Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Teil I / 8.8 Aufsichtliche Handhabung von Anlagen in Spezialfonds

Dr. Ralf Hannemann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 312

Die Erträge aus dem Depot A bzw. dem eigenen Anlagebestand bilden mittlerweile für viele deutsche Kreditinstitute eine wichtige Ertragsquelle neben dem klassischen Kundenkreditgeschäft. Da kleinere und mittlere Banken häufig eine Präferenz für die Anlage in Spezialfonds haben, sind diese verstärkt in den Fokus der Bankenaufsicht gerückt. Die deutsche Aufsicht erwartet von den investierenden Instituten, auch im Rahmen des § 25a KWG sicherzustellen, dass ihr eigenes Risikomanagement die Adressenausfall- und Strukturrisiken aus den Einzelpositionen eines Spezialfonds angemessen überwacht und steuert. Deshalb sind "im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle" entsprechende Anforderungen zur aufsichtlichen Handhabung formuliert worden.[1] Das stimmt allerdings nur in zeitlicher Hinsicht, weil die neuen Vorgaben letztlich nicht in die MaRisk integriert wurden.

 

Rz. 313

Die neuen Vorgaben zum Umgang mit Spezialfonds ergeben sich aus einer E-Mail der deutschen Aufsicht vom Januar 2023[2] und einem ergänzenden Schreiben vom Juni 2023[3] an die DK, die beide auf der Internetseite der BaFin abrufbar und in den Anlagen zum Kommentar enthalten sind. Zusammengefasst wird die folgende Vorgehensweise in der aufsichtlichen Praxis erwartet:

  1. Im ersten Schritt müssen die Institute prüfen, ob der Anteil ihrer gesamten Spezialfondsanlagen an der Bilanzsumme 5 Prozent überschreitet ("Institutskriterium").
  2. Wird der Schwellenwert für die gesamten Spezialfondsanlagen überschritten, ist im zweiten Schritt zu prüfen, ob die Positionswerte in den relevanten Spezialfonds die institutsindividuelle Risikorelevanzgrenze (RRG) für das Kreditgeschäft übersteigen ("Positionskriterium"). Für diese Positionswerte sind zwar grundsätzlich sämtliche Limite, die die Institute für ihr Direktanlagegeschäft unter Ber...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    271
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    199
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    180
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    169
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    143
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    140
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    130
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    125
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    123
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    111
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    110
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    103
  • Keine Umsatzsteuer auf Parkgebühren i.S.v. § 6a Abs. 6 StVG
    95
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    93
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    89
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    85
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    85
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    82
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    82
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    79
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar

Top-Themen

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Downloads

Personalmagazin HR-Software 2026

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Controller Magazin Special 2026

Automatisierung, KI und integrierte Planung

mehr

Shop
Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Feel Safe. Be Brave.
Feel safe. Be brave.

Karin Lausch sieht psychologische Sicherheit als den Schlüssel zu echter Teamarbeit, nachhaltiger Gesundheit und wirklicher Innovation. Ihr Buch ist ein Plädoyer für Mut zu unbequemem Klartext und echter Veränderung. Es beschreibt, wie wir die Strukturen schaffen, in denen wir sagen können, was wir wirklich denken. Denn Fortschritt wird erst dann möglich, wenn wir nicht aus Angst schweigen, sondern mutig handeln.

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren