Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Wahrheit

Rz. 18 In der gesamten Rechnungslegung spielt der Grundsatz der Wahrheit eine dominierende Rolle. Er verlangt eine der Realität entsprechende Darstellung der Angaben im Lagebericht, die intersubjektiv nachprüfbar und willkürfrei ist. Objektiv falsche Angaben, die allein oder zusammen einen falschen Eindruck vermitteln, dürfen nicht gemacht werden. Bei Tatsachenangaben (Verla... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 21 Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit ist umfassend, unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen, über die wirtschaftliche Situation des Unt zu berichten. Dieser Grundsatz ist im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu sehen (quantitative oder qualitative Bedeutung eines betrieblichen Sachverhalts). Für die Auswahl der berichtspflichtigen Sac... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 96 Im Lagebericht sind Angaben zu den in- und ausländischen Zweigniederlassungen der Ges. zu machen. Als Zweigniederlassung angesehen wird "ein auf Dauer angelegter, räumlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennter Unternehmensteil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der im Außenverhältnis selbstständig handelt und im Innenverhältnis weisungsgebunden ist.... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 23 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Während sich die Angaben zum Geschäftsverlauf auf die vergangene Periode beziehen, liegt bei den Angaben zur... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Lageberichtseid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 69 Mit Abs. 1 Satz 5 transformierte der deutsche Gesetzgeber den Art. 4 Abs. 2 EU-Transparenz-RL [1] in deutsches Recht. Gemeinsam mit dem neu eingefügten § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB soll diese Vorschrift einen Beitrag dazu leisten, dass Adressaten der Berichterstattung zuverlässige und umfassende Informationen über die Wertpapieremittenten am Kapitalmarkt erhalten. Art. 4 de... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Klarheit

Rz. 22 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit verlangt eine verständliche, prägnante und übersichtliche Darstellung der Lageberichtsinformationen. Dies bedingt, dass die Angaben weder vage noch weitschweifig sein dürfen. Hierzu gehört bereits die Kennzeichnung von Anfang und Ende des Lageberichts im Geschäftsbericht. Eine systematische Gliederung des Lageberichts s... mehr

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DIN EN ISO 9001:2015 – Ansa... / 7 Ausblick

Die ISO 9001:2015 ist die weltweit bekannteste Norm für Qualitätsmanagement und entwickelt sich kontinuierlich weiter, um mit den Anforderungen der Wirtschaft und dem technologischen Wandel Schritt zu halten. Die ISO-Norm wird daher in regelmäßigen Abständen überprüft (alle 5 Jahre), um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben und die aktuellen Bedürfnisse der Unte... mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu... mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, ih... mehr

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NextGen@Planning – Wie sieh... / 7 Automatisierung und KI

Künstliche Intelligenz entwickelt sich im Controlling von einer punktuellen Unterstützungsfunktion zu einem fundamentalen Bestandteil moderner Planungssysteme. Fortschritte in Machine Learning, Large Language Models und agentenbasierten Systemen eröffnen neue Möglichkeiten, Planungsprozesse effizienter und qualitativ hochwertiger zu gestalten. Entscheidend dabei: Der Nutzen ... mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na... mehr

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ZAP 7/2026, Berichterstattung: Bewusste Unvollständigkeit als Unwahrheit

(BGH, Urt. v. 12.5.2026 – VI ZR 346/24) • Liegt es nahe, aus mehreren mitgeteilten Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende) Schlussfolgerung zu ziehen oder die entsprechende Schlussfolgerung des Verfassers nachzuvollziehen, so ist eine bewusst unvollständige Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilu... mehr

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ZAP 7/2026, Aktuelle Entwic... / 3. Presserechtlicher Auskunftsanspruch in Bezug auf den Namen des Verteidigers in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens kann für die Presse von Interesse sein, von der Staatsanwaltschaft den Namen des Verteidigers des Tatverdächtigen zu erhalten. Es hängt davon ab, ob dieses Begehren vom presserechtlichen Auskunftsanspruch (im vorliegenden Fall: Art. 4 Abs. 1 S. 1 BayPrG) getragen wird. Pressegesetzlich darf die von der Presse geforderte... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verordnungsermächtigung

Rz. 2 In § 289g Satz 2 HGB-E schlägt der RegE eine Verordnungsermächtigung vor, mithilfe derer das BMJV ermächtigt werden soll, die für § 289g Satz 1 Nr. 2 HGB-E relevanten künftig von der EU vorgegebenen Regelungen im Kontext der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der technischen Regulierungsstandards für die Spezifikation des einheitlichen elektronischen Ber... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.4 Vereinfachung der ESRS

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wurde bei jedem Standard um mind. die Hälfte gekürzt, teilweise auch bis über 75 %. Die Reduzierung zielt darauf ab, die Berichterstattung zu vereinfachen und sich auf wesentliche Informationen zu konzentrieren. Mit dem Streichen der Wahlangaben wird auch das Dilemma umgangen, dass die Stakeholder diese Informationen ggf. doch einfo... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.2 Prozess der Überarbeitung

Im Zuge der angekündigten Bürokratieentlastung wurde eine deutliche Vereinfachung der ESRS von der Europäischen Kommission beauftragt.[1] Ziel war es, zukünftig die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte erheblich zu reduzieren, indem die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als am wenigsten wichtig erachteten Datenpunkte entfernt werden, die quantitativen Daten... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.1 Konzept der Fair Presentation

Es wird das aus der Finanzberichterstattung bekannte Konzept der Fair Presentation in den simplified ESRS deutlich stärker in ESRS 1 (7/2026).22 ff. als auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingearbeitet. Auch wenn die inhaltlich kaum veränderten Absätze in den Dokumenten der EFRAG als "new" bezeichnet werden, will die EFRAG das lediglich als Klarstellung verstanden... mehr

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Energiemanagement-Grundlage... / 1.3 Die Vorteile eines Energiemanagementsystems auf einen Blick

Die Zertifizierung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bietet Organisationen also zahlreiche Vorteile. Ein zertifiziertes Managementsystem bestätigt, dass strukturiert und strategisch gearbeitet wird, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Klimafußabdruck der Organisation zu verringern. Es zeigt auch, dass sich das Organisationen zur weiteren Verbesserung verp... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.3 Details der Wesentlichkeitsbeurteilung

Hinsichtlich der Schritte der Wesentlichkeitsanalyse fordert ESRS 1 (7/2026).25, dass die zu berichtenden Informationen in zwei Schritten zu erfolgen haben: Das Unternehmen ermittelt Themen, die mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen zusammenhängen; und anschließend bestimmt es zu jedem dieser Themen die zu meldenden Informationen (siehe ESRS 1 (7/2026).29,... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ESRS in der überarbeiteten Fassung (auch "simplified ESRS", "neue ESRS", "revised ESRS" oder "ESRS 2.0" genannt). Die EU-Kommission hat nach durchgeführter Konsultation am 3.7.2026 die vereinfachten ESRS beschlossen, sodass nun nur noch die offizielle Bekanntmachung aussteht. Diese wird für September 2026 erwartet. Die ü... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.2 Kosten-Nutzen-Abwägung

Neu eingeführt wird in den simplified ESRS das Prinzip des "unverhältnismäßig hohen Kosten- und Arbeitsaufwands". Nach ESRS 1 (7/2026).94 hängt die Kosten-Nutzen-Abwägung von den spezifischen Gegebenheiten ab und erfordert eine ausgewogene Abwägung der Kosten für die Berichterstattung und des Nutzens der daraus resultierenden Informationen für die Adressaten. mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.6 Konsolidierungskreis

Das Problem der ggf. unterschiedlichen Konsolidierungskreise von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde von der EFRAG und der EU-Kommission nur ansatzweise gelöst mit Verweis auf die geltenden Rechnungslegungsregelungen (ESRS 1 (5/2026).60)[1]. Denn nach ESRS 1 (5/2026).61 kann das Unternehmen ein Tochterunternehmen, das aufgrund seiner finanziellen Unwesentlichk... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.4 Verfahren und Verantwortlichkeiten benennen

In der Grundsatzerklärung ist zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LkSG zu beschreiben, mit welchen Verfahren das Unternehmen seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und welche Stellen im Unternehmen dafür verantwortlich sind. Diese Verfahren umfassen sämtliche Prozesse, die darauf abzielen, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen innerhalb der eigenen Geschä... mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 1 Die Grundsatzerklärung als wichtiges Element des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Hinweis Hinweis zum aktuellen Rechtsstand (Juni 2026) Das LkSG befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Reformprozess. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (April 2025) wurde die Ablösung des LkSG durch ein "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" angekündigt, das die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich um... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.1 Grundsachverhalte

Nach einem Jahr voller Diskussionen ausgehend von der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission am 26.2.2025[1] und Überbietungen mit Vorschlägen zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Nachhaltigkeits-, Taxonomie- und Sorgfaltspflichtenregulierung fielen im Dezember 2025 zumindest viele vorläufige Entscheidungen, die Anwendern und Nutzern eine klarere Persp... mehr

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12 Ansatzpunkte für mehr Na... / 1.1 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)

Ein Leuchtturmprojekt ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). In der aktuellen Fassung wird die Vergütung für Vorstände börsennotierter Unternehmen durch eine Nachhaltigkeitskomponente ergänzt. Hintergrund ist die europäische Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), die auf dauerhafte Transparenz und Nachhaltigkeit in der Vergütungspolitik abzielt. Transparenz und Na... mehr

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Offene Fehlerkultur im Unte... / 3.3.4 Krisenkommunikation sicherstellen

Im Rahmen ihrer Produkthaftungspflicht müssen Unternehmen regelmäßig ihre Produktrisiken bewerten. Dies geschieht mithilfe von Marktbeobachtungen, also einem Monitoring der in Verkehr gebrachten Produkte und der Analyse sicherheitsrelevanter Vorkommnisse im Hinblick auf Produktfehler. Werden derartige Fehler entdeckt, geht es darum, mit einer effektiven Informationspolitik K... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Berichterstattung bei Prüfung von nach internationalen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschlüssen

Rz. 205 Hauptanwendungsfall für die Berichterstattung über die Prüfung von nach internationalen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschlüssen ist die Prüfung von Konzernabschlüssen, die nach § 315e HGB aufgestellt sind. MU, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufstellen, haben diesen ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Sonderfragen der Berichterstattung

6.1 Freiwillige Prüfungen Rz. 191 Bei freiwilligen Abschlussprüfungen können Prüfungsgegenstand, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung über die Prüfung zwischen Auftraggeber und Abschlussprüfer grds. frei vereinbart werden. Soweit allerdings ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB bei solchen Prüfungen erteilt werden soll, sind die für gesetzliche Abschlussprüfungen gelte... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Erstattung von Teilberichten

Rz. 198 Eine Erstattung von Teilberichten kommt insbes. dann in Betracht, wenn aus Gründen der Eilbedürftigkeit vor Abschluss der Prüfung bestimmte Feststellungen dem Aufsichtsrat mitzuteilen sind. Dies betrifft v. a. die Ausübung der Redepflicht zu bestandsgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsachen (Rz. 59) und Unregelmäßigkeiten und Verstößen (Rz. 67). Rz. 19... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8 Prüfungen nach internationalen Prüfungsgrundsätzen

Rz. 226 Die Berichterstattung über Prüfungen nach internationalen Prüfungsgrundsätzen folgt den dort hierfür maßgeblichen Grundsätzen.[1] Rz. 227 Die Berichterstattung über nach ISA durchgeführte Abschlussprüfungen richtet sich nach ISA 700, 701, 705 und 706. Nach ISA 700 hat der Abschlussprüfer ein Prüfungsurteil in Form eines sog. Bestätigungsberichts, dem sog. Auditor’s Re... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Schriftlichkeit

Rz. 26 Der Prüfungsbericht ist gem. Abs. 1 Satz 1 schriftlich zu erstatten. Schriftlichkeit hat zur Folge, dass Wesentliches nicht etwa deshalb weggelassen werden darf, weil der Abschlussprüfer darüber bereits in anderer Form (z. B. i. R. d. Berichterstattung an den Aufsichtsrat[1]) berichtet hat.[2] Die Berichterstattung im Prüfungsbericht darf nicht im Widerspruch zu der mü... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

Rz. 176 I. R. d. Berichtspflichten nach Abs. 2 Satz 1 hat der Abschlussprüfer zu folgenden Bereichen Ausführungen in den Prüfungsbericht aufzunehmen: Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag, Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse, Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses. Rz. 177 Bzgl. des Konsolidierungskreises ist – da entsprechende Ang... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Erstprüfungen

Rz. 202 Unter Erstprüfungen sind solche Abschlussprüfungen zu verstehen, bei denen der Abschlussprüfer erstmals Abschlussprüfer ist. Ursache hierfür ist entweder, dass der Vorjahresabschluss durch einen anderen Abschlussprüfer geprüft worden ist, der Vorjahresabschluss nicht durch einen Abschlussprüfer geprüft worden ist oder es sich um den ersten Jahresabschluss des zu prüfend... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Grundsätzliche Feststellungen

Rz. 167 Die Berichterstattungspflicht bezieht sich auch auf entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen sowie Unregelmäßigkeiten der in dem Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschluss. Im Konzernabschluss zusammengefasst sind vollkonsolidierte TU und nach der QuotenKons einbezogene TU. At equity bewertete Unt fallen demnach grds. nicht hierunter. ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Nachtragsprüfungen

Rz. 211 § 316 Abs. 3 Satz 2 HGB verpflichtet den Abschlussprüfer, über eine durchgeführte Nachtragsprüfung zu berichten. Es handelt sich nicht um einen eigenständigen Prüfungsauftrag, sondern infolge vorgenommener Änderungen am geprüften Jahresabschluss und Lagebericht um die "Wiederaufnahme" des eigentlich schon beendeten Prüfungsauftrags. Gleichwohl wird im Regelfall ein e... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.9 Zusammengefasster Prüfungsbericht

Rz. 229 § 325 Abs. 3a Halbsatz 2 HGB gestattet die Zusammenfassung des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss mit dem Prüfungsbericht zum Konzernabschluss, wenn Jahresabschluss und Konzernabschluss zusammen im BAnz veröffentlicht werden. Zudem ist es erforderlich, dass der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses zugleich auch Konzern-Abschlussprüfer ist. § 324 Abs. 2 Satz 2 HGB ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.5 Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Abschlusses

Rz. 47 Bei Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), ist der Abschlussprüfer verpflichtet, eine Beschreibung der bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, die auch als besonders wichtige Prüfungssachverhalte (international: KAM = Key Audit Matters) bezeichnet werden, im Bestätigungsvermerk... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.3 Lagebericht

Rz. 110 Da bereits in der Vorwegberichterstattung eine Beurteilung der Lageberichterstattung der gesetzlichen Vertreter erfolgt ist (Rz. 49), erstreckt sich die hier vorzunehmende Beurteilung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift von § 289 HGB.[1] Liegen Mängel vor, hat der Abschlussprüfer diese hier darzulegen (zur Berichterstattung über Unrichtigkeiten und Verstöß... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Vollständigkeit

Rz. 35 Der Grundsatz der Vollständigkeit beinhaltet die Forderung, dass der Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen geforderten Feststellungen enthält. Der Grundsatz der Vollständigkeit wird durch den Grundsatz der Klarheit begrenzt. Daher sind insbes. wesentliche Feststellungen und Ergebnisse der Prüfung darzustelle... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10 Kündigung des Prüfungsauftrags

Rz. 232 Erfolgt durch den Abschlussprüfer eine Kündigung des Prüfungsauftrags aus wichtigem Grund (§ 318 Abs. 6 und 7 HGB) hat er gem. § 318 Abs. 6 Satz 4 HGB über das Ergebnis der bisherigen Prüfung gegenüber den Organen der zu prüfenden Ges. zu berichten.[1] Zu Einzelheiten der Berichterstattung vgl. § 318 Rz. 89 ff. Rz. 233 Neben den gesetzlichen Vertretern hat der Abschlu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.1.2 Jahresabschluss

Rz. 104 Der Abschlussprüfer hat gem. Abs. 2 Satz 1 auszuführen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung entspricht. Dies umfasst die Beurteilung, ob im Jahresabschluss die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einschl. der GoB und alle größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtscha... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Freiwillige Prüfungen

Rz. 191 Bei freiwilligen Abschlussprüfungen können Prüfungsgegenstand, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung über die Prüfung zwischen Auftraggeber und Abschlussprüfer grds. frei vereinbart werden. Soweit allerdings ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB bei solchen Prüfungen erteilt werden soll, sind die für gesetzliche Abschlussprüfungen geltenden Regelungen analog zu... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Prüfungsbericht in fremder Sprache

Rz. 221 Die Berichterstattung über eine gem. § 316 HGB durchgeführte Abschlussprüfung erfolgt regelmäßig in deutscher Sprache. Aufgrund der Adressatenorientierung des Prüfungsberichts (Rz. 36) stellt sich oftmals das Erfordernis, den Prüfungsbericht auch in fremder Sprache zu erstatten. Hierbei sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden: Übersetzung des in deutscher Sprache ers... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11 Mängel des Prüfungsberichts

Rz. 234 Der Abschlussprüfer hat den gesetzlichen Vertretern einen fachlich einwandfreien und den Grundsätzen des § 321 HGB entsprechenden Prüfungsbericht vorzulegen. Enthält der Prüfungsbericht demgegenüber Sachverhaltsfehler oder fachliche Mängel, so hat der Auftraggeber nach allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Mängelbeseitigung durch den Abschlussprüfer (§ 633 BGB).[1] Ei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 Falsche Darstellungen in der Rechnungslegung

Rz. 72 Bei der Berichterstattung über falsche Darstellungen gegen Vorschriften zur Rechnungslegung sind neben den gesetzlichen Vorschriften auch die (kodifizierten oder nicht kodifizierten) GoB zu beachten.[1] Zu den GoB rechnen gem. der Fiktion des § 342q Abs. 2 HGB die vom DRSC verabschiedeten und vom BMJV bekannt gemachten DRS. Weiterhin können auch rechnungslegungsbezoge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Klarheit

Rz. 29 Der Grundsatz der Klarheit ist in Abs. 1 Satz 1 explizit angesprochen. Der Grundsatz verlangt eine verständliche, eindeutige und problemorientierte Berichterstattung. Hierzu gehört eine übersichtliche, möglichst kontinuierliche Gliederung, die nach den Berufsgrundsätzen wie folgt empfohlen wird:[1] Prüfungsauftrag, Grds. Feststellungen, Gegenstand, Art und Umfang der Prü... mehr