Nachhaltigkeitsmanagement / 2.2 Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Dr. Thomas Wacker, Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Die Entscheidung im Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, führt zwangsläufig dazu, die darin beschriebenen Ziele zu implementieren. Nur glaubwürdige Berichte, die sich auf Daten und Fakten beziehen, eignen sich zur Veröffentlichung. Das Unternehmen kann sich dann an verschiedenen Rankings beteiligen und so seine Bemühungen mit denen anderer Unternehmen vergleichen.

Nachhaltigkeitsberichte können über verschiedene Plattformen kommuniziert bzw. erstellt werden.

 
Praxis-Beispiel

DNK-Erklärung

Unternehmen können mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. einen Bericht erstellen, der auch die Forderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes erfüllt. Danach müssen insbesondere große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen in ihren Lageberichten auf wesentliche nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit eingehen, z. B. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Diversität und Bekämpfung von Korruption. Diese Berichtspflicht gilt seit dem Geschäftsjahr 2017 und ist i. W. abhängig von Mitarbeiterzahl, Branche, Rechtsform, Bilanzsumme bzw. Umsatzerlösen. Wer genau betroffen ist, regeln §§ 264d, 289b, 341a HGB. Abb. 1 liefert eine Entscheidungshilfe, mit der Unternehmen ermitteln können, ob sie eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen.

Die Berichterstattung i. S. der Taxonomie-Verordnung ist im DNK als Berichtsoption bereits integriert. Das Berichtstool des DNK enthält auch Checklisten, die ESRS Set 1 sowie VSME (Standard für freiwillig berichtende Unternehmen) verständlich aufbereiten.

Abb. 1: Berichtspflicht nach CSR-RUG: Wer ist zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet?[1]

Die sog. DNK-Erklärung kann in der DNK-Datenbank erstellt werden. Dazu müssen 20 DNK-Kriterien und ergänzende ...

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