Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.85 Offenlegung

Hofmann/Li/Sievers, ESEF-Berichterstattung in Deutschland: Herausforderungen und Chancen, KoR 7-8/2025, S. 251; Gehrer/Gorol/Kaiser, Nachhaltigkeitsberichterstattung im digitalen Zeitalter: die geplanten Regelungen zum XBRL-Tagging, IRZ 4/2025, S. 167; Grups, Digitale (qualifizierte) Signatur des Jahresabschlusses – Zulässigkeit und Anforderungen, BC 4/2025, S. 146; Schmidt, ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.42 Geschäfts- oder Firmenwert

Reinke/Müller, Aktueller Stand beim IASB-Entwurf zu Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 – IASB konsolidiert Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen durch IASB/ED/2024/1, PiR 7/2025, S. 205; Walter/Braun/Geuken, Gegenwind aus der Praxis für die IASB-Vorschläge zu Goodwill und Impairment-Testing, WPg 12/2025, S. 650; Zwirner/Schöffel, Implikationen des aktuellen Zinsniveaus f...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rechnungslegung nach IFRS

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Literaturauswertung zum HGB / 2.94 Rückstellungen

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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§ 1 Aktienrecht / 4. Innere Ordnung

Rz. 94 §§ 107 bis 110 AktG enthalten Regeln über die innere Ordnung des Aufsichtsrats, namentlich zur Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters, über Sitzungen und Beschlussfassungen und über die Bildung von Ausschüssen.[121] Einzelheiten werden regelmäßig in der Satzung und darüber hinaus ergänzend in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat bestimmt, über deren Erla...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Gedächtnisprotokoll

Rz. 59 Es ist wichtig, den Patienten zur Fertigung eines ausführlichen Gedächtnisprotokolls und Nennung von möglichen Zeugen aufzufordern. Patienten haben häufig Probleme, ein Gedächtnisprotokoll zu fertigen. Sie glauben, dass sie entsprechende Gedächtnisprotokolle nicht "druckreif" verfassen können. Dabei sollte man dem Patienten verdeutlichen, dass es nicht um die Abfassung...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Abspaltung

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§ 25 Kapitalanlagerecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 Aufgrund der BGH-Rechtsprechung kann als gesichert gelten, dass jeden Anlageberater die Pflicht trifft, seinem Kunden eine richtige, vollständige und alle für die jeweilige Anlage wichtigen Umstände umfassende Aufklärung und Beratung zu erteilen, deren schuldhafte Verletzung Schadensersatzansprüche auslöst.[34] Die Grundlagen und den Umfang der geschuldeten Aufklärung ...mehr

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§ 34 Presserecht / cc) Schadensersatzanspruch

Rz. 49 Ein Schadensersatzanspruch kann entweder als Leistungsklage oder aber in der Form eines Feststellungsantrags geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch nicht genau beziffert werden kann. Neben dem Ersatz materieller Schäden spielt die Zuerkennung einer Geldentschädigung für die Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Presserecht eine erhebliche Ro...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Checkliste: Ablauf der Verschmelzung

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss – Ausfallhaftung

Rz. 237 Alle Gesellschafter der GmbH haben nach heute h.M. analog § 186 AktG ein gesetzliches Bezugsrecht auf das erhöhte Stammkapital.[966] Die ursprüngliche Satzung kann das Bezugsrecht einschränken oder ausschließen.[967] Auch der Kapitalerhöhungsbeschluss soll nach h.M. unter besonderen Voraussetzungen (vgl. dazu sogleich) das Bezugsrecht ausschließen können. Das ist m.E....mehr

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§ 1 Aktienrecht / 5. Weitere Änderungen des Aktiengesetzes

Rz. 10 Im Anschluss an das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts ist das Aktiengesetz in den letzten 25 Jahren Gegenstand einer ganzen Reihe von weiteren Änderungsgesetzen gewesen; zu nennen sind insbesondere:mehr

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§ 34 Presserecht / 3. Anspruchsverpflichteter

Rz. 36 Anspruchsverpflichtet sind zunächst einmal die Verfasser, Verlage und Sendeanstalten. Diese haften als Unternehmen grundsätzlich für alle zivilrechtlichen Folgen ihrer Äußerungen. Der Verleger bzw. in Unternehmen ein Mitarbeiter mit Organstellung hat eine eigene Verpflichtung zur Überprüfung der zur Veröffentlichung oder Ausstrahlung vorgesehenen Beiträge auf inhaltli...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. Z...mehr

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§ 35 Reiserecht / j) Deliktische Haftung des Reiseveranstalters

Rz. 152 Neben das eigene Gewährleistungsregime des Reisevertragsrechts können Ansprüche wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treten. Diese Ansprüche nach § 823 ff. BGB können neben den reisevertraglichen Ansprüchen geltend gemacht werden, soweit die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sind.[180] Mit dem Wegfall der nach altem Recht vorgeschriebenen A...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Richtlinie zum Datenschutz

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Organisationsanweisung Datenschutz der _________________________ [Firma, Rechtsform] Adressat: _________________________ Datum: _________________________ Datenschutzrichtlinie der _________________________ – Organisationsanweisung Datenschutz Änderungshistoriemehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgt demgegenüber das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Rundfunk- und Pressefreiheit ist der Gegendarstellungsanspruch angesiedelt. Nac...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Ertragsteuerliche Behandlung der Zahlungen beim Sponsor

Rz. 23 Für die steuerliche Behandlung beim Sponsor kommen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Betracht:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 132b Versor... / 2.2.2 Weitere Voraussetzungen

Rz. 8 Neben diesen persönlichen Anforderungen, die an den Leistungserbringer gestellt werden, gibt es räumliche Anforderungen wie ein geeigneter Raum für Gruppengespräche. Außerdem dürfen die Rahmenverträge Kriterien der Qualitätssicherung enthalten. Die geeignete Patientendokumentation muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen und die Berichterstattung an den verordnenden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.3 Portalverbünde (Abs. 2a)

Rz. 7c Der GKV-Spitzenverband berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit und den zuständigen Aufsichtsbehörden jährlich über den aktuellen Stand und Fortschritt der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Krankenkassen für Versicherte und bestimmt die dafür von seinen Mitgliedern zu übermittelnden Informationen (Satz 1). Die Berichtspflicht ist erstmals zum 31.3.20...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese Regelung gilt jedoch nach A...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 16 Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) haben sich in der jüngsten Vergangenheit die regulatorischen Anforderungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich weiterentwickelt. So wurde die im Zusammenhang mit dem European Grean Deal stehende CSRD am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)

Rz. 10 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann entweder als Teil des Konzernlageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung nun ebenso wie der Konzernabschluss vier Monate nach dem Abschlussstichtag beträgt und zusammen mit dem Konzernlagebericht ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um einen Konzernnachhaltigkeitsberichts (§ 315b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 23 § 315b HGB-E führt eine neue Verpflichtung für Mutterunternehmen ein, die nicht von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts befreit sind. Diese Pflicht besteht darin, den Konzernlagebericht, um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Diese Regelung setzt Art. 29a Abs. 1 Unterabs. 2 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderten Fassung um...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verpflichtung zur Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung (Abs. 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung trifft die gesetzlichen Vertreter des MU, da diese eine Erweiterung des Konzernlageberichts darstellt. Der Konzernlageberichtseid nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB erstreckt sich allerdings nicht auf die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung.[1] Die Umsetzung der CSR-Richtlinie machte eine neue G...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Konzern- und Unternehmensberichterstattung

Rz. 13 § 289b Abs. 2 HGB übernimmt den Grundsatz der CSR-RL, dass eine nichtfinanzielle Berichterstattung auf Konzernebene stattzufinden hat und diese Vorrang gegenüber der Berichterstattung auf Unternehmensebene besitzt. Ein TU muss daher regelmäßig keine eigene nichtfinanzielle Erklärung oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht erstellen. Damit ein TU von der Pflic...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 4 Gesonderter nichtfinanzieller Bericht

Rz. 14 § 289b Abs. 3 HGB reflektiert bislang die Ausübung eines der Mitgliedstaatenwahlrechte aus Art. 19a Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL durch den deutschen Gesetzgeber. Eine KapG kann derzeit die Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht nach Abs. 1 dadurch erfüllen, dass sie einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht außerhalb de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.2 Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 22 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E behandelt die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Unt im Zuge der Umsetzung der CSRD in nationales deutsches Recht. Diese Erweiterung betrifft nicht nur kapitalmarktorientierte Unt, sondern erstreckt sich künftig auf alle großen KapG sowie auf große Personenhandelsgesellschaften, die gem. § 264a HGB den KapG gl...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.3 Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 25 Der § 289b Abs. 1 Satz 1 HGB-E sieht vor, dass bestimmte Unt ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, womit Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 2 Bilanzrichtlinie umgesetzt wird, die durch die CSRD ergänzt wurde. Mit der Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht wird dieser zum Bestandteil desselben. Die bisherige Möglichkeit, einen g...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 7.4 Befreiungstatbestände (§ 289b Abs. 2 und 3 HGB-E)

Rz. 26 Trotz der deutlichen Ausweitung des Anwenderkreises sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen für TU vor. Diese Ausnahmeregelungen sind in § 289b Abs. 2 und Abs. 3 HGB-E festgelegt und ermöglichen es TU, von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts befreit zu werden, wenn sie in den Konzernlagebericht eines MU einbezogen sind. Die Abs. 2 bis 4 d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Restrukturierungen aus arbe... / 1.5 Kommunikationsplanung

Um bleibende Vertrauensverluste bei der Belegschaft zu vermeiden, sollte frühzeitig ein umfassender Kommunikationsplan erstellt werden. Ein solcher wird oft vernachlässigt, ist aber ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitung einer Restrukturierung. Dieser sollte alle relevanten Zielgruppen berücksichtigen, insbesondere die Belegschaft, den Betriebsrat, ggf. auch die Presse o...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Managementvergütungen

Tz. 64 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Unternehmen sind verpflichtet, die Vergütung der Mitglieder ihres Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für die nachfolgend genannten Vergütungskategorien anzugeben (IAS 24.17):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Andrejewski/Böckem, Die Bedeutung natürlicher Personen im Kontext des IAS 24, KoR 2005, S. 170–176; Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013, PiR 2014, S. 99–107; Beiersdorf AG (Hrsg.), Geschäftsbericht 2024; Bömmelburg/Luce, in: Internationales Bilanzrecht, Bonn, Berlin 2024, IAS 24; Busch/Zwirner, Identifizierung nahestehender Unternehmen und Per...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 76 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Vor dem Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) kannte das deutsche Handelsrecht den Begriff der nahestehenden Unternehmen und Personen mit den entsprechenden Angabepflichten in dieser Form nicht. Mit dem BilMoG wurde gemäß den Vorgaben der §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB die Berichterstattung zu Geschäften mit dem...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Anwendung des Standards in der Praxis

Tz. 80 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In der Praxis der Berichterstattung hat es sich etabliert, die Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit in einem separaten Abschnitt des Anhangs zu machen. Dieser Abschnitt befindet sich meist im hinteren Teil des Anhangs, nach den Angaben zu den anderen Abschlussbestandt...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad-hoc-P...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.1 Medienauftritte

Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen oder ihrer Organe dürfen sich in Wort und Bild unter Angabe von Name und Berufsbezeichnung, Name und Anschrift des Vereins und/oder der Beratungsstelle und eigener Funktion im Verein in den Medien äußern (z. B. Presseinterviews, Diskussionen in Rundfunk und Fernsehen). Die Schaltung eines sachlich gestalteten Werbefilms ist erlaubt.[1]...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Angabe zu marktüblichen Konditionen

Tz. 59 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24.23 schränkt die Berichterstattung zu den Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen dahingehend ein, dass der Hinweis auf Bedingungen wie unter fremden Dritten (arm’s length transaction) nur dann zulässig ist, wenn diese Bedingungen "substantiierbar" (substantiate) sind. Dies wirft grundsätzlich die Fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vertreter

Rn. 120 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wie die Parteien das Verhältnis bezeichnen, ist nicht allein entscheidend. Es ist vor allem dann nicht entscheidend, wenn sonstige wesentliche Umstände insb der tatsächlichen Gestaltung des Vertreterverhältnisses für eine andere Auffassung sprechen. Ist das nicht der Fall, dann wird man regelmäßig zu berücksichtigen haben, wie das Verhältni...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung der Vorschrift im internationalen Umfeld

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 IAS 24 (rev. 2003) wurde im Dezember 2003 herausgegeben und ist in dieser Form verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der IASB hat am 4. November 2009 mit IAS 24 (rev. 2009) – im Folgenden kurz: IAS 24 – die überarbeitete Fassung von IAS 24 (rev. 2003) herausgegeben. Diese ist verpflichtend f...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 33

Tz. 1 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Der Standard IAS 33 – Earnings per Share gibt Leitlinien für die Ermittlung und Präsentation von Earnings per Share-Kennzahlen vor. Mit Hilfe dieser Informationen soll der Adressat in die Lage versetzt werden, die Ertragskraft eines Unternehmens (performance) sowohl im Zeitablauf als auch mit anderen Unternehmen besser vergleichen zu können (I...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 81. Lieferung 10.2023, Seite 7192. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafge...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Internationale Abstimmung

Tz. 25 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Ein wichtiges Element der internationalen Zusammenarbeit der BaFin im Bereich der Bilanzkontrolle bildet die Teilnahme an der Financial Reporting Working Group (EECS) (FRWG EECS), die in der Enforcement Guideline noch als European Enforcers Coordination Sessions (EECS) bezeichnet wird. Hinsichtlich der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. der Nac...mehr