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V. Managementvergütungen

Prof. Dr. Christian Fink, Dr. Fedor Zeyer
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Tz. 64

Stand: EL 57 – ET: 10/2025

Unternehmen sind verpflichtet, die Vergütung der Mitglieder ihres Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für die nachfolgend genannten Vergütungskategorien anzugeben (IAS 24.17):

1) kurzfristig fällige Leistungen aus einem Arbeitsverhältnis, idR feste und variable laufende Bezüge (short-term employee benefits);
2) Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie zB Einzahlungen in einen Pensionsfonds (post-employment benefits);
3) andere langfristig fällige Leistungen, wie zB Jubiläumszahlungen (other long-term benefits);
4) Leistungen aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie zB Abfindungen (termination benefits) und
5) anteilsbasierte Vergütungen (share-based payment).

Da IAS 24 keine Differenzierung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen (zB Vorstand des Mutterunternehmens und Geschäftsführer von (wesentlichen) Tochterunternehmen) vorsieht und sich die Vergütungen in ihrer Art nicht unterscheiden, dürfen sie für verschiedene Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen zusammengefasst werden.

Beispiel 18:

Die von einem Unternehmen angegebenen Vergütungen für das Management in Schlüsselpositionen betragen 12.500.000 EUR, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 2.500.000 EUR bedeutet. Die Erhöhung ist auf besondere Boni für zwei Geschäftsführer zurückzuführen. In diesem Fall ist es für das Verständnis der Abschlussadressaten hilfreich, wenn diese Boni separat von den sonstigen Vergütungen dargestellt werden (so auch vgl. PricewaterhouseCoopers, 2023, 6.57).

 

Tz. 65

Stand: EL 57 – ET: 10/2025

Nach den Definitionen in IAS 24.9 umfassen Vergütungen sämtliche Leistungen an Arbeitnehmer (gemäß der Definition in IAS 19), einschließlich solcher, auf die IFRS 2 anzuwenden is...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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