Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Direktes Auskunftsrecht des Aufsichtsorgans

Rz. 39 Nach einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen besteht die Hauptaufgabe des Aufsichtsorgans darin, die Geschäftsführung durch den Vorstand zu überwachen (AktG, Sparkassengesetze der Länder, GenG). Die Interne Revision hat als Instrument der Geschäftsleitung risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.5 Ausblick auf die neuen Leitlinien der EBA zu ESG-Risiken

Rz. 121 Nach den Vorstellungen der EBA[1] sollten die Institute ESG-Risiken durch wirksame interne Berichtsrahmen überwachen, die der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan angemessene Informationen und aggregierte Daten übermitteln, beispielsweise durch die Integration von ESG-Risiken in die regelmäßigen Risikoberichte oder in Form von Dashboards mit Kennzahlen, die eine w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision (Tz. 1)

Rz. 1 1 Die Interne Revision hat ihre Aufgaben selbständig und unabhängig wahrzunehmen. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass sie bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen unterworfen ist. Das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen steht der Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision n... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Gegensteuerungsmaßnahmen

Rz. 10 Die Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, zieht bei Vermutung einer wesentlichen negativen Änderung der Risikoeinschätzung eine Überprüfung dieser Engagements einschließlich der Sicherheiten nach sich (→ BTO 1.2.2 Tz. 4). Auf Basis der Ergebnisse dieser Überprüfung kann ein Institut eine fundierte Entschei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Anlassbezogene Risikoberichterstattung

Rz. 42 Eine ausschließlich turnusmäßige Erstellung von Risikoberichten, auf deren Basis die steuerungsrelevanten Entscheidungen der Geschäftsleitung getroffen werden sollen, würde ein Institut für die Zeiträume zwischen den Berichtsterminen ggf. in ernste Gefahr bringen, wenn sich die aktuelle Risikosituation des Institutes oder die aktuelle Situation der Märkte, auf denen d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Darstellung von Feststellungen im Jahresbericht

Rz. 37 Die Interne Revision hat ferner einen Jahresbericht über die von ihr im Laufe des Geschäftsjahres durchgeführten Prüfungen zu verfassen und der Geschäftsleitung sowie dem Aufsichtsorgan vorzulegen.[1] Dieser Jahresbericht hat die folgenden Informationen zu enthalten: die festgestellten schwerwiegenden und die noch nicht behobenen wesentlichen Mängel, die beschlossenen M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.2 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 29 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.4 Risikoberichterstattung

Rz. 228 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle wurden die spezifischen Anforderungen an die Berichterstattung über die wesentlichen Risiken im Modul BT 3 zusammengeführt und ergänzt. Damit wird die besondere Bedeutung der Risikoberichterstattung für ein angemessenes Risikomanagement betont. Gleichzeitig wird der Risikocontrolling-Funktion der Überblick über die verschiedenen B... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.3 Initiativen der Kreditwirtschaft

Rz. 350 Seitens der Kreditwirtschaft ist aus globaler Sicht zunächst die "United Nations Environment Programme Finance Initiative" (UNEP FI) als Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und dem globalen Finanzsektor zu nennen. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss entsprechender Initiativen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Die Initiative der K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.4 Risikoüberwachung und Risikokommunikation

Rz. 14 Durch den letzten Prozessschritt der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Risikosituation mit den risikostrategischen Vorgaben der Geschäftsleitung vereinbar ist. Der Schritt der "Überwachung und Kommunikation" wird unter dem Begriff Risikocontrolling zusammengefasst. Die Funktion des Risikocontrollings ist zur ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Anforderungen an das Datenmanagement und die Risikodatenaggregation

Rz. 12 Die bedeutenden Institute gemäß Art. 6 SSM-Verordnung müssen unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips institutsweit und gruppenweit geltende Grundsätze für das Datenma­nagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten festlegen, um insbesondere ihre Fähigkeiten zur zeitnahen Risikoanalyse und -berichterstattung zu verbessern (→ AT 4.3.4 Tz. 1... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Unmittelbare Pflichten der Geschäftsleitung

Rz. 22 In den MaRisk werden verschiedene Aspekte besonders betont, die den einzelnen Geschäftsleitern bzw. der Geschäftsleitung insgesamt im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung für das Risikomanagement als unmittelbare Pflichten auferlegt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anforderungen: Die Geschäftsleitung hat sich zur Beurteilung der Wesentlichkeit regelmäßig und ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wie werden Sachspenden (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen steuerlich behandelt, wenn sie von einem Betrieb stammen, der mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt?

Spenden in Form von Sachzuwendungen aus dem Betrieb können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Betrieb damit wirtschaftliche Vorteile verbindet (sogenanntes "Sponsoring"). Dabei gehen die Finanzämter schon dann von einem "wirtschaftlichen Vorteil" aus, wenn beispielsweise Medien durch Berichterstattung auf die Spenden aufmerksam machen oder der B... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Information über einen erheblichen Risikovorsorgebedarf

Rz. 18 Neben der systematischen und zeitnahen Ermittlung der Wertberichtigungen wird auch die anlassbezogene Information über einen erheblichen Risikovorsorgebedarf an die Geschäftsleitung geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Geschäftsleitung kurzfristig, also außerhalb des institutsintern üblichen Berichtsturnus, über für die Einschätzung der Risikosituatio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bestandteile der Risikoberichterstattung (Tz. 1)

Rz. 1 1 Die Geschäftsleitung hat sich in angemessenen Abständen über die Geschäftslage und die Risikosituation berichten zu lassen. Die hierfür zu erstellenden Berichte sind in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen. Die Berichterstattung hat neben einer Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalten. Die Berichte müssen auf vollstä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Bedeutung von Frühwarnindikatoren für den SREP

Rz. 45 Wie bereits ausgeführt, sollen die Frühwarnindikatoren im Hinblick auf das Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko in erster Linie die wichtigsten strukturellen Refinanzierungsschwächen abdecken, wobei insbesondere auf verschiedene Konzentrationen abgezielt wird. Als ebenso wichtig betrachtet die EBA, dass die Frühwarnindikatoren angemessen dokumentiert sind, regelmäßi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Informationspflichten

Rz. 144 Das Institut hat ein der Kompetenzordnung entsprechendes Verfahren einzurichten, in dem festgelegt ist, wie Überschreitungen von Limiten zu behandeln sind (→ BTO 1.2 Tz. 8). Ergänzend wird von der deutschen Aufsicht gefordert, dass Überschreitungen von Kontrahenten- und Emittentenlimiten ab einer unter Risikogesichtspunkten festgelegten Höhe den zuständigen Geschäfts... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.6 Beispiel IKT-Strategie

Rz. 289 Auch die EBA betont im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie am Beispiel der Strategie für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Strategie) besonders den Prozesscharakter. Insbesondere in jenen Fällen, in denen die IKT-Strategie des Institutes die Umsetzung wichtiger und komplexer IKT-Anpassungen oder Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf das ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikomanagement im Überblick

Rz. 1 Das Modul AT 4 ist das Herzstück des allgemeinen Teils der MaRisk. Einige wesentliche Elemente des Risikomanagements werden in strenger terminologischer Anlehnung an § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 KWG präzisiert und im Sinne eines übergeordneten Regelkreislaufes miteinander in Beziehung gesetzt (→ AT 4.1 Tz. 3). Der allgemeine Charakter dieses Moduls spiege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Instrumente zur Identifizierung und Beurteilung

Rz. 119 Die wesentlichen operationellen Risiken, d. h. die bedeutenden potenziellen Schadensfälle, müssen identifiziert und beurteilt werden. Für die Identifizierung potenzieller Schadensfälle und zur Beurteilung ihrer möglichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags- oder Vermögenslage des Institutes kann u. a. auf die in der Vergangenheit beobachteten Verluste abgestellt w... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Bewertung der Konsultationsanmerkungen

AT 1 Tz. 6: Einführung des Begriffs "bedeutende Institute" An dem Begriff "bedeutende Institute" wird die Aufsicht festhalten. Allerdings sollen erläuternde Ausführungen in das Übersendungsschreiben zur MaRisk-Novelle aufgenommen werden. Hinsichtlich der einzelnen Themen, für die die Änderung "bedeutendes Institut" relevant ist, wird auf die Erläuterungen zu den jeweiligen Mod... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Stresstesting – Ergänzungen in Modul AT 4.3.2

Die Neuerungen im Bereich "Stresstesting" orientieren sich insbesondere an den Empfehlungen des FSF und Dokumenten des Baseler Ausschusses. Maßgeblich für die Terminologie (Stresstest, Sensitivitätsanalyse, Szenarioanalyse) sind die vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS) veröffentlichten "Technical aspects of stress testing under the supervisory review process ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.7 Unterschiedliche Behandlung von Handels- und Anlagebuchpositionen

Rz. 66 Die unterschiedliche Behandlung von Positionen des Handels- und des Anlagebuches hinsichtlich der jeweils einzuhaltenden Fristen wird aus Abbildung 87 deutlich. Die allgemeinen Vorgaben zur Limitanrechnung und -auslastung sind den Anforderungen an die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Adressenausfallrisiken zu entnehmen. Demnach dürfen Handelsgeschäfte, o... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Überprüfung der Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen des SREP

Rz. 38 Die Aufsicht muss sich im Rahmen des SREP intensiv mit den Methoden, Prozessen, Verfahren und Strategien der Institute auseinandersetzen und diese u. a. hinsichtlich ihrer Angemessenheit bezüglich einer dauerhaften Sicherstellung der Risikotragfähigkeit beurteilen. Dabei misst sie bei der Beurteilung des ICAAP verstärkt der Datenhaltung sowie den Management-Informatio... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Alternative Vorgehensweisen

Rz. 19 Nicht in jedem Fall wird es erforderlich sein, die gängigen Überwachungs- und Berichtszeiträume vollständig auf einen kürzeren Turnus umzustellen. So kann z. B. bei einer nicht fristenkongruenten Refinanzierung von Krediten mit langen Zinsfestschreibungszeiträumen trotz tendenziell hoher Zinsänderungsrisiken der vierteljährliche Turnus durchaus genügen. Diesbezüglich ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Liquiditätsverordnung

Rz. 67 Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassene Liquiditätsverordnung (LiqV) [1] laut § 11 Abs. 1 Satz 2 KWG Kriterien festgelegt, nach denen die BaFin im Rege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung

Rz. 36 Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für das angemessene Risikomanagement eines Institutes und muss den Einsatz der Modelle genehmigen (→ AT 3 Tz. 1). Das setzt hinreichende Kenntnisse über die Modellkonzeption, insbesondere zu wesentlichen Annahmen und Parametern sowie den zugrunde liegenden Daten voraus. Auch die Grenzen und Beschränkungen dieser Modelle müssen d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Schwerwiegende Feststellungen gegen Geschäftsleiter

Rz. 48 Eine unverzügliche Berichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung wird ausgelöst, wenn im Rahmen der Prüfungen durch die Interne Revision schwerwiegende Feststellungen gegenüber einzelnen Geschäftsleitern getroffen werden. Anhand der vorgegebenen Mängelkategorisierung wird bereits deutlich, dass es sich in diesen Fällen um gravierende Sachverhalte handeln muss. Insbe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Allgemeine Anforderungen an das Datenqualitätsmanagement

Rz. 48 Das nachhaltige und kontinuierliche Daten- bzw. Datenqualitätsmanagement gewinnt enorm an Bedeutung und befördert den von der Aufsicht geforderten Kulturwandel in den Instituten. Die bisher eher als "IT-technisches Gut" betrachteten Daten stellen mittlerweile einen "wesentlichen Vermögenswert" der Institute dar, der entsprechend sorgsam behandelt werden sollte. Um die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sicherstellung der Mängelbeseitigung

Rz. 2 Zur Beseitigung der festgestellten Mängel kann die Interne Revision geeignete Maßnahmen festlegen, die im Normalfall mit der betroffenen Organisationseinheit abgestimmt werden (→ BT 2.4 Tz. 1 und 3). Diese enthalten regelmäßig auch entsprechende Fristen. Die fristgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen durch die betroffenen Organisationseinheiten muss von der Internen Revi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Inhalte der Grundsätze für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten

Rz. 61 Sowohl der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) als auch die EZB haben konkrete Empfehlungen hinsichtlich der Inhalte von Grundsätzen für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten abgegeben, die die Basis für eine angemessene Governance bilden sollen.[1] Von den Instituten wird erwartet, dass sie ein effektives Rahmenwerk zur Da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Weitere nützliche Informationen

Rz. 96 Neben diesen obligatorischen Bestandteilen können ggf. ergänzende Informationen zur Unterstützung der Geschäftsleitung von Interesse sein. Dabei sollte jeweils abgewogen werden, ob der Aufwand zur Beschaffung zusätzlicher Informationen durch den Nutzen gerechtfertigt wird, der mit einer darauf aufbauenden, gezielten Risikosteuerung erreicht werden kann. Hierzu zählen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Angemessener Turnus für die Vorlage des Gesamtrisikoberichtes (Tz. 1)

Rz. 1 1 Die Risikocontrolling-Funktion hat regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich, einen Gesamtrisikobericht über die als wesentlich eingestuften Risikoarten unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken zu erstellen und der Geschäftsleitung vorzulegen. Mit Blick auf die einzelnen als wesentlich eingestuften Risikoarten kann in Abhängigkeit von der Risikoart, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Abbildung der Geschäfte

Rz. 2 Handelsgeschäfte sind unverzüglich nach Geschäftsabschluss mit allen maßgeblichen Abschlussdaten zu erfassen, bei der Ermittlung der jeweiligen Position zu berücksichtigen und mit allen Unterlagen an die Abwicklung zu leiten (→ BTO 2.2.1 Tz. 5). Daran anschließend sind die Handelsgeschäfte unverzüglich im Risikocontrolling abzubilden. In Abhängigkeit von der jeweilige... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BT Besonderer Teil

Rz. 1 Im besonderen Teil der MaRisk werden die geschäfts- und risikoartenübergreifenden Prinzipien des allgemeinen Teils für einzelne Themenbereiche konkretisiert und zum Teil deutlich ergänzt. Das betrifft die Anforderungen an die internen Kontrollverfahren, also das interne Kontrollsystem (→ BT 1) und die Interne Revision (→ BT 2). Die Vorgaben zur Risikoberichterstattung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Gesonderte Darstellung

Rz. 13 Die Gründe für die noch nicht abgeschlossenen Umsetzungsmaßnahmen sollten im Rahmen des Quartalsberichtes näher erläutert werden. Dabei geht es nicht um jene wesentlichen oder höher eingestuften Mängel, bei denen der vereinbarte Erledigungstermin noch gar nicht erreicht ist. Über diese Mängel, die beschlossenen Maßnahmen und den Status dieser Maßnahmen muss die Intern... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Vorgaben der EBA zur Kreditrisikoüberwachung

Rz. 68 Im Kreditgeschäft sind zusätzlich die Anforderungen von Abschnitt 8.1 (Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 69 Demnach sollten die Institute über ein stabiles und wirksames Überwachungssystem verfügen, das durch eine angemessene Daten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 ICAAP-(Gesamt-)Architektur

Rz. 227 In verschiedenen Regelwerken ist in diesem Zusammenhang von der "ICAAP-(Gesamt-)Architektur" die Rede, womit die verschiedenen Elemente des ICAAP und ihr Zusammenspiel bezeichnet werden.[1] Die übergreifende ICAAP-(Gesamt-)Architektur sollte solide und effektiv sein sowie sicherstellen, dass diese Elemente kohärent zusammenpassen, ihr Zusammenspiel dokumentiert wird ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zuwendungen von Unternehmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten können im Rahmen des sog. Sponsoring-Erlasses (BMF vom 18.02.1998, BStBl I 1998, 212) zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden. Danach können Aufwendungen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile für sein Unte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 16.1.3 Zentrale Vorauswertung bei der Risikoberichterstattung (lit. c)

Rz. 478 Das Auslagerungsunternehmen ist vertraglich verpflichtet, das auslagernde Institut über Entwicklungen zu informieren, die die ordnungsgemäße Erledigung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse beeinträchtigen können (→ AT 9 Tz. 7 lit. n). Diese Berichte des Auslagerungsunternehmens über Risiken im Zusammenhang mit der Auslagerung fließen in die jährliche oder anlas... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Verantwortung für die Risikoberichterstattung

Rz. 13 Die Geschäftsleitung hat sich in angemessenen Abständen über die Geschäftslage und die Risikosituation einschließlich vorhandener Risikokonzentrationen berichten zu lassen (→ AT 4.3.2 Tz. 3). Insofern besteht eine sogenannte "Holschuld" der Geschäftsleitung, die für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements verantwortlich ist und dieser Verantwortung u. a. nur ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4.3 Ausnahmen

Rz. 71 Um die Berichterstattung nicht mit überflüssigen Angaben zu überfrachten, wurden Ausnahmen gemacht, die dem Wesentlichkeitsprinzip und der risikoorientierten Ausrichtung der MaRisk entsprechen. So wird eine Berichtspflicht bei Entscheidungen über Sanierungskredite, die durch einen Marktfolge-Geschäftsleiter im Rahmen seiner Einzelkompetenz getroffen werden, als entbe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Berichtspflichten als Indizien zur Mängelkategorisierung

Rz. 10 Als Indizien zur Unterscheidung zwischen unterschiedlich relevanten Mängeln können die verschiedenen Informationsadressaten und die zeitliche Abfolge der Berichtspflichten herangezogen werden. Je schneller Feststellungen an die gesamte Geschäftsleitung zu geben sind, desto bedeutender sind sie im Regelfall für das Institut. Eine herausgehobene Berichtspflicht könnte s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Interne Kontrollverfahren

Rz. 6 Mit Blick auf § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG fällt auf, dass ein wesentlicher Begriff aus dem Gesetzestext, nämlich die "internen Kontrollverfahren", in der Gliederung dieses Moduls gar nicht auftaucht. Im KWG werden als Kernbestandteile eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements an erster Stelle die Risikotragfähigkeit, die Strategien und die "internen Kontroll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.1 Aufgaben der zentralen OpRisk-Einheit

Rz. 103 Die Aufgaben einer zentralen OpRisk-Einheit umfassen vor allem die Überwachung und Kommunikation der operationellen Risiken. Diese Funktionen werden in der Praxis grundsätzlich dem Risikocontrolling zugeordnet. In der Verantwortung der zentralen OpRisk-Einheit liegen z. B. die Ursachenanalyse bedeutender Schadensfälle, die Unterrichtung der Geschäftsleitung über bed... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Einbeziehung interner Handelsgeschäfte

Rz. 44 In den Risikobericht müssen auch die internen Handelsgeschäfte einbezogen werden, da die MaRisk für diese Geschäfte eine – wenn auch sinngemäße – Einhaltung der Anforderungen an externe Handelsgeschäfte vorsehen (→ BTO 2.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Interne Handelsgeschäfte im Sinne der MaRisk sind Geschäfte innerhalb einer Rechtseinheit ("legal entity"), die dazu dienen,... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3.2 Besondere Funktionen

Rz. 9 Die Risikocontrolling- und die Compliance-Funktion gehören ebenfalls zum internen Kontrollsystem. Diese beiden Funktionen werden seit der vierten MaRisk-Novelle explizit genannt (→ AT 4.4.1 und AT 4.4.2). Die Risikocontrolling-Funktion ist vorrangig für die Überwachung der Risiken und die damit verbundene Berichterstattung zuständig. Die Compliance-Funktion muss in ers... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.8 Abstimmung mit den Handelsbereichen

Rz. 69 Während eine Diskussion der Handlungsvorschläge mit den jeweils verantwortlichen Bereichen im Rahmen der turnusmäßigen Risikoberichterstattung als optional angesehen wird (→ BT 3.2 Tz. 2, Erläuterung), ist die tägliche Meldung über die Gesamtrisikopositionen, Ergebnisse und Limitauslastungen ausdrücklich mit den Handelsbereichen abzustimmen. Auf diese Weise können Uns... mehr