Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lagebericht / 4 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung konkretisieren die Generalnorm des § 289 HGB. Maßgebliche Leitideen sind die Vollständigkeit, die Wesentlichkeit, die Klarheit und die Verständlichkeit, die Stetigkeit der Berichtslogik sowie die Nachprüfbarkeit. Die Aussagen im Lagebericht müssen aus geeigneten Unterlagen ableitbar und mit internen Steuerungsinformationen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lagebericht / 5.1 Gliederung des Lageberichts

Der Mindestinhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB (Einzelabschluss) respektive § 315 HGB (Konzern). In § 289 Abs. 1 HGB sind folgende Berichtsinhalte geregelt: Der sog. "Wirtschaftsbericht", der neben der Darstellung auch eine Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft unter Einbeziehung der bedeutsamsten finanziellen und (bei großen Kapitalgesellschaft...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fernsehen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für > Künstler und Angehörige verwandter Berufe ist oft nicht eindeutig, ob sie selbständig oder nichtselbständig tätig sind. Es kommt im Einzelnen auf die persönliche Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Organismus des Unternehmens/Senders an (> Arbeitnehmer Rz 15 ff). Zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zusammenfassung in der Berichterstattung

Rn. 67 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Auffassung des Gesetzgebers hat der Abhängigkeitsbericht ins Einzelne zu gehen (vgl. Kropff (1965), S. 411, mit Bezugnahme auf die maßgebliche RegB). Im Hinblick auf eine Vermeidung der Unübersichtlichkeit des Berichts durch Aufblähung seines Umfangs wird im Schrifttum der Frage nach einer Zusammenfassung in der Berichterstattung besonde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung im Anhang und Lagebericht

I. Anhang Rn. 130 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zusammenfassung in der Berichterstattung

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Unter Berücksichtigung der zuvor zu den Rechtsgeschäften bereits entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung im Bericht (vgl. HdR-E, AktG § 312, Rn. 67ff.), die entsprechend auch für Maßnahmen gelten, erscheint auch eine zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen im Abhängigkeitsbericht möglich. Allerdings ist bei Maßnahmen mit besonderer Sor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Berichterstattung bei nicht quantifizierbaren Nachteilen

Rn. 77 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit einzelne Rechtsbeziehungen, Einzelmaßnahmen sowie Einzelunterlassungen nicht mehr isolierbar und daher nicht mehr einzeln bewertbar sind und der Mangel fehlender Isolierbarkeit auch nicht im Wege von sachgerechten Schätzungen überwunden werden kann, geht der Abhängigkeitsbericht ins Leere und muss dann mittels eines entsprechenden Hinw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formelle Anforderungen

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer hat über das Ergebnis der Sonderprüfung schriftlich zu berichten (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 AktG (wortgleich mit § 145 Abs. 6 Satz 1 AktG)). Die Verpflichtung zur schriftlichen Berichterstattung ist erforderlich, damit der Prüfungsbericht als Unterlage für das ggf. durchzuführende gerichtliche Verfahren (vgl. § 260 Abs. 1 AktG)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einzelfragen und Ausnahmen

Rn. 58 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Abhängigkeitsbericht sind als berichtspflichtige Rechtsgeschäfte zunächst die Verpflichtungsgeschäfte anzusprechen, also solche, bei denen im Berichtsjahr die für das jeweilige Geschäft wesentlichen Elemente (wie z. B. Preis, Umfang sowie Zeitpunkt der LuL) festgelegt sind. Demgegenüber ist über das Erfüllungsgeschäft, das als Konsequenz e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Weitere Angaben im Abhängigkeitsbericht

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit Ausnahme der zuvor erläuterten Pflichtangaben schreibt das Gesetz keine konkreten Vorgaben für den Inhalt des Abhängigkeitsberichts vor. So brauchen z. B. die Beziehungen zu dem herrschenden UN oder die Kriterien des der Berichterstattung zugrunde liegenden Abhängigkeitsverhältnisses nicht erläutert zu werden. Das Gleiche gilt auch für di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sanktionen

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern der Vorstand keinen Bericht vorlegt, ist er hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten (vgl. § 407 Abs. 1 AktG). Die früher umstrittene Frage (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 103, m. w. N.), ob für die Festsetzung von Zwangsgeld noch Raum besteht, wenn das Verfahren zur RL für das betreffende GJ bereits ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Entsprechung der Grundsätze einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 2 AktG hat der Abhängigkeitsbericht den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Berichtsgrundsätze des Abhängigkeitsberichts sind aus dieser allg. R abzuleiten. Unter Anlehnung an die zum Leitsatz der getreuen Rechenschaftslegung in der aktienrechtlichen Praxis entwickelten Rechtsgedanken...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Gesonderter nichtfinanzieller Bericht und Konzernbericht

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG dehnt die Prüfungspflicht des AR auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht (vgl. § 289b) ebenso wie Konzernbericht (vgl. § 315b) aus. Sofern der nichtfinanzielle Bericht – wie häufig in der Praxis – in den Lagebericht aufgenommen wird, ergibt sich die Prüfungspflicht des AR bereits aus § 171 Abs. 1 Satz 1 AktG. In...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ergebnis der Prüfung (§ 171 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Bericht muss zunächst das Ergebnis der Prüfung von JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag durch den AR enthalten. Sollte das UN ein MU i. S. d. § 290 sein, so hat sich der Bericht auch auf das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts zu erstrecken. Dieser Bericht schließt das Ergebnis der Prüfung (des AR) eines gesonder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Aspekte

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als maßgeblicher Zeitpunkt der Berichterstattung ist bei Rechtsgeschäften ihre Vornahme anzusehen (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 55; Hüffer-AktG (2025), § 312, Rn. 17). Die spätere Entwicklung eines Rechtsgeschäfts ist unmaßgeblich; dies gilt auch für die Beurteilung durch den AP. Daher ist auch nur im GJ der (ersten) Vornahme zu berichten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesonderter nichtfinanzieller Bericht und Konzernbericht

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Vorlagepflicht erstreckt sich gemäß § 170 Abs. 1 Satz 3 AktG auch auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht (vgl. § 289b) ebenso wie Konzernbericht (vgl. § 315b). Nach § 289b Abs. 1 Satz 1 haben große kap.-marktorientierte KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a sowie denen gleichgestellte UN (Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Angaben zum Nachteilsausgleich

Rn. 75 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern während des GJ ein Ausgleich von Nachteilen erfolgte, ist nach § 312 Abs. 1 Satz 4 AktG anzugeben, wie der Ausgleich während des GJ tatsächlich erfolgt ist oder auf welche Vorteile betreffender AG/KGaA/SE ein Rechtsanspruch gewährt worden ist. Indes sind Angaben in diesem Zusammenhang nur erforderlich, wenn ein nach § 311 AktG mögliche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Einschränkung des Bestätigungsvermerks

Rn. 56 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hat der AP gegen die Berichterstattung des Vorstands nach § 312 AktG Einwendungen zu erheben oder hat er festgestellt, dass der Bericht hinsichtlich der aufgeführten Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen unvollständig ist, so ist der BV einzuschränken oder zu versagen (vgl. § 313 Abs. 4 Satz 1 AktG). Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Einschränkun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ziel des Kodex

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ziel dieser gesetzestechnisch wie rechtspolitisch neuen Art von "Gesetzgebung" ist zum einen, das deutsche CG-System unter Darstellung der bestehenden Rechtslage zusammenzufassen und als "Verständigungspapier" gerade gegenüber ausländischen Anlegern vorzustellen (vgl. BT-Drs. 14/8769, S. 21; Schüppen, DB 2002, S. 1117f.; Seibt, AG 2002, S. 249...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. "Unterlassen"

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG kann auch ein "Unterlassen" von Maßnahmen eine Verpflichtung zur Berichterstattung begründen. Ein ggf. berichtspflichtiges Unterlassen von Maßnahmen ist dann gegeben, wenn der Vorstand bewusst passiv geblieben ist (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 53; KK-AktG (2004), § 312, Rn. 49; MünchKomm. AktG (2023), § 312, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Erläuterung von Vor- und Nachteilen

Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG sind bei berichtspflichtigen Maßnahmen deren Vor- und Nachteile für die Gesellschaft anzugeben. Für Vorteile i. S. d. Vorschrift ist davon auszugehen, dass sie als Ausgleich geeignet sein müssen (vgl. zu dieser Frage Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 417; bezüglich der Maßstäbe zur Feststellung und Bewertung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 3 AktG hat der AP einen BV zu erteilen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind. Der Wortlaut des BV ist in § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG vorgeschrieben; ggf. sind Anpassungen nach § 313 Abs. 4 AktG vorzunehmen. Der BV des AP wird unmittelbar zum – d. h. auf dem – Abhängigkeitsbericht er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzlich geforderte Pflichtangaben

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auch wenn der Gesetzgeber Inhalt und Form des Abhängigkeitsberichts kaum geregelt hat, finden sich in § 312 Abs. 1 Satz 2 bis 4 sowie Abs. 3 AktG bestimmte Pflichtangaben und Pflichtfeststellungen des Vorstands. Hierbei handelt es sich konkret um: die Aufzählung aller Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG berichtspfl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / B. Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das ARUG II hat mit § 162 Abs. 1 AktG einen von Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) jährlich aufzustellenden Bericht über die im letzten GJ gewährten und geschuldeten Bezüge (Vergütungsbericht) eingeführt. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG stellt dabei allg. Anforderungen an den Vergütungsbericht auf, während A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Sonderprüfer auch zu bestellen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass für den Anhang vorgeschriebene Angaben fehlen oder unvollständig sind. Es muss hinzukommen, dass die Mängel des Anhangs nicht durch eine adäquate Berichterstattung des Vorstands in der HV behoben wurden. Insoweit verlangt das Gesetz,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Überbewertung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Fall etwaiger Überbewertungen von Bilanzposten hat der Sonderprüfer hierauf in seinem Prüfungsbericht einzugehen. Abs. 1 Satz 2 verweist zusätzlich auf § 256 Abs. 5 Satz 2 AktG. Wegen der Einzelheiten zur Überbewertung ist deshalb zu verweisen auf die Ausführungen unter § 256 AktG. Die erweiterte Berichtspflicht betrifft nur Überbewertungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nachteilige Tatsachen

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 6 Satz 2 AktG hat der Sonderprüfer auch über Tatsachen zu berichten, deren Bekanntwerden geeignet ist, der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Schaden zuzufügen. Hierbei wird der Sonderprüfer allerdings im Einzelfall abzuwägen haben, ob die Bekanntgabe des für die Gesellschaft nachteiligen Umsta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Prüfung der Richtigkeit von tatsächlichen Angaben im Abhängigkeitsbericht

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG hat der Prüfer zu prüfen, ob die tatsächlichen Angaben in dem Abhängigkeitsbericht richtig, d. h. wahr sind, inhaltlich den tatsächlichen Geschäftsvorfällen bzw. getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen entsprechen sowie rechnerisch richtig sind. Die entsprechenden Prüfungshandlungen können bereits im Zusam...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 1. Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Verpflichtet sind Vorstand und AR gemeinschaftlich; dies soll eine wechselseitige Kontrolle sicherstellen und klar die Kompetenz anderer Gremien ausschließen. Es ist zwingend ein einheitlicher von beiden Organen beschlossener Bericht zu erstellen, so dass eine getrennte oder divergierende Berichterstattung ausgeschlossen ist (vgl. BT-Drs. 19/9...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Berücksichtigung von Ertragsteuerwirkungen durch den Sonderprüfer

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Feststellung einer Unterbewertung in der HB hat grds. keine Auswirkungen auf die StB, wenn dort etwa unter Berücksichtigung besonderer steuerlicher Vorschriften keine Unterbewertung vorliegt. Etwas anderes gilt, wenn sich aufgrund des Grundsatzes der Maßgeblichkeit (vgl. § 5 Abs. 1 EStG) die Unrichtigkeit der HB in der StB fortsetzt; dann...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
EU-Taxonomie: Digitalisieru... / 5 Herausforderungen und Chancen in der Projektpraxis

In der Umsetzung des Projektes stand das Team vor einigen Herausforderungen, die es zu bewältigen galt. So war beispielweise das diversifizierte Produktportfolio von Bosch den unterschiedlichen Wirtschaftsaktivitäten zuzuordnen. Darüber hinaus machten es die teilweise komplizierten Anforderungen der Taxonomie erforderlich, eine differenzierte Analyse der Taxonomie-KPIs durch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Vorzeitige Beendigung (Nr. 2)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG muss im Vergütungsbericht für jedes einzelne Vorstandsmitglied über die Zusage von Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit berichtet werden. Dies umfasst auch die Berichterstattung über Änderungen dieser Zusagen im letzten GJ. Fälle einer solch vorzeitigen Beendigung der Tätigk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
EU-Taxonomie: Digitalisieru... / 1 Einleitung

Achtung Omnibus-Paket Am 4.7.2025 hat die EU-Kommission einen neuen delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomieverordnung veröffentlicht. Dieser ändert die delegierte Verordnung zur Berichterstattung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178), die delegierte Verordnung zu den klimabezogenen Umweltzielen (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) und die zu den nicht-klimabezogenen Umweltz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 12. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF)

Rn. 36 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF) vom 12.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1874ff.) soll(te) sichergestellt werden, dass der durch die Transparenzrichtlinie-Änderungs-R 2013/50/EU vom 22.10.2013 (ABL. EU, L 29...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Regelungszwecke

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als Regelungszwecke des Sonderprüfungsverfahrens nach den §§ 258ff. AktG sind drei Ansatzpunkte zu nennen. So dient das Verfahren der Durchsetzung von Bewertungsvorschriften, soweit sie eine Unterbewertung verbieten. Ferner dient das Sonderprüfungsrecht dazu, die organschaftliche Zuständigkeit der HV, über die Verwendung des Jahresüberschusse...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch das sog. Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2637ff.) wurde § 162 AktG und damit die Pflicht zur Erstellung eines Vergütungsberichts in das AktG aufgenommen. Dabei steht die Norm im Zusammenhang mit § 87 AktG (Grundzüge für die Bezüge der Vorstandsmitglieder), § 87a AktG (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Form und Inhalt der Entsprechenserklärung (§ 161 Abs. 1 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 161 Abs. 1 AktG haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1) sowie weiterer Gesellschaften mit Kap.-Marktzugang (Abs. 1 Satz 2 AktG) außerhalb des JA bzw. KA jährlich zu erklären, dass den Verhaltensempfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird bzw. welche Verhaltensempfehlungen nicht angewendet wurden un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Berichtspflichtige Vorgänge

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei den berichtspflichtigen verbundorientierten Vorgängen handelt es sich zunächst um Rechtsgeschäfte sowie alle anderen Maßnahmen, die eine abhängige Gesellschaft auf Veranlassung oder im Interesse der für den Bericht maßgeblichen Verbund-UN tätigt oder unterlässt, wobei es unerheblich ist, mit wem das Rechtsgeschäft geschlossen bzw. gegenüb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Prüfung der Vollständigkeit von berichteten Rechtsgeschäften und Maßnahmen

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht unter die Prüfung der Richtigkeit der im Abhängigkeitsbericht gemachten Angaben nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG fällt die Prüfung der Vollständigkeit der im Bericht aufgeführten im Vergleich zu den nach § 312 AktG berichtspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen (so die h. M.; vgl. ADS (1997), § 313 AktG, Rn. 46ff.; Beck Bil-Komm....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zur Prüfung des Jahresabschlusses

Rn. 36 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 313 AktG gibt für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts nur einen allg. Rahmen vor. Festzuhalten ist aber, dass der AP sich nicht nur mit der Überprüfung der Richtigkeit der tatsächlichen Angaben im Bericht anhand der Bücher und der Schriften der Gesellschaft begnügen kann, sondern darüber hinaus weitere und im Hinblick auf die Prüfung des ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Inhalt des Prüfungsberichts

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AR soll aus dem Prüfungsbericht ersehen können, obmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Erläuterungspflicht des Vorstands

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 3 AktG soll der Vorstand bei Erläuterung seiner Vorlagen (vgl. HdR-E, AktG § 176, Rn. 3) auch zu einem Jahresfehlbetrag (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 Nr. 16) oder einem Verlust Stellung nehmen, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat. Diese erweiterte Erläuterungspflicht wurde durch das sog. Bilanzr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger (vgl. § 317 Abs. 4 AktG i. V. m. § 309 Abs. 4 AktG; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 1: Informations- und Präventionszweck des Abhängigkeitsberichts) vorgesehene Berichterstattung des Vorstands einer abhängigen AG, KGaA bzw. SE (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften zum Abhängigkeitsberi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften sowie (3) die P...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Mitteilung über Art und Umfang der Überprüfung der Geschäftsführung (§ 171 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 171 Abs. 2 Satz 2 AktG fordert vom AR die Mitteilung, wie und inwieweit er die Geschäftsführung überprüft hat und damit seiner gesetzlichen Überwachungspflicht (vgl. §§ 111, 90 Abs. 3 AktG) nachgekommen ist. Die regelmäßige öffentliche Rechenschaftslegung über Art und Umfang seiner Überwachungstätigkeit soll eine sachgemäße Prüfung fördern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2023), Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts, URL: https://tinyurl.com/5bw8w2hh (Stand: 04.12.2025). Baranowski (1978), Besteuerung von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Regelungsgegenstand und -zweck

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 260 AktG behandelt das gerichtliche Verfahren nach Abschluss der Sonderprüfung. Dass überhaupt die Klärung von evtl. Mängeln der Sonderprüfung auf dem Wege eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich wird, soll seltene Ausnahme bleiben, da der Gesetzgeber davon ausging, dass die "Ergebnisse der Sonderprüfung vielfach von allen Beteiligten an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. "Im Interesse"

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Von der Vornahme oder Unterlassung von Rechtsgeschäften und Maßnahmen "im Interesse" des herrschenden UN oder eines mit ihm verbundenen UN ist dann auszugehen, wenn diese Handlungen überwiegend deshalb vorgenommen oder unterlassen wurden, um diesen anderen UN Vorteile zu bringen oder Nachteile von ihnen abzuwenden. Damit wird hier ein subjekt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Lagebericht

Rn. 138 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 KapG und ihnen gemäß § 264a gleichgestellte PersG haben, soweit sie als "mittelgroß" oder "groß" i. S. d. § 267 Abs. 2f. gelten (vgl. auch § 264 Abs. 1 Satz 4), ihren Geschäftsverlauf sowie ihre UN-Lage nach Maßgabe des § 289 Abs. 1 Satz ;1f. darzustellen und zu analysieren (vgl. grundlegend auch HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 61ff.). Im Zug...mehr