Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Einbindung externer Spezialisten

Rz. 112 Der Sanierungsprozess kann vor allem kleinere Institute mit begrenzten personellen Ressourcen vor unüberwindbare Probleme stellen, da die Begleitung einer Sanierung sehr hohe Anforderungen an die fachlichen Kenntnisse der Mitarbeiter und deren Erfahrung stellt. Soweit Institute nicht über das erforderliche Know-how zur Beurteilung solcher Sachverhalte verfügen, ist ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Risikotragfähigkeitskonzept

Rz. 45 Das (Gesamt-)Risikoprofil ("risk profile") ist das Ergebnis der mithilfe verschiedener Instrumente und Maßnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt ("point-in-time") vorgenommenen Bewertung der von einem Unternehmen tatsächlich eingegangenen und potenziellen Risiken, die mit seinen Geschäftsaktivitäten verbunden sind.[1] Die Institute müssen das Gesamtrisikoprofil im Rahme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Umsetzungsempfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 31 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gibt in seinen Fortschrittsberichten zum Umsetzungsstand von BCBS 239 regelmäßig Empfehlungen für die Umsetzung der Grundsätze ab, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Diese Empfehlungen richten sich grundsätzlich an die Geschäftsleitung. Die Institute sollten demnach sicherstellen, dass sie über ein von der Geschäftsleitung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5 Risikoberichterstattung an das Aufsichtsorgan (Tz. 5)

Rz. 53 5 Die Geschäftsleitung hat das Aufsichtsorgan mindestens vierteljährlich über die Risikosituation einschließlich vorhandener Risikokonzentrationen in angemessener Weise schriftlich zu informieren. Die Berichterstattung ist in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise zu verfassen und hat neben der Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation zu enthalte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Vorgaben zum Meldewesen

Rz. 61 Die Meldeanforderungen der Institute in Bezug auf die Liquiditätsdeckung und die stabile Refinanzierung gemäß Art. 415 CRR wurden erstmals im April 2014 von der EU-Kommission veröffentlicht.[1] Die Grundlage dafür bildeten die entsprechenden Vorschläge der EBA vom Dezember 2013.[2] Auf Basis ergänzender Vorschläge der EBA aus dem Jahr 2015 hat die EU-Kommission im Mär... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Ausnahmen

Rz. 52 Das Institut hat bei Handelsgeschäften grundsätzlich eine Testphase durchzuführen. Die Wahl des Begriffes "grundsätzlich" lässt im Hinblick auf die Durchführung der Testphase Ausnahmen zu. So kann darauf verzichtet werden, wenn der Verzicht unter Risikogesichtspunkten vertretbar erscheint und von vornherein mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass sich aus der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.7 Umgang mit Direktinvestitionen in Spezialfonds

Rz. 186 Im Hinblick auf die Positionen aus Direktinvestitionen in Spezialfonds, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, erwartet die Aufsicht von den Instituten eine regelmäßige Überwachung der Einhaltung sämtlicher Limite, die sie für ihr Direktanlagegeschäft unter Berücksichtigung kreditprozessualer Anforderungen vergeben haben, also der Einzellimite und der darauf auf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Besondere Berichtsanforderungen an bedeutende oder kapitalmarktorientierte Institute

Rz. 83 Bedeutende Institute gemäß Art. 6 SSM-Verordnung oder kapitalmarktorientierte Institute müssen in jedem Fall über die Höhe, die Qualität und die Zusammensetzung der Liquiditätspuffer berichten. Dieses explizite Berichtserfordernis ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass zumindest die kapitalmarktorientierten Institute in der Lage sein müssen, den erforderlichen Liq... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 6 Die Institute müssen angemessene Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) einrichten. Diese Prozesse sollten nicht für sich betrachtet werden, sondern in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung ("Gesa... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1.2 Sicherstellungspflichten der Geschäftsleiter auf Institutsebene nach § 25c Abs. 4a KWG

Rz. 9 Die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 hat eindrucksvoll gezeigt, dass Unternehmenskrisen im Banken- und Versicherungssektor zu erheblichen Verwerfungen auf den Finanzmärkten führen können – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Unternehmen des Finanzsektors sowie die Realwirtschaft. Darüber hinaus haben die notwendig gewordenen staatlichen Stützungsmaßnahmen die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 3.2 Verantwortung des Aufsichtsorgans und seiner Ausschüsse

Rz. 1 Das Risikomanagement schafft eine Grundlage für die sachgerechte Wahrnehmung der Überwachungsfunktionen des Aufsichtsorgans und beinhaltet deshalb auch dessen angemessene Einbindung. Rz. 2 Die Geschäftsleitung muss das Aufsichtsorgan mindestens vierteljährlich in Textform über die Geschäftslage und die Risikosituation informieren. Die Informationen müssen eine Beurteilu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 IKT- und Sicherheitsrisiken

Rz. 31 Das "IKT-Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52c CRR die Gefahr von Verlusten in Verbindung mit jedem vernünftigerweise identifizierbaren Umstand im Zusammenhang mit der Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen, die bei Eintritt – durch die damit einhergehenden nachteiligen Auswirkungen im digitalen oder physischen Umfeld – die Sicherheit der Netzwerk- un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 11 Die EBA hat bereits in den Leitlinien zur internen Governance aus dem Jahr 2011 Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision formuliert.[1] Danach sollte die Interne Revision direkt der Geschäftsleitung und/oder dem Prüfungsausschuss (soweit vorhanden) ihre Erkenntnisse und Vorschläge für materielle Verbesserungen der internen Kontrollen berichten. Die Ges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 1 Nach Auffassung des Finanzstabilitätsrates ("Financial Stability Board", FSB) hat die Finanzmarktkrise verdeutlicht, dass viele Institute hinsichtlich ihrer Informationstechnologie und Datenarchitektur nicht in der Lage waren, Risikodaten vollständig und schnell genug zu aggregieren. Eine angemessene Steuerung der Risiken war daher nur eingeschränkt möglich, was bekann... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze

Rz. 25 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) überprüft seit Veröffentlichung des BCBS 239 in 2013 die Einhaltung dieser Grundsätze. Von 2013 bis 2015 hat er drei Berichte veröffentlicht, die auf den Selbsteinschätzungen der 30 von ihm als global systemrelevant eingestuften Banken[1] zur Umsetzung der Grundsätze beruhten.[2] Der im März 2017 veröffentlichte Bericht ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3 Umgang mit IDV-Anwendungen

Rz. 115 Traditionell werden in den Instituten selbst entwickelte Anwendungen ("Individuelle Datenverarbeitung", IDV) auf Basis von MS Excel und MS Access als zentrale Aggregations- und Weiterverarbeitungstools verwendet. Diese Anwendungen werden oft zur Lösung von Ad-hoc-Anfragen verwendet, aber auch für regelmäßige Informationsbedürfnisse eingesetzt. Sie ermöglichen flexibl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Integrität

Rz. 36 Die "Integrität" ("integrity") bezeichnet laut BSI die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten bzw. der korrekten Funktionsweise von Systemen. Das BSI unterscheidet außerdem zwischen der Integrität von "Daten" und der Integrität von "Informationen". Das ist darauf zurückzuführen, dass der Begriff "Informationen" vom BSI als Synonym für "Daten" verwen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Prüfung der Internen Revision im SREP

Rz. 10 Gemäß den einschlägigen Leitlinien der EBA sollten die zuständigen Behörden im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) bei der Bewertung der internen Governance und der institutsweiten Kontrollen im Einklang mit Vorgaben aus den EBA-Leitlinien zur internen Governance u. a. bewerten, ob im Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Vierteljährlicher Gesamtrisikobericht

Rz. 2 Die unabhängige Risikocontrolling-Funktion ist für die Überwachung und Kommunikation der Risiken im Institut zuständig (→ AT 4.4.1 Tz. 1). Damit hat die Risikocontrolling-Funktion auch die Aufgabe, für die Geschäftsleitung regelmäßig die Risikoberichte zu erstellen (→ AT 4.4.1 Tz. 2). Die deutsche Aufsicht fordert von den Instituten mindestens vierteljährlich vorzulege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.1 Rahmenbedingungen und strategische Vorgaben

Rz. 395 Im April 2001 wurde der "Rat für Nachhaltige Entwicklung" (RNE) einberufen, der die Bundesregierung zu Nachhaltigkeitsthemen berät, an der Entwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt ist und das Thema Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen machen soll. Am 13. Oktober 2011 wurde vom RNE der "Deutsche Nachhaltigkeitskodex" (DNK)[1] als... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Eskalationsverfahren

Rz. 9 Werden als wesentlich oder höher kategorisierte Mängel nicht in einer angemessenen Zeit beseitigt, besteht Handlungsbedarf. Die "angemessene Zeit" wird primär durch den in der Maßnahmenplanung festgelegten Zeitplan definiert.[1] Nicht jede Zeitüberschreitung wird in der Praxis sofort einen Bericht an den verantwortlichen Geschäftsleiter zur Folge haben. Je nach Verlauf... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.3 Aufsichtliche Handhabung seit dem Jahr 2024

Rz. 36 Zusammengefasst wird – erstmalig auf Basis der Quartalsberichterstattung der KVG zum 31. Dezember 2023 – die folgende Vorgehensweise in der aufsichtlichen Praxis erwartet, mit der die von der Aufsicht in der Sitzung des Fachgremiums MaRisk am 2. September 2021 erhobene Forderung, auch im Hinblick auf Direktinvestitionen in Spezialfonds eine angemessene Risikosteuerung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 IT-Infrastruktur

Rz. 89 Die IT-Infrastruktur stellt eine wesentliche Voraussetzung für die effektive Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung dar. Aufgrund von historisch gewachsenen Systemlandschaften ist die IT-Infrastruktur in Banken sehr stark fragmentiert und stellt eine der größten Herausforderungen für die Umsetzung von BCBS 239 dar. Aus diesem Grund erfordern die Umsetzungs... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Berücksichtigung verschiedener Währungen

Rz. 111 Die wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind von den Instituten zunächst separat zu ermitteln. Bei der Ermittlung von wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind die Anforderungen aus Tz. 91 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten (→ BTR 2.3 Tz. 8, Erläuterung). In den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / II. Informationen und Sachstandsberichte

Zinsänderungsrisiken und Outlier-Kriterium Ein Vertreter der BaFin informiert über den derzeitigen Sachstand der Umsetzung des Artikels 124 Abs. 5 der CRD ("Outlier-Kriterium") in nationales Recht. In der aktuellen Fassung des Konsultationspapiers (CP 11) vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS), das den Verbänden derzeit zur Stellungnahme vorliegt, wird grundsätz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Organisation der Compliance-Funktion

Rz. 60 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die Aufsicht nochmals deutlich gemacht, dass die Institute nicht zwingend eine eigenständige Organisationseinheit einrichten müssen, unter der alle wesentlichen Compliance-Themen gebündelt sind. Die Institute haben vielmehr bei der aufbauorganisatorischen Umsetzung der Complianc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.6 Auslagerung der Compliance-Funktion

Rz. 74 Ein Institut kann die Compliance-Funktion oder einzelne Teilbereiche daraus grundsätzlich auf ein anderes Unternehmen auslagern. Die Geschäftsleitung bzw. die zuständigen Geschäftsbereiche bleiben im Fall der Auslagerung für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben verantwortlich. Das Institut hat auf der Grundlage einer Risikoanalyse eigenverantwortlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.4 Kleine und nicht komplexe Institute gemäß CRR

Rz. 124 Gerade bei kleinen Instituten mit einer geringen Bilanzsumme und einfachem Geschäftsmodell besteht die Gefahr, dass der Verwaltungsaufwand für die Erfüllung der bankaufsichtlichen Anforderungen in keinem angemessenen Verhältnis zum aufsichtlichen Nutzen steht.[1] Da Deutschland mit fast 1.500 Instituten rund 40 Prozent der kleinen Institute in der Eurozone stellt, ve... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Mehrmandantendienstleister und gruppen‐/verbundinterne Auslagerungen

Die Behandlung von Mehrmandantendienstleistern wird insbesondere hinsichtlich der Aspekte Verantwortung (der Geschäftsleiter; § 25a Abs. 1 Satz 2 KWG) und Berichtswesen diskutiert. Die Aufsicht weist darauf hin, dass die Problematik der Mehrmandantendienstleister im Rahmen dieser Sitzung nicht abschließend geklärt werden kann. Hinsichtlich des Aspektes Verantwortung wird von ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1.2.2 Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter

Rz. 77 Für eine angemessene Risikokultur ist es wesentlich, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitarbeiter ihr eigenes Verhalten am Wertesystem des Institutes ausrichten und dabei die Vorgaben zum Risikoappetit und zu den Risikolimiten berücksichtigen. Sie sollten in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen, und sich bewusst sein, dass sie für ihre Handlungen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Funktion eines Prüfungsausschusses

Rz. 45 Sofern das Institut einen "Prüfungsausschuss" ("Audit Committee")[1] eingerichtet hat, kann das Auskunftsrecht gegenüber der Internen Revision alternativ auf den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen werden (→ AT 4.4.3 Tz. 2, Erläuterung). Die Einbeziehung der Geschäftsleitung ist auch in diesem Falle sicherzustellen. Mit dieser Erläuterung wird der Praxis i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Einschränkung der Handlungsspielräume

Rz. 38 Einer allgemeinen Untersuchung zur zeitlichen Entwicklung von Unternehmenskrisen aus dem Jahr 2003 zufolge vergeht zwischen der ersten Wahrnehmung einer Krise und deren Manifestierung ein relativ langer Zeitraum von 617 Tagen (im Median). Dieser Zeitraum kann in drei verschiedene Phasen zerlegt werden. In der ersten Phase ("strategische Krise" oder "Strukturkrise") is... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Anforderungen an die Risikoberichterstattung im Überblick

Rz. 5 Im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht die Anforderungen an die Risikoberichterstattung an zentraler Stelle im damals neuen Modul BT 3 zusammengeführt. Dabei unterscheidet sie zwischen den allgemeinen Anforderungen an die Risikoberichterstattung (→ BT 3.1), bei denen es u. a. um die Qualität der Risikoberichte und der zugrunde liegenden Daten ge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Inhalte der Überprüfung von Stresstests

Rz. 305 Stresstests und damit auch deren zugrunde liegende Annahmen können in jedem Fall als angemessen angesehen werden, wenn deren Ergebnisse die Realität in Stresssituationen möglichst genau widerspiegeln. Im Rahmen der Angemessenheitsüberprüfung können beispielsweise die Parameterausprägungen der eigenen Stresstests mit den tatsächlichen Veränderungen dieser Parameter im... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Aufsichtliche Handhabung von Anlagen in Spezialfonds

Rz. 312 Die Erträge aus dem Depot A bzw. dem eigenen Anlagebestand bilden mittlerweile für viele deutsche Kreditinstitute eine wichtige Ertragsquelle neben dem klassischen Kundenkreditgeschäft. Da kleinere und mittlere Banken häufig eine Präferenz für die Anlage in Spezialfonds haben, sind diese verstärkt in den Fokus der Bankenaufsicht gerückt. Die deutsche Aufsicht erwarte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Behandlung von Zinsänderungsrisiken im SREP

Rz. 70 Außerdem sollten die zuständigen Behörden das Zinsänderungsrisiko, welches sich aus den zinssensitiven Positionen aus bilanzwirksamen und bilanzunwirksamen Geschäften im Anlagebuch ergibt ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB), einschließlich der Absicherungen für diese Positionen bewerten. Die ebenso erforderliche Bewertung des Kreditspreadrisikos im Anlag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Auswertung der Konsultation zur Änderungsverordnung FinaRisikoV

Anhand einer Präsentation werden die Anmerkungen aus der Konsultation zur geplanten Änderung der FinaRisikoV diskutiert. Eine Ausnahme bilden dabei die Anmerkungen in Bezug auf die neuen Meldeanforderungen für den ILAAP, da diese bereits im Rahmen einer Sitzung des Fachgremiums Liquidität am 5.9.2019 erörtert wurden. Anregungen aus Anmerkungen aus der Konsultation, die währe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Festlegung angemessener Maßnahmen

Rz. 321 Als mögliche Reaktion auf Stresssituationen sollten die Institute glaubwürdige und relevante Maßnahmen, die ihre Solvenz im Stressszenario sicherstellen können, sowie deren Einsatzmöglichkeiten festlegen. Dabei sollten sie berücksichtigen, dass einige Maßnahmen sofort umsetzbar sind und andere Maßnahmen von bestimmten Ereignissen abhängen. Für diese Maßnahmen sollten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Anforderungen an die Datenqualität

Rz. 22 Auch wenn vollständige, genaue und aktuelle Daten allein noch nicht gewährleisten, dass den Entscheidungsträgern jene Informationen zur Verfügung stehen, die sie für effektive Risikoentscheidungen benötigen[1], so sind sie doch eine wesentliche Voraussetzung dafür. Daher müssen die Risikoberichte auf vollständigen, genauen und aktuellen Daten beruhen. Mit dieser Anfor... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 13.3 Auslagerungsbeauftragter bzw. Auslagerungsmanagement auf Gruppenebene

Rz. 439 Im Rahmen der sechsten MaRisk-Novelle ist darauf verzichtet worden, den Instituten die Einrichtung eines zentralen Auslagerungsbeauftragten und Auslagerungsmanagements auf Gruppenebene vorzugeben. Als Erleichterung wurde lediglich für Auslagerungen mehrerer Institute einer Gruppe bzw. eines Verbundes an ein bzw. mehrere gemeinsame Auslagerungsunternehmen die Möglich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Reaktion auf die Prüfungsfeststellungen

Rz. 24 Für die Praxis der Erstellung der Revisionsberichte wird im Regelfall unterstellt, dass die Interne Revision und die jeweils geprüfte Organisationseinheit schon während der Prüfung oder spätestens an deren Ende zu einer Vereinbarung hinsichtlich der Beseitigung der aufgedeckten Mängel oder Schwachstellen kommen. Im Normalfall wird die Interne Revision die Prüfungserge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 9 Auslagerung

Rz. 1 Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung von Aktivitäten und Prozessen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen beauftragt wird, die ansonsten vom Institut selbst erbracht würden. Zivilrechtliche Gestaltungen und Vereinbarungen können dabei das ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Abgrenzung verschiedener Ressorts

Rz. 155 An einer Trennung der Zuständigkeiten für Risikocontrolling und Finanzen auf Geschäftsleiterebene kommen die bedeutenden Institute nicht vorbei.[1] Diese Vorgabe, die im Rahmen der fünften MaRisk-Novelle zunächst für die systemrelevanten Institute Eingang in das Rundschreiben gefunden hat und mit der sechsten bzw. siebten MaRisk-Novelle auf die bedeutenden Institute ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.6 Verfahrensweisen bei Auslagerungen

Rz. 33 Gegenstand der Organisationsrichtlinien sind auch die Verfahrensweisen des Institutes im Hinblick auf Auslagerungsaktivitäten. Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz[1] aus dem Jahr 2021 und der sechsten MaRisk-Novelle wurde die bisherige Systematik des § 25b KWG und des Moduls AT 9 im Hinblick auf die Anforderungen an Auslagerungen geändert. Die Regelungen bes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.4 Änderungen aufgrund der Aufsichtspraxis

Rz. 72 Auch bei der sechsten MaRisk-Novelle hat die BaFin Anpassungen vorgenommen, die aus der laufenden Aufsichtspraxis resultieren. Darüber hinaus handelte es sich teilweise lediglich um Klarstellungen, die keine neuen Regelungsinhalte mit sich brachten, sondern die existierende Verwaltungspraxis widerspiegelten.[1] Rz. 73 Im Rahmen der Konsultation wurde zwischen den Aufsi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Vermeidung von Limitüberschreitungen

Rz. 9 Auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit ist ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken einzurichten, auf dessen mögliche Ausgestaltung an anderer Stelle ausführlich eingegangen wird (→ BTR 2.1 Tz. 1). Rz. 10 Zur Vermeidung von Limitüberschreitungen aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen der Risikopositionen des Anlagebuches sollte vor allem die Ent... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.8 Verwendung der Ergebnisse von Stresstests

Rz. 265 Die Ergebnisse der Stresstests können wertvolle Hinweise auf die potenziellen Auslöser von Liquiditätsengpässen und deren Auswirkungen auf die Zahlungsströme ("Cashflows") und die Liquiditätssituation des Institutes (→ BTR 3.1 Tz. 3) liefern, die bei den Frühwarnverfahren (→ BTR 3.1 Tz. 2) berücksichtigt werden sollten. Daraus müssen geeignete Konsequenzen gezogen w... mehr