Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.2 Einhaltung dieses Standards

Rz. 12 Der Grundsatz konkretisiert die freiwillige Anwendung des Standards als Rahmenwerk der Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Erfüllung der Berichtspflichten des VSME-Standards. Es sind die relevanten Informationen zu den Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten auf Menschen und Umwelt des Unternehmens darzustellen. Sowohl die tatsächlichen als auch die potenziellen Au...mehr

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§ 11 Sozialkennzahlen / 5.2 C7 – Schwerwiegende Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten (VSME.62; VSME, Anhang II.174)

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§ 13 Value chain cap – Was Großunternehmen von KMU erwarten (können)

Zusammenfassung Der VSME-Standard richtet sich explizit an Unternehmen, die freiwillig berichten. In der Zusammenarbeit mit berichtspflichtigen Unternehmen ergeben sich daher einige Herausforderungen, die beachtet werden müssen, wenn in der Kunden-Lieferanten-Beziehung ein Informationsmehrwert generiert werden soll. Ein Ende der Abfragen zu Nachhaltigkeit wird es leider nich...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.1.3 VSME-ESRS-Kompatibilität: Skalierungslogik und Migrationspfade

Rz. 12 Die methodische Harmonisierung zwischen dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for Small and Medium-sized Undertakings (VSME-Standard) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ermöglicht eine natürliche Progression ohne disruptive Systembrüche. Diese sorgfältig konzipierte Kompatibilität basiert auf der Erkenntnis, dass kleine und mittlere U...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 2.3 Materialflüsse in materialintensiven Wirtschaftszweigen

Rz. 28 Der jährliche Massenstrom (Rz 31) erfasst das Gesamtgewicht aller verwendeten relevanten Materialien, einschl. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Einsatzstoffe und Halbzeuge. Diese Angabe ist nur für Unternehmen in materialintensiven Branchen relevant, insbes. Herstellung (NACE C), Baugewerbe (NACE F) und Abfüllen/Verpacken (NACE O 82.92). Rz. 29 Die Angabe des Massenstroms entsp...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / 2 Value chain cap in der CSRD nach geltendem Recht

Rz. 4 Nach geltendem Recht greift die CSRD die Frage des Umgangs mit möglichen Folgewirkungen ihrer Berichtspflichten auf nicht berichtspflichtige Unternehmen in der Wertschöpfungskette explizit auf. Aufgrund der in der CSRD und den ESRS angelegten Verpflichtung, neben Nachhaltigkeitsinformationen zur eigenen Unternehmenstätigkeit auch solche zu Unternehmen der vor- und nach...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.4 C3-Aspekt 3: Nichtvorhandensein eines Übergangsplans (VSME.56)

Rz. 218 Transparenzerfordernis und strategische Signalwirkung VSME.56 adressiert die Situation von Unternehmen in klimaintensiven Sektoren, die noch keinen Übergangsplan entwickelt haben. Diese Anforderung hat erhebliche strategische Implikationen, da sie Unternehmen zu einer expliziten Positionierung bzgl. ihrer Klimastrategie-Entwicklung zwingt. Kernfrage nach VSME.56: "Fall...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B7 "Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung" (VSME.37 f.) stellt einen zentralen Baustein des VSME-Basismoduls dar und adressiert die material- und ressourcenbezogenen Umweltauswirkungen von Unternehmen. Als Teil der Umweltkennzahlen des Basismoduls (B3–B7) schafft diese Angabe ein umfassendes Bild der ökologischen Unternehmensleistu...mehr

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§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 3.3 Vergleichsinformationen

Rz. 17 Nach den Prinzipien des VSME-Standards hat ein Berichtsunternehmen ab dem 2. Jahr der Anwendung die Inhalte des vorangegangenen Berichtszeitraums als Vergleichsinformation zur Verfügung zu stellen. Metriken und beschreibende Angaben sind fortzuschreiben, also stetig vorzurollen, um damit die Vergleichbarkeit über die Jahre hinweg zu gewährleisten. Ausgenommen vom Verg...mehr

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§ 11 Sozialkennzahlen / 6 Fazit und Implikationen für die Praxis

Rz. 75 Die sozialen Offenlegungspflichten nach dem VSME-Standard stellen insbes. kleine und mittlere multinationale Unternehmen vor spezifische Herausforderungen, die sowohl die Erhebung IT-gestützter Daten mit Historie als auch die Interpretation auditierbarer Nachweise relevanter Sozialindikatoren betreffen. Diese Anforderungen sind nicht nur technischer Natur, sondern bet...mehr

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§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 2.1 Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

Rz. 9 Die Angabe zu den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft ist von allen Unternehmen zu tätigen und beinhaltet ein qualitatives Format. Das Unternehmen muss angeben, "ob und, wenn ja, wie es die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft anwendet" (VSME.37). Dies erfordert sowohl eine binäre Aussage (ja/nein) als auch eine qualitative Beschreibung der konkreten Umsetzungsmaßnahmen....mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.2 C3-Aspekt 1: Treibhausgasemissionsziele (VSME.54)

Rz. 183 VSME.54 richtet sich an Unternehmen, die bereits konkrete THG-Reduktionsziele – verbindliche Absichtserklärungen, ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem definierten Zeitpunkt um einen spezifizierten Betrag zu reduzieren – festgelegt haben, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit. Diese Anforderung folgt dem Grundsatz, dass bestehende Ziele transparent kommunizie...mehr

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§ 7 Luft-, Wasser- und Bode... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B4 "Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung" (VSME.32) bildet einen Bestandteil des VSME-Basismoduls und adressiert die Schadstoffemissionen von Unternehmen. Als Teil der Umweltkennzahlen des Basismoduls (B3–B7) ergänzt diese Angabe relevante Informationen zu den direkten Umweltauswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Die 3 Emissionsmedien der Angabe B4:[1] Luftv...mehr

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§ 1 Einführung in den Volun... / 4 Weitere Verrechtlichung des VSME-Standards und Schutzwirkung gegen übermäßige Informationsanfragen

Rz. 14 Auch wenn die Empfehlung der EU-Kommission zum VSME-Standard vom Juli 2025 zunächst nicht verbindlich ist, so sind die Weichenstellungen für die nächsten Schritte zur verbindlichen Anwendung bereits angelegt. Zunächst beinhaltet die derzeit verhandelte CSRD-Anpassung bereits den nächsten Schritt, um zumindest die Inhalte des VSME-Standards unverrückbar inhaltlich fest...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 2 Inhalt und Struktur der Angabe B5 (VSME.33 f.)

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.3 C3-Aspekt 2: Übergangsplan für klimaintensive Sektoren (VSME.55)

Rz. 207 Ein glaubwürdiger Übergangsplan für den Klimaschutz ist eine Liste von Maßnahmen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg umgesetzt werden sollen, wobei die Finanzplanung berücksichtigt wird. Dieser Übergangsplan muss regelmäßig aktualisiert werden, da möglicherweise nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, insbes. solche, die von ungewissen zukünftigen Ent...mehr

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§ 3 Konzept des value chain... / Zusammenfassung

Die Anforderungen an die Berichterstattung zu und Bereitstellung von (nachhaltigkeitsbezogenen) Informationen über die Wertschöpfungskette von Unternehmen steigen in der Anwendungspraxis stetig. In der Folge sind Unternehmen in den Wertschöpfungsketten berichtender Unternehmen zunehmend gefordert, unabhängig von einer bestehenden eigenen gesetzlichen Berichtspflicht Nachhalt...mehr

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§ 6 Klimarisiken / 2.3 C4-Aspekt 2: Potenzielle negative Auswirkungen von Klimarisiken (VSME.58)

Rz. 28 VSME.58 stellt eine freiwillige Ergänzung dar, die Unternehmen nutzen können, um über die potenziellen negativen Auswirkungen von Klimarisiken zu berichten, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf ihre Ertragslage oder Geschäftstätigkeit auswirken können. Zusätzlich können Unternehmen eine Risikobewertung mit den Kategorien hoch, mittel oder niedrig vornehmen, wa...mehr

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§ 11 Sozialkennzahlen / 3 B9 – Arbeitskräfte – Gesundheitsschutz und Sicherheit (VSME.41)

Rz. 27 Die Offenlegung aus B9 umfasst die wesentlichen Aspekte in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit: meldepflichtige Arbeitsunfälle sow...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.2.1 GHG Protocol Corporate Standard als internationaler Goldstandard

Rz. 19 Das Greenhouse Gas (GHG) Protocol Corporate Standard, entwickelt vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) und erstmals 2001 publiziert sowie 2004 umfassend überarbeitet, stellt den weltweit am weitesten verbreiteten und anerkanntesten Standard für die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen auf Unternehmens...mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.1 B1 – Grundlagen für die Erstellung (VSME.24 f.)

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§ 11 Sozialkennzahlen / 1 Einführung

Rz. 1 Die Sozialaspekte des VSME-Standards widmen sich anders als in den umfassenden und detaillierten Ausführungen der ESRS nahezu ausschl. den Angaben zu den eigenen Arbeitskräften des Unternehmens. Die Setzung des Schwerpunkts auf die eigenen Mitarbeiter ist von zentraler Bedeutung, da er nicht nur die Einhaltung sozialer Standards und gesetzlicher Vorgaben reflektiert, s...mehr

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§ 15 Value chain cap aus Fi... / 4 Für Finanzwirtschaft nimmt Relevanz von ESG-Daten weiter zu

Rz. 14 Nachhaltigkeitsinformationen sind längst nicht mehr nur eine Frage der freiwilligen Transparenz, sondern ein zentrales Element der Regulierung im europäischen Finanzsektor. Banken und Investoren müssen detaillierte Angaben zu ESG-Risiken und -Chancen in ihre Geschäfts- und Risikosteuerung integrieren. Diese betrifft sowohl die Kreditvergabe als auch die Berichterstatt...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 2.1 Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität

Rz. 9 Die "Falls-zutreffend"-Angabe nach VSME.33 erfasst alle Standorte, die das Unternehmen "besitzt, gepachtet hat oder bewirtschaftet" und die sich "in oder in der Nähe von einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität" befinden. Diese Angabe erfordert sowohl eine quantitative Erfassung (Anzahl der Standorte) als auch eine flächenmäßige Bestimmung (Hektar oder m²). Zu d...mehr

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§ 12 Governance: Praktiken ... / 2 B11 – Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung (VSME.43)

Rz. 6 Fälle von Korruption und Bestechung sind für Unternehmen sämtlicher Größenordnungen und Branchen mit w...mehr

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§ 12 Governance: Praktiken ... / 4 C9 – Verhältnis der Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan (VSME.65)

Rz. 22 C9 (VSME.65; VSME, Anhang II.178–180) verpflichtet Unternehmen mit einer betreffenden Leitungs- bzw. Managementebene zur Offenlegung der Gender-Diversity-Ratio innerhalb dieses Gremiums. Hier erscheint eine Zuordnung in das Zusatzmodul als folgeri...mehr

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§ 6 Klimarisiken / 3.2 Für Einsteiger: Schrittweise Implementierung

Rz. 45 Die erfolgreiche Implementierung einer VSME.C4-konformen Klimarisikoberichterstattung erfordert eine strukturierte, phasenweise Herangehensweise, die die begrenzten Ressourcen von freiwilligen Anwendern berücksichtigt und dennoch eine hochwertige Analyse gewährleistet. In der 1. Phase sollten Unternehmen die offensichtlichsten klimabedingten Risiken identifizieren und ...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.1 Rechtlicher Rahmen

Rz. 182 Erwägungen bei der Angabe von Treibhausgasemissionen unter B3 (Basismodul)mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.5 Praktische Umsetzung und Berechnungsbeispiel

Rz. 224 Praxis-Beispiel: VSME.C3-Bericht der TechStahl GmbH (fiktiv) Unternehmensdaten: Branche: Metallverarbeitung (NACE C25.1 – Stahlbau), Größe: 125 Mitarbeiter, 18 Mio. EUR Umsatz, Standorte: Hauptwerk Ingolstadt und Vertriebsbüro München, anwendbarer C-Aspekt: VSME.54 (THG-Emissionsziele). TechStahl GmbH, Geschäftsjahr 2024, Executive Summary Die TechStahl GmbH hat sich wisse...mehr

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§ 1 Einführung in den Volun... / 1 VSME-Standard als europaweit einheitlicher freiwilliger Berichtsstandard

Rz. 1 Unternehmen des Mittelstands, insbes. kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland und der Europäischen Union. Mittelständische Unternehmen sind ein nicht wegzudenkender Bestandteil von Wertschöpfungsketten. Sie benötigen für ihre Tätigkeit ein stabiles Finanzierungsumfeld, sei es in Form von Bankverbindungen, sei es in ...mehr

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§ 15 Value chain cap aus Fi... / 2 Ursprünglich angedachter regulatorischer Konnex: CSRD, LSME, VSME und die value-chain-cap-Funktion

Rz. 5 Die CSRD [1], die seit 2023 in Kraft ist, soll den zentralen europäischen Rechtsrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen darstellen. In ihrer ursprünglichen Fassung sollten alle Großunternehmen und Finanzmarktteilnehmer zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet werden, sofern 2 der nachfolgenden 3 Kriterien in 2 aufeinanderfolgend...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 Governance: Praktiken ... / 1 Unternehmenspolitik und Corporate Governance

Rz. 1 Die weltweit zunehmende Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) schreibt auch der Transparenz auf Ebene der Unternehmensführung sowie der Ausgestaltung und Überwachung der Corporate Governance eine tragende Rolle zu. Denn Transparenz in Bezug auf Governance und gesellschaftsbezogene Themen, etwa im Bereich von Anti-Korruptionsmaßnahmen und Diversit...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 Konzept des value chain... / 3.3 Mögliche Lücken der value-chain-cap-Funktion im VSME-Standard

Rz. 15 Die Ausgestaltung des value chain cap hat das Ziel, nicht berichtspflichtige Unternehmen vor übermäßigen Auskunftsersuchen größerer (berichtspflichtiger) Unternehmen zu schützen. Dass entsprechende Auskunftsersuchen gar nicht erst gestellt werden, soll durch die Mitgliedstaaten sichergestellt werden (Rz 12). Allerdings räumt der Richtlinienvorschlag gleichzeitig ein, d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 2 Ziele, Struktur und Gru... / 1 Ziele des VSME-Standards

Rz. 1 Der VSME-Standard stellt in erster Linie auf die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen durch kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) ab; der mögliche Anwendungsbereich erstreckt sich somit auf alle Unternehmen, die nicht bereits einer Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD unterliegen. Die Bereitstellung von Informationen nach dem...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 9 Wasser / 3.1 Zukunftsperspektiven und ESRS-Mapping

Rz. 21 Die systematische Verbindung zwischen VSME.B6 und den entsprechenden ESRS E3-Anforderungen (Wasser- und Meeresressourcen[1]) ermöglicht es Unternehmen, ihre Berichterstattung zukunftsfähig zu gestalten und bei späterem Übergang zu ESRS bereits etablierte Prozesse zu nutzen. Diese strategische Vorbereitung kann erhebliche Implementierungskosten sparen und Wettbewerbsvo...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.2.3 Systemgrenzen: Organisatorische und operationelle Abgrenzung

Rz. 32 Die Definition geeigneter Systemgrenzen stellt eine der fundamentalsten und gleichzeitig komplexesten Entscheidungen in der THG-Bilanzierung dar, da sie bestimmt, welche Emissionsquellen dem Unternehmen zugerechnet werden und welche außerhalb der Betrachtung bleiben. Das GHG Protocol unterscheidet zwischen 2 Arten von Systemgrenzen, die nacheinander definiert werden m...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 1 Systematik und rechtlicher Rahmen

Rz. 1 Die Angabe B5 "Biodiversität" (VSME.33 f.) adressiert als Teil der Umweltkennzahlen (B3–B7) des VSME-Basismoduls die biodiversitätsbezogenen Auswirkungen. Die Interdependenzen zu den anderen Umweltangaben zeigen sich exemplarisch darin, dass Flächenversiegelung sowohl Lebensräume zerstört (B5) als auch den natürlichen Wasserkreislauf beeinträchtigt (B6; § 9), während S...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.6 THG-Intensität

Rz. 157 Die THG-Intensität transformiert absolute Emissionsdaten in eine strategische Performance-Kennzahl, die sowohl interne Fortschrittsmessung als auch externe Vergleichbarkeit ermöglicht und komplexe Interpretationsherausforderungen bzgl. Geschäftsmodell, Produktmix und Wertschöpfungstiefe aufwirft. Als normalisierte Kennzahl nach VSME.31 schafft sie Transparenz über di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / I. Gesetzgebung – Auswahl (Stand: 14.11.2025)

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Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2 Abgrenzung "nicht-finanzielle Berichterstattung" und "Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Im Gegensatz zu den allgemeinen Begriffsbestimmungen und Kategorien wurden die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung durch 2 Nachfolgerichtlinien verändert und erweitert: 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung Mit der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) oder "Richtlinie über die nicht-finanzielle Erklärung" v. 22.10.2014 erweiterte die Europäische Union die Beric...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2 Die unverbindlichen Standards für eine freiwillige Berichterstattung

Die Standards der Europäischen Kommission sind seit einiger Zeit ein verbindlicher Maßstab für berichtspflichtige Unternehmen. In Zukunft werden Rechtsanwender wohl zwischen verbindlichen Standards für berichtspflichtige Unternehmen und unverbindlichen Standards für eine freiwillige Berichterstattung unterscheiden müssen.[1] Nach einem aktuellen Vorschlag der Europäischen Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und Chancen unternehmensbezogener Berichterstattung im Bereich HR

Zusammenfassung Überblick Das Ziel der europäischen "Nachhaltigkeitsrichtlinie" oder Corporate Social Sustainability Directive (CSRD) war es, den Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten auf große Teile der europäischen Unternehmen auszudehnen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 2 Rolle von HR und Betriebsrat bei der Berichterstattung

Nachhaltigkeit und HR ist ein Thema mit vielen Facetten. Es geht dabei nicht nur um die soziale Verantwortung von Unternehmen für die eigenen Mitarbeiter im Innenverhältnis.[1] Die HR-Optimierung hat auch Auswirkungen darauf, wie eine Unternehmensentwicklung von Geschäftspartnern und Investoren im Außenverhältnis wahrgenommen wird.[2] In Zeiten von Personalknappheit[3] und d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.1 Module

Der Standard für die freiwillige Berichterstattung besteht aus 2 Modulen:[1] Basismodul: Mindeststandard (Ansatz für Kleinstunternehmen) Zusatzmodul: Über das Mindestmaß hinausgehender Standard (Ansatz für alle sonstigen nicht-berichtspflichtigen Unternehmen, insbesondere wenn Geschäftsverbindungen zu Banken und Investoren oder anderen Geschäftskunden bestehen)mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2.2 Nachhaltigkeitsbericht

Mit der CSRD oder "Nachhaltigkeitsrichtlinie" v. 14.12.2022 hat die Europäische Union die "nicht-finanzielle Erklärung" europaweit durch den sog. "Nachhaltigkeitsbericht" ersetzt und umgestaltet.[1] Die Umgestaltung beschränkt sich nicht auf eine Umbenennung der ehemaligen "nicht-finanziellen Erklärung".[2] Sie weitet den Anwendungsbereich der Berichtspflichten aus[3] und gi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5 EU-Berichtsstandards

Die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen in Unternehmensberichten war lange Zeit durch eine gewisse Kreativität geprägt. Unternehmen konnten (mangels Regelung) auf sämtliche Rahmenwerke oder Standards bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verzichten.[1] Diese Gestaltungsspielräume werden in Zukunft wegfallen.[2] Die CSRD hat die Europäische Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.2 Optionen der Darstellung

Davon ausgehend, kann das berichtende Unternehmen zwischen 2 Optionen für seine Darstellung wählen:[1] Option A: Basismodul Option B: Basismodul + Zusatzmodulmehr

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Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung

Mit der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) oder "Richtlinie über die nicht-finanzielle Erklärung" v. 22.10.2014 erweiterte die Europäische Union die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die Europäische Union große Unternehmen mit Kapitalmarktbezug und mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, in den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6 Berichtselemente mit sozial- und arbeitsrechtlichen Bezügen

In der Vergangenheit sind Nachhaltigkeitsberichte sowohl in Bezug auf Inhalt als auch Darstellung von HR-relevanten Angaben stark voneinander abgewichen. Die Europäische Union hat inzwischen mehrere themenbezogene Standards (ESRS) entworfen, um diese Angaben im Nachhaltigkeitsbericht zu vereinheitlichen. Grundlage für die Standardisierung und Vereinheitlichung der unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 5.2.4 Inhalt des Zusatzmoduls

Das Zusatzmodul gliedert sich ebenfalls in 4 Zusatzmodule mit 9 Zusatzkennzahlen:[1] Zusatzmodul "Allgemeine Informationen": C 1 (Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit) und C 2 (Beschreibung der Verfahrensweisen, Richtlinien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft) Zusatzmodul "Umweltkennzahlen": C 3 (THG-Reduktionsziele und Übergang...mehr